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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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LVIII. Im Prytaneo [war der fürnehmste Ort in Athentensischen Schloß/ und bedeutet so viel als das öffentliche Korn- und Proviant-Hauß] stellete man gerichtliche Untersuchung an über die Schwerdter oder ander Gewehr/ womit jemand entleibet worden/ vermöge des Draconis und Erechthei Gesetzen/ nach welchen solche Sachen öffentlich verdammet/ und über die Grentzen weggeworffen wurden/ als des Theognidis Bildniß/ so einen Menschen befallen und erschlagen / wiederfuhr.

LIX. In dem Gericht Heliaea, so aus vier andern bestund/ und den allerwichtigsten Sachen gewidmet war/ sassen nach Gelegenheit der Sachen 50. oder 100. 200. auch wohl 500. Richter/ welche [Greek words] genennet worden. Ita dictum hoc forum, qvod in loco subdiali esset & Soli exposito, qvi Graecis [Greek words].

LX. In Parabysto aber wurden die geringe Streitigkeiten entschieden/ darinne waren 11. Richter.

Gesner. l. c. voc. [Greek words]. Erasm. Francisci in den Neu-polirten Geschicht-Kunst und Wunder-Spiegel Lib. 2. disc. 4. p. 346.

LXI. Wenn die Richter die Sentenz gesprochen hatten/ bekamen sie von dem Colocreta, oder Rentmeister/ der die gemeine Gelder in Verwahrung hatte/ ihre Gebühren/ als einen Triobolum, welche hernach auf 2. biß 3. endlich Aristophanis, des Comoedien-Schreibens/ Zeiten auf eine Drachmam gestiegen.

Aristoph. in Vespis. Suidas v. Colocreta. Jul. Pollux Onomast. lib. 8. c. 8. num. 10.

LXII. Bey den AEgyptiern war der Gebrauch/ daß demjenigen/ so von Leben zum Tode gebracht werden solte/ ein Strick üm den Hals gebunden/ und ein Zaum in den Mund geleget wurde/ welches das Zeichen eines zum Tode Verdammeten war.

Plutarch. in Cleomene. Alex. ab Alexand. lib. 3. Gen. dier. c. 5. pag. 293.

Item wenn der König dem Gefangenen gute Leckerbißlein und Speisen von seiner Tafel schickte.

Welches auch nachgehends bey dem Römischen Kaysern also aufkommen.

Sveton. in Domitiano c. 11. Alex. ab Alex. d. l. ibiqve Tiraqvell. in annotat. pag. 293.

LXIII. Die Mohren haben gleichfals vor Alters durch den Büttel das Bild des Todes ihren Gefangenen/ die sie an güldene Ketten legten/ zugeschickt. Drauf sie sich selbst entleiben müssen/ auf was vor Art und Weise es jedweden beliebte.

LVIII. Im Prytaneo [war der fürnehmste Ort in Athentensischen Schloß/ und bedeutet so viel als das öffentliche Korn- und Proviant-Hauß] stellete man gerichtliche Untersuchung an über die Schwerdter oder ander Gewehr/ womit jemand entleibet worden/ vermöge des Draconis und Erechthei Gesetzen/ nach welchen solche Sachen öffentlich verdammet/ und über die Grentzen weggeworffen wurden/ als des Theognidis Bildniß/ so einen Menschen befallen und erschlagen / wiederfuhr.

LIX. In dem Gericht Heliaea, so aus vier andern bestund/ uñ den allerwichtigsten Sachen gewidmet war/ sassen nach Gelegenheit der Sachen 50. oder 100. 200. auch wohl 500. Richter/ welche [Greek words] genennet worden. Ita dictum hoc forum, qvod in loco subdiali esset & Soli exposito, qvi Graecis [Greek words].

LX. In Parabysto aber wurden die geringe Streitigkeiten entschieden/ darinne waren 11. Richter.

Gesner. l. c. voc. [Greek words]. Erasm. Francisci in den Neu-polirten Geschicht-Kunst und Wunder-Spiegel Lib. 2. disc. 4. p. 346.

LXI. Wenn die Richter die Sentenz gesprochen hatten/ bekamen sie von dem Colocreta, oder Rentmeister/ der die gemeine Gelder in Verwahrung hatte/ ihre Gebühren/ als einen Triobolum, welche hernach auf 2. biß 3. endlich Aristophanis, des Comoedien-Schreibens/ Zeiten auf eine Drachmam gestiegen.

Aristoph. in Vespis. Suidas v. Colocreta. Jul. Pollux Onomast. lib. 8. c. 8. num. 10.

LXII. Bey den AEgyptiern war der Gebrauch/ daß demjenigen/ so von Leben zum Tode gebracht werden solte/ ein Strick üm den Hals gebunden/ und ein Zaum in den Mund geleget wurde/ welches das Zeichen eines zum Tode Verdammeten war.

Plutarch. in Cleomene. Alex. ab Alexand. lib. 3. Gen. dier. c. 5. pag. 293.

Item wenn der König dem Gefangenen gute Leckerbißlein und Speisen von seiner Tafel schickte.

Welches auch nachgehends bey dem Römischen Kaysern also aufkom̃en.

Sveton. in Domitiano c. 11. Alex. ab Alex. d. l. ibiqve Tiraqvell. in annotat. pag. 293.

LXIII. Die Mohren haben gleichfals vor Alters durch den Büttel das Bild des Todes ihren Gefangenen/ die sie an güldene Ketten legten/ zugeschickt. Drauf sie sich selbst entleiben müssen/ auf was vor Art und Weise es jedweden beliebte.

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        <p>LXII. Bey den AEgyptiern war der Gebrauch/ daß demjenigen/ so von Leben zum                      Tode gebracht werden solte/ ein Strick üm den Hals gebunden/ und ein Zaum in                      den Mund geleget wurde/ welches das Zeichen eines zum Tode Verdammeten war.</p>
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[16/0032] LVIII. Im Prytaneo [war der fürnehmste Ort in Athentensischen Schloß/ und bedeutet so viel als das öffentliche Korn- und Proviant-Hauß] stellete man gerichtliche Untersuchung an über die Schwerdter oder ander Gewehr/ womit jemand entleibet worden/ vermöge des Draconis und Erechthei Gesetzen/ nach welchen solche Sachen öffentlich verdammet/ und über die Grentzen weggeworffen wurden/ als des Theognidis Bildniß/ so einen Menschen befallen und erschlagen / wiederfuhr. LIX. In dem Gericht Heliaea, so aus vier andern bestund/ uñ den allerwichtigsten Sachen gewidmet war/ sassen nach Gelegenheit der Sachen 50. oder 100. 200. auch wohl 500. Richter/ welche [Greek words] genennet worden. Ita dictum hoc forum, qvod in loco subdiali esset & Soli exposito, qvi Graecis [Greek words]. LX. In Parabysto aber wurden die geringe Streitigkeiten entschieden/ darinne waren 11. Richter. Gesner. l. c. voc. [Greek words]. Erasm. Francisci in den Neu-polirten Geschicht-Kunst und Wunder-Spiegel Lib. 2. disc. 4. p. 346. LXI. Wenn die Richter die Sentenz gesprochen hatten/ bekamen sie von dem Colocreta, oder Rentmeister/ der die gemeine Gelder in Verwahrung hatte/ ihre Gebühren/ als einen Triobolum, welche hernach auf 2. biß 3. endlich Aristophanis, des Comoedien-Schreibens/ Zeiten auf eine Drachmam gestiegen. Aristoph. in Vespis. Suidas v. Colocreta. Jul. Pollux Onomast. lib. 8. c. 8. num. 10. LXII. Bey den AEgyptiern war der Gebrauch/ daß demjenigen/ so von Leben zum Tode gebracht werden solte/ ein Strick üm den Hals gebunden/ und ein Zaum in den Mund geleget wurde/ welches das Zeichen eines zum Tode Verdammeten war. Plutarch. in Cleomene. Alex. ab Alexand. lib. 3. Gen. dier. c. 5. pag. 293. Item wenn der König dem Gefangenen gute Leckerbißlein und Speisen von seiner Tafel schickte. Welches auch nachgehends bey dem Römischen Kaysern also aufkom̃en. Sveton. in Domitiano c. 11. Alex. ab Alex. d. l. ibiqve Tiraqvell. in annotat. pag. 293. LXIII. Die Mohren haben gleichfals vor Alters durch den Büttel das Bild des Todes ihren Gefangenen/ die sie an güldene Ketten legten/ zugeschickt. Drauf sie sich selbst entleiben müssen/ auf was vor Art und Weise es jedweden beliebte.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/32>, abgerufen am 24.11.2024.