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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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IV. Im Monat Majo dieses Jahrs ist zu Prag ein Ertz-Mörder/ so bey 40. Mordthaten gewesen/ und 19. allein selbst gethan/ unter welchen er 8. hochschwangere Frauen die Bäuche aufgeschnitten/ und die Frucht lebendig aus dem Leibe heraus gerissen/ gerichtet worden: Erstlich hat man ihm die rechte Hand abgehaen/ darnach mit glüenden Zangen gerissen/ drittens Riemen aus seinen Rücken geschnitten/ vierdtens von unten auf gerädert/ und letztlich aufs Rad geflochten.

Idem pag. 65.

V. Im Junio bemeldten Jahrs hat man zu Prag drey Bauren gefänglich angehalten / über welche die Execution eingelangten Urtels folgender Gestalt ergangen;

Erstlich sind sie mit glüenden Zangen zu unterschiedenen mahlen gerissen worden / darnach hat man Riemen aus ihren Leibern geschnitten/ letztlich durch etliche Radestösse von unten auf vollends abgeholffen. Ihre Verbrechen und Schandthaten waren so groß und schändlich/ daß man der nachkommenden Welt nichts hat wollen schrifftlich hinterlassen/ sind auch in den Pragischen Gerichts-Büchern nicht protocolliret worden.

Idem pag. 63.

VI. Am Viti Marckt eodem anno sind viere daselbst ausgeführet/ einer mit Ruthen gestrichen und ihm ein Zeichen gebrannt/ der andere aufgehenckt/ und die letzten 2. mit glüenden Zatigen gezwickt/ einem die Hand abgehauen und Riemen von ihm geschnitten worden/ weil sie viel Mord und Diebstahle begangen hatten.

Idem pag. 66.

VII. Anno 1615. wurd ein Mörder und Dieb/ welcher zu Ratibor das Rathhaus erbrochen und in die 900. Thlr. werth draus gestohlen/ 5. Mordthaten begangen / seine Pathe/ eine reiche Witfrau erschlagen/ und bey ihr viele vornehme Sachen / welche ihr verpfändet gewesen/ in die 7000. Thlr. werth/ bekommen hatte/ zu groß Glogau gerichtet/ und ihm erstlich vor seiner Pathen Hause die rechte Hand abgehauen/ nachmahls ihm ein Haken zwischen die Rippen geschlagen/ und er auf einen aufgerichteten Schnellgalgen in der Stadt eine Stunde aufgehenckt / folgends ihm von der grossen Zehen an fornen hinauf die Fersen ein Riemen abgeschnitten/ mit Zangen gerissen/ Arm und Beine mit dem Rade zerstossen / und endlich geviertheilet.

Roch in den denckwürdigen Geschichten des Fürstenthums Schlesien/ pag. 248.

IV. Im Monat Majo dieses Jahrs ist zu Prag ein Ertz-Mörder/ so bey 40. Mordthaten gewesen/ und 19. allein selbst gethan/ unter welchen er 8. hochschwangere Frauen die Bäuche aufgeschnitten/ und die Frucht lebendig aus dem Leibe heraus gerissen/ gerichtet worden: Erstlich hat man ihm die rechte Hand abgehaen/ darnach mit glüenden Zangen gerissen/ drittens Riemen aus seinen Rücken geschnitten/ vierdtens von unten auf gerädert/ und letztlich aufs Rad geflochten.

Idem pag. 65.

V. Im Junio bemeldten Jahrs hat man zu Prag drey Bauren gefänglich angehalten / über welche die Execution eingelangten Urtels folgender Gestalt ergangen;

Erstlich sind sie mit glüenden Zangen zu unterschiedenen mahlen gerissen worden / darnach hat man Riemen aus ihren Leibern geschnitten/ letztlich durch etliche Radestösse von unten auf vollends abgeholffen. Ihre Verbrechen und Schandthaten waren so groß und schändlich/ daß man der nachkommenden Welt nichts hat wollen schrifftlich hinterlassen/ sind auch in den Pragischen Gerichts-Büchern nicht protocolliret worden.

Idem pag. 63.

VI. Am Viti Marckt eodem anno sind viere daselbst ausgeführet/ einer mit Ruthen gestrichen und ihm ein Zeichen gebrannt/ der andere aufgehenckt/ und die letzten 2. mit glüenden Zatigen gezwickt/ einem die Hand abgehauen und Riemen von ihm geschnitten worden/ weil sie viel Mord und Diebstahle begangen hatten.

Idem pag. 66.

VII. Anno 1615. wurd ein Mörder und Dieb/ welcher zu Ratibor das Rathhaus erbrochen und in die 900. Thlr. werth draus gestohlen/ 5. Mordthaten begangen / seine Pathe/ eine reiche Witfrau erschlagen/ und bey ihr viele vornehme Sachen / welche ihr verpfändet gewesen/ in die 7000. Thlr. werth/ bekommen hatte/ zu groß Glogau gerichtet/ und ihm erstlich vor seiner Pathen Hause die rechte Hand abgehauen/ nachmahls ihm ein Haken zwischen die Rippen geschlagen/ und er auf einen aufgerichteten Schnellgalgen in der Stadt eine Stunde aufgehenckt / folgends ihm von der grossen Zehen an fornen hinauf die Fersen ein Riemen abgeschnitten/ mit Zangen gerissen/ Arm und Beine mit dem Rade zerstossen / und endlich geviertheilet.

Roch in den denckwürdigen Geschichten des Fürstenthums Schlesien/ pag. 248.

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        <p>IV. Im Monat Majo dieses Jahrs ist zu Prag ein Ertz-Mörder/ so bey 40.                      Mordthaten gewesen/ und 19. allein selbst gethan/ unter welchen er 8.                      hochschwangere Frauen die Bäuche aufgeschnitten/ und die Frucht lebendig aus                      dem Leibe heraus gerissen/ gerichtet worden: Erstlich hat man ihm die rechte                      Hand abgehaen/ darnach mit glüenden Zangen gerissen/ drittens Riemen aus                      seinen Rücken geschnitten/ vierdtens von unten auf gerädert/ und letztlich                      aufs Rad geflochten.</p>
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        <p>Idem pag. 63.</p>
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[353/0363] IV. Im Monat Majo dieses Jahrs ist zu Prag ein Ertz-Mörder/ so bey 40. Mordthaten gewesen/ und 19. allein selbst gethan/ unter welchen er 8. hochschwangere Frauen die Bäuche aufgeschnitten/ und die Frucht lebendig aus dem Leibe heraus gerissen/ gerichtet worden: Erstlich hat man ihm die rechte Hand abgehaen/ darnach mit glüenden Zangen gerissen/ drittens Riemen aus seinen Rücken geschnitten/ vierdtens von unten auf gerädert/ und letztlich aufs Rad geflochten. Idem pag. 65. V. Im Junio bemeldten Jahrs hat man zu Prag drey Bauren gefänglich angehalten / über welche die Execution eingelangten Urtels folgender Gestalt ergangen; Erstlich sind sie mit glüenden Zangen zu unterschiedenen mahlen gerissen worden / darnach hat man Riemen aus ihren Leibern geschnitten/ letztlich durch etliche Radestösse von unten auf vollends abgeholffen. Ihre Verbrechen und Schandthaten waren so groß und schändlich/ daß man der nachkommenden Welt nichts hat wollen schrifftlich hinterlassen/ sind auch in den Pragischen Gerichts-Büchern nicht protocolliret worden. Idem pag. 63. VI. Am Viti Marckt eodem anno sind viere daselbst ausgeführet/ einer mit Ruthen gestrichen und ihm ein Zeichen gebrannt/ der andere aufgehenckt/ und die letzten 2. mit glüenden Zatigen gezwickt/ einem die Hand abgehauen und Riemen von ihm geschnitten worden/ weil sie viel Mord und Diebstahle begangen hatten. Idem pag. 66. VII. Anno 1615. wurd ein Mörder und Dieb/ welcher zu Ratibor das Rathhaus erbrochen und in die 900. Thlr. werth draus gestohlen/ 5. Mordthaten begangen / seine Pathe/ eine reiche Witfrau erschlagen/ und bey ihr viele vornehme Sachen / welche ihr verpfändet gewesen/ in die 7000. Thlr. werth/ bekommen hatte/ zu groß Glogau gerichtet/ und ihm erstlich vor seiner Pathen Hause die rechte Hand abgehauen/ nachmahls ihm ein Haken zwischen die Rippen geschlagen/ und er auf einen aufgerichteten Schnellgalgen in der Stadt eine Stunde aufgehenckt / folgends ihm von der grossen Zehen an fornen hinauf die Fersen ein Riemen abgeschnitten/ mit Zangen gerissen/ Arm und Beine mit dem Rade zerstossen / und endlich geviertheilet. Roch in den denckwürdigen Geschichten des Fürstenthums Schlesien/ pag. 248.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 353. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/363>, abgerufen am 24.11.2024.