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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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diesen Bruder-Mörder bald drauf gestrafft/ daß er sich in einen Stall selbst erhenckt.

Gottefrid. pag. 771. & 772.

LVII. Die Könige in Lydia führeten vor Alters an stat des Zepters ein Beil.

Plutarch. Problem. c. 158.

LVIII. Item Labradeus Jupiter in Caria, vor das Zepter und Donner-Keil/ eine Axt.

Idem d. l.

LIX. Die Tenedii pregten auf der einen Seiten ihrer Müntz einen Kopf mit zwey Gesichtern/ auf der andern aber ein Beil an stat ihres Wapens.

Alex. ab Alexand. lib. 4. Gen. dier. Cap. 15. pag. 531. in fin.

LX. Jovis Poliei Sacerdos Buphonus est nuncupatus. De hoc invenio in literis Erechtheo imperante Athenis, primum ab eo in Jovis Poliei ara immolatum bovem, qvo peracto, Securi relicta mox e regione Buphonus proripuit. At in Judicium vocata Securis est, ac absoluta, idqve qvotannis ut fieret servatum traditur.

Coel. Rhodigin. lib. 12. Antiq. Lect. c. 6. pag. 440.

LXI. Schach Abas König in Persien als er zur Regierung kommen/ hat sein Hoffmeister Murschid Culichan, umb des Willen/ daß er in einem Concilio, da der König seine Meynung eröffnete/ unbedachtsam heraus gefahre: Er solte schweigen / wäre ein Kind! weil der König noch jung war. Diesem aber hat solches dermassen verdrossen/ daß er des Nachts mit seinen Räthen in des Hoffmeisters Cammer gegangen/ welcher auf den Rücken liegend mit offenen Munde geschlaffen/ dem gab der König mit dem Säbel den ersten Hieb über den Mund/ die andern folgeten nach. Der Hoffmeister ein starcker Mann sprang auf/ und wolte sich zur Wehr stellen. Unter dessen kömmet des Hoffmeisters Stallknecht mit einem Beil hinzu gelauffen und fragt was da zu thun sey? Schach Abas sagte/ es gilt Murschid Culichans, meines Feindes Leben/ gehe hüff und gib ihm den Rest/ so will ich dich zum Fürsten machen. Der Diener folgete diesem Befehl/ gieng auf seinen Herrn zu/ und hieb ihn mit dem Beil vollend nieder. Den andern Tag hernach ließ der König des Hoffmeisters gantzes Geschlechte niedersebeln und ausrotten/ den Stallknecht aber zum Chan und Gubernator in Herat machen. An. 1585.

Olear. P. Rbeschr. pag. 432.

LXII. In Japan wird das Köpffen mit dem Beil also verrichtet: Vor dem Malesicanten her gehet der Scharffrichter mit dem Beil. Dem folget ein ander

diesen Bruder-Mörder bald drauf gestrafft/ daß er sich in einen Stall selbst erhenckt.

Gottefrid. pag. 771. & 772.

LVII. Die Könige in Lydia führeten vor Alters an stat des Zepters ein Beil.

Plutarch. Problem. c. 158.

LVIII. Item Labradeus Jupiter in Caria, vor das Zepter und Donner-Keil/ eine Axt.

Idem d. l.

LIX. Die Tenedii pregten auf der einen Seiten ihrer Müntz einen Kopf mit zwey Gesichtern/ auf der andern aber ein Beil an stat ihres Wapens.

Alex. ab Alexand. lib. 4. Gen. dier. Cap. 15. pag. 531. in fin.

LX. Jovis Poliei Sacerdos Buphonus est nuncupatus. De hoc invenio in literis Erechtheo imperante Athenis, primum ab eo in Jovis Poliei ara immolatum bovem, qvo peracto, Securi relicta mox è regione Buphonus proripuit. At in Judicium vocata Securis est, ac absoluta, idqve qvotannis ut fieret servatum traditur.

Coel. Rhodigin. lib. 12. Antiq. Lect. c. 6. pag. 440.

LXI. Schach Abas König in Persien als er zur Regierung kom̃en/ hat sein Hoffmeister Murschid Culichan, umb des Willen/ daß er in einem Concilio, da der König seine Meynung eröffnete/ unbedachtsam heraus gefahre: Er solte schweigen / wäre ein Kind! weil der König noch jung war. Diesem aber hat solches dermassen verdrossen/ daß er des Nachts mit seinen Räthen in des Hoffmeisters Cammer gegangen/ welcher auf den Rücken liegend mit offenen Munde geschlaffen/ dem gab der König mit dem Säbel den ersten Hieb über den Mund/ die andern folgeten nach. Der Hoffmeister ein starcker Mann sprang auf/ und wolte sich zur Wehr stellen. Unter dessen kömmet des Hoffmeisters Stallknecht mit einem Beil hinzu gelauffen und fragt was da zu thun sey? Schach Abas sagte/ es gilt Murschid Culichans, meines Feindes Leben/ gehe hüff und gib ihm den Rest/ so will ich dich zum Fürsten machen. Der Diener folgete diesem Befehl/ gieng auf seinen Herrn zu/ und hieb ihn mit dem Beil vollend nieder. Den andern Tag hernach ließ der König des Hoffmeisters gantzes Geschlechte niedersebeln und ausrotten/ den Stallknecht aber zum Chan und Gubernator in Herat machen. An. 1585.

Olear. P. Rbeschr. pag. 432.

LXII. In Japan wird das Köpffen mit dem Beil also verrichtet: Vor dem Malesicanten her gehet der Scharffrichter mit dem Beil. Dem folget ein ander

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diesen Bruder-Mörder bald drauf                      gestrafft/ daß er sich in einen Stall selbst erhenckt.</p>
        <p>Gottefrid. pag. 771. &amp; 772.</p>
        <p>LVII. Die Könige in Lydia führeten vor Alters an stat des Zepters ein Beil.</p>
        <p>Plutarch. Problem. c. 158.</p>
        <p>LVIII. Item Labradeus Jupiter in Caria, vor das Zepter und Donner-Keil/ eine                      Axt.</p>
        <p>Idem d. l.</p>
        <p>LIX. Die Tenedii pregten auf der einen Seiten ihrer Müntz einen Kopf mit zwey                      Gesichtern/ auf der andern aber ein Beil an stat ihres Wapens.</p>
        <p>Alex. ab Alexand. lib. 4. Gen. dier. Cap. 15. pag. 531. in fin.</p>
        <p>LX. Jovis Poliei Sacerdos Buphonus est nuncupatus. De hoc invenio in literis                      Erechtheo imperante Athenis, primum ab eo in Jovis Poliei ara immolatum bovem,                      qvo peracto, Securi relicta mox è regione Buphonus proripuit. At in Judicium                      vocata Securis est, ac absoluta, idqve qvotannis ut fieret servatum                      traditur.</p>
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        <p>Olear. P. Rbeschr. pag. 432.</p>
        <p>LXII. In Japan wird das Köpffen mit dem Beil also verrichtet: Vor dem                      Malesicanten her gehet der Scharffrichter mit dem Beil. Dem folget ein ander
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[29/0039] diesen Bruder-Mörder bald drauf gestrafft/ daß er sich in einen Stall selbst erhenckt. Gottefrid. pag. 771. & 772. LVII. Die Könige in Lydia führeten vor Alters an stat des Zepters ein Beil. Plutarch. Problem. c. 158. LVIII. Item Labradeus Jupiter in Caria, vor das Zepter und Donner-Keil/ eine Axt. Idem d. l. LIX. Die Tenedii pregten auf der einen Seiten ihrer Müntz einen Kopf mit zwey Gesichtern/ auf der andern aber ein Beil an stat ihres Wapens. Alex. ab Alexand. lib. 4. Gen. dier. Cap. 15. pag. 531. in fin. LX. Jovis Poliei Sacerdos Buphonus est nuncupatus. De hoc invenio in literis Erechtheo imperante Athenis, primum ab eo in Jovis Poliei ara immolatum bovem, qvo peracto, Securi relicta mox è regione Buphonus proripuit. At in Judicium vocata Securis est, ac absoluta, idqve qvotannis ut fieret servatum traditur. Coel. Rhodigin. lib. 12. Antiq. Lect. c. 6. pag. 440. LXI. Schach Abas König in Persien als er zur Regierung kom̃en/ hat sein Hoffmeister Murschid Culichan, umb des Willen/ daß er in einem Concilio, da der König seine Meynung eröffnete/ unbedachtsam heraus gefahre: Er solte schweigen / wäre ein Kind! weil der König noch jung war. Diesem aber hat solches dermassen verdrossen/ daß er des Nachts mit seinen Räthen in des Hoffmeisters Cammer gegangen/ welcher auf den Rücken liegend mit offenen Munde geschlaffen/ dem gab der König mit dem Säbel den ersten Hieb über den Mund/ die andern folgeten nach. Der Hoffmeister ein starcker Mann sprang auf/ und wolte sich zur Wehr stellen. Unter dessen kömmet des Hoffmeisters Stallknecht mit einem Beil hinzu gelauffen und fragt was da zu thun sey? Schach Abas sagte/ es gilt Murschid Culichans, meines Feindes Leben/ gehe hüff und gib ihm den Rest/ so will ich dich zum Fürsten machen. Der Diener folgete diesem Befehl/ gieng auf seinen Herrn zu/ und hieb ihn mit dem Beil vollend nieder. Den andern Tag hernach ließ der König des Hoffmeisters gantzes Geschlechte niedersebeln und ausrotten/ den Stallknecht aber zum Chan und Gubernator in Herat machen. An. 1585. Olear. P. Rbeschr. pag. 432. LXII. In Japan wird das Köpffen mit dem Beil also verrichtet: Vor dem Malesicanten her gehet der Scharffrichter mit dem Beil. Dem folget ein ander

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/39>, abgerufen am 28.04.2024.