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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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so Königs Jacobi II. in Schottland Tochter Mariam zur Che hatte/ und nach solcher Kron trachtete/ ebenmäßig den unglücklichen Beilschlag empfinden.

XLIII. Ihm folgete eben ohne Kopf der Graf von Holland und Herr Capel den 19. Martii 1649.

Vide das neugeharnischte Groß-Britannien von 359. bis 371. [unleserliches Material] Blat.

Item das Englische Memorial. von fol. 128. bis 138.

XLIV. Ferner An. 1650. der Marggraf Montrose, welcher zu Edenburg an einen Galgen funfzig Schuhe hoch offentlich aufgehenckt/ wieder abgenommen/ der Kopf ihn mit den Beil abgeschlagen/ und über das Thor/ da König Carolus II. seinen Einzug halten solte/ auf einen hohen Pfahl gesteckt/ (wie wohl andere melden / daß diese Aufsteckung über den Königlichen Pallost selber geschehen sey:) dann ferner das Hertz aus dem Leibe gelanget/ umb das Maul geschmissen/ der Leichnam geviertelt/ und solche vier Viertel in unterschiedliche vor diesen von ihme nieder gebrannte Städte verschicket worden/ umb sie daselbst zur ewigen Schmach und Schande aufzuhencken.

Das Neugeharnischte Groß-Britannien/ pag. 332. & 333.

XLV. Der Graf von Staffort wurd gleichfalls wegen begangenen Lasters der beleidigten Majestät Anno 1681. den 8. Jan. erbärmlich hingerichtet/ und lautet das Urtheil/ welches welches vom Hoff zu Londen vermöge der Gesetze gesprochen wurde/ also;

Begebet euch wieder nach dem Ort/ aus welchen man euch hergebracht: Von dort aus soll man euch auf einen Karren nach dem Richtplatz bringen. So ihr allda angelanget/ wird man euch bey den Hals aufknüpffen/ doch solt ihr nicht an dem Galgen sterben/ sondern noch lebendig abgenommen/ eure Schaam-Glieder abgeschnitten/ die Eingeweide dem Cörper entrissen/ und für eurem Augen in das Feuer geworffen werden. Alsdann wird man euch das Haupt von den Schultern absondern/ den Kumpf aber viertheilen/ welches jedennoch des Königs Befehl anheim gestellt.

Der allmächtige GOtt sey eurer Seelen gnädig.

XLVI. Der Lord Steerard hat nach Verlesung dieses Endurtheils den weissen Stab gebrochen. Ihre Königliche Majestät Carolus II. aber von Mit-

so Königs Jacobi II. in Schottland Tochter Mariam zur Che hatte/ und nach solcher Kron trachtete/ ebenmäßig den unglücklichen Beilschlag empfinden.

XLIII. Ihm folgete eben ohne Kopf der Graf von Holland und Herr Capel den 19. Martii 1649.

Vide das neugeharnischte Groß-Britannien von 359. bis 371. [unleserliches Material] Blat.

Item das Englische Memorial. von fol. 128. bis 138.

XLIV. Ferner An. 1650. der Marggraf Montrose, welcher zu Edenburg an einen Galgen funfzig Schuhe hoch offentlich aufgehenckt/ wieder abgenommen/ der Kopf ihn mit den Beil abgeschlagen/ und über das Thor/ da König Carolus II. seinen Einzug halten solte/ auf einen hohen Pfahl gesteckt/ (wie wohl andere melden / daß diese Aufsteckung über den Königlichen Pallost selber geschehen sey:) dann ferner das Hertz aus dem Leibe gelanget/ umb das Maul geschmissen/ der Leichnam geviertelt/ und solche vier Viertel in unterschiedliche vor diesen von ihme nieder gebrannte Städte verschicket worden/ umb sie daselbst zur ewigen Schmach und Schande aufzuhencken.

Das Neugeharnischte Groß-Britannien/ pag. 332. & 333.

XLV. Der Graf von Staffort wurd gleichfalls wegen begangenen Lasters der beleidigten Majestät Anno 1681. den 8. Jan. erbärmlich hingerichtet/ und lautet das Urtheil/ welches welches vom Hoff zu Londen vermöge der Gesetze gesprochen wurde/ also;

Begebet euch wieder nach dem Ort/ aus welchen man euch hergebracht: Von dort aus soll man euch auf einen Karren nach dem Richtplatz bringen. So ihr allda angelanget/ wird man euch bey den Hals aufknüpffen/ doch solt ihr nicht an dem Galgen sterben/ sondern noch lebendig abgenommen/ eure Schaam-Glieder abgeschnitten/ die Eingeweide dem Cörper entrissen/ und für eurem Augen in das Feuer geworffen werden. Alsdann wird man euch das Haupt von den Schultern absondern/ den Kumpf aber viertheilen/ welches jedennoch des Königs Befehl anheim gestellt.

Der allmächtige GOtt sey eurer Seelen gnädig.

XLVI. Der Lord Steerard hat nach Verlesung dieses Endurtheils den weissen Stab gebrochen. Ihre Königliche Majestät Carolus II. aber von Mit-

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[24/0034] so Königs Jacobi II. in Schottland Tochter Mariam zur Che hatte/ und nach solcher Kron trachtete/ ebenmäßig den unglücklichen Beilschlag empfinden. XLIII. Ihm folgete eben ohne Kopf der Graf von Holland und Herr Capel den 19. Martii 1649. Vide das neugeharnischte Groß-Britannien von 359. bis 371. _ Blat. Item das Englische Memorial. von fol. 128. bis 138. XLIV. Ferner An. 1650. der Marggraf Montrose, welcher zu Edenburg an einen Galgen funfzig Schuhe hoch offentlich aufgehenckt/ wieder abgenommen/ der Kopf ihn mit den Beil abgeschlagen/ und über das Thor/ da König Carolus II. seinen Einzug halten solte/ auf einen hohen Pfahl gesteckt/ (wie wohl andere melden / daß diese Aufsteckung über den Königlichen Pallost selber geschehen sey:) dann ferner das Hertz aus dem Leibe gelanget/ umb das Maul geschmissen/ der Leichnam geviertelt/ und solche vier Viertel in unterschiedliche vor diesen von ihme nieder gebrannte Städte verschicket worden/ umb sie daselbst zur ewigen Schmach und Schande aufzuhencken. Das Neugeharnischte Groß-Britannien/ pag. 332. & 333. XLV. Der Graf von Staffort wurd gleichfalls wegen begangenen Lasters der beleidigten Majestät Anno 1681. den 8. Jan. erbärmlich hingerichtet/ und lautet das Urtheil/ welches welches vom Hoff zu Londen vermöge der Gesetze gesprochen wurde/ also; Begebet euch wieder nach dem Ort/ aus welchen man euch hergebracht: Von dort aus soll man euch auf einen Karren nach dem Richtplatz bringen. So ihr allda angelanget/ wird man euch bey den Hals aufknüpffen/ doch solt ihr nicht an dem Galgen sterben/ sondern noch lebendig abgenommen/ eure Schaam-Glieder abgeschnitten/ die Eingeweide dem Cörper entrissen/ und für eurem Augen in das Feuer geworffen werden. Alsdann wird man euch das Haupt von den Schultern absondern/ den Kumpf aber viertheilen/ welches jedennoch des Königs Befehl anheim gestellt. Der allmächtige GOtt sey eurer Seelen gnädig. XLVI. Der Lord Steerard hat nach Verlesung dieses Endurtheils den weissen Stab gebrochen. Ihre Königliche Majestät Carolus II. aber von Mit-

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/34>, abgerufen am 27.04.2024.