Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

Bild:
<< vorherige Seite
[Spaltenumbruch] hen. 440. durch wem sie zuverrichten. 441. Geschihet schrifftlich. 443.
Todter Raths Herr wird zu Stralsunde im Raths-Stuhl gesetzet. 862.
Tormentum Taxillorum. 301.
Tormentorum regina. 296.
Tortur bey den Engeländern verhasset. 36. 311. Was darzu vor indicia erfordert werden. 48. seq. Zuerkannt den Inquisiten zueröfnen. 259. Was vor / bey/ und nach derselben in acht zunehmen. 260. seqq. In welchen Fällen sie erkannt und nicht erkannt werde. 261. seqq. Wer nicht damit zu belegen. 268. seqq. Tolle sind davon befreyet. 269. Ist gut vor Podagra. 272. Richter soll allezeit dabey zugegen seyn. 370. Ob sie in etzlichen delictis zuschärffen? 345. seq. Deren vielerley Arthen bey den Außländern. 279. seqq.
Trajanus Käyser ein gelinder Herr. 215.
Tratto di Corda. 900. vid. Wippen.
Trautmuns-Dorffe erhalten den Rang durch Zwey-Kampff. 106.
Triorchis exemplum. 1036.
Triremium inventor Aminocles. 794.
Triumviri Capitales zu Rom. 18. 645.
Truncken-Bolde ihre Straffe. 35.
Tuchmacher/ so die Tuche verfälschen/ Straffen. 892.
[Spaltenumbruch]
Tullianum, Robur, Römische Gefängniße. 644.
Türcken drucken einander die Daumen zum Zeichen der Freundschafft. 983. Ihre Rechte und kurtzer Proces. 21. Achten der Christen und Juden Zeugniß wenig. ibid. Ihre Straffe. 821. seqq. Sie und andre barbarische Gefangenen in die Zucht-Häuser zubringen. 713.
Turson Johannes wird vor GOttes Gericht geladen. 91.
VAganten und fahrende Schüler ins Zuchthauß zuthun/ oder wie sonst mit ihnen zuverfahren. 709.
Valetudinarii ob zuvoltern. 271.
Variatio bringt Wiederhohlung der Volter. 387.
Vater-Land ist lieb. 845.
Uberläuffer und Verräther Lohn. 921.
Vehmen was bedeute. 602. Vehm-Gericht. 139. Vid. Vehm - Gericht. Vehm-Stadt. 601.
Veit Jane, ein bekannter Mörder in Voigtlande, 539.
Venetianer wollen die Inquisition nicht einführen. 31.
Venus, ihre statua zu Constantinopel. 306. Hat lieber mit Baccho, Mer-
[Spaltenumbruch] hen. 440. durch wem sie zuverrichten. 441. Geschihet schrifftlich. 443.
Todter Raths Herr wird zu Stralsunde im Raths-Stuhl gesetzet. 862.
Tormentum Taxillorum. 301.
Tormentorum regina. 296.
Tortur bey den Engeländern verhasset. 36. 311. Was darzu vor indicia erfordert werden. 48. seq. Zuerkannt den Inquisiten zueröfnen. 259. Was vor / bey/ und nach derselben in acht zunehmen. 260. seqq. In welchen Fällen sie erkannt und nicht erkannt werde. 261. seqq. Wer nicht damit zu belegen. 268. seqq. Tolle sind davon befreyet. 269. Ist gut vor Podagra. 272. Richter soll allezeit dabey zugegen seyn. 370. Ob sie in etzlichen delictis zuschärffen? 345. seq. Deren vielerley Arthen bey den Außländern. 279. seqq.
Trajanus Käyser ein gelinder Herr. 215.
Tratto di Corda. 900. vid. Wippen.
Trautmuns-Dorffe erhalten den Rang durch Zwey-Kampff. 106.
Triorchis exemplum. 1036.
Triremium inventor Aminocles. 794.
Triumviri Capitales zu Rom. 18. 645.
Truncken-Bolde ihre Straffe. 35.
Tuchmacher/ so die Tuche verfälschen/ Straffen. 892.
[Spaltenumbruch]
Tullianum, Robur, Römische Gefängniße. 644.
Türcken drucken einander die Daumen zum Zeichen der Freundschafft. 983. Ihre Rechte und kurtzer Proces. 21. Achten der Christen und Juden Zeugniß wenig. ibid. Ihre Straffe. 821. seqq. Sie und andre barbarische Gefangenẽ in die Zucht-Häuser zubringen. 713.
Turson Johannes wird vor GOttes Gericht geladen. 91.
VAganten und fahrende Schüler ins Zuchthauß zuthun/ oder wie sonst mit ihnen zuverfahren. 709.
Valetudinarii ob zuvoltern. 271.
Variatio bringt Wiederhohlung der Volter. 387.
Vater-Land ist lieb. 845.
Uberläuffer und Verräther Lohn. 921.
Vehmen was bedeute. 602. Vehm-Gericht. 139. Vid. Vehm - Gericht. Vehm-Stadt. 601.
Veit Jane, ein bekannter Mörder in Voigtlande, 539.
Venetianer wollen die Inquisition nicht einführen. 31.
Venus, ihre statua zu Constantinopel. 306. Hat lieber mit Baccho, Mer-
<TEI>
  <text>
    <back>
      <div>
        <list>
          <item><pb facs="#f1186"/><cb n="1"/>
hen. 440. durch wem sie zuverrichten. 441.                          Geschihet schrifftlich. 443.</item>
          <item>Todter Raths Herr wird zu Stralsunde im Raths-Stuhl gesetzet. 862.</item>
          <item>Tormentum Taxillorum. 301.</item>
          <item>Tormentorum regina. 296.</item>
          <item>Tortur bey den Engeländern verhasset. 36. 311. Was darzu vor indicia                          erfordert werden. 48. seq. Zuerkannt den Inquisiten zueröfnen. 259. Was vor                         / bey/ und nach derselben in acht zunehmen. 260. seqq. In welchen Fällen                          sie erkannt und nicht erkannt werde. 261. seqq. Wer nicht damit zu belegen.                          268. seqq. Tolle sind davon befreyet. 269. Ist gut vor Podagra. 272. Richter                          soll allezeit dabey zugegen seyn. 370. Ob sie in etzlichen delictis                          zuschärffen? 345. seq. Deren vielerley Arthen bey den Außländern. 279.                          seqq.</item>
          <item>Trajanus Käyser ein gelinder Herr. 215.</item>
          <item>Tratto di Corda. 900. vid. Wippen.</item>
          <item>Trautmuns-Dorffe erhalten den Rang durch Zwey-Kampff. 106.</item>
          <item>Triorchis exemplum. 1036.</item>
          <item>Triremium inventor Aminocles. 794.</item>
          <item>Triumviri Capitales zu Rom. 18. 645.</item>
          <item>Truncken-Bolde ihre Straffe. 35.</item>
          <item>Tuchmacher/ so die Tuche verfälschen/ Straffen. 892.</item>
          <cb n="2"/>
          <item>Tullianum, Robur, Römische Gefängniße. 644.</item>
          <item>Türcken drucken einander die Daumen zum Zeichen der Freundschafft. 983.                          Ihre Rechte und kurtzer Proces. 21. Achten der Christen und Juden Zeugniß                          wenig. ibid. Ihre Straffe. 821. seqq. Sie und andre barbarische                          Gefangene&#x0303; in die Zucht-Häuser zubringen. 713.</item>
          <item>Turson Johannes wird vor GOttes Gericht geladen. 91.</item>
          <item>VAganten und fahrende Schüler ins Zuchthauß zuthun/ oder wie sonst mit                          ihnen zuverfahren. 709.</item>
          <item>Valetudinarii ob zuvoltern. 271.</item>
          <item>Variatio bringt Wiederhohlung der Volter. 387.</item>
          <item>Vater-Land ist lieb. 845.</item>
          <item>Uberläuffer und Verräther Lohn. 921.</item>
          <item>Vehmen was bedeute. 602. Vehm-Gericht. 139. Vid. Vehm - Gericht.                          Vehm-Stadt. 601.</item>
          <item>Veit Jane, ein bekannter Mörder in Voigtlande, 539.</item>
          <item>Venetianer wollen die Inquisition nicht einführen. 31.</item>
          <item>Venus, ihre statua zu Constantinopel. 306. Hat lieber mit Baccho, Mer-
</item>
        </list>
      </div>
    </back>
  </text>
</TEI>
[1186] hen. 440. durch wem sie zuverrichten. 441. Geschihet schrifftlich. 443. Todter Raths Herr wird zu Stralsunde im Raths-Stuhl gesetzet. 862. Tormentum Taxillorum. 301. Tormentorum regina. 296. Tortur bey den Engeländern verhasset. 36. 311. Was darzu vor indicia erfordert werden. 48. seq. Zuerkannt den Inquisiten zueröfnen. 259. Was vor / bey/ und nach derselben in acht zunehmen. 260. seqq. In welchen Fällen sie erkannt und nicht erkannt werde. 261. seqq. Wer nicht damit zu belegen. 268. seqq. Tolle sind davon befreyet. 269. Ist gut vor Podagra. 272. Richter soll allezeit dabey zugegen seyn. 370. Ob sie in etzlichen delictis zuschärffen? 345. seq. Deren vielerley Arthen bey den Außländern. 279. seqq. Trajanus Käyser ein gelinder Herr. 215. Tratto di Corda. 900. vid. Wippen. Trautmuns-Dorffe erhalten den Rang durch Zwey-Kampff. 106. Triorchis exemplum. 1036. Triremium inventor Aminocles. 794. Triumviri Capitales zu Rom. 18. 645. Truncken-Bolde ihre Straffe. 35. Tuchmacher/ so die Tuche verfälschen/ Straffen. 892. Tullianum, Robur, Römische Gefängniße. 644. Türcken drucken einander die Daumen zum Zeichen der Freundschafft. 983. Ihre Rechte und kurtzer Proces. 21. Achten der Christen und Juden Zeugniß wenig. ibid. Ihre Straffe. 821. seqq. Sie und andre barbarische Gefangenẽ in die Zucht-Häuser zubringen. 713. Turson Johannes wird vor GOttes Gericht geladen. 91. VAganten und fahrende Schüler ins Zuchthauß zuthun/ oder wie sonst mit ihnen zuverfahren. 709. Valetudinarii ob zuvoltern. 271. Variatio bringt Wiederhohlung der Volter. 387. Vater-Land ist lieb. 845. Uberläuffer und Verräther Lohn. 921. Vehmen was bedeute. 602. Vehm-Gericht. 139. Vid. Vehm - Gericht. Vehm-Stadt. 601. Veit Jane, ein bekannter Mörder in Voigtlande, 539. Venetianer wollen die Inquisition nicht einführen. 31. Venus, ihre statua zu Constantinopel. 306. Hat lieber mit Baccho, Mer-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1186
Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1186>, abgerufen am 08.05.2024.