Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.XVII. Oder aber weil der Hahn und Schlange grosse Feindschafft wieder einander haben/ und also im Sack miteinander streiten würden. Melch. Junius lib. 3. polit. qvaest. q. 96. circ. fin. Corrasius ad L. divus 14. n. 9. ff. de offic. praesid.XVIII. Wiewohl Decianus lib. 9. prax. Crim. c. 16. n. 11. vermeinet/ daß wenn diese Beyde mit einander stritten der arme Sünder indes Friede hätte/ und dargegen eine andere Ursache anführet/ nemlich daß der Hahn mit seinen Krähen denselben nicht schlaffen liesse/ oder wenn der Sack in Meer herum schwümme / und der Hahn krähete/ die in Schiffen für über fahrende/ begierig seyn würden solch Spectacul zu sehen; welches aber ziemlich weit gesucht zu seyn scheinet / in dem bey solchen Zustand der Hahn nicht viel krähen wird. XIX. Vielleicht raisoniret Zeiler. Epist. 454. noch wohl am besten wenn er schreibet/ daß die Schlange den Hahn fürchte/ der Affe auch gegen demselben Haß trüge/ dieser den Hahn verfolgte/ die Schlange aber/ in dem sie den Mörder begebe und ihn umbrächte. XX. Der Affe darumb weil derselbe zwar dem Menschen scheinet eusserlich gleich und ähnlich zu seyn/ inwendig aber ein grausames böses Thier ist/ also auch ein solcher Vater-Mörder. Plin. lib. 11. c. 44. Arist. lib. 2. de hist. Anima L. c. 8. Goswin ab Esbach in not. ad Const. 3. part. 4. Elect. Sax. n. 2. pag. 461.XXI. Die Schlange deswegen weil sie ein abgesagter Feind der Menschen ist / dieselbe nicht allein erschrecket wenn sie sich sehen lässet/ sondern auch/ wo sie nutzkan mit ihren Gifft umbs Leben bringen/ also auch dieser Parricida. Juxta illud Horatii lib. 1. Sermon Epist. 18. CANE PEJUS ET ANGUE Et Virgilii Eclog. 3. Frigidus o pueri fugite hinc, latet anguis in herba. XXII. In den Sack ward er gesteckt und eingenähet/ weil er nicht würdig daß er das Tages-Licht sehen/ oder die Sonne ihn anscheinen solte. XXIII. Endlich ward er ins Wasser geworffen/ in Betrachtung daß ein solcher Bube die Erde nicht betreten/ noch auch in ihren Schoos/ als unser aller Mutter / seine Ruh- und Schlafstät haben solte. XXIV. Die Glossa in Landrecht lib. 2. art. 14. vers. nun möchtestu sagen/ sc. führet die Unsachen etwas anders an/ nemlich XVII. Oder aber weil der Hahn und Schlange grosse Feindschafft wieder einander haben/ und also im Sack miteinander streiten würden. Melch. Junius lib. 3. polit. qvaest. q. 96. circ. fin. Corrasius ad L. divus 14. n. 9. ff. de offic. praesid.XVIII. Wiewohl Decianus lib. 9. prax. Crim. c. 16. n. 11. vermeinet/ daß wenn diese Beyde mit einander stritten der arme Sünder indes Friede hätte/ und dargegen eine andere Ursache anführet/ nemlich daß der Hahn mit seinen Krähen denselben nicht schlaffen liesse/ oder wenn der Sack in Meer herum schwümme / und der Hahn krähete/ die in Schiffen für über fahrende/ begierig seyn würden solch Spectacul zu sehen; welches aber ziemlich weit gesucht zu seyn scheinet / in dem bey solchen Zustand der Hahn nicht viel krähen wird. XIX. Vielleicht raisoniret Zeiler. Epist. 454. noch wohl am besten wenn er schreibet/ daß die Schlange den Hahn fürchte/ der Affe auch gegen demselben Haß trüge/ dieser den Hahn verfolgte/ die Schlange aber/ in dem sie den Mörder begebe und ihn umbrächte. XX. Der Affe darumb weil derselbe zwar dem Menschen scheinet eusserlich gleich und ähnlich zu seyn/ inwendig aber ein grausames böses Thier ist/ also auch ein solcher Vater-Mörder. Plin. lib. 11. c. 44. Arist. lib. 2. de hist. Anima L. c. 8. Goswin ab Esbach in not. ad Const. 3. part. 4. Elect. Sax. n. 2. pag. 461.XXI. Die Schlange deswegen weil sie ein abgesagter Feind der Menschen ist / dieselbe nicht allein erschrecket wenn sie sich sehen lässet/ sondern auch/ wo sie nutzkan mit ihren Gifft umbs Leben bringen/ also auch dieser Parricida. Juxta illud Horatii lib. 1. Sermon Epist. 18. CANE PEJUS ET ANGUE Et Virgilii Eclog. 3. Frigidus ô pueri fugite hinc, latet anguis in herba. XXII. In den Sack ward er gesteckt und eingenähet/ weil er nicht würdig daß er das Tages-Licht sehen/ oder die Sonne ihn anscheinen solte. XXIII. Endlich ward er ins Wasser geworffen/ in Betrachtung daß ein solcher Bube die Erde nicht betreten/ noch auch in ihren Schoos/ als unser aller Mutter / seine Ruh- und Schlafstät haben solte. XXIV. Die Glossa in Landrecht lib. 2. art. 14. vers. nun möchtestu sagen/ sc. führet die Unsachen etwas anders an/ nemlich <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0290" n="280"/> <p>XVII. 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Epist. 454. noch wohl am besten wenn er schreibet/ daß die Schlange den Hahn fürchte/ der Affe auch gegen demselben Haß trüge/ dieser den Hahn verfolgte/ die Schlange aber/ in dem sie den Mörder begebe und ihn umbrächte.</p> <p>XX. Der Affe darumb weil derselbe zwar dem Menschen scheinet eusserlich gleich und ähnlich zu seyn/ inwendig aber ein grausames böses Thier ist/ also auch ein solcher Vater-Mörder.</p> <l>Plin. lib. 11. c. 44.</l> <l>Arist. lib. 2. de hist. Anima L. c. 8.</l> <l>Goswin ab Esbach in not. ad Const. 3. part. 4. Elect. Sax. n. 2. pag. 461.</l> <p>XXI. Die Schlange deswegen weil sie ein abgesagter Feind der Menschen ist / dieselbe nicht allein erschrecket wenn sie sich sehen lässet/ sondern auch/ wo sie nutzkan mit ihren Gifft umbs Leben bringen/ also auch dieser Parricida. Juxta illud Horatii lib. 1. Sermon Epist. 18. CANE PEJUS ET ANGUE</p> <p>Et Virgilii Eclog. 3.</p> <p>Frigidus ô pueri fugite hinc, latet anguis in herba.</p> <p>XXII. In den Sack ward er gesteckt und eingenähet/ weil er nicht würdig daß er das Tages-Licht sehen/ oder die Sonne ihn anscheinen solte.</p> <p>XXIII. Endlich ward er ins Wasser geworffen/ in Betrachtung daß ein solcher Bube die Erde nicht betreten/ noch auch in ihren Schoos/ als unser aller Mutter / seine Ruh- und Schlafstät haben solte.</p> <p>XXIV. Die Glossa in Landrecht lib. 2. art. 14. vers. nun möchtestu sagen/ sc. führet die Unsachen etwas anders an/ nemlich</p> </div> </body> </text> </TEI> [280/0290]
XVII. Oder aber weil der Hahn und Schlange grosse Feindschafft wieder einander haben/ und also im Sack miteinander streiten würden.
Melch. Junius lib. 3. polit. qvaest. q. 96. circ. fin. Corrasius ad L. divus 14. n. 9. ff. de offic. praesid. XVIII. Wiewohl Decianus lib. 9. prax. Crim. c. 16. n. 11. vermeinet/ daß wenn diese Beyde mit einander stritten der arme Sünder indes Friede hätte/ und dargegen eine andere Ursache anführet/ nemlich daß der Hahn mit seinen Krähen denselben nicht schlaffen liesse/ oder wenn der Sack in Meer herum schwümme / und der Hahn krähete/ die in Schiffen für über fahrende/ begierig seyn würden solch Spectacul zu sehen; welches aber ziemlich weit gesucht zu seyn scheinet / in dem bey solchen Zustand der Hahn nicht viel krähen wird.
XIX. Vielleicht raisoniret Zeiler. Epist. 454. noch wohl am besten wenn er schreibet/ daß die Schlange den Hahn fürchte/ der Affe auch gegen demselben Haß trüge/ dieser den Hahn verfolgte/ die Schlange aber/ in dem sie den Mörder begebe und ihn umbrächte.
XX. Der Affe darumb weil derselbe zwar dem Menschen scheinet eusserlich gleich und ähnlich zu seyn/ inwendig aber ein grausames böses Thier ist/ also auch ein solcher Vater-Mörder.
Plin. lib. 11. c. 44. Arist. lib. 2. de hist. Anima L. c. 8. Goswin ab Esbach in not. ad Const. 3. part. 4. Elect. Sax. n. 2. pag. 461. XXI. Die Schlange deswegen weil sie ein abgesagter Feind der Menschen ist / dieselbe nicht allein erschrecket wenn sie sich sehen lässet/ sondern auch/ wo sie nutzkan mit ihren Gifft umbs Leben bringen/ also auch dieser Parricida. Juxta illud Horatii lib. 1. Sermon Epist. 18. CANE PEJUS ET ANGUE
Et Virgilii Eclog. 3.
Frigidus ô pueri fugite hinc, latet anguis in herba.
XXII. In den Sack ward er gesteckt und eingenähet/ weil er nicht würdig daß er das Tages-Licht sehen/ oder die Sonne ihn anscheinen solte.
XXIII. Endlich ward er ins Wasser geworffen/ in Betrachtung daß ein solcher Bube die Erde nicht betreten/ noch auch in ihren Schoos/ als unser aller Mutter / seine Ruh- und Schlafstät haben solte.
XXIV. Die Glossa in Landrecht lib. 2. art. 14. vers. nun möchtestu sagen/ sc. führet die Unsachen etwas anders an/ nemlich
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