Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.[Spaltenumbruch]
Saugen/ ein Mann sauget seine Frau aus/ wird deßwegen bestrafft. 961. Säugende ob zu torquiren. 274. Sau bekommen/ eine Schützen-Straffe. 728. Scabinus. 463. Scanderbegs Kampff. 110. Schamhafftiger Weiber Exempel. 1046. seq. Schandglocke. 436. Wird theils Orten bey der Verweisung geläutet. 857. Scharffrichter/ wie sie bey den Römern von Lictoribus differiret. 528. Ihre unterschiedene Benennung. 529. seqq. Vor Zeiten keine gewisse Personen darzu bestellet gewesen. 532. Sondern durch die Zeugen/ item die Gemeine oder Obrigkeit. 533. Soldaten. 534. Zu Heylbron durch die Leyen-Brüder / anderswo durch Mönche und Ziegeuner; Zu Reutlingen durch den jüngsten Rathsherrn/ in Littauen durch den peinlichen Ankläger/ 535. auch wohl durch die gantze Gemeine/ in Francken durch den jüngsten Ehe-Mann/ zu Weissenbrunn durch sämtliche Inwohner/ zu Constantinopel durch die Juden. 536. seq. die Executiones verrichtet worden. Die Metzcher thun es in Rußland. 537. In Böhmen die Schäfer. Ibid. Einer von den Zuschauern in Indien/ oder die nechsten Bluts-Freunde. Ibid. Bey den Türcken wer dies Amt verrichte.[Spaltenumbruch]
539. Ob des Scharffrichters Wittbe dazu zugebrauchen? 539. Ein Bürger hilfft den Scharffrichter rädern. Ibid. Des Scharffrichters Person/ Annehmung. 540. Pflicht. 541. seq. Amt und Verrichtungen. 542. seqq. Ob in dessen Ermangelung Obrigkeit einen andern freyen Menschen dazu zwingen könne? 550. seq. Gewisse Personen hievon ausgenommen. 552. Scharfrichter Tax von ieder Execution. 553. seq. Verordnung wegen umgefallenen Viehes. 556. Ob einer/ der das Leben verwürckt/ zur Scharffrichter Verrichtung zugebrauchen/ und ihn deßwegen die Straffe zuerlassen. 557. seq. Scharffrichter de jure nicht inframes. 559. 561. 563. Musten bey vielen Völcken ausser der Stadt wohnen. 559. Episcopius will sie nicht einmahl vor Christen halten. 561. Können ihr Amt mit guten Gewissen thun. 562. Seynd noch wohl nützlicher/ als manche. 565. Sassen zu Rom hinter den Triumphatoribus auffn[unleserliches Material] Triumph-Wagen. ibid. Scharffrichter Käyser Wentzels guter Freund. 566. Scharffrichters Tochter heyrathet K. Erich in Schweden. ibid. Seynd in der Insul Eylon in grossen Ehren. ibid. können sich loßrichten. Wer unschuldiger weise unter ihre Hand geräth/ wird dadurch nicht unehrlich.
[Spaltenumbruch]
Saugen/ ein Mann sauget seine Frau aus/ wird deßwegen bestrafft. 961. Säugende ob zu torquirẽ. 274. Sau bekommen/ eine Schützen-Straffe. 728. Scabinus. 463. Scanderbegs Kampff. 110. Schamhafftiger Weiber Exempel. 1046. seq. Schandglocke. 436. Wird theils Orten bey der Verweisung geläutet. 857. Scharffrichter/ wie sie bey den Römern von Lictoribus differiret. 528. Ihre unterschiedene Benennung. 529. seqq. Vor Zeiten keine gewisse Personen darzu bestellet gewesen. 532. Sondern durch die Zeugen/ item die Gemeine oder Obrigkeit. 533. Soldaten. 534. Zu Heylbron durch die Leyen-Brüder / anderswo durch Mönche und Ziegeuner; Zu Reutlingen durch den jüngsten Rathsherrn/ in Littauen durch den peinlichen Ankläger/ 535. auch wohl durch die gantze Gemeine/ in Francken durch den jüngsten Ehe-Mann/ zu Weissenbrunn durch sämtliche Inwohner/ zu Constantinopel durch die Juden. 536. seq. die Executiones verrichtet worden. Die Metzcher thun es in Rußland. 537. In Böhmen die Schäfer. Ibid. Einer von den Zuschauern in Indien/ oder die nechsten Bluts-Freunde. Ibid. Bey den Türcken wer dies Amt verrichte.[Spaltenumbruch]
539. Ob des Scharffrichters Wittbe dazu zugebrauchen? 539. Ein Bürger hilfft den Scharffrichter rädern. Ibid. Des Scharffrichters Person/ Annehmung. 540. Pflicht. 541. seq. Amt und Verrichtungen. 542. seqq. Ob in dessen Ermangelung Obrigkeit einen andern freyen Menschen dazu zwingen könne? 550. seq. Gewisse Personen hievon ausgenom̃en. 552. Scharfrichter Tax von ieder Execution. 553. seq. Verordnung wegen umgefallenen Viehes. 556. Ob einer/ der das Leben verwürckt/ zur Scharffrichter Verrichtung zugebrauchen/ und ihn deßwegen die Straffe zuerlassen. 557. seq. Scharffrichter de jure nicht inframes. 559. 561. 563. Musten bey vielen Völcken ausser der Stadt wohnen. 559. Episcopius will sie nicht einmahl vor Christen halten. 561. Können ihr Amt mit guten Gewissen thun. 562. Seynd noch wohl nützlicher/ als manche. 565. Sassen zu Rom hinter den Triumphatoribus auffn[unleserliches Material] Triumph-Wagen. ibid. Scharffrichter Käyser Wentzels guter Freund. 566. Scharffrichters Tochter heyrathet K. Erich in Schweden. ibid. Seynd in der Insul Eylon in grossen Ehren. ibid. köñen sich loßrichten. Wer unschuldiger weise unter ihre Hand geräth/ wird dadurch nicht unehrlich.
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Saugen/ ein Mann sauget seine Frau aus/ wird deßwegen bestrafft. 961. Säugende ob zu torquirẽ. 274.
Sau bekommen/ eine Schützen-Straffe. 728.
Scabinus. 463.
Scanderbegs Kampff. 110.
Schamhafftiger Weiber Exempel. 1046. seq.
Schandglocke. 436. Wird theils Orten bey der Verweisung geläutet. 857.
Scharffrichter/ wie sie bey den Römern von Lictoribus differiret. 528. Ihre unterschiedene Benennung. 529. seqq. Vor Zeiten keine gewisse Personen darzu bestellet gewesen. 532. Sondern durch die Zeugen/ item die Gemeine oder Obrigkeit. 533. Soldaten. 534. Zu Heylbron durch die Leyen-Brüder / anderswo durch Mönche und Ziegeuner; Zu Reutlingen durch den jüngsten Rathsherrn/ in Littauen durch den peinlichen Ankläger/ 535. auch wohl durch die gantze Gemeine/ in Francken durch den jüngsten Ehe-Mann/ zu Weissenbrunn durch sämtliche Inwohner/ zu Constantinopel durch die Juden. 536. seq. die Executiones verrichtet worden. Die Metzcher thun es in Rußland. 537. In Böhmen die Schäfer. Ibid. Einer von den Zuschauern in Indien/ oder die nechsten Bluts-Freunde. Ibid. Bey den Türcken wer dies Amt verrichte.
539. Ob des Scharffrichters Wittbe dazu zugebrauchen? 539. Ein Bürger hilfft den Scharffrichter rädern. Ibid. Des Scharffrichters Person/ Annehmung. 540. Pflicht. 541. seq. Amt und Verrichtungen. 542. seqq. Ob in dessen Ermangelung Obrigkeit einen andern freyen Menschen dazu zwingen könne? 550. seq. Gewisse Personen hievon ausgenom̃en. 552. Scharfrichter Tax von ieder Execution. 553. seq. Verordnung wegen umgefallenen Viehes. 556. Ob einer/ der das Leben verwürckt/ zur Scharffrichter Verrichtung zugebrauchen/ und ihn deßwegen die Straffe zuerlassen. 557. seq. Scharffrichter de jure nicht inframes. 559. 561. 563. Musten bey vielen Völcken ausser der Stadt wohnen. 559. Episcopius will sie nicht einmahl vor Christen halten. 561. Können ihr Amt mit guten Gewissen thun. 562. Seynd noch wohl nützlicher/ als manche. 565. Sassen zu Rom hinter den Triumphatoribus auffn_ Triumph-Wagen. ibid. Scharffrichter Käyser Wentzels guter Freund. 566. Scharffrichters Tochter heyrathet K. Erich in Schweden. ibid. Seynd in der Insul Eylon in grossen Ehren. ibid. köñen sich loßrichten. Wer unschuldiger weise unter ihre Hand geräth/ wird dadurch nicht unehrlich.
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Zitationshilfe: | Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1180>, abgerufen am 19.07.2024. |