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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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daß er oft erfahren und probat befunden/ wenn die Inquisiten auch auf den allerschärffesten Torturen nicht bekennen wollen/ daß man sie entblössen und und mit scharffen Ruthen tapffer zerhauen lassen/ da sie denn in kurtzen alles haarklein bekennet und herauß gesaget. Er lobet auch in berühren Capitel n. 19. Eine Volter die zwar grossen Schmertzen machte/ aber doch dem Leibe des Menschen keinen sonderlichen Schaden brächte/ nemlich es würde Reus auf den Rücken zwischen zweyen enge zusammengesetzten Platen oder Bretern/ gleich als in einen Kasten/ geleget/ und ein Strick oder Sime an seine beyde grosse Zeen gebunden/ und durch eine Winde allmählich dieselbe lang gezogen/ da denn / wegen engigkeit/ der Leib bey den anziehen der Siemen dick auflieffe mit grossen Schmertzen/ welche sich aber starck wiederlegten/ sobald nur der Strick wieder nachgelassen wurde. Und Nro 20. saget er weiter/ daß in der Stadt Brüg in Flandern man den Gebrauch habe bey den Torturen, daß der Inquisit nackend außgezogen/ die Schaam bedecket/ ihm die Hände auf den Rücken gebunden / auf eine schmale Banck geleget/ oben unter den Armen durch mit Stricken fest dran gebunden würde/ daß er nicht herabfallen könte. Hernach knüpffte man ihm an ieder grossen Zee eine Siemen oder dünnen Strick/ und dähnete solche mit samt den Leibe durch einen Haspel oder Winde sehr lang aus. Es wurden auch noch wohl darzu ihm die Hüfften und Füsse/ wie auch der Kopf mit knotigten Stricken hart gebunden/ alles nach Anordnung des Richters.

CLXXVIII. Bey den Jüden im Alten Testament wuste man von keiner Tortur, wahr auch bey ihnen nicht gebräuchlich:

Zepper, de Legib. Mosaic. lib. 5. c. 10.

Doch hatten sie eine besondere Art die zweiffelhaffte und verborgene Dinge zuerkundigen und die Warheit an den Tag zubringen/ nemlich durch das Loß.

Josuae 7. v. 14. & 15. 1. Sam. 14. v. 30. Jonae c. 1. v. 7. Actor. 12. & 19. &c. 22. v. 24. & 29.

and Trinckung deß bittern Wassers/ bey denen Ehebrecherinnen.

Num. c. 5. vers. 13. & seqq. Daniel Bütner disp. de guflu c. 4. n. 2. & seqq. Joh. Selden in uxor. Hebr. lib. 3. c. 15.

CLXXIX. Mit welchen fast übereinkahm die Statua Veneris zu Constantinopel / welche von Zeiten Käysers Constantini Magni biß zur Regie-

daß er oft erfahren und probat befunden/ wenn die Inquisiten auch auf den allerschärffesten Torturen nicht bekennen wollen/ daß man sie entblössen und und mit scharffen Ruthen tapffer zerhauen lassen/ da sie denn in kurtzen alles haarklein bekennet und herauß gesaget. Er lobet auch in berühren Capitel n. 19. Eine Volter die zwar grossen Schmertzen machte/ aber doch dem Leibe des Menschen keinen sonderlichen Schaden brächte/ nemlich es würde Reus auf den Rücken zwischen zweyen enge zusammengesetzten Platen oder Bretern/ gleich als in einen Kasten/ geleget/ und ein Strick oder Sime an seine beyde grosse Zeen gebunden/ und durch eine Winde allmählich dieselbe lang gezogen/ da denn / wegen engigkeit/ der Leib bey den anziehen der Siemen dick auflieffe mit grossen Schmertzen/ welche sich aber starck wiederlegten/ sobald nur der Strick wieder nachgelassen wurde. Und Nro 20. saget er weiter/ daß in der Stadt Brüg in Flandern man den Gebrauch habe bey den Torturen, daß der Inquisit nackend außgezogen/ die Schaam bedecket/ ihm die Hände auf den Rücken gebunden / auf eine schmale Banck geleget/ oben unter den Armen durch mit Stricken fest dran gebunden würde/ daß er nicht herabfallen könte. Hernach knüpffte man ihm an ieder grossen Zee eine Siemen oder dünnen Strick/ und dähnete solche mit samt den Leibe durch einen Haspel oder Winde sehr lang aus. Es wurden auch noch wohl darzu ihm die Hüfften und Füsse/ wie auch der Kopf mit knotigten Stricken hart gebunden/ alles nach Anordnung des Richters.

CLXXVIII. Bey den Jüden im Alten Testament wuste man von keiner Tortur, wahr auch bey ihnen nicht gebräuchlich:

Zepper, de Legib. Mosaic. lib. 5. c. 10.

Doch hatten sie eine besondere Art die zweiffelhaffte und verborgene Dinge zuerkundigen und die Warheit an den Tag zubringen/ nemlich durch das Loß.

Josuae 7. v. 14. & 15. 1. Sam. 14. v. 30. Jonae c. 1. v. 7. Actor. 12. & 19. &c. 22. v. 24. & 29.

and Trinckung deß bittern Wassers/ bey denen Ehebrecherinnen.

Num. c. 5. vers. 13. & seqq. Daniel Bütner disp. de guflu c. 4. n. 2. & seqq. Joh. Selden in uxor. Hebr. lib. 3. c. 15.

CLXXIX. Mit welchen fast übereinkahm die Statua Veneris zu Constantinopel / welche von Zeiten Käysers Constantini Magni biß zur Regie-

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        <p>Zepper, de Legib. Mosaic. lib. 5. c. 10.</p>
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[306/0322] daß er oft erfahren und probat befunden/ wenn die Inquisiten auch auf den allerschärffesten Torturen nicht bekennen wollen/ daß man sie entblössen und und mit scharffen Ruthen tapffer zerhauen lassen/ da sie denn in kurtzen alles haarklein bekennet und herauß gesaget. Er lobet auch in berühren Capitel n. 19. Eine Volter die zwar grossen Schmertzen machte/ aber doch dem Leibe des Menschen keinen sonderlichen Schaden brächte/ nemlich es würde Reus auf den Rücken zwischen zweyen enge zusammengesetzten Platen oder Bretern/ gleich als in einen Kasten/ geleget/ und ein Strick oder Sime an seine beyde grosse Zeen gebunden/ und durch eine Winde allmählich dieselbe lang gezogen/ da denn / wegen engigkeit/ der Leib bey den anziehen der Siemen dick auflieffe mit grossen Schmertzen/ welche sich aber starck wiederlegten/ sobald nur der Strick wieder nachgelassen wurde. Und Nro 20. saget er weiter/ daß in der Stadt Brüg in Flandern man den Gebrauch habe bey den Torturen, daß der Inquisit nackend außgezogen/ die Schaam bedecket/ ihm die Hände auf den Rücken gebunden / auf eine schmale Banck geleget/ oben unter den Armen durch mit Stricken fest dran gebunden würde/ daß er nicht herabfallen könte. Hernach knüpffte man ihm an ieder grossen Zee eine Siemen oder dünnen Strick/ und dähnete solche mit samt den Leibe durch einen Haspel oder Winde sehr lang aus. Es wurden auch noch wohl darzu ihm die Hüfften und Füsse/ wie auch der Kopf mit knotigten Stricken hart gebunden/ alles nach Anordnung des Richters. CLXXVIII. Bey den Jüden im Alten Testament wuste man von keiner Tortur, wahr auch bey ihnen nicht gebräuchlich: Zepper, de Legib. Mosaic. lib. 5. c. 10. Doch hatten sie eine besondere Art die zweiffelhaffte und verborgene Dinge zuerkundigen und die Warheit an den Tag zubringen/ nemlich durch das Loß. Josuae 7. v. 14. & 15. 1. Sam. 14. v. 30. Jonae c. 1. v. 7. Actor. 12. & 19. &c. 22. v. 24. & 29. and Trinckung deß bittern Wassers/ bey denen Ehebrecherinnen. Num. c. 5. vers. 13. & seqq. Daniel Bütner disp. de guflu c. 4. n. 2. & seqq. Joh. Selden in uxor. Hebr. lib. 3. c. 15. CLXXIX. Mit welchen fast übereinkahm die Statua Veneris zu Constantinopel / welche von Zeiten Käysers Constantini Magni biß zur Regie-

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 306. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/322>, abgerufen am 23.11.2024.