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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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allwo er sich eine Zeitlang auf gehalten/ hintergangen/ daß er die Ehre gehabt/ Rector Magnificus zu werden.

Draco, de patriciis p. 289. Besold. in Thes. Pract. v. Scharffrichter/ p. 805. Joh. Volckm. Bechmann, tom. 2. Comment. ad Pandect. pag. 204.

Es hat aber solches/ als ein nichtiges Commentum, und purlautere Unwarheit gedachte Academie in einer besondern A. 1672. edirten Apologia geanthet/ und umständig refutiret.

C. Desgleichen schreibet Antonius Faber,

in Cod lib. 9. tit. 16. def. 1.

daß sich in Sabaudien ein Scharffrichter erkühnet/ eines vornehmen Mannes/ u. berühmten Advocatens Nahmen fälschlich anzunehmen/ und sich öffentlich zuberühmen/ er sey dessen Anverwanter/ welches doch nicht so/ sondern nur dahin angesehen war/ den ehrlichen Mann zubeschimpffen/ und dadurch zu nöthigen/ daß er ihm ein stück Geld geben möchte/ stille zu schweigen; Allein es hat der Sabaudische Senat den Vogel beym Kopf nehmen/ den Staub-Besen geben / und des Landes ewig verweisen lassen. vide Crusium.

de indiciis delictorum p. 4. cap. 52. n. 30. 31. & 32.

[Welcher will/ daß weil man einen Scharffrichter/ der ehrliche vornehme Leute injuriiret und beschimpffet/ an seinen Ehren und guten Nahmen/ dran es ihm ermangelte/ nicht straffen könte/ so solte die Obrigkeit an seinem Leib und Blut es rechen.

arg. L. 7. §. 3. ff. de jurisdict.]

CI. Georg Beatus,

in seinen Peinlichen Recht-Sprüchen/ pag. 800.

führet ein Urthel wider einen Nachrichter an/ welcher den Galgen beraubet. Dergleichen Exempel man mehr findet/ daß sie solches practiciret, den Dieben die Däume abgeschnitten/ Galgen-Ketten und dergleichen gelanget/ ihre böse Stücke damit zu treiben/ oder wohl andern zu verkauffen. Ehen derselbe hat tit. 9. pag. 123. ein Urthel/ daß ein Scharffrichter die Weide vergifftet. Item tit. 28. pag. 302. daß ein Abdeckers Knecht einen Fede-Brieff angeschlagen.

allwo er sich eine Zeitlang auf gehalten/ hintergangen/ daß er die Ehre gehabt/ Rector Magnificus zu werden.

Draco, de patriciis p. 289. Besold. in Thes. Pract. v. Scharffrichter/ p. 805. Joh. Volckm. Bechmann, tom. 2. Comment. ad Pandect. pag. 204.

Es hat aber solches/ als ein nichtiges Commentum, und purlautere Unwarheit gedachte Academie in einer besondern A. 1672. edirten Apologia geanthet/ und umständig refutiret.

C. Desgleichen schreibet Antonius Faber,

in Cod lib. 9. tit. 16. def. 1.

daß sich in Sabaudien ein Scharffrichter erkühnet/ eines vornehmen Mannes/ u. berühmten Advocatens Nahmen fälschlich anzunehmen/ und sich öffentlich zuberühmen/ er sey dessen Anverwanter/ welches doch nicht so/ sondern nur dahin angesehen war/ den ehrlichen Mann zubeschimpffen/ und dadurch zu nöthigen/ daß er ihm ein stück Geld geben möchte/ stille zu schweigen; Allein es hat der Sabaudische Senat den Vogel beym Kopf nehmen/ den Staub-Besen geben / und des Landes ewig verweisen lassen. vide Crusium.

de indiciis delictorum p. 4. cap. 52. n. 30. 31. & 32.

[Welcher will/ daß weil man einen Scharffrichter/ der ehrliche vornehme Leute injuriiret und beschimpffet/ an seinen Ehren und guten Nahmen/ dran es ihm ermangelte/ nicht straffen könte/ so solte die Obrigkeit an seinem Leib und Blut es rechen.

arg. L. 7. §. 3. ff. de jurisdict.]

CI. Georg Beatus,

in seinen Peinlichen Recht-Sprüchen/ pag. 800.

führet ein Urthel wider einen Nachrichter an/ welcher den Galgen beraubet. Dergleichen Exempel man mehr findet/ daß sie solches practiciret, den Dieben die Däume abgeschnitten/ Galgen-Ketten und dergleichen gelanget/ ihre böse Stücke damit zu treiben/ oder wohl andern zu verkauffen. Ehen derselbe hat tit. 9. pag. 123. ein Urthel/ daß ein Scharffrichter die Weide vergifftet. Item tit. 28. pag. 302. daß ein Abdeckers Knecht einen Fede-Brieff angeschlagen.

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        <p>daß sich in Sabaudien ein Scharffrichter erkühnet/ eines vornehmen Mannes/ u.                      berühmten Advocatens Nahmen fälschlich anzunehmen/ und sich öffentlich                      zuberühmen/ er sey dessen Anverwanter/ welches doch nicht so/ sondern nur                      dahin angesehen war/ den ehrlichen Mann zubeschimpffen/ und dadurch zu                      nöthigen/ daß er ihm ein stück Geld geben möchte/ stille zu schweigen; Allein                      es hat der Sabaudische Senat den Vogel beym Kopf nehmen/ den Staub-Besen geben                     / und des Landes ewig verweisen lassen. vide Crusium.</p>
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        <p>führet ein Urthel wider einen Nachrichter an/ welcher den Galgen beraubet.                      Dergleichen Exempel man mehr findet/ daß sie solches practiciret, den Dieben                      die Däume abgeschnitten/ Galgen-Ketten und dergleichen gelanget/ ihre böse                      Stücke damit zu treiben/ oder wohl andern zu verkauffen. Ehen derselbe hat tit.                      9. pag. 123. ein Urthel/ daß ein Scharffrichter die Weide vergifftet. Item tit.                      28. pag. 302. daß ein Abdeckers Knecht einen Fede-Brieff angeschlagen.</p>
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[595/0611] allwo er sich eine Zeitlang auf gehalten/ hintergangen/ daß er die Ehre gehabt/ Rector Magnificus zu werden. Draco, de patriciis p. 289. Besold. in Thes. Pract. v. Scharffrichter/ p. 805. Joh. Volckm. Bechmann, tom. 2. Comment. ad Pandect. pag. 204. Es hat aber solches/ als ein nichtiges Commentum, und purlautere Unwarheit gedachte Academie in einer besondern A. 1672. edirten Apologia geanthet/ und umständig refutiret. C. Desgleichen schreibet Antonius Faber, in Cod lib. 9. tit. 16. def. 1. daß sich in Sabaudien ein Scharffrichter erkühnet/ eines vornehmen Mannes/ u. berühmten Advocatens Nahmen fälschlich anzunehmen/ und sich öffentlich zuberühmen/ er sey dessen Anverwanter/ welches doch nicht so/ sondern nur dahin angesehen war/ den ehrlichen Mann zubeschimpffen/ und dadurch zu nöthigen/ daß er ihm ein stück Geld geben möchte/ stille zu schweigen; Allein es hat der Sabaudische Senat den Vogel beym Kopf nehmen/ den Staub-Besen geben / und des Landes ewig verweisen lassen. vide Crusium. de indiciis delictorum p. 4. cap. 52. n. 30. 31. & 32. [Welcher will/ daß weil man einen Scharffrichter/ der ehrliche vornehme Leute injuriiret und beschimpffet/ an seinen Ehren und guten Nahmen/ dran es ihm ermangelte/ nicht straffen könte/ so solte die Obrigkeit an seinem Leib und Blut es rechen. arg. L. 7. §. 3. ff. de jurisdict.] CI. Georg Beatus, in seinen Peinlichen Recht-Sprüchen/ pag. 800. führet ein Urthel wider einen Nachrichter an/ welcher den Galgen beraubet. Dergleichen Exempel man mehr findet/ daß sie solches practiciret, den Dieben die Däume abgeschnitten/ Galgen-Ketten und dergleichen gelanget/ ihre böse Stücke damit zu treiben/ oder wohl andern zu verkauffen. Ehen derselbe hat tit. 9. pag. 123. ein Urthel/ daß ein Scharffrichter die Weide vergifftet. Item tit. 28. pag. 302. daß ein Abdeckers Knecht einen Fede-Brieff angeschlagen.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 595. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/611>, abgerufen am 20.05.2024.