Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

Bild:
<< vorherige Seite

CCLXII. Folgende aber sind nach der Criminalisten Meinung zuläßig:

[1] Daß man solche verhärtete Leuthe durch die Prediger des Worts GOttes fleißig besuchen/ ihnen ihre Sünden vorstellen/ von dem mit dem Teufel gemachten Bund ab/ und in ihren vorigen Tauff-Bund wieder zu treten/ aufs neue dem Teufel und allen seinen Wercken und Wesen abzusagen/ und zum Bekäntnis der Warheit ermahnen/ auch fleißig mit ihnen bethen lassen solle.

Del-Rio, disq. Magic. lib. 5. Sect. 9. & 10. Nicolai, de Magic. Action. c. 11. exers. 10. th. 7. n. 15.

Freudius, in Gewissens-Fragen von Zauberey q. 316. n. 2.

[2] Soll man/ wenn es ein Weibes-Bild ist/ durch andere unverdächtige Weiber an einen besondern Orth sie nackend ausziehen/ und den gantzen Leib mit warmen Wasser abwaschen lassen/ damit wann sie etwan mit der obgedachten Salbe oder Oel beschmieret wäre/ solches abgehe. Ist es ein Mann/ geschicht es durch Manns-Personen.

Del-Rio, d. lib. 5. Sect. 9.

[3] Werden ihnen ihre ausgezogene Kleider nicht wieder/ sondern andere angethan / damit ihnen das jenige/ was sie etwam an Teufels-Künsten drinn vernehet und verborgen haben/ nicht zu statten komme.

Brunnemann d. c. 8. n. 70.

Goehausen, in Process. Jurid. contra Sagas, tit. 3. lit. t. pag. 134. schreibet / daß an Theils Orthen man ihnen Säcke anlege/ und sie drin voltern lasse.

[4] Man schneidet ihnen auch wohl die Haare vom Kopff/ Bart/ Augenbraunen / unter dem Armen/ an den heimlichen Orthen/ und vom gantzen Leibe weg. Bey Männern geschicht solches abermahl durch Männer/ bey den Weibern aber durch Weibes-Bilder: Worzu sonderlich der Nachrichter und dero Knechte Weiber zugebrauchen.

Freudius, in Gewissens-Fragen/ von Zauberey/ q. 316. n. 5. p. 605.

Maßen denn kein rechtschaffener/ auch Zucht- und Ehrliebender Judex zugeben sol / daß die Scharffrichter/ oder ihre Knechte schändlich mit dem Weibes-Volck umgehen/ mit angesteckten Strohwischen/ wie sie gemeiniglich zuthun pflegen / ihnen die Haare schändlich absengen/ und darbey offt so sehr verbrennen/ daß sie vor Schmertzen nicht zubleiben wissen. Nicht aber geschiehet es der Meinung / daß durch solche Hinwegnehmung der Haare/ die Stärcke ihres Leibes und Gemüths geschwächet werde/ nach dem Exem-

CCLXII. Folgende aber sind nach der Criminalisten Meinung zuläßig:

[1] Daß man solche verhärtete Leuthe durch die Prediger des Worts GOttes fleißig besuchen/ ihnen ihre Sünden vorstellen/ von dem mit dem Teufel gemachten Bund ab/ und in ihren vorigen Tauff-Bund wieder zu treten/ aufs neue dem Teufel und allen seinen Wercken und Wesen abzusagen/ und zum Bekäntnis der Warheit ermahnen/ auch fleißig mit ihnen bethen lassen solle.

Del-Rio, disq. Magic. lib. 5. Sect. 9. & 10. Nicolai, de Magic. Action. c. 11. exers. 10. th. 7. n. 15.

Freudius, in Gewissens-Fragen von Zauberey q. 316. n. 2.

[2] Soll man/ wenn es ein Weibes-Bild ist/ durch andere unverdächtige Weiber an einen besondern Orth sie nackend ausziehen/ und den gantzen Leib mit warmen Wasser abwaschen lassen/ damit wann sie etwan mit der obgedachten Salbe oder Oel beschmieret wäre/ solches abgehe. Ist es ein Mann/ geschicht es durch Manns-Personen.

Del-Rio, d. lib. 5. Sect. 9.

[3] Werden ihnen ihre ausgezogene Kleider nicht wieder/ sondern andere angethan / damit ihnen das jenige/ was sie etwam an Teufels-Künsten drinn vernehet und verborgen haben/ nicht zu statten komme.

Brunnemann d. c. 8. n. 70.

Goehausen, in Process. Jurid. contra Sagas, tit. 3. lit. t. pag. 134. schreibet / daß an Theils Orthen man ihnen Säcke anlege/ und sie drin voltern lasse.

[4] Man schneidet ihnen auch wohl die Haare vom Kopff/ Bart/ Augenbraunen / unter dem Armen/ an den heimlichen Orthen/ und vom gantzen Leibe weg. Bey Männern geschicht solches abermahl durch Männer/ bey den Weibern aber durch Weibes-Bilder: Worzu sonderlich der Nachrichter und dero Knechte Weiber zugebrauchen.

Freudius, in Gewissens-Fragen/ von Zauberey/ q. 316. n. 5. p. 605.

Maßen denn kein rechtschaffener/ auch Zucht- und Ehrliebender Judex zugeben sol / daß die Scharffrichter/ oder ihre Knechte schändlich mit dem Weibes-Volck umgehen/ mit angesteckten Strohwischen/ wie sie gemeiniglich zuthun pflegen / ihnen die Haare schändlich absengen/ und darbey offt so sehr verbrennen/ daß sie vor Schmertzen nicht zubleiben wissen. Nicht aber geschiehet es der Meinung / daß durch solche Hinwegnehmung der Haare/ die Stärcke ihres Leibes und Gemüths geschwächet werde/ nach dem Exem-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0380" n="364"/>
        <p>CCLXII. Folgende aber sind nach der Criminalisten Meinung zuläßig:</p>
        <p>[1] Daß man solche verhärtete Leuthe durch die Prediger des Worts GOttes fleißig                      besuchen/ ihnen ihre Sünden vorstellen/ von dem mit dem Teufel gemachten Bund                      ab/ und in ihren vorigen Tauff-Bund wieder zu treten/ aufs neue dem Teufel und                      allen seinen Wercken und Wesen abzusagen/ und zum Bekäntnis der Warheit                      ermahnen/ auch fleißig mit ihnen bethen lassen solle.</p>
        <l>Del-Rio, disq. Magic. lib. 5. Sect. 9. &amp; 10.</l>
        <l>Nicolai, de Magic. Action. c. 11. exers. 10. th. 7. n. 15.</l>
        <p>Freudius, in Gewissens-Fragen von Zauberey q. 316. n. 2.</p>
        <p>[2] Soll man/ wenn es ein Weibes-Bild ist/ durch andere unverdächtige Weiber an                      einen besondern Orth sie nackend ausziehen/ und den gantzen Leib mit warmen                      Wasser abwaschen lassen/ damit wann sie etwan mit der obgedachten Salbe oder                      Oel beschmieret wäre/ solches abgehe. Ist es ein Mann/ geschicht es durch                      Manns-Personen.</p>
        <p>Del-Rio, d. lib. 5. Sect. 9.</p>
        <p>[3] Werden ihnen ihre ausgezogene Kleider nicht wieder/ sondern andere angethan                     / damit ihnen das jenige/ was sie etwam an Teufels-Künsten drinn vernehet und                      verborgen haben/ nicht zu statten komme.</p>
        <p>Brunnemann d. c. 8. n. 70.</p>
        <p>Goehausen, in Process. Jurid. contra Sagas, tit. 3. lit. t. pag. 134. schreibet /                      daß an Theils Orthen man ihnen Säcke anlege/ und sie drin voltern lasse.</p>
        <p>[4] Man schneidet ihnen auch wohl die Haare vom Kopff/ Bart/ Augenbraunen /                      unter dem Armen/ an den heimlichen Orthen/ und vom gantzen Leibe weg. Bey                      Männern geschicht solches abermahl durch Männer/ bey den Weibern aber durch                      Weibes-Bilder: Worzu sonderlich der Nachrichter und dero Knechte Weiber                      zugebrauchen.</p>
        <p>Freudius, in Gewissens-Fragen/ von Zauberey/ q. 316. n. 5. p. 605.</p>
        <p>Maßen denn kein rechtschaffener/ auch Zucht- und Ehrliebender Judex zugeben sol                     / daß die Scharffrichter/ oder ihre Knechte schändlich mit dem Weibes-Volck                      umgehen/ mit angesteckten Strohwischen/ wie sie gemeiniglich zuthun pflegen /                      ihnen die Haare schändlich absengen/ und darbey offt so sehr verbrennen/ daß                      sie vor Schmertzen nicht zubleiben wissen. Nicht aber geschiehet es der Meinung                     / daß durch solche Hinwegnehmung der Haare/ die Stärcke ihres Leibes und                      Gemüths geschwächet werde/ nach dem Exem-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[364/0380] CCLXII. Folgende aber sind nach der Criminalisten Meinung zuläßig: [1] Daß man solche verhärtete Leuthe durch die Prediger des Worts GOttes fleißig besuchen/ ihnen ihre Sünden vorstellen/ von dem mit dem Teufel gemachten Bund ab/ und in ihren vorigen Tauff-Bund wieder zu treten/ aufs neue dem Teufel und allen seinen Wercken und Wesen abzusagen/ und zum Bekäntnis der Warheit ermahnen/ auch fleißig mit ihnen bethen lassen solle. Del-Rio, disq. Magic. lib. 5. Sect. 9. & 10. Nicolai, de Magic. Action. c. 11. exers. 10. th. 7. n. 15. Freudius, in Gewissens-Fragen von Zauberey q. 316. n. 2. [2] Soll man/ wenn es ein Weibes-Bild ist/ durch andere unverdächtige Weiber an einen besondern Orth sie nackend ausziehen/ und den gantzen Leib mit warmen Wasser abwaschen lassen/ damit wann sie etwan mit der obgedachten Salbe oder Oel beschmieret wäre/ solches abgehe. Ist es ein Mann/ geschicht es durch Manns-Personen. Del-Rio, d. lib. 5. Sect. 9. [3] Werden ihnen ihre ausgezogene Kleider nicht wieder/ sondern andere angethan / damit ihnen das jenige/ was sie etwam an Teufels-Künsten drinn vernehet und verborgen haben/ nicht zu statten komme. Brunnemann d. c. 8. n. 70. Goehausen, in Process. Jurid. contra Sagas, tit. 3. lit. t. pag. 134. schreibet / daß an Theils Orthen man ihnen Säcke anlege/ und sie drin voltern lasse. [4] Man schneidet ihnen auch wohl die Haare vom Kopff/ Bart/ Augenbraunen / unter dem Armen/ an den heimlichen Orthen/ und vom gantzen Leibe weg. Bey Männern geschicht solches abermahl durch Männer/ bey den Weibern aber durch Weibes-Bilder: Worzu sonderlich der Nachrichter und dero Knechte Weiber zugebrauchen. Freudius, in Gewissens-Fragen/ von Zauberey/ q. 316. n. 5. p. 605. Maßen denn kein rechtschaffener/ auch Zucht- und Ehrliebender Judex zugeben sol / daß die Scharffrichter/ oder ihre Knechte schändlich mit dem Weibes-Volck umgehen/ mit angesteckten Strohwischen/ wie sie gemeiniglich zuthun pflegen / ihnen die Haare schändlich absengen/ und darbey offt so sehr verbrennen/ daß sie vor Schmertzen nicht zubleiben wissen. Nicht aber geschiehet es der Meinung / daß durch solche Hinwegnehmung der Haare/ die Stärcke ihres Leibes und Gemüths geschwächet werde/ nach dem Exem-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/380
Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 364. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/380>, abgerufen am 09.05.2024.