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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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nun das falsche Weib anders nicht konte/ hat sie den Gifft wol aussauffen müssen/ und sich also selbst durch ihre Verrätherey umbs Leben gebracht.

Gottefrid Hist. Chron. p. 3. pag. 234.

VI. König Mithridates in Ponto als er die Scrythier und die Landschafft Capdadocien sich unterwürfig gemacht und etliche Jahr von Haus war/ hat unterdessen seine Gemahlin Laodice mit den Hoffjunckern Harerey getrieben. Da nun der König wieder ihr Verhoffen heim kam/ bereitete sei ihm einen Giffttrunck/ aber eine Cammer-Magd verrieth solches/ da ließ Mithridates das Trincken anstehen und hieß seine Gemahlin hinrichten/ weil sie den Ehebruch mit Mord und also ein Schelmstück mit dem andern bedecken wollen.

VII, Sejanus so bey dem Kayer Tiberio in grossen Ansehen/ aber ein böser Mensch war/ und mit Drusi Gemahlin der jungen Livia Ehebruch getrieben/ hatte diesem des Kaysers Sohn Druso sin seiner Jugend eine Ohrfeige gegeben/ sorgte also / dieser würde es nicht ungerochen lassen/ brachte also durch die Liviam demselben Gifft bey/ daß er dran starb.

Tacit. lib. 4. c. 54.

VIII. Kayser Commodo ist von seiner Concubin der Marcia, als er aus dem Bad kam und hitzig war/ ein gifftiger Tranck beygebracht worden/ weil er unter andern / die er umbbringen lassen wollen/ auch ihren Nahmen auf einen Zettel geschrieben/ welchen ein klein in des Kaysers Gemach herumb laufendes Knäblein gefunden und der Marciae gebracht/ die mit Electo dem fürnehmsten Cammer-Herrn und AElio Laetho sich verbunden den Kayser also hinzurichten. Wie aber Commodus begunte den Gifft wieder von sich zu brechen/ erschracken diese drey/ und schickte Laetus einen starcken Kerl Narcissum dinein/ der ein Ringer war/ der warff Commondum unter sich/ drückte ihn den Hals zu/ und erstickte ihn.

Eutrop. lib. 8.

Orso lib. 7. c. 16.

IX. Kayser Adrianus litte vor seinem Tod solchen Schmertzen/ daß er offt des Giffts oder eines Messers begehrte sich selber umbzubringen/ aber niemand wolte es ihm reichen.

Eutrop. lib. 8.

X. Er ist gestorben den 10. Julii Anno Christi 138. als er 20. Jahr und zehen Monath regleret hatte/ und 62. Jahr 5. Monath 19. Tage gelebet. Er hat ihm bey seinem Leben ein neu Begräbniß gebauet und solches Molem

nun das falsche Weib anders nicht konte/ hat sie den Gifft wol aussauffen müssen/ und sich also selbst durch ihre Verrätherey umbs Leben gebracht.

Gottefrid Hist. Chron. p. 3. pag. 234.

VI. König Mithridates in Ponto als er die Scrythier und die Landschafft Capdadocien sich unterwürfig gemacht und etliche Jahr von Haus war/ hat unterdessen seine Gemahlin Laodice mit den Hoffjunckern Harerey getrieben. Da nun der König wieder ihr Verhoffen heim kam/ bereitete sei ihm einen Giffttrunck/ aber eine Cammer-Magd verrieth solches/ da ließ Mithridates das Trincken anstehen und hieß seine Gemahlin hinrichten/ weil sie den Ehebruch mit Mord und also ein Schelmstück mit dem andern bedecken wollen.

VII, Sejanus so bey dem Kayer Tiberio in grossen Ansehen/ aber ein böser Mensch war/ und mit Drusi Gemahlin der jungen Livia Ehebruch getrieben/ hatte diesem des Kaysers Sohn Druso sin seiner Jugend eine Ohrfeige gegeben/ sorgte also / dieser würde es nicht ungerochen lassen/ brachte also durch die Liviam demselben Gifft bey/ daß er dran starb.

Tacit. lib. 4. c. 54.

VIII. Kayser Commodo ist von seiner Concubin der Marcia, als er aus dem Bad kam und hitzig war/ ein gifftiger Tranck beygebracht worden/ weil er unter andern / die er umbbringen lassen wollen/ auch ihren Nahmen auf einen Zettel geschrieben/ welchen ein klein in des Kaysers Gemach herumb laufendes Knäblein gefunden und der Marciae gebracht/ die mit Electo dem fürnehmsten Cammer-Herrn und AElio Laetho sich verbunden den Kayser also hinzurichten. Wie aber Commodus begunte den Gifft wieder von sich zu brechen/ erschracken diese drey/ und schickte Laetus einen starcken Kerl Narcissum dinein/ der ein Ringer war/ der warff Commondum unter sich/ drückte ihn den Hals zu/ und erstickte ihn.

Eutrop. lib. 8.

Orso lib. 7. c. 16.

IX. Kayser Adrianus litte vor seinem Tod solchen Schmertzen/ daß er offt des Giffts oder eines Messers begehrte sich selber umbzubringen/ aber niemand wolte es ihm reichen.

Eutrop. lib. 8.

X. Er ist gestorben den 10. Julii Anno Christi 138. als er 20. Jahr und zehen Monath regleret hatte/ und 62. Jahr 5. Monath 19. Tage gelebet. Er hat ihm bey seinem Leben ein neu Begräbniß gebauet und solches Molem

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        <p>Tacit. lib. 4. c. 54.</p>
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[431/0441] nun das falsche Weib anders nicht konte/ hat sie den Gifft wol aussauffen müssen/ und sich also selbst durch ihre Verrätherey umbs Leben gebracht. Gottefrid Hist. Chron. p. 3. pag. 234. VI. König Mithridates in Ponto als er die Scrythier und die Landschafft Capdadocien sich unterwürfig gemacht und etliche Jahr von Haus war/ hat unterdessen seine Gemahlin Laodice mit den Hoffjunckern Harerey getrieben. Da nun der König wieder ihr Verhoffen heim kam/ bereitete sei ihm einen Giffttrunck/ aber eine Cammer-Magd verrieth solches/ da ließ Mithridates das Trincken anstehen und hieß seine Gemahlin hinrichten/ weil sie den Ehebruch mit Mord und also ein Schelmstück mit dem andern bedecken wollen. VII, Sejanus so bey dem Kayer Tiberio in grossen Ansehen/ aber ein böser Mensch war/ und mit Drusi Gemahlin der jungen Livia Ehebruch getrieben/ hatte diesem des Kaysers Sohn Druso sin seiner Jugend eine Ohrfeige gegeben/ sorgte also / dieser würde es nicht ungerochen lassen/ brachte also durch die Liviam demselben Gifft bey/ daß er dran starb. Tacit. lib. 4. c. 54. VIII. Kayser Commodo ist von seiner Concubin der Marcia, als er aus dem Bad kam und hitzig war/ ein gifftiger Tranck beygebracht worden/ weil er unter andern / die er umbbringen lassen wollen/ auch ihren Nahmen auf einen Zettel geschrieben/ welchen ein klein in des Kaysers Gemach herumb laufendes Knäblein gefunden und der Marciae gebracht/ die mit Electo dem fürnehmsten Cammer-Herrn und AElio Laetho sich verbunden den Kayser also hinzurichten. Wie aber Commodus begunte den Gifft wieder von sich zu brechen/ erschracken diese drey/ und schickte Laetus einen starcken Kerl Narcissum dinein/ der ein Ringer war/ der warff Commondum unter sich/ drückte ihn den Hals zu/ und erstickte ihn. Eutrop. lib. 8. Orso lib. 7. c. 16. IX. Kayser Adrianus litte vor seinem Tod solchen Schmertzen/ daß er offt des Giffts oder eines Messers begehrte sich selber umbzubringen/ aber niemand wolte es ihm reichen. Eutrop. lib. 8. X. Er ist gestorben den 10. Julii Anno Christi 138. als er 20. Jahr und zehen Monath regleret hatte/ und 62. Jahr 5. Monath 19. Tage gelebet. Er hat ihm bey seinem Leben ein neu Begräbniß gebauet und solches Molem

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 431. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/441>, abgerufen am 23.11.2024.