drinnen anzutreffen. Solche Gewalt zuverhüten/ wird er vermahnet und gebethen/ sich selbsten mit Zerschneidung seines Leibes hinzurichten.
XCI. In SINA sind sehr viele/ große und weitläufftige Gefängniße/ deren schon droben im andern Capitel Erwehnung geschehen
Vid. Erasin. Francisci, im neu-polirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel / lib. 2. disc. 7.
Das grösseste in solchem. Reich ist in der Residenz-Stadt PEKING, welches zwey Meilen im vierkantigten Bezirck hält/ beynahe so lang als breit/ mit einer hohen Mauren/ so oben mit bleyernen Platten bedeckt/ und einen tieffen Wasser-Graben ümgeben/ darinnen gewöhnlich auf des Königs Befehl dreymahl hundert tausend Gefangene von 17. biß 50. Jahren alt/ unterhalten werden.
Ferdin. Mendoza Pinto, im 22. Capitel seiner wunderlichen Reisen.
XCII. Bey uns in Teutschland haben fast bey ieden Ambt/ Stadt oder Gericht die Gefängniße eigne Nahmen/ offte von denen/ so erst sind hinein gesteckt worden / deren etliche Lauterbeck im Regenten-Buch lib. 5. c. 10. fol. 323. anführet.
XCIII. Hieher könte ich nun auch setzen die vielen Exempel der großen Potentaten / Käyser/ Päbste/ Könige/ Fürsten/ Graffen und Herrn/ auch vortreflicher Generalen und Krieges-Heiden/ welche theils lange im Gefängnis enthalten / theils gar drinnen gestorben /
Vid. Joh. Ravis. Textor. Theatr. Hist. lib. 3. c. 15.
oder sich doch sehr hoch daraus ranzioniren müssen; Item wie etliche sich gantz listig aus dem Gefängnis weg partiret/ immaßen der Herzog von Nemours, als er zu Lyon in Franckreich gefangen saß/ untern Vorwand/ er wolte Pillen gebrauchen/ aber seines Cammerdieners Kleider anzog/ und mit abgewandten Gesichte s. v. den Stuhlgang/ als stincke es gar sehr/ wegtrug/ und zugleich durchgieng/ gethan.
Aubign. Hist. Univ. tom. 3. lib. 4. c. 6. Zeil. Cent. 3. epist. 22. & im Hand-Buch/ p. 2. pag, 88.
Item Hugo Grotius, welcher von den HErren Staaten/ wegen gepflogener Conspiration mit den Arminianern, zum ewigen Gefängnis verdammet/ vnd feste in das Schloß Lowenstein gesetzet wurde/ darinnen er auch
drinnen anzutreffen. Solche Gewalt zuverhüten/ wird er vermahnet und gebethen/ sich selbsten mit Zerschneidung seines Leibes hinzurichten.
XCI. In SINA sind sehr viele/ große und weitläufftige Gefängniße/ deren schon droben im andern Capitel Erwehnung geschehen
Vid. Erasin. Francisci, im neu-polirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel / lib. 2. disc. 7.
Das grösseste in solchem. Reich ist in der Residenz-Stadt PEKING, welches zwey Meilen im vierkantigten Bezirck hält/ beynahe so lang als breit/ mit einer hohen Mauren/ so oben mit bleyernen Platten bedeckt/ und einen tieffen Wasser-Graben ümgeben/ darinnen gewöhnlich auf des Königs Befehl dreymahl hundert tausend Gefangene von 17. biß 50. Jahren alt/ unterhalten werden.
Ferdin. Mendoza Pinto, im 22. Capitel seiner wunderlichen Reisen.
XCII. Bey uns in Teutschland haben fast bey ieden Ambt/ Stadt oder Gericht die Gefängniße eigne Nahmen/ offte von denen/ so erst sind hinein gesteckt worden / deren etliche Lauterbeck im Regenten-Buch lib. 5. c. 10. fol. 323. anführet.
XCIII. Hieher könte ich nun auch setzen die vielen Exempel der großen Potentaten / Käyser/ Päbste/ Könige/ Fürsten/ Graffen und Herrn/ auch vortreflicher Generalen und Krieges-Heiden/ welche theils lange im Gefängnis enthalten / theils gar drinnen gestorben /
Vid. Joh. Ravis. Textor. Theatr. Hist. lib. 3. c. 15.
oder sich doch sehr hoch daraus ranzioniren müssen; Item wie etliche sich gantz listig aus dem Gefängnis weg partiret/ immaßen der Herzog von Nemours, als er zu Lyon in Franckreich gefangen saß/ untern Vorwand/ er wolte Pillen gebrauchen/ aber seines Cammerdieners Kleider anzog/ und mit abgewandten Gesichte s. v. den Stuhlgang/ als stincke es gar sehr/ wegtrug/ und zugleich durchgieng/ gethan.
Aubign. Hist. Univ. tom. 3. lib. 4. c. 6. Zeil. Cent. 3. epist. 22. & im Hand-Buch/ p. 2. pag, 88.
Item Hugo Grotius, welcher von den HErren Staaten/ wegen gepflogener Conspiration mit den Arminianern, zum ewigen Gefängnis verdammet/ vnd feste in das Schloß Lowenstein gesetzet wurde/ darinnen er auch
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drinnen anzutreffen. Solche Gewalt zuverhüten/ wird er vermahnet und gebethen/ sich selbsten mit Zerschneidung seines Leibes hinzurichten.</p><p>XCI. In SINA sind sehr viele/ große und weitläufftige Gefängniße/ deren schon droben im andern Capitel Erwehnung geschehen</p><p>Vid. Erasin. Francisci, im neu-polirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel / lib. 2. disc. 7.</p><p>Das grösseste in solchem. Reich ist in der Residenz-Stadt PEKING, welches zwey Meilen im vierkantigten Bezirck hält/ beynahe so lang als breit/ mit einer hohen Mauren/ so oben mit bleyernen Platten bedeckt/ und einen tieffen Wasser-Graben ümgeben/ darinnen gewöhnlich auf des Königs Befehl dreymahl hundert tausend Gefangene von 17. biß 50. Jahren alt/ unterhalten werden.</p><p>Ferdin. Mendoza Pinto, im 22. Capitel seiner wunderlichen Reisen.</p><p>XCII. Bey uns in Teutschland haben fast bey ieden Ambt/ Stadt oder Gericht die Gefängniße eigne Nahmen/ offte von denen/ so erst sind hinein gesteckt worden / deren etliche Lauterbeck im Regenten-Buch lib. 5. c. 10. fol. 323. anführet.</p><p>XCIII. Hieher könte ich nun auch setzen die vielen Exempel der großen Potentaten / Käyser/ Päbste/ Könige/ Fürsten/ Graffen und Herrn/ auch vortreflicher Generalen und Krieges-Heiden/ welche theils lange im Gefängnis enthalten / theils gar drinnen gestorben /</p><p>Vid. Joh. Ravis. Textor. Theatr. Hist. lib. 3. c. 15.</p><p>oder sich doch sehr hoch daraus ranzioniren müssen; Item wie etliche sich gantz listig aus dem Gefängnis weg partiret/ immaßen der Herzog von Nemours, als er zu Lyon in Franckreich gefangen saß/ untern Vorwand/ er wolte Pillen gebrauchen/ aber seines Cammerdieners Kleider anzog/ und mit abgewandten Gesichte s. v. den Stuhlgang/ als stincke es gar sehr/ wegtrug/ und zugleich durchgieng/ gethan.</p><p>Aubign. Hist. Univ. tom. 3. lib. 4. c. 6. Zeil. Cent. 3. epist. 22. & im Hand-Buch/ p. 2. pag, 88.</p><p>Item Hugo Grotius, welcher von den HErren Staaten/ wegen gepflogener Conspiration mit den Arminianern, zum ewigen Gefängnis verdammet/ vnd feste in das Schloß Lowenstein gesetzet wurde/ darinnen er auch
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drinnen anzutreffen. Solche Gewalt zuverhüten/ wird er vermahnet und gebethen/ sich selbsten mit Zerschneidung seines Leibes hinzurichten.
XCI. In SINA sind sehr viele/ große und weitläufftige Gefängniße/ deren schon droben im andern Capitel Erwehnung geschehen
Vid. Erasin. Francisci, im neu-polirten Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel / lib. 2. disc. 7.
Das grösseste in solchem. Reich ist in der Residenz-Stadt PEKING, welches zwey Meilen im vierkantigten Bezirck hält/ beynahe so lang als breit/ mit einer hohen Mauren/ so oben mit bleyernen Platten bedeckt/ und einen tieffen Wasser-Graben ümgeben/ darinnen gewöhnlich auf des Königs Befehl dreymahl hundert tausend Gefangene von 17. biß 50. Jahren alt/ unterhalten werden.
Ferdin. Mendoza Pinto, im 22. Capitel seiner wunderlichen Reisen.
XCII. Bey uns in Teutschland haben fast bey ieden Ambt/ Stadt oder Gericht die Gefängniße eigne Nahmen/ offte von denen/ so erst sind hinein gesteckt worden / deren etliche Lauterbeck im Regenten-Buch lib. 5. c. 10. fol. 323. anführet.
XCIII. Hieher könte ich nun auch setzen die vielen Exempel der großen Potentaten / Käyser/ Päbste/ Könige/ Fürsten/ Graffen und Herrn/ auch vortreflicher Generalen und Krieges-Heiden/ welche theils lange im Gefängnis enthalten / theils gar drinnen gestorben /
Vid. Joh. Ravis. Textor. Theatr. Hist. lib. 3. c. 15.
oder sich doch sehr hoch daraus ranzioniren müssen; Item wie etliche sich gantz listig aus dem Gefängnis weg partiret/ immaßen der Herzog von Nemours, als er zu Lyon in Franckreich gefangen saß/ untern Vorwand/ er wolte Pillen gebrauchen/ aber seines Cammerdieners Kleider anzog/ und mit abgewandten Gesichte s. v. den Stuhlgang/ als stincke es gar sehr/ wegtrug/ und zugleich durchgieng/ gethan.
Aubign. Hist. Univ. tom. 3. lib. 4. c. 6. Zeil. Cent. 3. epist. 22. & im Hand-Buch/ p. 2. pag, 88.
Item Hugo Grotius, welcher von den HErren Staaten/ wegen gepflogener Conspiration mit den Arminianern, zum ewigen Gefängnis verdammet/ vnd feste in das Schloß Lowenstein gesetzet wurde/ darinnen er auch
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 683. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/699>, abgerufen am 23.11.2024.
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