in Anglia aliqvando tempus, qvo testimonia utrinqve pari numero dicerentur, & judices ob id suspensi ipsos testes more pugilum inter se pugnare cogerent, atqve inde victores demum, uti fide praestantiores, secundus litis eventus seqveretur.
Jov. in Britan. Parth. litig. d. lib. 2. c. 2. pag. 365.
Anno 1609. empfing der älteste Sohn des Freyherrn Warthons im Spielen eine Maulschelle von Johann Stuarden/ einen jungen Herrn aus Schottland/ weil er diesen seinen sonst besten Freund liegen geheissen. Drauf sind sie des andern Tages eine Meile Weges von Londen hinweg geritten/ daselbst auf die Knie niedergefallen/ ihr Gebet verrichtet/ einander ümfangen/ Wund-Aertzte bestellet/ die Rappiere besichtiget/ und sich darnach gebalget: Wie sie dann beyde nach zweyen oder dreyen Stichen ohne einige Rede tod dahin gefallen/ und darauf ohne alles Gepränge/ auf des Königs Befehl/ in ein Grab geleget worden seyn.
Sam. Metteran. lib. 29. der Niederländischen Historien.
8. Von Schottland führet Georg. Buchananus dieses an: Rex nobiles ulcisci cupiens, eos inter se committere jubet.
Guil. Bockel. disq. de publ. jud. 6. pag. 139.
9. In Königreich Neapolis und Sicilien haben Carolus und Petrus, Könige in Sicilien und zu Neapolis/ auch mit einander duelliren wollen/ welches ihnen auch Pabst Martinus IV. zu gelassen. Als aber Petrus solches rückgängig gemacht / hat ihn der Pabst in Bann gethan.
Collenut. lib. 5. Hist. Neap. pap. 228. & seq.vide tamen Fazellum de reb. Sic. dec. post. lib. 3. c. 1.
10. In den Nordischen Königreichen hat Atislar König in Schweden mit dem Folcone,
Saxo Grammat. lib. 4. Hist. Dan.
Corellus König in Norwegen mit dem Herwendillo,
idem lib. 3. Hist. Dan.
Haraldus mit dem Normanno,
Pet. Bizar hist. Pers. pag. 137. n. 53.
und Atiolus der Schweden König mit Frowino dem König in Jütland duelliret.
Parth. litig. lib. 2. c. pag. 365.
König Carolus IX in Schweden provocirte König Christian den IV. in Dennemarck anno 1611. im Anfang des Krieges/ als er ihm die Stadt Colmar in Schweden weggenommen/ zum Duell; das Cartel und die Ant-
in Anglia aliqvando tempus, qvo testimonia utrinqve pari numero dicerentur, & judices ob id suspensi ipsos testes more pugilum inter se pugnare cogerent, atqve inde victores demum, uti fide praestantiores, secundus litis eventus seqveretur.
Jov. in Britan. Parth. litig. d. lib. 2. c. 2. pag. 365.
Anno 1609. empfing der älteste Sohn des Freyherrn Warthons im Spielen eine Maulschelle von Johann Stuarden/ einen jungen Herrn aus Schottland/ weil er diesen seinen sonst besten Freund liegen geheissen. Drauf sind sie des andern Tages eine Meile Weges von Londen hinweg geritten/ daselbst auf die Knie niedergefallen/ ihr Gebet verrichtet/ einander ümfangen/ Wund-Aertzte bestellet/ die Rappiere besichtiget/ und sich darnach gebalget: Wie sie dann beyde nach zweyen oder dreyen Stichen ohne einige Rede tod dahin gefallen/ und darauf ohne alles Gepränge/ auf des Königs Befehl/ in ein Grab geleget worden seyn.
Sam. Metteran. lib. 29. der Niederländischen Historien.
8. Von Schottland führet Georg. Buchananus dieses an: Rex nobiles ulcisci cupiens, eos inter se committere jubet.
Guil. Bockel. disq. de publ. jud. 6. pag. 139.
9. In Königreich Neapolis und Sicilien haben Carolus und Petrus, Könige in Sicilien und zu Neapolis/ auch mit einander duelliren wollen/ welches ihnen auch Pabst Martinus IV. zu gelassen. Als aber Petrus solches rückgängig gemacht / hat ihn der Pabst in Bann gethan.
Collenut. lib. 5. Hist. Neap. pap. 228. & seq.vide tamen Fazellum de reb. Sic. dec. post. lib. 3. c. 1.
10. In den Nordischen Königreichen hat Atislar König in Schweden mit dem Folcone,
Saxo Grammat. lib. 4. Hist. Dan.
Corellus König in Norwegen mit dem Herwendillo,
idem lib. 3. Hist. Dan.
Haraldus mit dem Normanno,
Pet. Bizar hist. Pers. pag. 137. n. 53.
und Atiolus der Schweden König mit Frowino dem König in Jütland duelliret.
Parth. litig. lib. 2. c. pag. 365.
König Carolus IX in Schweden provocirte König Christian den IV. in Dennemarck anno 1611. im Anfang des Krieges/ als er ihm die Stadt Colmar in Schweden weggenommen/ zum Duell; das Cartel und die Ant-
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0125"n="109"/>
in Anglia aliqvando tempus, qvo testimonia utrinqve pari numero dicerentur, & judices ob id suspensi ipsos testes more pugilum inter se pugnare cogerent, atqve inde victores demum, uti fide praestantiores, secundus litis eventus seqveretur.</p><p>Jov. in Britan. Parth. litig. d. lib. 2. c. 2. pag. 365.</p><p>Anno 1609. empfing der älteste Sohn des Freyherrn Warthons im Spielen eine Maulschelle von Johann Stuarden/ einen jungen Herrn aus Schottland/ weil er diesen seinen sonst besten Freund liegen geheissen. Drauf sind sie des andern Tages eine Meile Weges von Londen hinweg geritten/ daselbst auf die Knie niedergefallen/ ihr Gebet verrichtet/ einander ümfangen/ Wund-Aertzte bestellet/ die Rappiere besichtiget/ und sich darnach gebalget: Wie sie dann beyde nach zweyen oder dreyen Stichen ohne einige Rede tod dahin gefallen/ und darauf ohne alles Gepränge/ auf des Königs Befehl/ in ein Grab geleget worden seyn.</p><p>Sam. Metteran. lib. 29. der Niederländischen Historien.</p><p>8. Von Schottland führet Georg. Buchananus dieses an: Rex nobiles ulcisci cupiens, eos inter se committere jubet.</p><p>Guil. Bockel. disq. de publ. jud. 6. pag. 139.</p><p>9. In Königreich Neapolis und Sicilien haben Carolus und Petrus, Könige in Sicilien und zu Neapolis/ auch mit einander duelliren wollen/ welches ihnen auch Pabst Martinus IV. zu gelassen. Als aber Petrus solches rückgängig gemacht / hat ihn der Pabst in Bann gethan.</p><l>Collenut. lib. 5. Hist. Neap. pap. 228. & seq.</l><l>vide tamen Fazellum de reb. Sic. dec. post. lib. 3. c. 1.</l><p>10. In den Nordischen Königreichen hat Atislar König in Schweden mit dem Folcone,</p><p>Saxo Grammat. lib. 4. Hist. Dan.</p><p>Corellus König in Norwegen mit dem Herwendillo,</p><p>idem lib. 3. Hist. Dan.</p><p>Haraldus mit dem Normanno,</p><p>Pet. Bizar hist. Pers. pag. 137. n. 53.</p><p>und Atiolus der Schweden König mit Frowino dem König in Jütland duelliret.</p><p>Parth. litig. lib. 2. c. pag. 365.</p><p>König Carolus IX in Schweden provocirte König Christian den IV. in Dennemarck anno 1611. im Anfang des Krieges/ als er ihm die Stadt Colmar in Schweden weggenommen/ zum Duell; das Cartel und die Ant-
</p></div></body></text></TEI>
[109/0125]
in Anglia aliqvando tempus, qvo testimonia utrinqve pari numero dicerentur, & judices ob id suspensi ipsos testes more pugilum inter se pugnare cogerent, atqve inde victores demum, uti fide praestantiores, secundus litis eventus seqveretur.
Jov. in Britan. Parth. litig. d. lib. 2. c. 2. pag. 365.
Anno 1609. empfing der älteste Sohn des Freyherrn Warthons im Spielen eine Maulschelle von Johann Stuarden/ einen jungen Herrn aus Schottland/ weil er diesen seinen sonst besten Freund liegen geheissen. Drauf sind sie des andern Tages eine Meile Weges von Londen hinweg geritten/ daselbst auf die Knie niedergefallen/ ihr Gebet verrichtet/ einander ümfangen/ Wund-Aertzte bestellet/ die Rappiere besichtiget/ und sich darnach gebalget: Wie sie dann beyde nach zweyen oder dreyen Stichen ohne einige Rede tod dahin gefallen/ und darauf ohne alles Gepränge/ auf des Königs Befehl/ in ein Grab geleget worden seyn.
Sam. Metteran. lib. 29. der Niederländischen Historien.
8. Von Schottland führet Georg. Buchananus dieses an: Rex nobiles ulcisci cupiens, eos inter se committere jubet.
Guil. Bockel. disq. de publ. jud. 6. pag. 139.
9. In Königreich Neapolis und Sicilien haben Carolus und Petrus, Könige in Sicilien und zu Neapolis/ auch mit einander duelliren wollen/ welches ihnen auch Pabst Martinus IV. zu gelassen. Als aber Petrus solches rückgängig gemacht / hat ihn der Pabst in Bann gethan.
Collenut. lib. 5. Hist. Neap. pap. 228. & seq. vide tamen Fazellum de reb. Sic. dec. post. lib. 3. c. 1. 10. In den Nordischen Königreichen hat Atislar König in Schweden mit dem Folcone,
Saxo Grammat. lib. 4. Hist. Dan.
Corellus König in Norwegen mit dem Herwendillo,
idem lib. 3. Hist. Dan.
Haraldus mit dem Normanno,
Pet. Bizar hist. Pers. pag. 137. n. 53.
und Atiolus der Schweden König mit Frowino dem König in Jütland duelliret.
Parth. litig. lib. 2. c. pag. 365.
König Carolus IX in Schweden provocirte König Christian den IV. in Dennemarck anno 1611. im Anfang des Krieges/ als er ihm die Stadt Colmar in Schweden weggenommen/ zum Duell; das Cartel und die Ant-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 109. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/125>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.