Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

Bild:
<< vorherige Seite

nehmen/ man habe ihnen das Leben aberkant/ sich selbsten des Henckers unerwartet/ umbbringen/ wo sie nur ein Messer oder Strick ertappen können: nicht eben aus Verzweifelung/ sondern aus dem algemeinen falschen Wahn/ es sey ihnen solches ein grosser Nachruhm. Wenn aber jemand zum Tode ausgeführet wird/ lauffen die jenige/ so zu gegen sind / gleichsam in die Wette hinzu/ und probiren die Schärffe ihrer Schwerter an ihm: Daher es unterweilen geschicht/ daß sie ihn zu kleinen Trümlein zerfetzen. Admiral Saris meldet/ er habe einsmahls selber zugeschauet/ wie man ein Ehebrecherisch Weib/ und ihre beyde Buhlen/ solcher Gestalt gemassacriret. Selbiges Schandweib hatte denen beyden Huren-Hengsten/ so ihr anhiengen / einerley Stunde/ zu ihr zu kommen/ bestimmet: Da aber einer den andern bey ihr fand/ und zwar in voller Ubung der Unzucht/ verdroß es ihn hefftig/ daß er jenen nicht zuvor kommen/ und foderte ihn aus zum Kampf. Jener/ welcher der leichtfertigen Schleppen seine Mannlichkeit hatte bezeiget/ wolte diesem seinen Ausfoderer auch seine Mannheit und Courage weisen/ zog derohalben gleichfalls von Leder/ und wieder stund seinen Gegner aus aller Krafft. Uber solches nächtliches Getümmel/ kömmet der Wachtmeister mit seiner Schaar herbey/ und nimmet sie alle beyde/ nebst der Ehebrecherin gefangen. Worauf sie denn alle drey zu gleich/ vorberichteter Massen zu Tode gehacket worden/ angemerckt in Japan der jenige/ so wieder einen andern das Schwerd zuckt/ eben so wohl des Todes schuldig ist/ als der im Ehebruch begriffen wird. Auf gleiche Art hat er auch die Diebe straffen sehen/ welchen dieses einen solchen Schrecken eingejagt / daß die Japaner vor ihnen gantz sicher seyn/ und wenn sie herfür aus dem Hause gehen/ es nicht einmahl zu sperren.

Erasm. Francisci in ausländischen Sitten-Spiegel p. 391.

VI. Die Türcken haben ein Gesetz/ welches dahin gehet wenn jemand GOtt und seinen Propheten Mahometh lästert/ derselbe von einander gehauen und stracks getödtet werden solle.

M. Scriver conc. 3. seines verlohrnen Schäfleins.

VII. Die Perser/ wenn sie ihre Weiber in Ehebruch ertappen säbeln sie dieselbe / auch wohl den Thäter zugleich nieder.

Erasm. Francisci in ausländischen Sitten-Spiegel/ lib. 2. disc. 10. pag. 418.

VIII. Weil der Hoffman Gobria auf einer Jagd/ in Gegenwart des Chaldäer Königs Belsazers sich in Schiessen sehr wohl hielt/ verdroß es diesem

nehmen/ man habe ihnen das Leben aberkant/ sich selbsten des Henckers unerwartet/ umbbringen/ wo sie nur ein Messer oder Strick ertappen können: nicht eben aus Verzweifelung/ sondern aus dem algemeinen falschen Wahn/ es sey ihnen solches ein grosser Nachruhm. Wenn aber jemand zum Tode ausgeführet wird/ lauffen die jenige/ so zu gegen sind / gleichsam in die Wette hinzu/ und probiren die Schärffe ihrer Schwerter an ihm: Daher es unterweilen geschicht/ daß sie ihn zu kleinen Trümlein zerfetzen. Admiral Saris meldet/ er habe einsmahls selber zugeschauet/ wie man ein Ehebrecherisch Weib/ und ihre beyde Buhlen/ solcher Gestalt gemassacriret. Selbiges Schandweib hatte denen beyden Huren-Hengsten/ so ihr anhiengen / einerley Stunde/ zu ihr zu kommen/ bestimmet: Da aber einer den andern bey ihr fand/ und zwar in voller Ubung der Unzucht/ verdroß es ihn hefftig/ daß er jenen nicht zuvor kommen/ und foderte ihn aus zum Kampf. Jener/ welcher der leichtfertigen Schleppen seine Mannlichkeit hatte bezeiget/ wolte diesem seinen Ausfoderer auch seine Mannheit und Courage weisen/ zog derohalben gleichfalls von Leder/ und wieder stund seinen Gegner aus aller Krafft. Uber solches nächtliches Getümmel/ kömmet der Wachtmeister mit seiner Schaar herbey/ und nimmet sie alle beyde/ nebst der Ehebrecherin gefangen. Worauf sie denn alle drey zu gleich/ vorberichteter Massen zu Tode gehacket worden/ angemerckt in Japan der jenige/ so wieder einen andern das Schwerd zuckt/ eben so wohl des Todes schuldig ist/ als der im Ehebruch begriffen wird. Auf gleiche Art hat er auch die Diebe straffen sehen/ welchen dieses einen solchen Schrecken eingejagt / daß die Japaner vor ihnen gantz sicher seyn/ und wenn sie herfür aus dem Hause gehen/ es nicht einmahl zu sperren.

Erasm. Francisci in ausländischen Sitten-Spiegel p. 391.

VI. Die Türcken haben ein Gesetz/ welches dahin gehet wenn jemand GOtt und seinen Propheten Mahometh lästert/ derselbe von einander gehauen und stracks getödtet werden solle.

M. Scriver conc. 3. seines verlohrnen Schäfleins.

VII. Die Perser/ wenn sie ihre Weiber in Ehebruch ertappen säbeln sie dieselbe / auch wohl den Thäter zugleich nieder.

Erasm. Francisci in ausländischen Sitten-Spiegel/ lib. 2. disc. 10. pag. 418.

VIII. Weil der Hoffman Gobria auf einer Jagd/ in Gegenwart des Chaldäer Königs Belsazers sich in Schiessen sehr wohl hielt/ verdroß es diesem

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0394" n="384"/>
nehmen/ man habe ihnen das Leben                      aberkant/ sich selbsten des Henckers unerwartet/ umbbringen/ wo sie nur ein                      Messer oder Strick ertappen können: nicht eben aus Verzweifelung/ sondern aus                      dem algemeinen falschen Wahn/ es sey ihnen solches ein grosser Nachruhm. Wenn                      aber jemand zum Tode ausgeführet wird/ lauffen die jenige/ so zu gegen sind /                      gleichsam in die Wette hinzu/ und probiren die Schärffe ihrer Schwerter an ihm:                      Daher es unterweilen geschicht/ daß sie ihn zu kleinen Trümlein zerfetzen.                      Admiral Saris meldet/ er habe einsmahls selber zugeschauet/ wie man ein                      Ehebrecherisch Weib/ und ihre beyde Buhlen/ solcher Gestalt gemassacriret.                      Selbiges Schandweib hatte denen beyden Huren-Hengsten/ so ihr anhiengen /                      einerley Stunde/ zu ihr zu kommen/ bestimmet: Da aber einer den andern bey ihr                      fand/ und zwar in voller Ubung der Unzucht/ verdroß es ihn hefftig/ daß er                      jenen nicht zuvor kommen/ und foderte ihn aus zum Kampf. Jener/ welcher der                      leichtfertigen Schleppen seine Mannlichkeit hatte bezeiget/ wolte diesem seinen                      Ausfoderer auch seine Mannheit und Courage weisen/ zog derohalben gleichfalls                      von Leder/ und wieder stund seinen Gegner aus aller Krafft. Uber solches                      nächtliches Getümmel/ kömmet der Wachtmeister mit seiner Schaar herbey/ und                      nimmet sie alle beyde/ nebst der Ehebrecherin gefangen. Worauf sie denn alle                      drey zu gleich/ vorberichteter Massen zu Tode gehacket worden/ angemerckt in                      Japan der jenige/ so wieder einen andern das Schwerd zuckt/ eben so wohl des                      Todes schuldig ist/ als der im Ehebruch begriffen wird. Auf gleiche Art hat er                      auch die Diebe straffen sehen/ welchen dieses einen solchen Schrecken eingejagt                     / daß die Japaner vor ihnen gantz sicher seyn/ und wenn sie herfür aus dem                      Hause gehen/ es nicht einmahl zu sperren.</p>
        <p>Erasm. Francisci in ausländischen Sitten-Spiegel p. 391.</p>
        <p>VI. Die Türcken haben ein Gesetz/ welches dahin gehet wenn jemand GOtt und                      seinen Propheten Mahometh lästert/ derselbe von einander gehauen und stracks                      getödtet werden solle.</p>
        <p>M. Scriver conc. 3. seines verlohrnen Schäfleins.</p>
        <p>VII. Die Perser/ wenn sie ihre Weiber in Ehebruch ertappen säbeln sie dieselbe /                      auch wohl den Thäter zugleich nieder.</p>
        <p>Erasm. Francisci in ausländischen Sitten-Spiegel/ lib. 2. disc. 10. pag.                      418.</p>
        <p>VIII. Weil der Hoffman Gobria auf einer Jagd/ in Gegenwart des Chaldäer Königs                      Belsazers sich in Schiessen sehr wohl hielt/ verdroß es diesem
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[384/0394] nehmen/ man habe ihnen das Leben aberkant/ sich selbsten des Henckers unerwartet/ umbbringen/ wo sie nur ein Messer oder Strick ertappen können: nicht eben aus Verzweifelung/ sondern aus dem algemeinen falschen Wahn/ es sey ihnen solches ein grosser Nachruhm. Wenn aber jemand zum Tode ausgeführet wird/ lauffen die jenige/ so zu gegen sind / gleichsam in die Wette hinzu/ und probiren die Schärffe ihrer Schwerter an ihm: Daher es unterweilen geschicht/ daß sie ihn zu kleinen Trümlein zerfetzen. Admiral Saris meldet/ er habe einsmahls selber zugeschauet/ wie man ein Ehebrecherisch Weib/ und ihre beyde Buhlen/ solcher Gestalt gemassacriret. Selbiges Schandweib hatte denen beyden Huren-Hengsten/ so ihr anhiengen / einerley Stunde/ zu ihr zu kommen/ bestimmet: Da aber einer den andern bey ihr fand/ und zwar in voller Ubung der Unzucht/ verdroß es ihn hefftig/ daß er jenen nicht zuvor kommen/ und foderte ihn aus zum Kampf. Jener/ welcher der leichtfertigen Schleppen seine Mannlichkeit hatte bezeiget/ wolte diesem seinen Ausfoderer auch seine Mannheit und Courage weisen/ zog derohalben gleichfalls von Leder/ und wieder stund seinen Gegner aus aller Krafft. Uber solches nächtliches Getümmel/ kömmet der Wachtmeister mit seiner Schaar herbey/ und nimmet sie alle beyde/ nebst der Ehebrecherin gefangen. Worauf sie denn alle drey zu gleich/ vorberichteter Massen zu Tode gehacket worden/ angemerckt in Japan der jenige/ so wieder einen andern das Schwerd zuckt/ eben so wohl des Todes schuldig ist/ als der im Ehebruch begriffen wird. Auf gleiche Art hat er auch die Diebe straffen sehen/ welchen dieses einen solchen Schrecken eingejagt / daß die Japaner vor ihnen gantz sicher seyn/ und wenn sie herfür aus dem Hause gehen/ es nicht einmahl zu sperren. Erasm. Francisci in ausländischen Sitten-Spiegel p. 391. VI. Die Türcken haben ein Gesetz/ welches dahin gehet wenn jemand GOtt und seinen Propheten Mahometh lästert/ derselbe von einander gehauen und stracks getödtet werden solle. M. Scriver conc. 3. seines verlohrnen Schäfleins. VII. Die Perser/ wenn sie ihre Weiber in Ehebruch ertappen säbeln sie dieselbe / auch wohl den Thäter zugleich nieder. Erasm. Francisci in ausländischen Sitten-Spiegel/ lib. 2. disc. 10. pag. 418. VIII. Weil der Hoffman Gobria auf einer Jagd/ in Gegenwart des Chaldäer Königs Belsazers sich in Schiessen sehr wohl hielt/ verdroß es diesem

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/394
Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 384. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/394>, abgerufen am 20.05.2024.