Unbequemlichkeiten, die alte Jungfern und Frauen, die nicht mehr jung und hübsch sind, zu leiden haben, das starke Geschlecht zu Ritterdiensten anzuspornen nicht ge- eignet sind.
Diese Frauen also - und sie sind in der Majo- rität - werden von der Frage gar nicht tangirt und können der Drohung spotten.
Dritter Grund: Die Frauen haben nicht die Fähigkeit das Stimmrecht auszuüben.
Dieses Argument ernsthaft zu erörtern erläßt man uns wohl. Es giebt keine körperlichen und geistigen Eigenschaften, die in irgend einem Lande Be- dingungen des Wahlrechts wären. Die Schwachen und Kranken, die Krüppel, die Dummen und die Brutalen, in Amerika der noch uncivilisirte Neger, sie alle sind wahlberechtigt. Vollends dem allgemeinen Wahlrecht gegenüber ist dieser Vorwand einfach absurd. Jede Frau, die schreiben und lesen kann, steht an Fähig- keiten über dem Mann, der diese Kunst nicht versteht.
Man frage die Juristen Englands. Schwerlich würden diese Herren den Satz von der Unfähigkeit des weiblichen Geschlechts ohne Scham und Erröthen zu vertheidigen im Stande sein, nachdem jüngst zwei englische Damen, trotz der Concurrenz zahlreicher männlicher Mitbewerber die beiden ersten juristischen Preise in
Unbequemlichkeiten, die alte Jungfern und Frauen, die nicht mehr jung und hübsch sind, zu leiden haben, das starke Geschlecht zu Ritterdiensten anzuspornen nicht ge- eignet sind.
Diese Frauen also – und sie sind in der Majo- rität – werden von der Frage gar nicht tangirt und können der Drohung spotten.
Dritter Grund: Die Frauen haben nicht die Fähigkeit das Stimmrecht auszuüben.
Dieses Argument ernsthaft zu erörtern erläßt man uns wohl. Es giebt keine körperlichen und geistigen Eigenschaften, die in irgend einem Lande Be- dingungen des Wahlrechts wären. Die Schwachen und Kranken, die Krüppel, die Dummen und die Brutalen, in Amerika der noch uncivilisirte Neger, sie alle sind wahlberechtigt. Vollends dem allgemeinen Wahlrecht gegenüber ist dieser Vorwand einfach absurd. Jede Frau, die schreiben und lesen kann, steht an Fähig- keiten über dem Mann, der diese Kunst nicht versteht.
Man frage die Juristen Englands. Schwerlich würden diese Herren den Satz von der Unfähigkeit des weiblichen Geschlechts ohne Scham und Erröthen zu vertheidigen im Stande sein, nachdem jüngst zwei englische Damen, trotz der Concurrenz zahlreicher männlicher Mitbewerber die beiden ersten juristischen Preise in
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0126"n="118"/>
Unbequemlichkeiten, die alte Jungfern und Frauen, die<lb/>
nicht mehr jung und hübsch sind, zu leiden haben, das<lb/>
starke Geschlecht zu Ritterdiensten anzuspornen nicht ge-<lb/>
eignet sind.</p><lb/><p>Diese Frauen also – und sie sind in der Majo-<lb/>
rität – werden von der Frage gar nicht tangirt und<lb/>
können der Drohung spotten.</p><lb/><p><hirendition="#g">Dritter Grund: Die Frauen haben nicht<lb/>
die Fähigkeit das Stimmrecht auszuüben.</hi></p><lb/><p>Dieses Argument ernsthaft zu erörtern erläßt<lb/>
man uns wohl. Es giebt keine körperlichen und<lb/>
geistigen Eigenschaften, die in irgend einem Lande Be-<lb/>
dingungen des Wahlrechts wären. Die Schwachen und<lb/>
Kranken, die Krüppel, die Dummen und die Brutalen,<lb/>
in Amerika der noch uncivilisirte Neger, sie alle sind<lb/>
wahlberechtigt. Vollends dem allgemeinen Wahlrecht<lb/>
gegenüber ist dieser Vorwand einfach absurd. Jede<lb/>
Frau, die schreiben und lesen kann, steht an Fähig-<lb/>
keiten über dem Mann, der diese Kunst nicht versteht.</p><lb/><p>Man frage die Juristen Englands. Schwerlich<lb/>
würden diese Herren den Satz von der Unfähigkeit des<lb/>
weiblichen Geschlechts ohne Scham und Erröthen zu<lb/>
vertheidigen im Stande sein, nachdem jüngst zwei englische<lb/>
Damen, trotz der Concurrenz zahlreicher männlicher<lb/>
Mitbewerber die beiden ersten juristischen Preise in<lb/> </p></div></body></text></TEI>
[118/0126]
Unbequemlichkeiten, die alte Jungfern und Frauen, die
nicht mehr jung und hübsch sind, zu leiden haben, das
starke Geschlecht zu Ritterdiensten anzuspornen nicht ge-
eignet sind.
Diese Frauen also – und sie sind in der Majo-
rität – werden von der Frage gar nicht tangirt und
können der Drohung spotten.
Dritter Grund: Die Frauen haben nicht
die Fähigkeit das Stimmrecht auszuüben.
Dieses Argument ernsthaft zu erörtern erläßt
man uns wohl. Es giebt keine körperlichen und
geistigen Eigenschaften, die in irgend einem Lande Be-
dingungen des Wahlrechts wären. Die Schwachen und
Kranken, die Krüppel, die Dummen und die Brutalen,
in Amerika der noch uncivilisirte Neger, sie alle sind
wahlberechtigt. Vollends dem allgemeinen Wahlrecht
gegenüber ist dieser Vorwand einfach absurd. Jede
Frau, die schreiben und lesen kann, steht an Fähig-
keiten über dem Mann, der diese Kunst nicht versteht.
Man frage die Juristen Englands. Schwerlich
würden diese Herren den Satz von der Unfähigkeit des
weiblichen Geschlechts ohne Scham und Erröthen zu
vertheidigen im Stande sein, nachdem jüngst zwei englische
Damen, trotz der Concurrenz zahlreicher männlicher
Mitbewerber die beiden ersten juristischen Preise in
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2017-04-07T16:13:32Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2017-04-07T16:13:32Z)
Weitere Informationen:
Bogensignaturen: gekennzeichnet;
Druckfehler: dokumentiert;
fremdsprachliches Material: keine Angabe;
Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe;
Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet;
i/j in Fraktur: keine Angabe;
I/J in Fraktur: wie Vorlage;
Kolumnentitel: keine Angabe;
Kustoden: keine Angabe;
langes s (ſ): als s transkribiert;
Normalisierungen: keine Angabe;
rundes r (ꝛ): keine Angabe;
Seitenumbrüche markiert: ja;
Silbentrennung: wie Vorlage;
u/v bzw. U/V: keine Angabe;
Vokale mit übergest. e: keine Angabe;
Vollständigkeit: vollständig erfasst;
Zeichensetzung: wie Vorlage;
Zeilenumbrüche markiert: ja;
Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876, S. 118. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_frauenfrage_1876/126>, abgerufen am 22.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.