Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

Bild:
<< vorherige Seite

XXII. Richardus der andere Königs Eduardi in Engeland Sohn/ als er noch ein Knabe war/ ist von seinen Unterthanen mit Hunger ertödtet worden/ weil er zur Regierung untüchtig war.

XXIII. Pabst Benedictus IV. ward von Cincio einen Römischen Bürger ins Gefängniß geworffen/ drin er Hungers gestorben/ andere sagen/ er sey stranguliret worden.

XXIV. Dem Pabst Bonifacio VIII. welcher in Feindschafft mit König Philippo in Franckreich stund/ ist es eben also ergangen/ wie ihn der König gefangen bekommen.

Ravisius Textor. in officin. lib. 2. cap. 90.

XXV. Mitten in der Italienischen Stadt Bolognia stehet ein hoher Thurm Asinelle genannt/ der hat 500. höltzerne Stuffen/ oben dran henget ein vier Eckt vergitterter Korb/ darinn man einen Mönch/ so aus der Beicht geschwatzet / gesetzet und Hnngers sterben lassen.

Erasmus Francisci part. 3. Acerr.

XXVI. Ein Ungarischer Edelmann ertapte einen andern bey seinem Weibe in der Cammer im Ehebruch/ den warf er ins Gefängniß und wolte ihn lassen Hungers sterben. Damit er aber desto grössern Hunger ausstehen müste/ ließ er ihm bisweilen ein gebraten Hun vor die Nase legen/ daß der Geruch desselben ihm die Begierde zu essen vermehren möchte.

Als er nun 6. Tage in solcher Matter zugebracht/ hat man am siebenden Tage befunden/ daß er ihm an beyden Armen das Fleisch abgefressen.

Johann Wier. de Jejun. Joh. Müller allegor. Tom. 2. c. 40. § 689. n. 5. pag. 425.

XXVII. Avicenna lib. de Carn. in fin. schreibet/ daß ein Mensch natürlicher Weise bis auf den siebenden Tag den Hunger ausstehen könte/ ehe er stürbe / aber nach der Zeit nehme der Magen keine Speise mehr an/ wie man dessen ein Exempel an König Carln den VII. in Franckreich gehabt/ welcher vor Zorn / Schmertzen und Unmuth in etlichen Tagen weder essen noch trincken wollen. Und als er hernach gerne Speise und Tranck zu sich genommen hätte/ hat er nicht gekont.

XXVIII. Theils haben es nur bis auf fünfe/ andere auf den 9. 11. 12./ auch gar den vierzehendten Tag gebracht/ bis sie dahin gestorben/ wie nach der Länge bey dem Paulo Zachia qvaest.

Medicolegal. lib. 4. cap. 7. per tot. zu lesen

XXIX. Doch kan der Mensch eher und länger Hunger als Durst leiden/ in-

XXII. Richardus der andere Königs Eduardi in Engeland Sohn/ als er noch ein Knabe war/ ist von seinen Unterthanen mit Hunger ertödtet worden/ weil er zur Regierung untüchtig war.

XXIII. Pabst Benedictus IV. ward von Cincio einen Römischen Bürger ins Gefängniß geworffen/ drin er Hungers gestorben/ andere sagen/ er sey stranguliret worden.

XXIV. Dem Pabst Bonifacio VIII. welcher in Feindschafft mit König Philippo in Franckreich stund/ ist es eben also ergangen/ wie ihn der König gefangen bekommen.

Ravisius Textor. in officin. lib. 2. cap. 90.

XXV. Mitten in der Italienischen Stadt Bolognia stehet ein hoher Thurm Asinelle genannt/ der hat 500. höltzerne Stuffen/ oben dran henget ein vier Eckt vergitterter Korb/ darinn man einen Mönch/ so aus der Beicht geschwatzet / gesetzet und Hnngers sterben lassen.

Erasmus Francisci part. 3. Acerr.

XXVI. Ein Ungarischer Edelmann ertapte einen andern bey seinem Weibe in der Cammer im Ehebruch/ den warf er ins Gefängniß und wolte ihn lassen Hungers sterben. Damit er aber desto grössern Hunger ausstehen müste/ ließ er ihm bisweilen ein gebraten Hun vor die Nase legen/ daß der Geruch desselben ihm die Begierde zu essen vermehren möchte.

Als er nun 6. Tage in solcher Matter zugebracht/ hat man am siebenden Tage befunden/ daß er ihm an beyden Armen das Fleisch abgefressen.

Johann Wier. de Jejun. Joh. Müller allegor. Tom. 2. c. 40. § 689. n. 5. pag. 425.

XXVII. Avicenna lib. de Carn. in fin. schreibet/ daß ein Mensch natürlicher Weise bis auf den siebenden Tag den Hunger ausstehen könte/ ehe er stürbe / aber nach der Zeit nehme der Magen keine Speise mehr an/ wie man dessen ein Exempel an König Carln den VII. in Franckreich gehabt/ welcher vor Zorn / Schmertzen und Unmuth in etlichen Tagen weder essen noch trincken wollen. Und als er hernach gerne Speise und Tranck zu sich genommen hätte/ hat er nicht gekont.

XXVIII. Theils haben es nur bis auf fünfe/ andere auf den 9. 11. 12./ auch gar den vierzehendten Tag gebracht/ bis sie dahin gestorben/ wie nach der Länge bey dem Paulo Zachia qvaest.

Medicolegal. lib. 4. cap. 7. per tot. zu lesen

XXIX. Doch kan der Mensch eher und länger Hunger als Durst leiden/ in-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0466" n="456"/>
        <p>XXII. Richardus der andere Königs Eduardi in Engeland Sohn/ als er noch ein                      Knabe war/ ist von seinen Unterthanen mit Hunger ertödtet worden/ weil er zur                      Regierung untüchtig war.</p>
        <p>XXIII. Pabst Benedictus IV. ward von Cincio einen Römischen Bürger ins Gefängniß                      geworffen/ drin er Hungers gestorben/ andere sagen/ er sey stranguliret                      worden.</p>
        <p>XXIV. Dem Pabst Bonifacio VIII. welcher in Feindschafft mit König Philippo in                      Franckreich stund/ ist es eben also ergangen/ wie ihn der König gefangen                      bekommen.</p>
        <p>Ravisius Textor. in officin. lib. 2. cap. 90.</p>
        <p>XXV. Mitten in der Italienischen Stadt Bolognia stehet ein hoher Thurm Asinelle                      genannt/ der hat 500. höltzerne Stuffen/ oben dran henget ein vier Eckt                      vergitterter Korb/ darinn man einen Mönch/ so aus der Beicht geschwatzet /                      gesetzet und Hnngers sterben lassen.</p>
        <p>Erasmus Francisci part. 3. Acerr.</p>
        <p>XXVI. Ein Ungarischer Edelmann ertapte einen andern bey seinem Weibe in der                      Cammer im Ehebruch/ den warf er ins Gefängniß und wolte ihn lassen Hungers                      sterben. Damit er aber desto grössern Hunger ausstehen müste/ ließ er ihm                      bisweilen ein gebraten Hun vor die Nase legen/ daß der Geruch desselben ihm die                      Begierde zu essen vermehren möchte.</p>
        <p>Als er nun 6. Tage in solcher Matter zugebracht/ hat man am siebenden Tage                      befunden/ daß er ihm an beyden Armen das Fleisch abgefressen.</p>
        <l>Johann Wier. de Jejun.</l>
        <l>Joh. Müller allegor. Tom. 2. c. 40. § 689. n. 5. pag. 425.</l>
        <p>XXVII. Avicenna lib. de Carn. in fin. schreibet/ daß ein Mensch natürlicher                      Weise bis auf den siebenden Tag den Hunger ausstehen könte/ ehe er stürbe /                      aber nach der Zeit nehme der Magen keine Speise mehr an/ wie man dessen ein                      Exempel an König Carln den VII. in Franckreich gehabt/ welcher vor Zorn /                      Schmertzen und Unmuth in etlichen Tagen weder essen noch trincken wollen. Und                      als er hernach gerne Speise und Tranck zu sich genommen hätte/ hat er nicht                      gekont.</p>
        <p>XXVIII. Theils haben es nur bis auf fünfe/ andere auf den 9. 11. 12./ auch gar                      den vierzehendten Tag gebracht/ bis sie dahin gestorben/ wie nach der Länge                      bey dem Paulo Zachia qvaest.</p>
        <p>Medicolegal. lib. 4. cap. 7. per tot. zu lesen</p>
        <p>XXIX. Doch kan der Mensch eher und länger Hunger als Durst leiden/ in-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[456/0466] XXII. Richardus der andere Königs Eduardi in Engeland Sohn/ als er noch ein Knabe war/ ist von seinen Unterthanen mit Hunger ertödtet worden/ weil er zur Regierung untüchtig war. XXIII. Pabst Benedictus IV. ward von Cincio einen Römischen Bürger ins Gefängniß geworffen/ drin er Hungers gestorben/ andere sagen/ er sey stranguliret worden. XXIV. Dem Pabst Bonifacio VIII. welcher in Feindschafft mit König Philippo in Franckreich stund/ ist es eben also ergangen/ wie ihn der König gefangen bekommen. Ravisius Textor. in officin. lib. 2. cap. 90. XXV. Mitten in der Italienischen Stadt Bolognia stehet ein hoher Thurm Asinelle genannt/ der hat 500. höltzerne Stuffen/ oben dran henget ein vier Eckt vergitterter Korb/ darinn man einen Mönch/ so aus der Beicht geschwatzet / gesetzet und Hnngers sterben lassen. Erasmus Francisci part. 3. Acerr. XXVI. Ein Ungarischer Edelmann ertapte einen andern bey seinem Weibe in der Cammer im Ehebruch/ den warf er ins Gefängniß und wolte ihn lassen Hungers sterben. Damit er aber desto grössern Hunger ausstehen müste/ ließ er ihm bisweilen ein gebraten Hun vor die Nase legen/ daß der Geruch desselben ihm die Begierde zu essen vermehren möchte. Als er nun 6. Tage in solcher Matter zugebracht/ hat man am siebenden Tage befunden/ daß er ihm an beyden Armen das Fleisch abgefressen. Johann Wier. de Jejun. Joh. Müller allegor. Tom. 2. c. 40. § 689. n. 5. pag. 425. XXVII. Avicenna lib. de Carn. in fin. schreibet/ daß ein Mensch natürlicher Weise bis auf den siebenden Tag den Hunger ausstehen könte/ ehe er stürbe / aber nach der Zeit nehme der Magen keine Speise mehr an/ wie man dessen ein Exempel an König Carln den VII. in Franckreich gehabt/ welcher vor Zorn / Schmertzen und Unmuth in etlichen Tagen weder essen noch trincken wollen. Und als er hernach gerne Speise und Tranck zu sich genommen hätte/ hat er nicht gekont. XXVIII. Theils haben es nur bis auf fünfe/ andere auf den 9. 11. 12./ auch gar den vierzehendten Tag gebracht/ bis sie dahin gestorben/ wie nach der Länge bey dem Paulo Zachia qvaest. Medicolegal. lib. 4. cap. 7. per tot. zu lesen XXIX. Doch kan der Mensch eher und länger Hunger als Durst leiden/ in-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/466
Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 456. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/466>, abgerufen am 13.06.2024.