allwo er sich eine Zeitlang auf gehalten/ hintergangen/ daß er die Ehre gehabt/ Rector Magnificus zu werden.
Draco, de patriciis p. 289. Besold. in Thes. Pract. v. Scharffrichter/ p. 805. Joh. Volckm. Bechmann, tom. 2. Comment. ad Pandect. pag. 204.
Es hat aber solches/ als ein nichtiges Commentum, und purlautere Unwarheit gedachte Academie in einer besondern A. 1672. edirten Apologia geanthet/ und umständig refutiret.
C. Desgleichen schreibet Antonius Faber,
in Cod lib. 9. tit. 16. def. 1.
daß sich in Sabaudien ein Scharffrichter erkühnet/ eines vornehmen Mannes/ u. berühmten Advocatens Nahmen fälschlich anzunehmen/ und sich öffentlich zuberühmen/ er sey dessen Anverwanter/ welches doch nicht so/ sondern nur dahin angesehen war/ den ehrlichen Mann zubeschimpffen/ und dadurch zu nöthigen/ daß er ihm ein stück Geld geben möchte/ stille zu schweigen; Allein es hat der Sabaudische Senat den Vogel beym Kopf nehmen/ den Staub-Besen geben / und des Landes ewig verweisen lassen. vide Crusium.
de indiciis delictorum p. 4. cap. 52. n. 30. 31. & 32.
[Welcher will/ daß weil man einen Scharffrichter/ der ehrliche vornehme Leute injuriiret und beschimpffet/ an seinen Ehren und guten Nahmen/ dran es ihm ermangelte/ nicht straffen könte/ so solte die Obrigkeit an seinem Leib und Blut es rechen.
arg. L. 7. §. 3. ff. de jurisdict.]
CI. Georg Beatus,
in seinen Peinlichen Recht-Sprüchen/ pag. 800.
führet ein Urthel wider einen Nachrichter an/ welcher den Galgen beraubet. Dergleichen Exempel man mehr findet/ daß sie solches practiciret, den Dieben die Däume abgeschnitten/ Galgen-Ketten und dergleichen gelanget/ ihre böse Stücke damit zu treiben/ oder wohl andern zu verkauffen. Ehen derselbe hat tit. 9. pag. 123. ein Urthel/ daß ein Scharffrichter die Weide vergifftet. Item tit. 28. pag. 302. daß ein Abdeckers Knecht einen Fede-Brieff angeschlagen.
allwo er sich eine Zeitlang auf gehalten/ hintergangen/ daß er die Ehre gehabt/ Rector Magnificus zu werden.
Draco, de patriciis p. 289. Besold. in Thes. Pract. v. Scharffrichter/ p. 805. Joh. Volckm. Bechmann, tom. 2. Comment. ad Pandect. pag. 204.
Es hat aber solches/ als ein nichtiges Commentum, und purlautere Unwarheit gedachte Academie in einer besondern A. 1672. edirten Apologia geanthet/ und umständig refutiret.
C. Desgleichen schreibet Antonius Faber,
in Cod lib. 9. tit. 16. def. 1.
daß sich in Sabaudien ein Scharffrichter erkühnet/ eines vornehmen Mannes/ u. berühmten Advocatens Nahmen fälschlich anzunehmen/ und sich öffentlich zuberühmen/ er sey dessen Anverwanter/ welches doch nicht so/ sondern nur dahin angesehen war/ den ehrlichen Mann zubeschimpffen/ und dadurch zu nöthigen/ daß er ihm ein stück Geld geben möchte/ stille zu schweigen; Allein es hat der Sabaudische Senat den Vogel beym Kopf nehmen/ den Staub-Besen geben / und des Landes ewig verweisen lassen. vide Crusium.
de indiciis delictorum p. 4. cap. 52. n. 30. 31. & 32.
[Welcher will/ daß weil man einen Scharffrichter/ der ehrliche vornehme Leute injuriiret und beschimpffet/ an seinen Ehren und guten Nahmen/ dran es ihm ermangelte/ nicht straffen könte/ so solte die Obrigkeit an seinem Leib und Blut es rechen.
arg. L. 7. §. 3. ff. de jurisdict.]
CI. Georg Beatus,
in seinen Peinlichen Recht-Sprüchen/ pag. 800.
führet ein Urthel wider einen Nachrichter an/ welcher den Galgen beraubet. Dergleichen Exempel man mehr findet/ daß sie solches practiciret, den Dieben die Däume abgeschnitten/ Galgen-Ketten und dergleichen gelanget/ ihre böse Stücke damit zu treiben/ oder wohl andern zu verkauffen. Ehen derselbe hat tit. 9. pag. 123. ein Urthel/ daß ein Scharffrichter die Weide vergifftet. Item tit. 28. pag. 302. daß ein Abdeckers Knecht einen Fede-Brieff angeschlagen.
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0611"n="595"/>
allwo er sich eine Zeitlang auf gehalten/ hintergangen/ daß er die Ehre gehabt/ Rector Magnificus zu werden.</p><p>Draco, de patriciis p. 289. Besold. in Thes. Pract. v. Scharffrichter/ p. 805. Joh. Volckm. Bechmann, tom. 2. Comment. ad Pandect. pag. 204.</p><p>Es hat aber solches/ als ein nichtiges Commentum, und purlautere Unwarheit gedachte Academie in einer besondern A. 1672. edirten Apologia geanthet/ und umständig refutiret.</p><p>C. Desgleichen schreibet Antonius Faber,</p><p>in Cod lib. 9. tit. 16. def. 1.</p><p>daß sich in Sabaudien ein Scharffrichter erkühnet/ eines vornehmen Mannes/ u. berühmten Advocatens Nahmen fälschlich anzunehmen/ und sich öffentlich zuberühmen/ er sey dessen Anverwanter/ welches doch nicht so/ sondern nur dahin angesehen war/ den ehrlichen Mann zubeschimpffen/ und dadurch zu nöthigen/ daß er ihm ein stück Geld geben möchte/ stille zu schweigen; Allein es hat der Sabaudische Senat den Vogel beym Kopf nehmen/ den Staub-Besen geben / und des Landes ewig verweisen lassen. vide Crusium.</p><p>de indiciis delictorum p. 4. cap. 52. n. 30. 31. & 32.</p><p>[Welcher will/ daß weil man einen Scharffrichter/ der ehrliche vornehme Leute injuriiret und beschimpffet/ an seinen Ehren und guten Nahmen/ dran es ihm ermangelte/ nicht straffen könte/ so solte die Obrigkeit an seinem Leib und Blut es rechen.</p><p>arg. L. 7. §. 3. ff. de jurisdict.]</p><p>CI. Georg Beatus,</p><p>in seinen Peinlichen Recht-Sprüchen/ pag. 800.</p><p>führet ein Urthel wider einen Nachrichter an/ welcher den Galgen beraubet. Dergleichen Exempel man mehr findet/ daß sie solches practiciret, den Dieben die Däume abgeschnitten/ Galgen-Ketten und dergleichen gelanget/ ihre böse Stücke damit zu treiben/ oder wohl andern zu verkauffen. Ehen derselbe hat tit. 9. pag. 123. ein Urthel/ daß ein Scharffrichter die Weide vergifftet. Item tit. 28. pag. 302. daß ein Abdeckers Knecht einen Fede-Brieff angeschlagen.</p></div></body></text></TEI>
[595/0611]
allwo er sich eine Zeitlang auf gehalten/ hintergangen/ daß er die Ehre gehabt/ Rector Magnificus zu werden.
Draco, de patriciis p. 289. Besold. in Thes. Pract. v. Scharffrichter/ p. 805. Joh. Volckm. Bechmann, tom. 2. Comment. ad Pandect. pag. 204.
Es hat aber solches/ als ein nichtiges Commentum, und purlautere Unwarheit gedachte Academie in einer besondern A. 1672. edirten Apologia geanthet/ und umständig refutiret.
C. Desgleichen schreibet Antonius Faber,
in Cod lib. 9. tit. 16. def. 1.
daß sich in Sabaudien ein Scharffrichter erkühnet/ eines vornehmen Mannes/ u. berühmten Advocatens Nahmen fälschlich anzunehmen/ und sich öffentlich zuberühmen/ er sey dessen Anverwanter/ welches doch nicht so/ sondern nur dahin angesehen war/ den ehrlichen Mann zubeschimpffen/ und dadurch zu nöthigen/ daß er ihm ein stück Geld geben möchte/ stille zu schweigen; Allein es hat der Sabaudische Senat den Vogel beym Kopf nehmen/ den Staub-Besen geben / und des Landes ewig verweisen lassen. vide Crusium.
de indiciis delictorum p. 4. cap. 52. n. 30. 31. & 32.
[Welcher will/ daß weil man einen Scharffrichter/ der ehrliche vornehme Leute injuriiret und beschimpffet/ an seinen Ehren und guten Nahmen/ dran es ihm ermangelte/ nicht straffen könte/ so solte die Obrigkeit an seinem Leib und Blut es rechen.
arg. L. 7. §. 3. ff. de jurisdict.]
CI. Georg Beatus,
in seinen Peinlichen Recht-Sprüchen/ pag. 800.
führet ein Urthel wider einen Nachrichter an/ welcher den Galgen beraubet. Dergleichen Exempel man mehr findet/ daß sie solches practiciret, den Dieben die Däume abgeschnitten/ Galgen-Ketten und dergleichen gelanget/ ihre böse Stücke damit zu treiben/ oder wohl andern zu verkauffen. Ehen derselbe hat tit. 9. pag. 123. ein Urthel/ daß ein Scharffrichter die Weide vergifftet. Item tit. 28. pag. 302. daß ein Abdeckers Knecht einen Fede-Brieff angeschlagen.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 595. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/611>, abgerufen am 20.05.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.