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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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[Spaltenumbruch] Wie es mit dero Schlüß-Gebühren beschaffen. ibid. Sollen vor sich niemanden loßlassen. 505. Wenn sie es vorsetzlich und dolose thun? ibid seqq. Da sie den dolum leuguen/ seynd zu terriren oder zu torquiren. 507. Oder müssen sich mit einen jurament purgiren. ibid. Wie? Wenn es culpa eorum geschiehet? 507. seq. Sie seynd nicht entschuldiget/ wenn sie schon wissen / daß der Gefangene unschuldig. 509. Müssen exactissimam diligentiam praestiren. 509. Wiefern sie bey der Gefangenen Loßbrechung schuldig/ oder zu entschuldigen. 507. seq. Ihre Straffe/ wenn sie sich an gefangenen Weibes-Bildern vergriffen. 517. Sollen in ihren Amts-Verrichtungen nicht gehindert/ sondern ihnen vielmehr Hülffe geleistet werden. Wenn einer sich wieder setzet/ und nicht gefangen geben will. 519. Sollen in Auspfändungen glimpfflich seyn. 520. Wie weit ihnen zu glauben. 521. seq. Seynd privilegiati, sofern sie fines mandati nicht überschreiten. 522. Obrigkeit soll ihre Excesse mit Ernst bestraffen. 523. Ob ihre Kinder in ehrliche Zünffte aufzunehmen? 524. seq. Ob sie einen Gradum annehmen können? 567. seq.
Hexerey crimen exceptissimum & atrocissimum, 345. seq. In Hexerey ob die Tortur zuschärffen? 345. 347. seq.
[Spaltenumbruch]
Hexen. Hexen Voltern gefährlich 344. Hexe bezaubert den Scharffrichter. 344. Beisset ihn. 345. Deren Dultung hat Obrigkeit schwer zu verantworten. 346. Ihnen sollen Advocaten nicht leicht dienen. ibid. Der Teuffel härtet sie/ daß sie nicht bekennen. 350. Wie sie aufzulösen/ zuläßiger. 364. 370. unzuläßiger Weise. 362. seq. Richter soll sie besuchen lassen. 357. Ihre Merckmahle und Zeichen 358. seqq. Erbhexen/ Hexen-Könige. 360. Hexen-Suppen. 363. Sie sollen durch Weiber und nicht die Schaffrichter besuchet werden. 364 365. Hexen-Gefängnis/ und was dabey zu bedencken. 567. Seynd bald zu examiniren. 368. Wenn sie ihre Complices in der Tortur nicht nennen wollen/ müssen noch einmahl dran. 386. Ihr Buhle was gemeiniglich vor Nahmen habe. 408. Müssen den Tenffel oft noch darzu geben. 415. Hexen-Eyer. 416. Hexen-Stöcke. 601. Auf ihre Gebehrden in examine zusehen. 240. Ihre Wasser-Probe. 85. Ihre Fahrt. 424. seq. Versammlung. 426. seqq. Mahlzeit. 427. seqq. Müssen eine Hostie mit bringen. 426. Ihre Täntze/ und wo sie gehalten werden. 422. seqq. Hexen-Suppen. 599. Plura vide sub voc. Teuffel.
Heyrathens unterschiedene Gewonheiten. 1057.
[Spaltenumbruch] Wie es mit dero Schlüß-Gebühren beschaffen. ibid. Sollen vor sich niemanden loßlassen. 505. Wenn sie es vorsetzlich und dolosè thun? ibid seqq. Da sie den dolum leuguen/ seynd zu terriren oder zu torquiren. 507. Oder müssen sich mit einen jurament purgiren. ibid. Wie? Wenn es culpa eorum geschiehet? 507. seq. Sie seynd nicht entschuldiget/ wenn sie schon wissen / daß der Gefangene unschuldig. 509. Müssen exactissimam diligentiam praestiren. 509. Wiefern sie bey der Gefangenen Loßbrechung schuldig/ oder zu entschuldigen. 507. seq. Ihre Straffe/ wenn sie sich an gefangenen Weibes-Bildern vergriffen. 517. Sollen in ihren Amts-Verrichtungen nicht gehindert/ sondern ihnen vielmehr Hülffe geleistet werden. Wenn einer sich wieder setzet/ und nicht gefangen geben will. 519. Sollen in Auspfändungen glimpfflich seyn. 520. Wie weit ihnen zu glauben. 521. seq. Seynd privilegiati, sofern sie fines mandati nicht überschreiten. 522. Obrigkeit soll ihre Excesse mit Ernst bestraffen. 523. Ob ihre Kinder in ehrliche Zünffte aufzunehmen? 524. seq. Ob sie einen Gradum annehmen köñen? 567. seq.
Hexerey crimen exceptissimum & atrocissimum, 345. seq. In Hexerey ob die Tortur zuschärffen? 345. 347. seq.
[Spaltenumbruch]
Hexen. Hexen Voltern gefährlich 344. Hexe bezaubert den Scharffrichter. 344. Beisset ihn. 345. Deren Dultung hat Obrigkeit schwer zu verantworten. 346. Ihnen sollen Advocaten nicht leicht dienen. ibid. Der Teuffel härtet sie/ daß sie nicht bekennen. 350. Wie sie aufzulösen/ zuläßiger. 364. 370. unzuläßiger Weise. 362. seq. Richter soll sie besuchen lassen. 357. Ihre Merckmahle und Zeichen 358. seqq. Erbhexen/ Hexen-Könige. 360. Hexen-Suppen. 363. Sie sollen durch Weiber und nicht die Schaffrichter besuchet werden. 364 365. Hexen-Gefängnis/ und was dabey zu bedencken. 567. Seynd bald zu examiniren. 368. Wenn sie ihre Complices in der Tortur nicht nennen wollen/ müssen noch einmahl dran. 386. Ihr Buhle was gemeiniglich vor Nahmen habe. 408. Müssen den Tenffel oft noch darzu geben. 415. Hexen-Eyer. 416. Hexen-Stöcke. 601. Auf ihre Gebehrden in examine zusehen. 240. Ihre Wasser-Probe. 85. Ihre Fahrt. 424. seq. Versammlung. 426. seqq. Mahlzeit. 427. seqq. Müssen eine Hostie mit bringen. 426. Ihre Täntze/ und wo sie gehalten werden. 422. seqq. Hexen-Suppen. 599. Plura vide sub voc. Teuffel.
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Wie es mit dero Schlüß-Gebühren beschaffen. ibid. Sollen vor sich                          niemanden loßlassen. 505. Wenn sie es vorsetzlich und dolosè thun? ibid                          seqq. Da sie den dolum leuguen/ seynd zu terriren oder zu torquiren. 507.                          Oder müssen sich mit einen jurament purgiren. ibid. Wie? Wenn es culpa eorum                          geschiehet? 507. seq. Sie seynd nicht entschuldiget/ wenn sie schon wissen                         / daß der Gefangene unschuldig. 509. Müssen exactissimam diligentiam                          praestiren. 509. Wiefern sie bey der Gefangenen Loßbrechung schuldig/ oder                          zu entschuldigen. 507. seq. Ihre Straffe/ wenn sie sich an gefangenen                          Weibes-Bildern vergriffen. 517. Sollen in ihren Amts-Verrichtungen nicht                          gehindert/ sondern ihnen vielmehr Hülffe geleistet werden. Wenn einer sich                          wieder setzet/ und nicht gefangen geben will. 519. Sollen in Auspfändungen                          glimpfflich seyn. 520. Wie weit ihnen zu glauben. 521. seq. Seynd                          privilegiati, sofern sie fines mandati nicht überschreiten. 522. Obrigkeit                          soll ihre Excesse mit Ernst bestraffen. 523. Ob ihre Kinder in ehrliche                          Zünffte aufzunehmen? 524. seq. Ob sie einen Gradum annehmen kön&#x0303;en?                          567. seq.</item>
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[1165] Wie es mit dero Schlüß-Gebühren beschaffen. ibid. Sollen vor sich niemanden loßlassen. 505. Wenn sie es vorsetzlich und dolosè thun? ibid seqq. Da sie den dolum leuguen/ seynd zu terriren oder zu torquiren. 507. Oder müssen sich mit einen jurament purgiren. ibid. Wie? Wenn es culpa eorum geschiehet? 507. seq. Sie seynd nicht entschuldiget/ wenn sie schon wissen / daß der Gefangene unschuldig. 509. Müssen exactissimam diligentiam praestiren. 509. Wiefern sie bey der Gefangenen Loßbrechung schuldig/ oder zu entschuldigen. 507. seq. Ihre Straffe/ wenn sie sich an gefangenen Weibes-Bildern vergriffen. 517. Sollen in ihren Amts-Verrichtungen nicht gehindert/ sondern ihnen vielmehr Hülffe geleistet werden. Wenn einer sich wieder setzet/ und nicht gefangen geben will. 519. Sollen in Auspfändungen glimpfflich seyn. 520. Wie weit ihnen zu glauben. 521. seq. Seynd privilegiati, sofern sie fines mandati nicht überschreiten. 522. Obrigkeit soll ihre Excesse mit Ernst bestraffen. 523. Ob ihre Kinder in ehrliche Zünffte aufzunehmen? 524. seq. Ob sie einen Gradum annehmen köñen? 567. seq. Hexerey crimen exceptissimum & atrocissimum, 345. seq. In Hexerey ob die Tortur zuschärffen? 345. 347. seq. Hexen. Hexen Voltern gefährlich 344. Hexe bezaubert den Scharffrichter. 344. Beisset ihn. 345. Deren Dultung hat Obrigkeit schwer zu verantworten. 346. Ihnen sollen Advocaten nicht leicht dienen. ibid. Der Teuffel härtet sie/ daß sie nicht bekennen. 350. Wie sie aufzulösen/ zuläßiger. 364. 370. unzuläßiger Weise. 362. seq. Richter soll sie besuchen lassen. 357. Ihre Merckmahle und Zeichen 358. seqq. Erbhexen/ Hexen-Könige. 360. Hexen-Suppen. 363. Sie sollen durch Weiber und nicht die Schaffrichter besuchet werden. 364 365. Hexen-Gefängnis/ und was dabey zu bedencken. 567. Seynd bald zu examiniren. 368. Wenn sie ihre Complices in der Tortur nicht nennen wollen/ müssen noch einmahl dran. 386. Ihr Buhle was gemeiniglich vor Nahmen habe. 408. Müssen den Tenffel oft noch darzu geben. 415. Hexen-Eyer. 416. Hexen-Stöcke. 601. Auf ihre Gebehrden in examine zusehen. 240. Ihre Wasser-Probe. 85. Ihre Fahrt. 424. seq. Versammlung. 426. seqq. Mahlzeit. 427. seqq. Müssen eine Hostie mit bringen. 426. Ihre Täntze/ und wo sie gehalten werden. 422. seqq. Hexen-Suppen. 599. Plura vide sub voc. Teuffel. Heyrathens unterschiedene Gewonheiten. 1057.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1165>, abgerufen am 24.11.2024.