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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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III. In der Stadt Mitylene Anno 1459. als damahls dieselbige Stadt erobert / wurden gefangen 300. Lands-Knechte/ dieselbige sind also in der Mitten gantz jämmerlich von einander zerhauen worden. Noch sind 500. von dem Bassa Omare nach Constantinopel geschickt/ die er in einen eroberten Städtlein gefangen / dieselbe sind gleichermassen hingericheet worden. Als nun diese todte Cörper eine Weil sind auf den Platz/ aus Unachtsamkeit liegen geblieben/ ist ein Rind mit grossen Brüllen darzu kommen/ fasset deren Stück eines an ein Horn/ und träget es auf eine besondere Stätte/ holet darnach auch das andere Theil und leget ihn zu den ersten.

Als nun dieses viele Leute sahen/ kömmet das Geschrey so bald aus für den Mahomet, welcher über die Massen erschrocken und befohlen/ daß man dieselbe Stücke wieder aus einander legen und an die vorige Stelle tragen solte/ der Ochs folget nach/ brüllet/ suchet und findet denselbigen Cörper wiederumb / und erkennet ihn unter andern/ nimmt ihn zum zweytenmahl auf die Hörner und träget ihn auf einen andern Ort/ Mahomet erstarret über dieses Miracul, befiehlet/ daß man die todten Cörper von Stund an begrabe/ und den Ochsen auf seinen Stalle Zeit Lebens erhalten solte.

Christoph. Crusius de Indic. delict. part. 1. c. 110. pag. 503.

IV. In Siam werden die Könige in unschätzbarer Pracht an Gold und Edelgesteine verbrannt/ doch wird endlich das zerschmoltzene Gold aus der Asche herfür gesucht/ und ein Götzenbild draus gemacht/ welches in einen Tempel gesetzet und angebetet wird. Und ist Anno 1649. eine Königliche Prinzeßin in einen Daumen dicken goldenen Sarge aufs prächtigste verbrand worden/ als aber der König selbst die überbliebenen Gebeine aus der Aschen zusammen laß/ fand er ein Stück noch blutendes Fleisch eines Kindes Kopfs groß/ welches nicht verbrand war / daraus er schloß/ es gienge nicht recht mit ihrem Tode zu/ und muthmassete / es möchte ihr wohl mit Gifft vergeben seyn. Und nach scharffer Verhör des gantzen Königlichen Frauenzimmers kam es heraus/ daß es eine Concubin gethan / und der Prinzeßin vergeben hätte/ diese straffte der König also:

Er ließ ein eben so groß stück Fleisch aus ihrem Leibe schneiden/ und zwang sie / daß sie solches fressen muste. Und da sie den letzten Bissen ins Maul steckte / fielen etliche Henckers-Buben auf sie/ welche sie in mehr den tausend Stücken zerhackten und ins Wasser wurffen.

Erasm. Francisci in Ausländ. Sittenspiegel/ pag. 1498.

V. Von den Japanern erzehlet der Englische Ritter Wilhelm Saris; es sey unter selbiger Nation nichts gemeiners/ als daß die Beklagte/ wenn sie ver-

III. In der Stadt Mitylene Anno 1459. als damahls dieselbige Stadt erobert / wurden gefangen 300. Lands-Knechte/ dieselbige sind also in der Mitten gantz jämmerlich von einander zerhauen worden. Noch sind 500. von dem Bassa Omare nach Constantinopel geschickt/ die er in einen eroberten Städtlein gefangen / dieselbe sind gleichermassen hingericheet worden. Als nun diese todte Cörper eine Weil sind auf den Platz/ aus Unachtsamkeit liegen geblieben/ ist ein Rind mit grossen Brüllen darzu kommen/ fasset deren Stück eines an ein Horn/ und träget es auf eine besondere Stätte/ holet darnach auch das andere Theil und leget ihn zu den ersten.

Als nun dieses viele Leute sahen/ kömmet das Geschrey so bald aus für den Mahomet, welcher über die Massen erschrocken und befohlen/ daß man dieselbe Stücke wieder aus einander legen und an die vorige Stelle tragen solte/ der Ochs folget nach/ brüllet/ suchet und findet denselbigen Cörper wiederumb / und erkennet ihn unter andern/ nimmt ihn zum zweytenmahl auf die Hörner und träget ihn auf einen andern Ort/ Mahomet erstarret über dieses Miracul, befiehlet/ daß man die todten Cörper von Stund an begrabe/ und den Ochsen auf seinen Stalle Zeit Lebens erhalten solte.

Christoph. Crusius de Indic. delict. part. 1. c. 110. pag. 503.

IV. In Siam werden die Könige in unschätzbarer Pracht an Gold und Edelgesteine verbrannt/ doch wird endlich das zerschmoltzene Gold aus der Asche herfür gesucht/ und ein Götzenbild draus gemacht/ welches in einen Tempel gesetzet und angebetet wird. Und ist Anno 1649. eine Königliche Prinzeßin in einen Daumen dicken goldenen Sarge aufs prächtigste verbrand worden/ als aber der König selbst die überbliebenen Gebeine aus der Aschen zusammen laß/ fand er ein Stück noch blutendes Fleisch eines Kindes Kopfs groß/ welches nicht verbrand war / daraus er schloß/ es gienge nicht recht mit ihrem Tode zu/ und muthmassete / es möchte ihr wohl mit Gifft vergeben seyn. Und nach scharffer Verhör des gantzen Königlichen Frauenzimmers kam es heraus/ daß es eine Concubin gethan / und der Prinzeßin vergeben hätte/ diese straffte der König also:

Er ließ ein eben so groß stück Fleisch aus ihrem Leibe schneiden/ und zwang sie / daß sie solches fressen muste. Und da sie den letzten Bissen ins Maul steckte / fielen etliche Henckers-Buben auf sie/ welche sie in mehr den tausend Stücken zerhackten und ins Wasser wurffen.

Erasm. Francisci in Ausländ. Sittenspiegel/ pag. 1498.

V. Von den Japanern erzehlet der Englische Ritter Wilhelm Saris; es sey unter selbiger Nation nichts gemeiners/ als daß die Beklagte/ wenn sie ver-

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        <p>Christoph. Crusius de Indic. delict. part. 1. c. 110. pag. 503.</p>
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        <p>Erasm. Francisci in Ausländ. Sittenspiegel/ pag. 1498.</p>
        <p>V. Von den Japanern erzehlet der Englische Ritter Wilhelm Saris; es sey unter                      selbiger Nation nichts gemeiners/ als daß die Beklagte/ wenn sie ver-
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[383/0393] III. In der Stadt Mitylene Anno 1459. als damahls dieselbige Stadt erobert / wurden gefangen 300. Lands-Knechte/ dieselbige sind also in der Mitten gantz jämmerlich von einander zerhauen worden. Noch sind 500. von dem Bassa Omare nach Constantinopel geschickt/ die er in einen eroberten Städtlein gefangen / dieselbe sind gleichermassen hingericheet worden. Als nun diese todte Cörper eine Weil sind auf den Platz/ aus Unachtsamkeit liegen geblieben/ ist ein Rind mit grossen Brüllen darzu kommen/ fasset deren Stück eines an ein Horn/ und träget es auf eine besondere Stätte/ holet darnach auch das andere Theil und leget ihn zu den ersten. Als nun dieses viele Leute sahen/ kömmet das Geschrey so bald aus für den Mahomet, welcher über die Massen erschrocken und befohlen/ daß man dieselbe Stücke wieder aus einander legen und an die vorige Stelle tragen solte/ der Ochs folget nach/ brüllet/ suchet und findet denselbigen Cörper wiederumb / und erkennet ihn unter andern/ nimmt ihn zum zweytenmahl auf die Hörner und träget ihn auf einen andern Ort/ Mahomet erstarret über dieses Miracul, befiehlet/ daß man die todten Cörper von Stund an begrabe/ und den Ochsen auf seinen Stalle Zeit Lebens erhalten solte. Christoph. Crusius de Indic. delict. part. 1. c. 110. pag. 503. IV. In Siam werden die Könige in unschätzbarer Pracht an Gold und Edelgesteine verbrannt/ doch wird endlich das zerschmoltzene Gold aus der Asche herfür gesucht/ und ein Götzenbild draus gemacht/ welches in einen Tempel gesetzet und angebetet wird. Und ist Anno 1649. eine Königliche Prinzeßin in einen Daumen dicken goldenen Sarge aufs prächtigste verbrand worden/ als aber der König selbst die überbliebenen Gebeine aus der Aschen zusammen laß/ fand er ein Stück noch blutendes Fleisch eines Kindes Kopfs groß/ welches nicht verbrand war / daraus er schloß/ es gienge nicht recht mit ihrem Tode zu/ und muthmassete / es möchte ihr wohl mit Gifft vergeben seyn. Und nach scharffer Verhör des gantzen Königlichen Frauenzimmers kam es heraus/ daß es eine Concubin gethan / und der Prinzeßin vergeben hätte/ diese straffte der König also: Er ließ ein eben so groß stück Fleisch aus ihrem Leibe schneiden/ und zwang sie / daß sie solches fressen muste. Und da sie den letzten Bissen ins Maul steckte / fielen etliche Henckers-Buben auf sie/ welche sie in mehr den tausend Stücken zerhackten und ins Wasser wurffen. Erasm. Francisci in Ausländ. Sittenspiegel/ pag. 1498. V. Von den Japanern erzehlet der Englische Ritter Wilhelm Saris; es sey unter selbiger Nation nichts gemeiners/ als daß die Beklagte/ wenn sie ver-

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 383. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/393>, abgerufen am 20.05.2024.