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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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bens sehen/ und sich nicht im Glück erheben solte. Es war auch an solchen Triumph-Wagen eine Peitsche und Schellen gehengt / anzudeuten/ daß die Triumphirende leicht durch daß mißgünstige Glück so sehr wieder herab fallen könten/ daß man sie nicht allein mit Peitschen und Geisseln schlüge/ sondern auch gar das Leben abspreche und nehme: Weil diejenige/ so hingerichtet werden solten/ bey der hinausführung Schellen tragen musten / damit jederman sie hören/ und ihnen aus den Wege weichen konte.

Joh. Christoph. Salbach/ lib. 3. Antiq. Rom. cap. 2. circa finem. Philipp. Camerar. tom. 1. Hor. succisv. cap. 2. pag. 76.

LXIX. Kayser Wenceslaus hat/ auf selbst-eigenes Begehren/ dem Scharfrichter zu Praga einen Sohn aus der Tauffe gehoben/ viel von demselben gehalten/ und öffentlich Gevatter geheissen/ auch dessen Dienstes/ in Hinrichtung der grossen Herren in Böhmen/ so ihm zuwieder wahren/ sich tapffer gebrauchet.

Lehmann, in der Speyerischen Chronic. lib. 7. c. 60. Hagecius, Hist. Bohem. part. 2. fol. 56.

Ja er hat sich so gemein mit ihn gemacht/ daß er in einen Wagen mit ihn gefahren / oder sie wohl gar auf einen Pferde zusammen geritten.

Dubrav. lib. 13. Hist. Bohem. Rud. Godofr. Knich. op. polit. lib. 2. part. 1. c. 13. th. 21. col. 714. Lansius, in orat. pro German. pag. 953.

Welches auch eine Ursache mit gewesen/ daß er des Reichs entsetzet worden.

LXX. König Erich in Schweden hat eines Scharffrichters Tochter zur Ehe genommen / deshalber ihn seine Brüder aus dem Reich verjagt.

Thuan. lib. 43. fol. 817.

LXXI. Wiewohl in der Inser Ceylon in Ost-Indien die Scharffrichter in grossen aestim sind/ die sich zu den Vornehmsten/ ja zum König selbsten nähern/ und mit ihm reden dürffen.

Johann von der Bähr/ in Diario Indico, pag. 57. in med. D. Beier, vom Hencker-Geld/ c. 1. §. 9.

LXXII. Drum ob schon die Scharffrichter bey uns personae viles sind/ kan man doch ihrer Dienst-Verrichtung in dem gemeinen Wesen nicht entrathen. Nam sicut per partes corporis physici, quas nominare pudor prohibet, excrementa egeruntur: ita Carnifices corporis politici partes

bens sehen/ und sich nicht im Glück erheben solte. Es war auch an solchen Triumph-Wagen eine Peitsche und Schellen gehengt / anzudeuten/ daß die Triumphirende leicht durch daß mißgünstige Glück so sehr wieder herab fallen könten/ daß man sie nicht allein mit Peitschen und Geisseln schlüge/ sondern auch gar das Leben abspreche und nehme: Weil diejenige/ so hingerichtet werden solten/ bey der hinausführung Schellen tragen musten / damit jederman sie hören/ und ihnen aus den Wege weichen konte.

Joh. Christoph. Salbach/ lib. 3. Antiq. Rom. cap. 2. circa finem. Philipp. Camerar. tom. 1. Hor. succisv. cap. 2. pag. 76.

LXIX. Kayser Wenceslaus hat/ auf selbst-eigenes Begehren/ dem Scharfrichter zu Praga einen Sohn aus der Tauffe gehoben/ viel von demselben gehalten/ und öffentlich Gevatter geheissen/ auch dessen Dienstes/ in Hinrichtung der grossen Herren in Böhmen/ so ihm zuwieder wahren/ sich tapffer gebrauchet.

Lehmann, in der Speyerischen Chronic. lib. 7. c. 60. Hagecius, Hist. Bohem. part. 2. fol. 56.

Ja er hat sich so gemein mit ihn gemacht/ daß er in einen Wagen mit ihn gefahren / oder sie wohl gar auf einen Pferde zusammen geritten.

Dubrav. lib. 13. Hist. Bohem. Rud. Godofr. Knich. op. polit. lib. 2. part. 1. c. 13. th. 21. col. 714. Lansius, in orat. pro German. pag. 953.

Welches auch eine Ursache mit gewesen/ daß er des Reichs entsetzet worden.

LXX. König Erich in Schweden hat eines Scharffrichters Tochter zur Ehe genommen / deshalber ihn seine Brüder aus dem Reich verjagt.

Thuan. lib. 43. fol. 817.

LXXI. Wiewohl in der Inser Ceylon in Ost-Indien die Scharffrichter in grossen aestim sind/ die sich zu den Vornehmsten/ ja zum König selbsten nähern/ und mit ihm reden dürffen.

Johann von der Bähr/ in Diario Indico, pag. 57. in med. D. Beier, vom Hencker-Geld/ c. 1. §. 9.

LXXII. Drum ob schon die Scharffrichter bey uns personae viles sind/ kan man doch ihrer Dienst-Verrichtung in dem gemeinen Wesen nicht entrathen. Nam sicut per partes corporis physici, quas nominare pudor prohibet, excrementa egeruntur: ita Carnifices corporis politici partes

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        <p>Joh. Christoph. Salbach/ lib. 3. Antiq. Rom. cap. 2. circa finem. Philipp.                      Camerar. tom. 1. Hor. succisv. cap. 2. pag. 76.</p>
        <p>LXIX. Kayser Wenceslaus hat/ auf selbst-eigenes Begehren/ dem Scharfrichter zu                      Praga einen Sohn aus der Tauffe gehoben/ viel von demselben gehalten/ und                      öffentlich Gevatter geheissen/ auch dessen Dienstes/ in Hinrichtung der                      grossen Herren in Böhmen/ so ihm zuwieder wahren/ sich tapffer gebrauchet.</p>
        <p>Lehmann, in der Speyerischen Chronic. lib. 7. c. 60. Hagecius, Hist. Bohem. part.                      2. fol. 56.</p>
        <p>Ja er hat sich so gemein mit ihn gemacht/ daß er in einen Wagen mit ihn gefahren                     / oder sie wohl gar auf einen Pferde zusammen geritten.</p>
        <p>Dubrav. lib. 13. Hist. Bohem. Rud. Godofr. Knich. op. polit. lib. 2. part. 1. c.                      13. th. 21. col. 714. Lansius, in orat. pro German. pag. 953.</p>
        <p>Welches auch eine Ursache mit gewesen/ daß er des Reichs entsetzet worden.</p>
        <p>LXX. König Erich in Schweden hat eines Scharffrichters Tochter zur Ehe genommen /                      deshalber ihn seine Brüder aus dem Reich verjagt.</p>
        <p>Thuan. lib. 43. fol. 817.</p>
        <p>LXXI. Wiewohl in der Inser Ceylon in Ost-Indien die Scharffrichter in grossen                      aestim sind/ die sich zu den Vornehmsten/ ja zum König selbsten nähern/ und                      mit ihm reden dürffen.</p>
        <p>Johann von der Bähr/ in Diario Indico, pag. 57. in med. D. Beier, vom                      Hencker-Geld/ c. 1. §. 9.</p>
        <p>LXXII. Drum ob schon die Scharffrichter bey uns personae viles sind/ kan man                      doch ihrer Dienst-Verrichtung in dem gemeinen Wesen nicht entrathen. Nam sicut                      per partes corporis physici, quas nominare pudor prohibet, excrementa egeruntur:                      ita Carnifices corporis politici partes
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[566/0582] bens sehen/ und sich nicht im Glück erheben solte. Es war auch an solchen Triumph-Wagen eine Peitsche und Schellen gehengt / anzudeuten/ daß die Triumphirende leicht durch daß mißgünstige Glück so sehr wieder herab fallen könten/ daß man sie nicht allein mit Peitschen und Geisseln schlüge/ sondern auch gar das Leben abspreche und nehme: Weil diejenige/ so hingerichtet werden solten/ bey der hinausführung Schellen tragen musten / damit jederman sie hören/ und ihnen aus den Wege weichen konte. Joh. Christoph. Salbach/ lib. 3. Antiq. Rom. cap. 2. circa finem. Philipp. Camerar. tom. 1. Hor. succisv. cap. 2. pag. 76. LXIX. Kayser Wenceslaus hat/ auf selbst-eigenes Begehren/ dem Scharfrichter zu Praga einen Sohn aus der Tauffe gehoben/ viel von demselben gehalten/ und öffentlich Gevatter geheissen/ auch dessen Dienstes/ in Hinrichtung der grossen Herren in Böhmen/ so ihm zuwieder wahren/ sich tapffer gebrauchet. Lehmann, in der Speyerischen Chronic. lib. 7. c. 60. Hagecius, Hist. Bohem. part. 2. fol. 56. Ja er hat sich so gemein mit ihn gemacht/ daß er in einen Wagen mit ihn gefahren / oder sie wohl gar auf einen Pferde zusammen geritten. Dubrav. lib. 13. Hist. Bohem. Rud. Godofr. Knich. op. polit. lib. 2. part. 1. c. 13. th. 21. col. 714. Lansius, in orat. pro German. pag. 953. Welches auch eine Ursache mit gewesen/ daß er des Reichs entsetzet worden. LXX. König Erich in Schweden hat eines Scharffrichters Tochter zur Ehe genommen / deshalber ihn seine Brüder aus dem Reich verjagt. Thuan. lib. 43. fol. 817. LXXI. Wiewohl in der Inser Ceylon in Ost-Indien die Scharffrichter in grossen aestim sind/ die sich zu den Vornehmsten/ ja zum König selbsten nähern/ und mit ihm reden dürffen. Johann von der Bähr/ in Diario Indico, pag. 57. in med. D. Beier, vom Hencker-Geld/ c. 1. §. 9. LXXII. Drum ob schon die Scharffrichter bey uns personae viles sind/ kan man doch ihrer Dienst-Verrichtung in dem gemeinen Wesen nicht entrathen. Nam sicut per partes corporis physici, quas nominare pudor prohibet, excrementa egeruntur: ita Carnifices corporis politici partes

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 566. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/582>, abgerufen am 23.11.2024.