Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.und blutrünstige Prügel ihr bestes Confect, und die gelindeste Strafe/ und kamen sie gar gnädig davon/ wenn kein Ohr oder Nase im Lauf blieb. Seinen Pfarrer und Beicht-Vater/ der sich unterwunden auf der Cantzel ihn/ wiewohl nicht bey Nahmen/ das Gewissen ein wenig zu rühren ließ er andeuten/ er wolte ihn/ dafern er nicht bey seinem Texte bliebe/ sondern dergleichen unnützes Maul noch eins hätte/ prügeln lassen/ wie ein Hund/ und darnach vor alle Kranckheit zum Dorf hinaus jagen! Aber dieses bösen Menschens und tollsinnigen Jägers Gespenst haben nicht allein alle seine Unterthanen: sondern auch die Nachbarn und viele reisende Lente/ da er noch lebte/ fast alle Nächte/ unterweilen auch Abends zwischen Licht und Dunckeln/ in den Wildnissen hetzen und jagen gehöret/ seine Stimme gar eigentlich/ unter dem Geheul der Hunde erkannt/ unterweilen auch bey lichtem Tage/ sammt seinen gantzen Jäger-Troppen auf- und vorbey ziehen gesehen; zu solcher Zeit/ da man wohl versichert war/ daß er über 12. Meilen weit von dannen verreisset/ und in andern Geschäfften begriffen wäre/ woraus man / seiner Seelen halben/ nicht sonderlich viel Gutes vermuthen können. XVII. Grossen Herren ist zwar wohl erlaubet zu jagen/ ist auch mannigmahl hochnöthig/ damit das Wildpret nicht gar zu fehr überhand nehme/ und die mit sauren Schweiß der Unterthanen bestellte Aecker und Früchte nicht von den Wildpret/ wie leider vieler Orten geschicht/ vertemmelt/ zerschleifft und zertreten/ oder gar abgefressen werden/ daß die arme Bauer-Leute mannigmahl gar nichts/ oder doch kaum den Samen wieder kriegen/ und dennoch/ ohne Nachlaß/ Steuren/ Zinsen und andere Onera davon abtragen und praestiren müssen; allein es ist/ wie in allen Dingen/ also auch hierinn Masse zu halten: damit sie nicht die Regierungs-Geschäffte und des Landes Angelegenheit zurück setzen/ noch auch die Fest- und Sonntage damit profaniren, viel weniger die Predigten und Betstunden dadurch versäumen/ oder durch das stete im Wald liegen / bey den Faunis und Sylvanis wild/ grausam und gleichsam zu Unmenschen werden. Henning Arnisaeus de Jure Majest. minor. c. 4. n. 7. Lorich. de Princip. instit. tit. de Venatione. Seb. Medices de venat. p. 1. q. 3. n. 12. Georg Mohr de Jure venandi p. 2. cap. 10. Pruckman de Regal. §. venatio c. 5. Zinck disp. inaug. de Jure venand. §. 18.und blutrünstige Prügel ihr bestes Confect, und die gelindeste Strafe/ und kamen sie gar gnädig davon/ wenn kein Ohr oder Nase im Lauf blieb. Seinen Pfarrer und Beicht-Vater/ der sich unterwunden auf der Cantzel ihn/ wiewohl nicht bey Nahmen/ das Gewissen ein wenig zu rühren ließ er andeuten/ er wolte ihn/ dafern er nicht bey seinem Texte bliebe/ sondern dergleichen unnützes Maul noch eins hätte/ prügeln lassen/ wie ein Hund/ und darnach vor alle Kranckheit zum Dorf hinaus jagen! Aber dieses bösen Menschens und tollsinnigen Jägers Gespenst haben nicht allein alle seine Unterthanen: sondern auch die Nachbarn und viele reisende Lente/ da er noch lebte/ fast alle Nächte/ unterweilen auch Abends zwischen Licht und Dunckeln/ in den Wildnissen hetzen und jagen gehöret/ seine Stimme gar eigentlich/ unter dem Geheul der Hunde erkannt/ unterweilen auch bey lichtem Tage/ sammt seinen gantzen Jäger-Troppen auf- und vorbey ziehen gesehen; zu solcher Zeit/ da man wohl versichert war/ daß er über 12. Meilen weit von dannen verreisset/ und in andern Geschäfften begriffen wäre/ woraus man / seiner Seelen halben/ nicht sonderlich viel Gutes vermuthen können. XVII. Grossen Herren ist zwar wohl erlaubet zu jagen/ ist auch mannigmahl hochnöthig/ damit das Wildpret nicht gar zu fehr überhand nehme/ und die mit sauren Schweiß der Unterthanen bestellte Aecker und Früchte nicht von den Wildpret/ wie leider vieler Orten geschicht/ vertemmelt/ zerschleifft und zertreten/ oder gar abgefressen werden/ daß die arme Bauer-Leute mannigmahl gar nichts/ oder doch kaum den Samen wieder kriegen/ und dennoch/ ohne Nachlaß/ Steuren/ Zinsen und andere Onera davon abtragen und praestiren müssen; allein es ist/ wie in allen Dingen/ also auch hierinn Masse zu halten: damit sie nicht die Regierungs-Geschäffte und des Landes Angelegenheit zurück setzen/ noch auch die Fest- und Sonntage damit profaniren, viel weniger die Predigten und Betstunden dadurch versäumen/ oder durch das stete im Wald liegen / bey den Faunis und Sylvanis wild/ grausam und gleichsam zu Unmenschen werden. Henning Arnisaeus de Jure Majest. minor. c. 4. n. 7. Lorich. de Princip. instit. tit. de Venatione. Seb. Medices de venat. p. 1. q. 3. n. 12. Georg Mohr de Jure venandi p. 2. cap. 10. Pruckman de Regal. §. venatio c. 5. Zinck disp. inaug. de Jure venand. §. 18.<TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0489" n="479"/> und blutrünstige Prügel ihr bestes Confect, und die gelindeste Strafe/ und kamen sie gar gnädig davon/ wenn kein Ohr oder Nase im Lauf blieb. Seinen Pfarrer und Beicht-Vater/ der sich unterwunden auf der Cantzel ihn/ wiewohl nicht bey Nahmen/ das Gewissen ein wenig zu rühren ließ er andeuten/ er wolte ihn/ dafern er nicht bey seinem Texte bliebe/ sondern dergleichen unnützes Maul noch eins hätte/ prügeln lassen/ wie ein Hund/ und darnach vor alle Kranckheit zum Dorf hinaus jagen!</p> <p>Aber dieses bösen Menschens und tollsinnigen Jägers Gespenst haben nicht allein alle seine Unterthanen: sondern auch die Nachbarn und viele reisende Lente/ da er noch lebte/ fast alle Nächte/ unterweilen auch Abends zwischen Licht und Dunckeln/ in den Wildnissen hetzen und jagen gehöret/ seine Stimme gar eigentlich/ unter dem Geheul der Hunde erkannt/ unterweilen auch bey lichtem Tage/ sammt seinen gantzen Jäger-Troppen auf- und vorbey ziehen gesehen; zu solcher Zeit/ da man wohl versichert war/ daß er über 12. Meilen weit von dannen verreisset/ und in andern Geschäfften begriffen wäre/ woraus man / seiner Seelen halben/ nicht sonderlich viel Gutes vermuthen können.</p> <p>XVII. Grossen Herren ist zwar wohl erlaubet zu jagen/ ist auch mannigmahl hochnöthig/ damit das Wildpret nicht gar zu fehr überhand nehme/ und die mit sauren Schweiß der Unterthanen bestellte Aecker und Früchte nicht von den Wildpret/ wie leider vieler Orten geschicht/ vertemmelt/ zerschleifft und zertreten/ oder gar abgefressen werden/ daß die arme Bauer-Leute mannigmahl gar nichts/ oder doch kaum den Samen wieder kriegen/ und dennoch/ ohne Nachlaß/ Steuren/ Zinsen und andere Onera davon abtragen und praestiren müssen; allein es ist/ wie in allen Dingen/ also auch hierinn Masse zu halten: damit sie nicht die Regierungs-Geschäffte und des Landes Angelegenheit zurück setzen/ noch auch die Fest- und Sonntage damit profaniren, viel weniger die Predigten und Betstunden dadurch versäumen/ oder durch das stete im Wald liegen / bey den Faunis und Sylvanis wild/ grausam und gleichsam zu Unmenschen werden.</p> <l>Henning Arnisaeus de Jure Majest. minor. c. 4. n. 7.</l> <l>Lorich. de Princip. instit. tit. de Venatione.</l> <l>Seb. 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und blutrünstige Prügel ihr bestes Confect, und die gelindeste Strafe/ und kamen sie gar gnädig davon/ wenn kein Ohr oder Nase im Lauf blieb. Seinen Pfarrer und Beicht-Vater/ der sich unterwunden auf der Cantzel ihn/ wiewohl nicht bey Nahmen/ das Gewissen ein wenig zu rühren ließ er andeuten/ er wolte ihn/ dafern er nicht bey seinem Texte bliebe/ sondern dergleichen unnützes Maul noch eins hätte/ prügeln lassen/ wie ein Hund/ und darnach vor alle Kranckheit zum Dorf hinaus jagen!
Aber dieses bösen Menschens und tollsinnigen Jägers Gespenst haben nicht allein alle seine Unterthanen: sondern auch die Nachbarn und viele reisende Lente/ da er noch lebte/ fast alle Nächte/ unterweilen auch Abends zwischen Licht und Dunckeln/ in den Wildnissen hetzen und jagen gehöret/ seine Stimme gar eigentlich/ unter dem Geheul der Hunde erkannt/ unterweilen auch bey lichtem Tage/ sammt seinen gantzen Jäger-Troppen auf- und vorbey ziehen gesehen; zu solcher Zeit/ da man wohl versichert war/ daß er über 12. Meilen weit von dannen verreisset/ und in andern Geschäfften begriffen wäre/ woraus man / seiner Seelen halben/ nicht sonderlich viel Gutes vermuthen können.
XVII. Grossen Herren ist zwar wohl erlaubet zu jagen/ ist auch mannigmahl hochnöthig/ damit das Wildpret nicht gar zu fehr überhand nehme/ und die mit sauren Schweiß der Unterthanen bestellte Aecker und Früchte nicht von den Wildpret/ wie leider vieler Orten geschicht/ vertemmelt/ zerschleifft und zertreten/ oder gar abgefressen werden/ daß die arme Bauer-Leute mannigmahl gar nichts/ oder doch kaum den Samen wieder kriegen/ und dennoch/ ohne Nachlaß/ Steuren/ Zinsen und andere Onera davon abtragen und praestiren müssen; allein es ist/ wie in allen Dingen/ also auch hierinn Masse zu halten: damit sie nicht die Regierungs-Geschäffte und des Landes Angelegenheit zurück setzen/ noch auch die Fest- und Sonntage damit profaniren, viel weniger die Predigten und Betstunden dadurch versäumen/ oder durch das stete im Wald liegen / bey den Faunis und Sylvanis wild/ grausam und gleichsam zu Unmenschen werden.
Henning Arnisaeus de Jure Majest. minor. c. 4. n. 7. Lorich. de Princip. instit. tit. de Venatione. Seb. Medices de venat. p. 1. q. 3. n. 12. Georg Mohr de Jure venandi p. 2. cap. 10. Pruckman de Regal. §. venatio c. 5. Zinck disp. inaug. de Jure venand. §. 18.
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