Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.Reichs Acht und Ober Acht/ setzen sie aus den frieden in Unfrieden/ und erlauben ihr aller und jeder besondern Leib/ Habbe und Güter aller männiglich. Extatin Sentent. Raph. Saileri & Barthii An. 1499. 28. Jun. & Anno 1540. 5. April. Anno 1549. 5. Junii. XXXIII. Als auf Befehl Kayser Rudolphi Hapsburgici die Bürger der Stadt Erffurth etliche Raub-Schlösser an der Saale/ deren es zu der Zeit sehr viele gab/ auch Rauberey und Morden in vollem Schwange gieng/ zerstören/ schleiffen und der Erden gleich machen müssen/ haben dieselbe auf die Stätten/ wo sie gestanden / nicht Saltz/ sondern Semen Isatidis herbae, oder Wand-Saamen gestreuet. Henel. in Otio Uratislav. c. 8. pag. 70. XXXIV. Sonsten gezeuget Johannes Parladorus lib. 1. rerum gvotidian. c. 21. n. 1. & 5. daß noch auf den heutigen Tag der Perduellium Häuser abgerissen und Saltz auf die Stätten gestreuet werde. XXXV. Wenn man aber die Städte nicht allzuhart und mit gäntzlicher Ausrott- und Vertilgung straffen wollen/ sondern Gnade vo Recht gehen lassen/ sind sie nur demanteliret, oder ihnen die Stadt-Mauren/ Thürme/ Wßlle und andere Befestigungen eingerissen und darnieder geworffen/ die Stadt-Graben eingezogen und mit Erden ausgefüllet worden: ja man hat auch wol die Bürger disarmiret und ihnen die Waffen abgenommen/ oder gar zu leibeigenen Knechten gemacht. XXXVI. Mit solcher Niederwerffung der Mauren und Ausfüllung der Graben haben die Athenienser die Thasios, AEginetas, Mitylenaeos und Samios, nach dem sie dieselbe überwunden/ gestrafft. Petr. Faber. d. lib. 1. Semstr. c. 8. p. 51. & 52. XXXVII. Hingegen als die Athenienser von den Spartanern geschlagen und belagert wurden/ haben sie sich endlich mit dem Bedinge ergeben müssen/ daß sie die Mauren und Thürme rings umb die Stadt her abbrechen solten/ welches auch geschehen/ und thaten die Spartaner ihnen darbey den Schimpf an/ daß sie noch darzu pfiffen und ausspieleten. Xenophon lib. 1. Histor. XXXVIII. Titus Didius ein Römer hat der Vaccaeorum grossen Stadt Termisi Mauren aus den Grund abbrechen/ und noch darzu zwantzig tausend Bürger nieder hauen lassen/ weil sie dem Römischen Staat lederzeit zu wieder gewesen waren/ was lebendig blieben/ hat ohne Mauren da wohnen mögen. Reichs Acht und Ober Acht/ setzen sie aus den frieden in Unfrieden/ und erlauben ihr aller und jeder besondern Leib/ Habbe und Güter aller männiglich. Extatin Sentent. Raph. Saileri & Barthii An. 1499. 28. Jun. & Anno 1540. 5. April. Anno 1549. 5. Junii. XXXIII. Als auf Befehl Kayser Rudolphi Hapsburgici die Bürger der Stadt Erffurth etliche Raub-Schlösser an der Saale/ deren es zu der Zeit sehr viele gab/ auch Rauberey und Morden in vollem Schwange gieng/ zerstören/ schleiffen und der Erden gleich machen müssen/ haben dieselbe auf die Stätten/ wo sie gestanden / nicht Saltz/ sondern Semen Isatidis herbae, oder Wand-Saamen gestreuet. Henel. in Otio Uratislav. c. 8. pag. 70. XXXIV. Sonsten gezeuget Johannes Parladorus lib. 1. rerum gvotidian. c. 21. n. 1. & 5. daß noch auf den heutigen Tag der Perduellium Häuser abgerissen und Saltz auf die Stätten gestreuet werde. XXXV. Wenn man aber die Städte nicht allzuhart und mit gäntzlicher Ausrott- und Vertilgung straffen wollen/ sondern Gnade vo Recht gehen lassen/ sind sie nur demanteliret, oder ihnen die Stadt-Mauren/ Thürme/ Wßlle und andere Befestigungen eingerissen und darnieder geworffen/ die Stadt-Graben eingezogen und mit Erden ausgefüllet worden: ja man hat auch wol die Bürger disarmiret und ihnen die Waffen abgenommen/ oder gar zu leibeigenen Knechten gemacht. XXXVI. Mit solcher Niederwerffung der Mauren und Ausfüllung der Graben haben die Athenienser die Thasios, AEginetas, Mitylenaeos und Samios, nach dem sie dieselbe überwunden/ gestrafft. Petr. Faber. d. lib. 1. Semstr. c. 8. p. 51. & 52. XXXVII. Hingegen als die Athenienser von den Spartanern geschlagen und belagert wurden/ haben sie sich endlich mit dem Bedinge ergeben müssen/ daß sie die Mauren und Thürme rings umb die Stadt her abbrechen solten/ welches auch geschehen/ und thaten die Spartaner ihnen darbey den Schimpf an/ daß sie noch darzu pfiffen und ausspieleten. Xenophon lib. 1. Histor. XXXVIII. Titus Didius ein Römer hat der Vaccaeorum grossen Stadt Termisi Mauren aus den Grund abbrechen/ und noch darzu zwantzig tausend Bürger nieder hauen lassen/ weil sie dem Römischen Staat lederzeit zu wieder gewesen waren/ was lebendig blieben/ hat ohne Mauren da wohnen mögen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0614" n="604"/> Reichs Acht und Ober Acht/ setzen sie aus den frieden in Unfrieden/ und erlauben ihr aller und jeder besondern Leib/ Habbe und Güter aller männiglich. Extatin Sentent. Raph. Saileri & Barthii An. 1499. 28. Jun. & Anno 1540. 5. April. Anno 1549. 5. Junii.</p> <p>XXXIII. Als auf Befehl Kayser Rudolphi Hapsburgici die Bürger der Stadt Erffurth etliche Raub-Schlösser an der Saale/ deren es zu der Zeit sehr viele gab/ auch Rauberey und Morden in vollem Schwange gieng/ zerstören/ schleiffen und der Erden gleich machen müssen/ haben dieselbe auf die Stätten/ wo sie gestanden / nicht Saltz/ sondern Semen Isatidis herbae, oder Wand-Saamen gestreuet.</p> <p>Henel. in Otio Uratislav. c. 8. pag. 70.</p> <p>XXXIV. Sonsten gezeuget Johannes Parladorus lib. 1. rerum gvotidian. c. 21. n. 1. & 5. daß noch auf den heutigen Tag der Perduellium Häuser abgerissen und Saltz auf die Stätten gestreuet werde.</p> <p>XXXV. Wenn man aber die Städte nicht allzuhart und mit gäntzlicher Ausrott- und Vertilgung straffen wollen/ sondern Gnade vo Recht gehen lassen/ sind sie nur demanteliret, oder ihnen die Stadt-Mauren/ Thürme/ Wßlle und andere Befestigungen eingerissen und darnieder geworffen/ die Stadt-Graben eingezogen und mit Erden ausgefüllet worden: ja man hat auch wol die Bürger disarmiret und ihnen die Waffen abgenommen/ oder gar zu leibeigenen Knechten gemacht.</p> <p>XXXVI. Mit solcher Niederwerffung der Mauren und Ausfüllung der Graben haben die Athenienser die Thasios, AEginetas, Mitylenaeos und Samios, nach dem sie dieselbe überwunden/ gestrafft.</p> <p>Petr. Faber. d. lib. 1. Semstr. c. 8. p. 51. & 52.</p> <p>XXXVII. Hingegen als die Athenienser von den Spartanern geschlagen und belagert wurden/ haben sie sich endlich mit dem Bedinge ergeben müssen/ daß sie die Mauren und Thürme rings umb die Stadt her abbrechen solten/ welches auch geschehen/ und thaten die Spartaner ihnen darbey den Schimpf an/ daß sie noch darzu pfiffen und ausspieleten.</p> <p>Xenophon lib. 1. Histor.</p> <p>XXXVIII. Titus Didius ein Römer hat der Vaccaeorum grossen Stadt Termisi Mauren aus den Grund abbrechen/ und noch darzu zwantzig tausend Bürger nieder hauen lassen/ weil sie dem Römischen Staat lederzeit zu wieder gewesen waren/ was lebendig blieben/ hat ohne Mauren da wohnen mögen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [604/0614]
Reichs Acht und Ober Acht/ setzen sie aus den frieden in Unfrieden/ und erlauben ihr aller und jeder besondern Leib/ Habbe und Güter aller männiglich. Extatin Sentent. Raph. Saileri & Barthii An. 1499. 28. Jun. & Anno 1540. 5. April. Anno 1549. 5. Junii.
XXXIII. Als auf Befehl Kayser Rudolphi Hapsburgici die Bürger der Stadt Erffurth etliche Raub-Schlösser an der Saale/ deren es zu der Zeit sehr viele gab/ auch Rauberey und Morden in vollem Schwange gieng/ zerstören/ schleiffen und der Erden gleich machen müssen/ haben dieselbe auf die Stätten/ wo sie gestanden / nicht Saltz/ sondern Semen Isatidis herbae, oder Wand-Saamen gestreuet.
Henel. in Otio Uratislav. c. 8. pag. 70.
XXXIV. Sonsten gezeuget Johannes Parladorus lib. 1. rerum gvotidian. c. 21. n. 1. & 5. daß noch auf den heutigen Tag der Perduellium Häuser abgerissen und Saltz auf die Stätten gestreuet werde.
XXXV. Wenn man aber die Städte nicht allzuhart und mit gäntzlicher Ausrott- und Vertilgung straffen wollen/ sondern Gnade vo Recht gehen lassen/ sind sie nur demanteliret, oder ihnen die Stadt-Mauren/ Thürme/ Wßlle und andere Befestigungen eingerissen und darnieder geworffen/ die Stadt-Graben eingezogen und mit Erden ausgefüllet worden: ja man hat auch wol die Bürger disarmiret und ihnen die Waffen abgenommen/ oder gar zu leibeigenen Knechten gemacht.
XXXVI. Mit solcher Niederwerffung der Mauren und Ausfüllung der Graben haben die Athenienser die Thasios, AEginetas, Mitylenaeos und Samios, nach dem sie dieselbe überwunden/ gestrafft.
Petr. Faber. d. lib. 1. Semstr. c. 8. p. 51. & 52.
XXXVII. Hingegen als die Athenienser von den Spartanern geschlagen und belagert wurden/ haben sie sich endlich mit dem Bedinge ergeben müssen/ daß sie die Mauren und Thürme rings umb die Stadt her abbrechen solten/ welches auch geschehen/ und thaten die Spartaner ihnen darbey den Schimpf an/ daß sie noch darzu pfiffen und ausspieleten.
Xenophon lib. 1. Histor.
XXXVIII. Titus Didius ein Römer hat der Vaccaeorum grossen Stadt Termisi Mauren aus den Grund abbrechen/ und noch darzu zwantzig tausend Bürger nieder hauen lassen/ weil sie dem Römischen Staat lederzeit zu wieder gewesen waren/ was lebendig blieben/ hat ohne Mauren da wohnen mögen.
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