Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.CAPUT XXIII. Von Riemen-Schneiden aus der Missethäter Rücken und andern Orten des Leibes. I. WEnn Räuber und Mörder viele grausame und erschreckliche Thaten verübt/ ist an theils Orten gebräuchlich/ daß ehe und bevor sie gäntzlich abgethan und hingerichtet werden/ man ihnen/ vor ihrem Ende noch unbeschreibliche Pein und Schmertzen zu machen/ durch den Scharffrichter aus den Rücken und andern Orten des Leibes Riemen schneiden lässet. II. Also wurden Anno 1589. den 1. September einem Maurer zu Prage/ welcher seine Mutter/ die ihn Ungehorsams halber zu enterben gedrohet/ ermordet hatte / erstlich Riemen aus dem Rücken geschnitten/ nachmahls mit Zangen gerissen / drauf gerädert/ und endlich geviertelt. Henrich Roch in der Neuen Böhmischen Chronic. p. 53. III. Anno 1614. im April sind zu Prage zwey Meuchelmörder so einen Raths-Herrn in der Neustadt jämmerlich ermordet haben/ folgender Gestalt justificiret worden. Erstlich hat man vor den Neustadter Rathhause einem iedon drey breite Riemen aus dem Rücken geschnitten/ hernach beyde auf den Roßmarckt in der n. Stadt gegen des entl. ibten Rathsherrn Haus über geführet/ alwo man einem jeden die rechte Faust abgeschlagen hat/ welche Stücke alsbald im Angesicht ihrer an den Pranger genagelt worden. Drauf hat man sie vor das alte Städter Rathhaus geführt/ und ihnen daselbst die Brüste mit glüenden Zangen vom Leibe heraus gerissen. Von dannen hat man sie wieder in die Neustadt geführet/ und ehe sie zum Galgen kommen/ hat ihnen der Scharffrichter abermahls in die Seiten etliche Zwicker gegeben mit glüenden Zangen/ auch beyde rechte Fuß-Zeen damit abgezwicket. Endlich sind sie hinaus zu gewöhnlicher Gericht-Stelle geführet/ alda sie erst von unten auf gerädert/ hernach geviertheilet/ die Viertel ausgeschelet und an Galgen geschlagen; das Eingeweyde aber in Hemde gebunden/ und gleicer Gestalt an den Galgen gehenckt worden. Heinr. Roch in den denckwürdigen Geschichten des Königreichs Böhmen/ pag. 64. CAPUT XXIII. Von Riemen-Schneiden aus der Missethäter Rücken und andern Orten des Leibes. I. WEnn Räuber und Mörder viele grausame und erschreckliche Thaten verübt/ ist an theils Orten gebräuchlich/ daß ehe und bevor sie gäntzlich abgethan und hingerichtet werden/ man ihnen/ vor ihrem Ende noch unbeschreibliche Pein und Schmertzen zu machen/ durch den Scharffrichter aus den Rücken und andern Orten des Leibes Riemen schneiden lässet. II. Also wurden Anno 1589. den 1. September einem Maurer zu Prage/ welcher seine Mutter/ die ihn Ungehorsams halber zu enterben gedrohet/ ermordet hatte / erstlich Riemen aus dem Rücken geschnitten/ nachmahls mit Zangen gerissen / drauf gerädert/ und endlich geviertelt. Henrich Roch in der Neuen Böhmischen Chronic. p. 53. III. Anno 1614. im April sind zu Prage zwey Meuchelmörder so einen Raths-Herrn in der Neustadt jämmerlich ermordet haben/ folgender Gestalt justificiret worden. Erstlich hat man vor den Neustadter Rathhause einem iedon drey breite Riemen aus dem Rücken geschnitten/ hernach beyde auf den Roßmarckt in der n. Stadt gegen des entl. ibten Rathsherrn Haus über geführet/ alwo man einem jeden die rechte Faust abgeschlagen hat/ welche Stücke alsbald im Angesicht ihrer an den Pranger genagelt worden. Drauf hat man sie vor das alte Städter Rathhaus geführt/ und ihnen daselbst die Brüste mit glüenden Zangen vom Leibe heraus gerissen. Von dannen hat man sie wieder in die Neustadt geführet/ und ehe sie zum Galgen kommen/ hat ihnen der Scharffrichter abermahls in die Seiten etliche Zwicker gegeben mit glüenden Zangen/ auch beyde rechte Fuß-Zeen damit abgezwicket. Endlich sind sie hinaus zu gewöhnlicher Gericht-Stelle geführet/ alda sie erst von unten auf gerädert/ hernach geviertheilet/ die Viertel ausgeschelet und an Galgen geschlagen; das Eingeweyde aber in Hemde gebunden/ und gleicer Gestalt an den Galgen gehenckt worden. Heinr. Roch in den denckwürdigen Geschichten des Königreichs Böhmen/ pag. 64. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0362" n="352"/> <head>CAPUT XXIII.</head> <argument> <p>Von Riemen-Schneiden aus der Missethäter Rücken und andern Orten des Leibes.</p> </argument> <p>I.</p> <p>WEnn Räuber und Mörder viele grausame und erschreckliche Thaten verübt/ ist an theils Orten gebräuchlich/ daß ehe und bevor sie gäntzlich abgethan und hingerichtet werden/ man ihnen/ vor ihrem Ende noch unbeschreibliche Pein und Schmertzen zu machen/ durch den Scharffrichter aus den Rücken und andern Orten des Leibes Riemen schneiden lässet.</p> <p>II. Also wurden Anno 1589. den 1. September einem Maurer zu Prage/ welcher seine Mutter/ die ihn Ungehorsams halber zu enterben gedrohet/ ermordet hatte / erstlich Riemen aus dem Rücken geschnitten/ nachmahls mit Zangen gerissen / drauf gerädert/ und endlich geviertelt.</p> <p>Henrich Roch in der Neuen Böhmischen Chronic. p. 53.</p> <p>III. Anno 1614. im April sind zu Prage zwey Meuchelmörder so einen Raths-Herrn in der Neustadt jämmerlich ermordet haben/ folgender Gestalt justificiret worden.</p> <p>Erstlich hat man vor den Neustadter Rathhause einem iedon drey breite Riemen aus dem Rücken geschnitten/ hernach beyde auf den Roßmarckt in der n. Stadt gegen des entl. ibten Rathsherrn Haus über geführet/ alwo man einem jeden die rechte Faust abgeschlagen hat/ welche Stücke alsbald im Angesicht ihrer an den Pranger genagelt worden. Drauf hat man sie vor das alte Städter Rathhaus geführt/ und ihnen daselbst die Brüste mit glüenden Zangen vom Leibe heraus gerissen. Von dannen hat man sie wieder in die Neustadt geführet/ und ehe sie zum Galgen kommen/ hat ihnen der Scharffrichter abermahls in die Seiten etliche Zwicker gegeben mit glüenden Zangen/ auch beyde rechte Fuß-Zeen damit abgezwicket. Endlich sind sie hinaus zu gewöhnlicher Gericht-Stelle geführet/ alda sie erst von unten auf gerädert/ hernach geviertheilet/ die Viertel ausgeschelet und an Galgen geschlagen; das Eingeweyde aber in Hemde gebunden/ und gleicer Gestalt an den Galgen gehenckt worden.</p> <p>Heinr. Roch in den denckwürdigen Geschichten des Königreichs Böhmen/ pag. 64.</p> </div> </body> </text> </TEI> [352/0362]
CAPUT XXIII. Von Riemen-Schneiden aus der Missethäter Rücken und andern Orten des Leibes.
I.
WEnn Räuber und Mörder viele grausame und erschreckliche Thaten verübt/ ist an theils Orten gebräuchlich/ daß ehe und bevor sie gäntzlich abgethan und hingerichtet werden/ man ihnen/ vor ihrem Ende noch unbeschreibliche Pein und Schmertzen zu machen/ durch den Scharffrichter aus den Rücken und andern Orten des Leibes Riemen schneiden lässet.
II. Also wurden Anno 1589. den 1. September einem Maurer zu Prage/ welcher seine Mutter/ die ihn Ungehorsams halber zu enterben gedrohet/ ermordet hatte / erstlich Riemen aus dem Rücken geschnitten/ nachmahls mit Zangen gerissen / drauf gerädert/ und endlich geviertelt.
Henrich Roch in der Neuen Böhmischen Chronic. p. 53.
III. Anno 1614. im April sind zu Prage zwey Meuchelmörder so einen Raths-Herrn in der Neustadt jämmerlich ermordet haben/ folgender Gestalt justificiret worden.
Erstlich hat man vor den Neustadter Rathhause einem iedon drey breite Riemen aus dem Rücken geschnitten/ hernach beyde auf den Roßmarckt in der n. Stadt gegen des entl. ibten Rathsherrn Haus über geführet/ alwo man einem jeden die rechte Faust abgeschlagen hat/ welche Stücke alsbald im Angesicht ihrer an den Pranger genagelt worden. Drauf hat man sie vor das alte Städter Rathhaus geführt/ und ihnen daselbst die Brüste mit glüenden Zangen vom Leibe heraus gerissen. Von dannen hat man sie wieder in die Neustadt geführet/ und ehe sie zum Galgen kommen/ hat ihnen der Scharffrichter abermahls in die Seiten etliche Zwicker gegeben mit glüenden Zangen/ auch beyde rechte Fuß-Zeen damit abgezwicket. Endlich sind sie hinaus zu gewöhnlicher Gericht-Stelle geführet/ alda sie erst von unten auf gerädert/ hernach geviertheilet/ die Viertel ausgeschelet und an Galgen geschlagen; das Eingeweyde aber in Hemde gebunden/ und gleicer Gestalt an den Galgen gehenckt worden.
Heinr. Roch in den denckwürdigen Geschichten des Königreichs Böhmen/ pag. 64.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |