Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.zwischen zween Bretter zusammen gebunden und mit der Sägen durchschneiden lassen. Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst und Sitten-Spiegel lib. 2. Discurs. 8. pag. 403. VIII. Wie grausam und erschrecklich die Japaner mit ihren Lands-Leuthen/ die den Römisch-Catholischen Glauben angenommen: Item den Jesuiten und Portugiesen ümgangen und dieselbe hingerichtet/ kan man bey ietztgedachten Erasmo Francisci im angeregten opere lib. 3. disc. 2. nach der Länge/ und mit Verwunderung lesen / allwo er pag. 1152. unter andern auch anführet/ daß sie Gruben gemacht 3. Ehlen tieff und 6. weit/ auch drin einen starcken Balcken gesetzet/ oben aber ein Zwerchholtz/ Creutzweise genagelt/ an welches Zwerchholtz sie die Arme der Märtyrer ausgedehnet und angenagelt. Ferner ümbgaben sie den Halß mit 2. ausgeschnittenen Bretern/ dergestalt daß der Kopff unbeweglich oben auff stund. Darnach fiengen sie an den Halß des festgemachten mit scharffgezähnten Rohr Stäben zu feihlen/ und Saltz in die Wunden zu streuen. Fünff Tage lang wehrete dieses Feilen/ in des lösete man den Gebundenen nicht einmahl auff/ oder gestattete ihm die allergeringste Ruhe. Die Henckers Buben löseten einander ab / und die Aertzte wahren stets bey der Hand/ welche den Gemarterten/ durch einen Trichter/ Hertzstärckende Träncke einschütteten/ damit er desto langsamer stürbe. Andern haben sie mit einer höltzernen Säge den Halß abgeschnitten/ die Leiber aber mit Sebeln von einander gehauen. CAPUT XXVIII. Von Schlagung eines spitzigen Vfahls durch den Leib. I. Vor Alters hat man bey den Sachsen die Weibesbilder/ so ihre Kinder ümgebracht / also abgestrafft. Matth. Wesenbec. in paratit. ff. ad Leg. Pompej. de parricid. n. 5. vers. bodie tamen. II. Welches auch Käyser Carolus V. in der peinlichen Halß-Gerichts-Ordnung art. 131. auf gewisse Maß approbiret und bestätiget in verbis: zwischen zween Bretter zusammen gebunden und mit der Sägen durchschneiden lassen. Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst und Sitten-Spiegel lib. 2. Discurs. 8. pag. 403. VIII. Wie grausam und erschrecklich die Japaner mit ihren Lands-Leuthen/ die den Römisch-Catholischen Glauben angenommen: Item den Jesuiten und Portugiesen ümgangen und dieselbe hingerichtet/ kan man bey ietztgedachten Erasmo Francisci im angeregten opere lib. 3. disc. 2. nach der Länge/ und mit Verwunderung lesen / allwo er pag. 1152. unter andern auch anführet/ daß sie Gruben gemacht 3. Ehlen tieff und 6. weit/ auch drin einen starcken Balcken gesetzet/ oben aber ein Zwerchholtz/ Creutzweise genagelt/ an welches Zwerchholtz sie die Arme der Märtyrer ausgedehnet und angenagelt. Ferner ümbgaben sie den Halß mit 2. ausgeschnittenen Bretern/ dergestalt daß der Kopff unbeweglich oben auff stund. Darnach fiengen sie an den Halß des festgemachten mit scharffgezähnten Rohr Stäben zu feihlen/ und Saltz in die Wunden zu streuen. Fünff Tage lang wehrete dieses Feilen/ in des lösete man den Gebundenen nicht einmahl auff/ oder gestattete ihm die allergeringste Ruhe. Die Henckers Buben löseten einander ab / und die Aertzte wahren stets bey der Hand/ welche den Gemarterten/ durch einen Trichter/ Hertzstärckende Träncke einschütteten/ damit er desto langsamer stürbe. Andern haben sie mit einer höltzernen Säge den Halß abgeschnitten/ die Leiber aber mit Sebeln von einander gehauen. CAPUT XXVIII. Von Schlagung eines spitzigen Vfahls durch den Leib. I. Vor Alters hat man bey den Sachsen die Weibesbilder/ so ihre Kinder ümgebracht / also abgestrafft. Matth. Wesenbec. in paratit. ff. ad Leg. Pompej. de parricid. n. 5. vers. bodie tamen. II. Welches auch Käyser Carolus V. in der peinlichen Halß-Gerichts-Ordnung art. 131. auf gewisse Maß approbiret und bestätiget in verbis: <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0380" n="370"/> zwischen zween Bretter zusammen gebunden und mit der Sägen durchschneiden lassen.</p> <p>Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst und Sitten-Spiegel lib. 2. Discurs. 8. pag. 403.</p> <p>VIII. Wie grausam und erschrecklich die Japaner mit ihren Lands-Leuthen/ die den Römisch-Catholischen Glauben angenommen: Item den Jesuiten und Portugiesen ümgangen und dieselbe hingerichtet/ kan man bey ietztgedachten Erasmo Francisci im angeregten opere lib. 3. disc. 2. nach der Länge/ und mit Verwunderung lesen / allwo er pag. 1152. unter andern auch anführet/ daß sie Gruben gemacht 3. Ehlen tieff und 6. weit/ auch drin einen starcken Balcken gesetzet/ oben aber ein Zwerchholtz/ Creutzweise genagelt/ an welches Zwerchholtz sie die Arme der Märtyrer ausgedehnet und angenagelt. Ferner ümbgaben sie den Halß mit 2. ausgeschnittenen Bretern/ dergestalt daß der Kopff unbeweglich oben auff stund. Darnach fiengen sie an den Halß des festgemachten mit scharffgezähnten Rohr Stäben zu feihlen/ und Saltz in die Wunden zu streuen. Fünff Tage lang wehrete dieses Feilen/ in des lösete man den Gebundenen nicht einmahl auff/ oder gestattete ihm die allergeringste Ruhe. Die Henckers Buben löseten einander ab / und die Aertzte wahren stets bey der Hand/ welche den Gemarterten/ durch einen Trichter/ Hertzstärckende Träncke einschütteten/ damit er desto langsamer stürbe.</p> <p>Andern haben sie mit einer höltzernen Säge den Halß abgeschnitten/ die Leiber aber mit Sebeln von einander gehauen.</p> </div> <div> <head>CAPUT XXVIII.</head> <argument> <p>Von Schlagung eines spitzigen Vfahls durch den Leib.</p> </argument> <p>I.</p> <p>Vor Alters hat man bey den Sachsen die Weibesbilder/ so ihre Kinder ümgebracht / also abgestrafft.</p> <p>Matth. Wesenbec. in paratit. ff. ad Leg. Pompej. de parricid. n. 5. vers. bodie tamen.</p> <p>II. Welches auch Käyser Carolus V. in der peinlichen Halß-Gerichts-Ordnung art. 131. auf gewisse Maß approbiret und bestätiget in verbis:</p> </div> </body> </text> </TEI> [370/0380]
zwischen zween Bretter zusammen gebunden und mit der Sägen durchschneiden lassen.
Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst und Sitten-Spiegel lib. 2. Discurs. 8. pag. 403.
VIII. Wie grausam und erschrecklich die Japaner mit ihren Lands-Leuthen/ die den Römisch-Catholischen Glauben angenommen: Item den Jesuiten und Portugiesen ümgangen und dieselbe hingerichtet/ kan man bey ietztgedachten Erasmo Francisci im angeregten opere lib. 3. disc. 2. nach der Länge/ und mit Verwunderung lesen / allwo er pag. 1152. unter andern auch anführet/ daß sie Gruben gemacht 3. Ehlen tieff und 6. weit/ auch drin einen starcken Balcken gesetzet/ oben aber ein Zwerchholtz/ Creutzweise genagelt/ an welches Zwerchholtz sie die Arme der Märtyrer ausgedehnet und angenagelt. Ferner ümbgaben sie den Halß mit 2. ausgeschnittenen Bretern/ dergestalt daß der Kopff unbeweglich oben auff stund. Darnach fiengen sie an den Halß des festgemachten mit scharffgezähnten Rohr Stäben zu feihlen/ und Saltz in die Wunden zu streuen. Fünff Tage lang wehrete dieses Feilen/ in des lösete man den Gebundenen nicht einmahl auff/ oder gestattete ihm die allergeringste Ruhe. Die Henckers Buben löseten einander ab / und die Aertzte wahren stets bey der Hand/ welche den Gemarterten/ durch einen Trichter/ Hertzstärckende Träncke einschütteten/ damit er desto langsamer stürbe.
Andern haben sie mit einer höltzernen Säge den Halß abgeschnitten/ die Leiber aber mit Sebeln von einander gehauen.
CAPUT XXVIII. Von Schlagung eines spitzigen Vfahls durch den Leib.
I.
Vor Alters hat man bey den Sachsen die Weibesbilder/ so ihre Kinder ümgebracht / also abgestrafft.
Matth. Wesenbec. in paratit. ff. ad Leg. Pompej. de parricid. n. 5. vers. bodie tamen.
II. Welches auch Käyser Carolus V. in der peinlichen Halß-Gerichts-Ordnung art. 131. auf gewisse Maß approbiret und bestätiget in verbis:
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |