Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.also zu tode geblutet/ da er 114. Jahr alt war/ so geschehen Anno Christi 69. zwey Jahr zuvor ehe der heilige Apostel Paulus enthäuptet worden. III. Er hat ihm selber dieses Epitaphium gemacht: Cura, labor, meritum sumpti pro munere honores, Ite alienas posthac sollicitate animas. Me procul a vobis Deus evocat, ilicet actis, Rebus terrenis hospita terra vale. Corpus avara tamen solennibus accipe Saxis. Namqve animam coelo reddimus, ossa tibi. Andr. Hondorf. in Calend. Histor. pag. 67. Nero mori jussis non amplius qvam horarium spacium dabat, ac ne qvid more interveniret, Medicos admovebat, qvi cunctantes CONTINUO curarent: Ita enim vocabat VENAS MORTIS GRATIA INCIDERE. Sveton. in Neron. c. 37. Petr. Faber. Lib. 2. Semest. c. 4. pag. 28. IV. Pomponius Labeo und Mamercus Saurus nebst ihren Weibern/ wie auch Aruntius und andere mehr zu Rom/ so vom Kayser Tiberio verfolget wurden/ haben seiner blutgierigen Sentenz nicht erwarten wollen/ sondern ihnen selbsten die Adern an ihren Armen aufgeschnitten/ damti sie sich zu Tode bluten möchten. Dergleichen hat auch gethan Petrus Thrasseas Patavinus. Joh. Ravis. Textor. in officin. c. 98. p. 220. Sextus Papinius hat sich deshalber selbsten von einem hohen Fenster herab zu Tode gestürtzet. Tacitus lib. 6. c. 29. V. Fraget aber einer warumb solches die Leute gethan/ und sich selbst also hingerichtet? So ist die Antwort diese: daß zu der Zeit es gar gemein zu Rom gewesen selbst Hand an sich zu legen/ und zwar darum weil der jenige so durch den Hencker ümbgebracht wurde/ des Begräbnisses ermangeln muste: Ja es fielen alsdann alle seine Güter dem Kayserlichen Fisco anheim/ und krigten die Kinder / oder andere Erben/ nichts davon. Die sich aber selbst ümbrachten/ erlangten beydes: dann sie ehrlich zur Erden bestattet wurden/ und blieb ihr Gut den Erben. Gotefrid. in den Histor. Chronic. pag. 313. VI. Wenn ein Goldat bey den: Römern in der Schlacht durchgangen und davon galauffen war/ wurde ihm zur Strafe und Schande eine Ader geöffnet/ und ein gut Theil Blut heraus gelassen/ anzuzeigen weil er nicht mit Ruhm und Ehre vor das Vaterland streitend/ sein Blut vergiessen wollen / also zu tode geblutet/ da er 114. Jahr alt war/ so geschehen Anno Christi 69. zwey Jahr zuvor ehe der heilige Apostel Paulus enthäuptet worden. III. Er hat ihm selber dieses Epitaphium gemacht: Cura, labor, meritum sumpti pro munere honores, Ite alienas posthac sollicitate animas. Me procul à vobis Deus evocat, ilicet actis, Rebus terrenis hospita terra vale. Corpus avara tamen solennibus accipe Saxis. Namqve animam coelo reddimus, ossa tibi. Andr. Hondorf. in Calend. Histor. pag. 67. Nero mori jussis non amplius qvam horarium spacium dabat, ac ne qvid more interveniret, Medicos admovebat, qvi cunctantes CONTINUO curarent: Ita enim vocabat VENAS MORTIS GRATIA INCIDERE. Sveton. in Neron. c. 37. Petr. Faber. Lib. 2. Semest. c. 4. pag. 28. IV. Pomponius Labeo und Mamercus Saurus nebst ihren Weibern/ wie auch Aruntius und andere mehr zu Rom/ so vom Kayser Tiberio verfolget wurden/ haben seiner blutgierigen Sentenz nicht erwarten wollen/ sondern ihnen selbsten die Adern an ihren Armen aufgeschnitten/ damti sie sich zu Tode bluten möchten. Dergleichen hat auch gethan Petrus Thrasseas Patavinus. Joh. Ravis. Textor. in officin. c. 98. p. 220. Sextus Papinius hat sich deshalber selbsten von einem hohen Fenster herab zu Tode gestürtzet. Tacitus lib. 6. c. 29. V. Fraget aber einer warumb solches die Leute gethan/ und sich selbst also hingerichtet? So ist die Antwort diese: daß zu der Zeit es gar gemein zu Rom gewesen selbst Hand an sich zu legen/ und zwar darum weil der jenige so durch den Hencker ümbgebracht wurde/ des Begräbnisses ermangeln muste: Ja es fielen alsdann alle seine Güter dem Kayserlichen Fisco anheim/ und krigten die Kinder / oder andere Erben/ nichts davon. Die sich aber selbst ümbrachten/ erlangten beydes: dann sie ehrlich zur Erden bestattet wurden/ und blieb ihr Gut den Erben. Gotefrid. in den Histor. Chronic. pag. 313. VI. Wenn ein Goldat bey den: Römern in der Schlacht durchgangen und davon galauffen war/ wurde ihm zur Strafe und Schande eine Ader geöffnet/ und ein gut Theil Blut heraus gelassen/ anzuzeigen weil er nicht mit Ruhm und Ehre vor das Vaterland streitend/ sein Blut vergiessen wollen / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0312" n="302"/> also zu tode geblutet/ da er 114. Jahr alt war/ so geschehen Anno Christi 69. zwey Jahr zuvor ehe der heilige Apostel Paulus enthäuptet worden.</p> <p>III. Er hat ihm selber dieses Epitaphium gemacht:</p> <p>Cura, labor, meritum sumpti pro munere honores,</p> <p>Ite alienas posthac sollicitate animas.</p> <p>Me procul à vobis Deus evocat, ilicet actis,</p> <p>Rebus terrenis hospita terra vale.</p> <p>Corpus avara tamen solennibus accipe Saxis.</p> <p>Namqve animam coelo reddimus, ossa tibi.</p> <p>Andr. Hondorf. in Calend. Histor. pag. 67.</p> <p>Nero mori jussis non amplius qvam horarium spacium dabat, ac ne qvid more interveniret, Medicos admovebat, qvi cunctantes CONTINUO curarent: Ita enim vocabat VENAS MORTIS GRATIA INCIDERE.</p> <p>Sveton. in Neron. c. 37. Petr. Faber. Lib. 2. Semest. c. 4. pag. 28.</p> <p>IV. Pomponius Labeo und Mamercus Saurus nebst ihren Weibern/ wie auch Aruntius und andere mehr zu Rom/ so vom Kayser Tiberio verfolget wurden/ haben seiner blutgierigen Sentenz nicht erwarten wollen/ sondern ihnen selbsten die Adern an ihren Armen aufgeschnitten/ damti sie sich zu Tode bluten möchten. Dergleichen hat auch gethan Petrus Thrasseas Patavinus. Joh. Ravis. Textor. in officin. c. 98. p. 220.</p> <p>Sextus Papinius hat sich deshalber selbsten von einem hohen Fenster herab zu Tode gestürtzet.</p> <p>Tacitus lib. 6. c. 29.</p> <p>V. Fraget aber einer warumb solches die Leute gethan/ und sich selbst also hingerichtet? So ist die Antwort diese: daß zu der Zeit es gar gemein zu Rom gewesen selbst Hand an sich zu legen/ und zwar darum weil der jenige so durch den Hencker ümbgebracht wurde/ des Begräbnisses ermangeln muste: Ja es fielen alsdann alle seine Güter dem Kayserlichen Fisco anheim/ und krigten die Kinder / oder andere Erben/ nichts davon. Die sich aber selbst ümbrachten/ erlangten beydes: dann sie ehrlich zur Erden bestattet wurden/ und blieb ihr Gut den Erben.</p> <p>Gotefrid. in den Histor. Chronic. pag. 313.</p> <p>VI. Wenn ein Goldat bey den: Römern in der Schlacht durchgangen und davon galauffen war/ wurde ihm zur Strafe und Schande eine Ader geöffnet/ und ein gut Theil Blut heraus gelassen/ anzuzeigen weil er nicht mit Ruhm und Ehre vor das Vaterland streitend/ sein Blut vergiessen wollen / </p> </div> </body> </text> </TEI> [302/0312]
also zu tode geblutet/ da er 114. Jahr alt war/ so geschehen Anno Christi 69. zwey Jahr zuvor ehe der heilige Apostel Paulus enthäuptet worden.
III. Er hat ihm selber dieses Epitaphium gemacht:
Cura, labor, meritum sumpti pro munere honores,
Ite alienas posthac sollicitate animas.
Me procul à vobis Deus evocat, ilicet actis,
Rebus terrenis hospita terra vale.
Corpus avara tamen solennibus accipe Saxis.
Namqve animam coelo reddimus, ossa tibi.
Andr. Hondorf. in Calend. Histor. pag. 67.
Nero mori jussis non amplius qvam horarium spacium dabat, ac ne qvid more interveniret, Medicos admovebat, qvi cunctantes CONTINUO curarent: Ita enim vocabat VENAS MORTIS GRATIA INCIDERE.
Sveton. in Neron. c. 37. Petr. Faber. Lib. 2. Semest. c. 4. pag. 28.
IV. Pomponius Labeo und Mamercus Saurus nebst ihren Weibern/ wie auch Aruntius und andere mehr zu Rom/ so vom Kayser Tiberio verfolget wurden/ haben seiner blutgierigen Sentenz nicht erwarten wollen/ sondern ihnen selbsten die Adern an ihren Armen aufgeschnitten/ damti sie sich zu Tode bluten möchten. Dergleichen hat auch gethan Petrus Thrasseas Patavinus. Joh. Ravis. Textor. in officin. c. 98. p. 220.
Sextus Papinius hat sich deshalber selbsten von einem hohen Fenster herab zu Tode gestürtzet.
Tacitus lib. 6. c. 29.
V. Fraget aber einer warumb solches die Leute gethan/ und sich selbst also hingerichtet? So ist die Antwort diese: daß zu der Zeit es gar gemein zu Rom gewesen selbst Hand an sich zu legen/ und zwar darum weil der jenige so durch den Hencker ümbgebracht wurde/ des Begräbnisses ermangeln muste: Ja es fielen alsdann alle seine Güter dem Kayserlichen Fisco anheim/ und krigten die Kinder / oder andere Erben/ nichts davon. Die sich aber selbst ümbrachten/ erlangten beydes: dann sie ehrlich zur Erden bestattet wurden/ und blieb ihr Gut den Erben.
Gotefrid. in den Histor. Chronic. pag. 313.
VI. Wenn ein Goldat bey den: Römern in der Schlacht durchgangen und davon galauffen war/ wurde ihm zur Strafe und Schande eine Ader geöffnet/ und ein gut Theil Blut heraus gelassen/ anzuzeigen weil er nicht mit Ruhm und Ehre vor das Vaterland streitend/ sein Blut vergiessen wollen /
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