Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

Bild:
<< vorherige Seite

cto, oder aus richtig-vollzogener Ehe erzeuget und gebohren/ auch niemanden mit Leibeigenschafft zugethan/ und verwant wären / den Geburths-Brief verlangeten/ welcher ihnen so dann/ und auf solche maße und Weise nicht abzuschlagen.

Eylenberg, disp. de jur. carnif. c. 6. §. 10.

Also ward Anno 1682. eines Scharffrichters Sohne folgender Geburts-Schein ertheilet: Des Durchläuchtigsten Fürsten und Herrn/ Herrn Johann Georgens / Herzogs zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Bergen/ tot. tit. Seiner Hoch-Fürstl. Durchl. der Zeit verordneter Ambtmann allhier zu N. ich N. N. füge hiermit iedermänniglich zu wissen/ daß heute unten-gesetzten dato vor mir an gewöhnlicher Gericht-Stelle erschienen H. O. F. Nachrichter aus hiesiger Stadt bürtig/ an- und vorbringende/ wie er nun zehen gantzer Jahr in der Fremde / als zu Hamburg/ Magdeburg/ Bremen und andern Orthen sich aufgehalten/ nunmehr aber entschlossen wäre/ sich an einen gewissen Orth nieder zulassen/ mit inständiger Bitte/ daß ich Ambts wegen ihn zu desto mehrer Förderung einen beglaubten Schein mittheilen wolte/ wer seine Eltern gewesen/ und wie er vor seine Person sich allhier verhalten. Weil dann dieses sein Ansuchen billig; Als habe ich auch demselben deferiret/ und bezeuge hiermit/ daß Impetrant H. O. F. von H. M. F. gewesenen Scharfrichter allhier/ so aber vor etlichen Jahren schon gestorben/ und M. E. G. L. Nachrichters zu Langen-Saltza Tochter/ ietzo des hiesigen Scharffrichters H. M. J. Eheweib gezeuget/ und Anno 1674. den 8. Januarii allhier zu N. gebohren/ auch besage Kirchen-Buchs/ Sontags drauf / als den 10. berührten Monats zur H. Tauffe befördert/ dabey zu Pathen ersuchet worden O. G. Scharffrichters-Sohn zu H. und B. C. H. M. Hald-Meisters zu Saltzungen Tochter/ ist auch sein Groß-Vater H. F. ebenmäßig Scharffrichter allhier gewesen. Impetrantens Person belangend/ hat er/ so lange er sich hier aufgehalten/ sich still/ fromm und aufrichtig erwiesen/ daß keine Klage wieder ihn vorkommen/ daß ich dannenhero alle und iede/ welchen dieses Zeugnis und Geburths-Schein vorgezeiget werden wird/ Standes-gebühr nach dienst-freund- und fleißig ersuche/ sie wollen nicht allein demjenigen/ was oben angeführet / völligen Glauben geben/ sondern auch ermeldten H. O. F. allen beförderlichen Willen erweisen. Solches wird er mit unterthänigen Danck verdienen/ ich aber bin es bey allen Begebenheiten üm einen ie-

cto, oder aus richtig-vollzogener Ehe erzeuget und gebohren/ auch niemanden mit Leibeigenschafft zugethan/ und verwant wären / den Geburths-Brief verlangeten/ welcher ihnen so dann/ und auf solche maße und Weise nicht abzuschlagen.

Eylenberg, disp. de jur. carnif. c. 6. §. 10.

Also ward Anno 1682. eines Scharffrichters Sohne folgender Geburts-Schein ertheilet: Des Durchläuchtigsten Fürsten und Herrn/ Herrn Johann Georgens / Herzogs zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Bergen/ tot. tit. Seiner Hoch-Fürstl. Durchl. der Zeit verordneter Ambtmann allhier zu N. ich N. N. füge hiermit iedermänniglich zu wissen/ daß heute unten-gesetzten dato vor mir an gewöhnlicher Gericht-Stelle erschienen H. O. F. Nachrichter aus hiesiger Stadt bürtig/ an- und vorbringende/ wie er nun zehen gantzer Jahr in der Fremde / als zu Hamburg/ Magdeburg/ Bremen und andern Orthen sich aufgehalten/ nunmehr aber entschlossen wäre/ sich an einen gewissen Orth nieder zulassen/ mit inständiger Bitte/ daß ich Ambts wegen ihn zu desto mehrer Förderung einen beglaubten Schein mittheilen wolte/ wer seine Eltern gewesen/ und wie er vor seine Person sich allhier verhalten. Weil dann dieses sein Ansuchen billig; Als habe ich auch demselben deferiret/ und bezeuge hiermit/ daß Impetrant H. O. F. von H. M. F. gewesenen Scharfrichter allhier/ so aber vor etlichen Jahren schon gestorben/ und M. E. G. L. Nachrichters zu Langen-Saltza Tochter/ ietzo des hiesigen Scharffrichters H. M. J. Eheweib gezeuget/ und Anno 1674. den 8. Januarii allhier zu N. gebohren/ auch besage Kirchen-Buchs/ Sontags drauf / als den 10. berührten Monats zur H. Tauffe befördert/ dabey zu Pathen ersuchet worden O. G. Scharffrichters-Sohn zu H. und B. C. H. M. Hald-Meisters zu Saltzungen Tochter/ ist auch sein Groß-Vater H. F. ebenmäßig Scharffrichter allhier gewesen. Impetrantens Person belangend/ hat er/ so lange er sich hier aufgehalten/ sich still/ fromm und aufrichtig erwiesen/ daß keine Klage wieder ihn vorkommen/ daß ich dannenhero alle und iede/ welchen dieses Zeugnis und Geburths-Schein vorgezeiget werden wird/ Standes-gebühr nach dienst-freund- und fleißig ersuche/ sie wollen nicht allein demjenigen/ was oben angeführet / völligen Glauben geben/ sondern auch ermeldten H. O. F. allen beförderlichen Willen erweisen. Solches wird er mit unterthänigen Danck verdienen/ ich aber bin es bey allen Begebenheiten üm einen ie-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0590" n="574"/>
cto, oder aus richtig-vollzogener Ehe erzeuget und                      gebohren/ auch niemanden mit Leibeigenschafft zugethan/ und verwant wären /                      den Geburths-Brief verlangeten/ welcher ihnen so dann/ und auf solche maße und                      Weise nicht abzuschlagen.</p>
        <p>Eylenberg, disp. de jur. carnif. c. 6. §. 10.</p>
        <p>Also ward Anno 1682. eines Scharffrichters Sohne folgender Geburts-Schein                      ertheilet: Des Durchläuchtigsten Fürsten und Herrn/ Herrn Johann Georgens /                      Herzogs zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Bergen/ tot. tit. Seiner Hoch-Fürstl.                      Durchl. der Zeit verordneter Ambtmann allhier zu N. ich N. N. füge hiermit                      iedermänniglich zu wissen/ daß heute unten-gesetzten dato vor mir an                      gewöhnlicher Gericht-Stelle erschienen H. O. F. Nachrichter aus hiesiger Stadt                      bürtig/ an- und vorbringende/ wie er nun zehen gantzer Jahr in der Fremde /                      als zu Hamburg/ Magdeburg/ Bremen und andern Orthen sich aufgehalten/ nunmehr                      aber entschlossen wäre/ sich an einen gewissen Orth nieder zulassen/ mit                      inständiger Bitte/ daß ich Ambts wegen ihn zu desto mehrer Förderung einen                      beglaubten Schein mittheilen wolte/ wer seine Eltern gewesen/ und wie er vor                      seine Person sich allhier verhalten. Weil dann dieses sein Ansuchen billig; Als                      habe ich auch demselben deferiret/ und bezeuge hiermit/ daß Impetrant H. O. F.                      von H. M. F. gewesenen Scharfrichter allhier/ so aber vor etlichen Jahren schon                      gestorben/ und M. E. G. L. Nachrichters zu Langen-Saltza Tochter/ ietzo des                      hiesigen Scharffrichters H. M. J. Eheweib gezeuget/ und Anno 1674. den 8.                      Januarii allhier zu N. gebohren/ auch besage Kirchen-Buchs/ Sontags drauf /                      als den 10. berührten Monats zur H. Tauffe befördert/ dabey zu Pathen ersuchet                      worden O. G. Scharffrichters-Sohn zu H. und B. C. H. M. Hald-Meisters zu                      Saltzungen Tochter/ ist auch sein Groß-Vater H. F. ebenmäßig Scharffrichter                      allhier gewesen. Impetrantens Person belangend/ hat er/ so lange er sich hier                      aufgehalten/ sich still/ fromm und aufrichtig erwiesen/ daß keine Klage                      wieder ihn vorkommen/ daß ich dannenhero alle und iede/ welchen dieses Zeugnis                      und Geburths-Schein vorgezeiget werden wird/ Standes-gebühr nach dienst-freund-                      und fleißig ersuche/ sie wollen nicht allein demjenigen/ was oben angeführet /                      völligen Glauben geben/ sondern auch ermeldten H. O. F. allen beförderlichen                      Willen erweisen. Solches wird er mit unterthänigen Danck verdienen/ ich aber                      bin es bey allen Begebenheiten üm einen ie-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[574/0590] cto, oder aus richtig-vollzogener Ehe erzeuget und gebohren/ auch niemanden mit Leibeigenschafft zugethan/ und verwant wären / den Geburths-Brief verlangeten/ welcher ihnen so dann/ und auf solche maße und Weise nicht abzuschlagen. Eylenberg, disp. de jur. carnif. c. 6. §. 10. Also ward Anno 1682. eines Scharffrichters Sohne folgender Geburts-Schein ertheilet: Des Durchläuchtigsten Fürsten und Herrn/ Herrn Johann Georgens / Herzogs zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Bergen/ tot. tit. Seiner Hoch-Fürstl. Durchl. der Zeit verordneter Ambtmann allhier zu N. ich N. N. füge hiermit iedermänniglich zu wissen/ daß heute unten-gesetzten dato vor mir an gewöhnlicher Gericht-Stelle erschienen H. O. F. Nachrichter aus hiesiger Stadt bürtig/ an- und vorbringende/ wie er nun zehen gantzer Jahr in der Fremde / als zu Hamburg/ Magdeburg/ Bremen und andern Orthen sich aufgehalten/ nunmehr aber entschlossen wäre/ sich an einen gewissen Orth nieder zulassen/ mit inständiger Bitte/ daß ich Ambts wegen ihn zu desto mehrer Förderung einen beglaubten Schein mittheilen wolte/ wer seine Eltern gewesen/ und wie er vor seine Person sich allhier verhalten. Weil dann dieses sein Ansuchen billig; Als habe ich auch demselben deferiret/ und bezeuge hiermit/ daß Impetrant H. O. F. von H. M. F. gewesenen Scharfrichter allhier/ so aber vor etlichen Jahren schon gestorben/ und M. E. G. L. Nachrichters zu Langen-Saltza Tochter/ ietzo des hiesigen Scharffrichters H. M. J. Eheweib gezeuget/ und Anno 1674. den 8. Januarii allhier zu N. gebohren/ auch besage Kirchen-Buchs/ Sontags drauf / als den 10. berührten Monats zur H. Tauffe befördert/ dabey zu Pathen ersuchet worden O. G. Scharffrichters-Sohn zu H. und B. C. H. M. Hald-Meisters zu Saltzungen Tochter/ ist auch sein Groß-Vater H. F. ebenmäßig Scharffrichter allhier gewesen. Impetrantens Person belangend/ hat er/ so lange er sich hier aufgehalten/ sich still/ fromm und aufrichtig erwiesen/ daß keine Klage wieder ihn vorkommen/ daß ich dannenhero alle und iede/ welchen dieses Zeugnis und Geburths-Schein vorgezeiget werden wird/ Standes-gebühr nach dienst-freund- und fleißig ersuche/ sie wollen nicht allein demjenigen/ was oben angeführet / völligen Glauben geben/ sondern auch ermeldten H. O. F. allen beförderlichen Willen erweisen. Solches wird er mit unterthänigen Danck verdienen/ ich aber bin es bey allen Begebenheiten üm einen ie-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/590
Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 574. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/590>, abgerufen am 23.11.2024.