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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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den Brief zum König führen / warnente ihn vor dergleichen Griffen/ sagte/ er wollte lieber/ daß der König mit Tugend und Aufrichtigkeit überwunden/ als mit Gifft getödtet würde. Uber welche Aufrichtigkeit sich Pyrrhus verwundert und alle gefangne Römer/ ohne Entgeld loß ließ/ hingegen gab der Rath zu Rom wieder so viel von den gefangenen Puglianern und Calabriern ledig/ daß Pyrrhus ihnen nichts vorzuwerffen hätte.

Plut archus in Pyrrho.

XVIII. Germanicus setzte seinen Lieutenant Pisonem ab/ weil er viele lose Händel in seinem Abwesen in Asia angestellet/ dieser hat dem Germanico Gifft beygebracht/ daß er davon gestorben.

Tacit. lib. 2. Annal. c. 69.

Piso aber ist von des Germanici Gemahlin Agrippina zu Rom deshalber verklaget und dergestalt geängstiget worden/ daß er ihm selber den Tod anthat.

XIX. Phraates der greuliche Tyrann und König in Parthier Land ist von seiner Gemahlin Thermusa (die ihm/ als eine Leibeigene/ Kayser Augustus, neben andern Verehrungen/ geschenckt) und deren Sohn Phraatace mit Gifft vergeben worden / aus Beyforge/ es möchten des Königs andere Söhne diesen in der Regierung vorgezogen werden/ Phraataces aber ist von den Ständen umgebracht/ und doch die andern beyde Söhne des Phraatacis, nemlich Herodes und Vonones nacheinander Könige worden/ haben aber gar nicht lange regieret/ sondern es ist Artabanus der Meder König ihnen succediret.

XX. König Siphax in Numidien hielte es mit denen Carthaginensern wieder die Römer / und vertrieb König Massinissam in der Barbarey von Land und Leuten/ er wurd aber bald drauf von den Römern geschlagen/ und dessen Gemahlin Sophonisba von Massinissa gefangen/ so Asdrubals Tochter war/ die sich mit der Condition ergab/ daß er sie denen Römern nicht überlieferte. Damit ihr nun Massinissa solches halten könte/ nahm er sie des andern Tages zur Ehe. Da er aber marckte / daß solches dem Römischen General Scipioni nicht gefiel/ und er darumb mit Worten von ihn gestrafft wurde/ sandte er der Sophonisba einen vergiffteten Trunck/ mit Anzeige/ weil er sie nicht mit Ehren haben könte/ und doch nicht begehrte zu liefern/ als solte sie ihr selbst/ vor Gefahr und Schande / abhelffen/ Sophonisba erschrack nicht jonderlich/ tranck den Gifft behertzt aus/ sagte nichts anders/ denn sie stürbe viel frölicher/ wenn sie sich nicht an Massinissam verheyrathet hätte.

Liv. lib. 30.

den Brief zum König führen / warnente ihn vor dergleichen Griffen/ sagte/ er wollte lieber/ daß der König mit Tugend und Aufrichtigkeit überwunden/ als mit Gifft getödtet würde. Uber welche Aufrichtigkeit sich Pyrrhus verwundert und alle gefangne Römer/ ohne Entgeld loß ließ/ hingegen gab der Rath zu Rom wieder so viel von den gefangenen Puglianern und Calabriern ledig/ daß Pyrrhus ihnen nichts vorzuwerffen hätte.

Plut archus in Pyrrho.

XVIII. Germanicus setzte seinen Lieutenant Pisonem ab/ weil er viele lose Händel in seinem Abwesen in Asia angestellet/ dieser hat dem Germanico Gifft beygebracht/ daß er davon gestorben.

Tacit. lib. 2. Annal. c. 69.

Piso aber ist von des Germanici Gemahlin Agrippina zu Rom deshalber verklaget und dergestalt geängstiget worden/ daß er ihm selber den Tod anthat.

XIX. Phraates der greuliche Tyrann und König in Parthier Land ist von seiner Gemahlin Thermusa (die ihm/ als eine Leibeigene/ Kayser Augustus, neben andern Verehrungen/ geschenckt) und deren Sohn Phraatace mit Gifft vergeben worden / aus Beyforge/ es möchten des Königs andere Söhne diesen in der Regierung vorgezogen werden/ Phraataces aber ist von den Ständen umgebracht/ und doch die andern beyde Söhne des Phraatacis, nemlich Herodes und Vonones nacheinander Könige worden/ haben aber gar nicht lange regieret/ sondern es ist Artabanus der Meder König ihnen succediret.

XX. König Siphax in Numidien hielte es mit denen Carthaginensern wieder die Römer / und vertrieb König Massinissam in der Barbarey von Land und Leuten/ er wurd aber bald drauf von den Römern geschlagen/ und dessen Gemahlin Sophonisba von Massinissa gefangen/ so Asdrubals Tochter war/ die sich mit der Condition ergab/ daß er sie denen Römern nicht überlieferte. Damit ihr nun Massinissa solches halten könte/ nahm er sie des andern Tages zur Ehe. Da er aber marckte / daß solches dem Römischen General Scipioni nicht gefiel/ und er darumb mit Worten von ihn gestrafft wurde/ sandte er der Sophonisba einen vergiffteten Trunck/ mit Anzeige/ weil er sie nicht mit Ehren haben könte/ und doch nicht begehrte zu liefern/ als solte sie ihr selbst/ vor Gefahr und Schande / abhelffen/ Sophonisba erschrack nicht jonderlich/ tranck den Gifft behertzt aus/ sagte nichts anders/ deñ sie stürbe viel frölicher/ wenn sie sich nicht an Massinissam verheyrathet hätte.

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        <p>XIX. Phraates der greuliche Tyrann und König in Parthier Land ist von seiner                      Gemahlin Thermusa (die ihm/ als eine Leibeigene/ Kayser Augustus, neben andern                      Verehrungen/ geschenckt) und deren Sohn Phraatace mit Gifft vergeben worden /                      aus Beyforge/ es möchten des Königs andere Söhne diesen in der Regierung                      vorgezogen werden/ Phraataces aber ist von den Ständen umgebracht/ und doch                      die andern beyde Söhne des Phraatacis, nemlich Herodes und Vonones nacheinander                      Könige worden/ haben aber gar nicht lange regieret/ sondern es ist Artabanus                      der Meder König ihnen succediret.</p>
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[434/0444] den Brief zum König führen / warnente ihn vor dergleichen Griffen/ sagte/ er wollte lieber/ daß der König mit Tugend und Aufrichtigkeit überwunden/ als mit Gifft getödtet würde. Uber welche Aufrichtigkeit sich Pyrrhus verwundert und alle gefangne Römer/ ohne Entgeld loß ließ/ hingegen gab der Rath zu Rom wieder so viel von den gefangenen Puglianern und Calabriern ledig/ daß Pyrrhus ihnen nichts vorzuwerffen hätte. Plut archus in Pyrrho. XVIII. Germanicus setzte seinen Lieutenant Pisonem ab/ weil er viele lose Händel in seinem Abwesen in Asia angestellet/ dieser hat dem Germanico Gifft beygebracht/ daß er davon gestorben. Tacit. lib. 2. Annal. c. 69. Piso aber ist von des Germanici Gemahlin Agrippina zu Rom deshalber verklaget und dergestalt geängstiget worden/ daß er ihm selber den Tod anthat. XIX. Phraates der greuliche Tyrann und König in Parthier Land ist von seiner Gemahlin Thermusa (die ihm/ als eine Leibeigene/ Kayser Augustus, neben andern Verehrungen/ geschenckt) und deren Sohn Phraatace mit Gifft vergeben worden / aus Beyforge/ es möchten des Königs andere Söhne diesen in der Regierung vorgezogen werden/ Phraataces aber ist von den Ständen umgebracht/ und doch die andern beyde Söhne des Phraatacis, nemlich Herodes und Vonones nacheinander Könige worden/ haben aber gar nicht lange regieret/ sondern es ist Artabanus der Meder König ihnen succediret. XX. König Siphax in Numidien hielte es mit denen Carthaginensern wieder die Römer / und vertrieb König Massinissam in der Barbarey von Land und Leuten/ er wurd aber bald drauf von den Römern geschlagen/ und dessen Gemahlin Sophonisba von Massinissa gefangen/ so Asdrubals Tochter war/ die sich mit der Condition ergab/ daß er sie denen Römern nicht überlieferte. Damit ihr nun Massinissa solches halten könte/ nahm er sie des andern Tages zur Ehe. Da er aber marckte / daß solches dem Römischen General Scipioni nicht gefiel/ und er darumb mit Worten von ihn gestrafft wurde/ sandte er der Sophonisba einen vergiffteten Trunck/ mit Anzeige/ weil er sie nicht mit Ehren haben könte/ und doch nicht begehrte zu liefern/ als solte sie ihr selbst/ vor Gefahr und Schande / abhelffen/ Sophonisba erschrack nicht jonderlich/ tranck den Gifft behertzt aus/ sagte nichts anders/ deñ sie stürbe viel frölicher/ wenn sie sich nicht an Massinissam verheyrathet hätte. Liv. lib. 30.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 434. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/444>, abgerufen am 24.05.2024.