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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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XIX. In diesem Jubel-Fest ist Bonifacius erstlich in Päbstlichen Habit gegangen / und dem Volck den Segen gegeben. Des andern Tages in Käyserlicher Kleidung/ da er ihm ein Schwerd fürtragen/ und dabey ausruffen lassen: Siehe hier sind zwey Schwerdter.

Idem pag. 601.

XX. In Franckreich gürtet/ bey der Krönung/ dem König der Bischof zu Rems das Schwerd an/ ziehet es aus der Scheiden/ und praesentiret es dem König. Hernach wird es aufs Altar geleget/ consecriret und geweihet/ und so dann dem König wieder zugestellet: QVO ARMATUS ECCLESIAE PRIMOGENITUS MATREM FILIUS DEFENDAT.

Thulden de Coron. Ludovici XIV.

XXI. In Engeland gebraucht man/ bey der Krönung/ Königs Eduardi Schwerd.

XXII. In Ungern St. Stephani seins/ so viele hundert Jahr alt ist.

XXIII. In Böhmen aber das Schwerd des heiligen Wenceslai.

Beckman. de notitia dignit. illustr. dissert. 4. c. 4. pag. 108.

XXIV. Vor diesen hatten die Bauren in Cärndten die Ehre ihren Hertzog zu bestätigen: Weil sie eher als die Edelleute den Christlichen Glauben an genommen / darbey giengen allerhand wunderliche Ceremonien/ und unter andern auch dieses vor/ daß der Hertzog im Felde auf einen Stein treten/ und ein blosses Schwerd an alle vier Ecken der Welt schwencken muste/ darbey sagende: Er wolte ein billiger Richter seyn!

Fabronius in der neuen summarischen Welt-Historia/ sub tit von Illyrien fol. 136. & seqq. Speidel. Specul. jur. v. Bauren/ pag. 115.

XXV. Wann vor Alters die Ungarische Könige zu Stuelweissenburg gekrönet wurden / musten sie auf den höchsten Turm steigen/ und daselbst mit entblösten Arm gegen alle vier Orten der Welt einen ausgezogenen Sebel schwencken/ damit andeutende / sie wolten das Reich gegen Morgen/ Mittag/ Abend und Mitternacht schützen / trotz dem der sich an Ungarn vergreiffen solte.

Petr. Bizar. lib. 23. Rer. Genuens.

XXVI. Der König in Franckreich wenn er seinen Einzug in eine Stadt hält/ darin ein Parlement ist/ lässet sich durch seinen Connestabel ein blos Schwerd zu Pferde vorführen: Welcher auch/ wenn der König bey den Reichs-Ta-

XIX. In diesem Jubel-Fest ist Bonifacius erstlich in Päbstlichen Habit gegangen / und dem Volck den Segen gegeben. Des andern Tages in Käyserlicher Kleidung/ da er ihm ein Schwerd fürtragen/ und dabey ausruffen lassen: Siehe hier sind zwey Schwerdter.

Idem pag. 601.

XX. In Franckreich gürtet/ bey der Krönung/ dem König der Bischof zu Rems das Schwerd an/ ziehet es aus der Scheiden/ und praesentiret es dem König. Hernach wird es aufs Altar geleget/ consecriret und geweihet/ und so dann dem König wieder zugestellet: QVO ARMATUS ECCLESIAE PRIMOGENITUS MATREM FILIUS DEFENDAT.

Thulden de Coron. Ludovici XIV.

XXI. In Engeland gebraucht man/ bey der Krönung/ Königs Eduardi Schwerd.

XXII. In Ungern St. Stephani seins/ so viele hundert Jahr alt ist.

XXIII. In Böhmen aber das Schwerd des heiligen Wenceslai.

Beckman. de notitia dignit. illustr. dissert. 4. c. 4. pag. 108.

XXIV. Vor diesen hatten die Bauren in Cärndten die Ehre ihren Hertzog zu bestätigen: Weil sie eher als die Edelleute den Christlichen Glauben an genommen / darbey giengen allerhand wunderliche Ceremonien/ und unter andern auch dieses vor/ daß der Hertzog im Felde auf einen Stein treten/ und ein blosses Schwerd an alle vier Ecken der Welt schwencken muste/ darbey sagende: Er wolte ein billiger Richter seyn!

Fabronius in der neuen summarischen Welt-Historia/ sub tit von Illyrien fol. 136. & seqq. Speidel. Specul. jur. v. Bauren/ pag. 115.

XXV. Wann vor Alters die Ungarische Könige zu Stuelweissenburg gekrönet wurden / musten sie auf den höchsten Turm steigen/ und daselbst mit entblösten Arm gegen alle vier Orten der Welt einen ausgezogenen Sebel schwencken/ damit andeutende / sie wolten das Reich gegen Morgen/ Mittag/ Abend und Mitternacht schützen / trotz dem der sich an Ungarn vergreiffen solte.

Petr. Bizar. lib. 23. Rer. Genuens.

XXVI. Der König in Franckreich wenn er seinen Einzug in eine Stadt hält/ darin ein Parlement ist/ lässet sich durch seinen Coñestabel ein blos Schwerd zu Pferde vorführen: Welcher auch/ wenn der König bey den Reichs-Ta-

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[38/0048] XIX. In diesem Jubel-Fest ist Bonifacius erstlich in Päbstlichen Habit gegangen / und dem Volck den Segen gegeben. Des andern Tages in Käyserlicher Kleidung/ da er ihm ein Schwerd fürtragen/ und dabey ausruffen lassen: Siehe hier sind zwey Schwerdter. Idem pag. 601. XX. In Franckreich gürtet/ bey der Krönung/ dem König der Bischof zu Rems das Schwerd an/ ziehet es aus der Scheiden/ und praesentiret es dem König. Hernach wird es aufs Altar geleget/ consecriret und geweihet/ und so dann dem König wieder zugestellet: QVO ARMATUS ECCLESIAE PRIMOGENITUS MATREM FILIUS DEFENDAT. Thulden de Coron. Ludovici XIV. XXI. In Engeland gebraucht man/ bey der Krönung/ Königs Eduardi Schwerd. XXII. In Ungern St. Stephani seins/ so viele hundert Jahr alt ist. XXIII. In Böhmen aber das Schwerd des heiligen Wenceslai. Beckman. de notitia dignit. illustr. dissert. 4. c. 4. pag. 108. XXIV. Vor diesen hatten die Bauren in Cärndten die Ehre ihren Hertzog zu bestätigen: Weil sie eher als die Edelleute den Christlichen Glauben an genommen / darbey giengen allerhand wunderliche Ceremonien/ und unter andern auch dieses vor/ daß der Hertzog im Felde auf einen Stein treten/ und ein blosses Schwerd an alle vier Ecken der Welt schwencken muste/ darbey sagende: Er wolte ein billiger Richter seyn! Fabronius in der neuen summarischen Welt-Historia/ sub tit von Illyrien fol. 136. & seqq. Speidel. Specul. jur. v. Bauren/ pag. 115. XXV. Wann vor Alters die Ungarische Könige zu Stuelweissenburg gekrönet wurden / musten sie auf den höchsten Turm steigen/ und daselbst mit entblösten Arm gegen alle vier Orten der Welt einen ausgezogenen Sebel schwencken/ damit andeutende / sie wolten das Reich gegen Morgen/ Mittag/ Abend und Mitternacht schützen / trotz dem der sich an Ungarn vergreiffen solte. Petr. Bizar. lib. 23. Rer. Genuens. XXVI. Der König in Franckreich wenn er seinen Einzug in eine Stadt hält/ darin ein Parlement ist/ lässet sich durch seinen Coñestabel ein blos Schwerd zu Pferde vorführen: Welcher auch/ wenn der König bey den Reichs-Ta-

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/48>, abgerufen am 27.04.2024.