Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

Bild:
<< vorherige Seite
[Spaltenumbruch] Hauß-Kartzer/ wie weit zugelassen/ oder nicht. 631. seqq. Gefängnisse sollen nicht zu nahe beysammen. 638. Leidlich und leichte. 640. Auch nicht unter der Erde. 652. Noch mit Gespensten geplaget seyn. 649. Platonis dreyerley Gefängnisse. 640 Gefängnisse zu Londen und andere 681. seqq. Gräulicher Gefängnisse Exempel. 641. Uber arge Gefängnisse kan der Gefangene die hohe Landes-Obrigkeit imploriren. 652 Und Commission zur Besichtigung ausbitten. ibid. Cautel vor solche Commissarien. 653. Arme Gefangene lässt man bißweilen wohl gar im Gefängnis umkommen. 654. seq. Was von solchen Todten zu halten. 655. Zeichen/ ob sie der Teuffel umbracht. 655. Gefängnisse der Chineser. 23. Der Hexen sonderlich sollen nicht abgelegen / noch unter der Erden seyn. 367. Müssen zuweilen verändert werden. 369. Im Gefängnisse soll nach vertragenen Sachen keiner aus Privat-Haß aufgehalten werden 688. Wenn sie nicht wohl verwahret/ kan der Kercker-Meister vor die Loßbrechung nicht stehen. 514. Deren Langwierigkeit mitigiret die Straffe. 687. Schlimme Gefängnisse in Franckreich abgeschaffet. 657. Die zu grausamen gerathen/ selbst hinneinkommen. 657. seq. Mannes und Weibes-Volck von einander zuthun. 658. Wie[Spaltenumbruch] auch andere Gefangene. ibid Gefängnisse sollen räumlich und rein seyn. 662. Niemand aus Haß oder Ubereilung drein zu legen. 665. Sollen nach Unterschied der Personen unterschiedlich seyn. 667 Unterschied der Verbrechen erfordert auch unterschiedliche Gefängnisse. 670. Gefängnisse hat kein Erb- oder Nieder-Richter im Amt Altenburg. 670. Der Erb- und Nieder-Gerichte Gefängnis. ibid. Aus der Gefängnis loßbrechen/ was den Gerichts-Dienern und Wächtern dabey z[unleserliches Material]imputiren 509. seqq. Wie vor diesen und itzo bestraffet. 671. seq. Ist in etzlichen Fällen zugelassen. 677. Aus den Gefängnis Entgangener ob pro Confesso zu halten. 674.
Gefangenen Privilegia wider den Judicem. 689. Sie müssen sich selbst alimentiren/ wenn sie Mittel haben. 660. Wo nicht/ thuts der Ankläger oder Obrigkeit. ibid. Freunde nicht leicht zu ihnen zu lassen. 661. Bewachung gehöret ordinarie nicht vor die Bauren. 662. Was bey ihrer Kranckheit zu beobachten 664. So sie unschuldig/ ihre remedia contra Judicem. 666. Zu Athen wurden auf Bacchi Fest loßgelassen. 678. Lassen die Jüden aufs Oster-Fest loß. 679. seq. Deren Loßlassung auf gewisse Zeit. 680. seq. bey gewissen Begebenheiten. 680. Listig entwischet. 683. Wenn sie sich mit gewap-
[Spaltenumbruch] Hauß-Kartzer/ wie weit zugelassen/ oder nicht. 631. seqq. Gefängnisse sollen nicht zu nahe beysam̃en. 638. Leidlich und leichte. 640. Auch nicht unter der Erde. 652. Noch mit Gespensten geplaget seyn. 649. Platonis dreyerley Gefängnisse. 640 Gefängnisse zu Londen und andere 681. seqq. Gräulicher Gefängnisse Exempel. 641. Uber arge Gefängnisse kan der Gefangene die hohe Landes-Obrigkeit imploriren. 652 Und Commission zur Besichtigung ausbitten. ibid. Cautel vor solche Commissarien. 653. Arme Gefangene lässt man bißweilen wohl gar im Gefängnis umkommen. 654. seq. Was von solchen Todten zu halten. 655. Zeichen/ ob sie der Teuffel umbracht. 655. Gefängnisse der Chineser. 23. Der Hexen sonderlich sollen nicht abgelegen / noch unter der Erden seyn. 367. Müssen zuweilen verändert werden. 369. Im Gefängnisse soll nach vertragenen Sachen keiner aus Privat-Haß aufgehalten werden 688. Wenn sie nicht wohl verwahret/ kan der Kercker-Meister vor die Loßbrechung nicht stehen. 514. Deren Langwierigkeit mitigiret die Straffe. 687. Schlim̃e Gefängnisse in Franckreich abgeschaffet. 657. Die zu grausamen gerathen/ selbst hinneinkommen. 657. seq. Mannes und Weibes-Volck von einander zuthun. 658. Wie[Spaltenumbruch] auch andere Gefangene. ibid Gefängnisse sollen räumlich und rein seyn. 662. Niemand aus Haß oder Ubereilung drein zu legẽ. 665. Sollen nach Unterschied der Personen unterschiedlich seyn. 667 Unterschied der Verbrechen erfordert auch unterschiedliche Gefängnisse. 670. Gefängnisse hat kein Erb- oder Nieder-Richter im Amt Altenburg. 670. Der Erb- und Nieder-Gerichte Gefängnis. ibid. Aus der Gefängnis loßbrechen/ was den Gerichts-Dienern uñ Wächtern dabey z[unleserliches Material]imputiren 509. seqq. Wie vor diesen und itzo bestraffet. 671. seq. Ist in etzlichen Fällen zugelassen. 677. Aus den Gefängnis Entgangener ob pro Confesso zu halten. 674.
Gefangenen Privilegia wider den Judicem. 689. Sie müssen sich selbst alimentiren/ wenn sie Mittel haben. 660. Wo nicht/ thuts der Ankläger oder Obrigkeit. ibid. Freunde nicht leicht zu ihnen zu lassen. 661. Bewachung gehöret ordinariè nicht vor die Bauren. 662. Was bey ihrer Kranckheit zu beobachten 664. So sie unschuldig/ ihre remedia contra Judicem. 666. Zu Athen wurden auf Bacchi Fest loßgelassen. 678. Lassen die Jüden aufs Oster-Fest loß. 679. seq. Deren Loßlassung auf gewisse Zeit. 680. seq. bey gewissen Begebenheiten. 680. Listig entwischet. 683. Weñ sie sich mit gewap-
<TEI>
  <text>
    <back>
      <div>
        <list>
          <item><pb facs="#f1160"/><cb n="1"/>
Hauß-Kartzer/ wie weit zugelassen/ oder nicht. 631. seqq. Gefängnisse                          sollen nicht zu nahe beysam&#x0303;en. 638. Leidlich und leichte. 640. Auch                          nicht unter der Erde. 652. Noch mit Gespensten geplaget seyn. 649. Platonis                          dreyerley Gefängnisse. 640 Gefängnisse zu Londen und andere 681. seqq.                          Gräulicher Gefängnisse Exempel. 641. Uber arge Gefängnisse kan der Gefangene                          die hohe Landes-Obrigkeit imploriren. 652 Und Commission zur Besichtigung                          ausbitten. ibid. Cautel vor solche Commissarien. 653. Arme Gefangene lässt                          man bißweilen wohl gar im Gefängnis umkommen. 654. seq. Was von solchen                          Todten zu halten. 655. Zeichen/ ob sie der Teuffel umbracht. 655.                          Gefängnisse der Chineser. 23. Der Hexen sonderlich sollen nicht abgelegen /                          noch unter der Erden seyn. 367. Müssen zuweilen verändert werden. 369. Im                          Gefängnisse soll nach vertragenen Sachen keiner aus Privat-Haß aufgehalten                          werden 688. Wenn sie nicht wohl verwahret/ kan der Kercker-Meister vor die                          Loßbrechung nicht stehen. 514. Deren Langwierigkeit mitigiret die Straffe.                          687. Schlim&#x0303;e Gefängnisse in Franckreich abgeschaffet. 657. Die zu                          grausamen gerathen/ selbst hinneinkommen. 657. seq. Mannes und Weibes-Volck                          von einander zuthun. 658. Wie<cb n="2"/>
auch andere Gefangene. ibid                          Gefängnisse sollen räumlich und rein seyn. 662. Niemand aus Haß oder                          Ubereilung drein zu lege&#x0303;. 665. Sollen nach Unterschied der Personen                          unterschiedlich seyn. 667 Unterschied der Verbrechen erfordert auch                          unterschiedliche Gefängnisse. 670. Gefängnisse hat kein Erb- oder                          Nieder-Richter im Amt Altenburg. 670. Der Erb- und Nieder-Gerichte                          Gefängnis. ibid. Aus der Gefängnis loßbrechen/ was den Gerichts-Dienern                          un&#x0303; Wächtern dabey z<gap reason="illegible"/>imputiren 509. seqq. Wie vor diesen und itzo                          bestraffet. 671. seq. Ist in etzlichen Fällen zugelassen. 677. Aus den                          Gefängnis Entgangener ob pro Confesso zu halten. 674.</item>
          <item>Gefangenen Privilegia wider den Judicem. 689. Sie müssen sich selbst                          alimentiren/ wenn sie Mittel haben. 660. Wo nicht/ thuts der Ankläger oder                          Obrigkeit. ibid. Freunde nicht leicht zu ihnen zu lassen. 661. Bewachung                          gehöret ordinariè nicht vor die Bauren. 662. Was bey ihrer Kranckheit zu                          beobachten 664. So sie unschuldig/ ihre remedia contra Judicem. 666. Zu                          Athen wurden auf Bacchi Fest loßgelassen. 678. Lassen die Jüden aufs                          Oster-Fest loß. 679. seq. Deren Loßlassung auf gewisse Zeit. 680. seq. bey                          gewissen Begebenheiten. 680. Listig entwischet. 683. Wen&#x0303; sie sich                          mit gewap-
</item>
        </list>
      </div>
    </back>
  </text>
</TEI>
[1160] Hauß-Kartzer/ wie weit zugelassen/ oder nicht. 631. seqq. Gefängnisse sollen nicht zu nahe beysam̃en. 638. Leidlich und leichte. 640. Auch nicht unter der Erde. 652. Noch mit Gespensten geplaget seyn. 649. Platonis dreyerley Gefängnisse. 640 Gefängnisse zu Londen und andere 681. seqq. Gräulicher Gefängnisse Exempel. 641. Uber arge Gefängnisse kan der Gefangene die hohe Landes-Obrigkeit imploriren. 652 Und Commission zur Besichtigung ausbitten. ibid. Cautel vor solche Commissarien. 653. Arme Gefangene lässt man bißweilen wohl gar im Gefängnis umkommen. 654. seq. Was von solchen Todten zu halten. 655. Zeichen/ ob sie der Teuffel umbracht. 655. Gefängnisse der Chineser. 23. Der Hexen sonderlich sollen nicht abgelegen / noch unter der Erden seyn. 367. Müssen zuweilen verändert werden. 369. Im Gefängnisse soll nach vertragenen Sachen keiner aus Privat-Haß aufgehalten werden 688. Wenn sie nicht wohl verwahret/ kan der Kercker-Meister vor die Loßbrechung nicht stehen. 514. Deren Langwierigkeit mitigiret die Straffe. 687. Schlim̃e Gefängnisse in Franckreich abgeschaffet. 657. Die zu grausamen gerathen/ selbst hinneinkommen. 657. seq. Mannes und Weibes-Volck von einander zuthun. 658. Wie auch andere Gefangene. ibid Gefängnisse sollen räumlich und rein seyn. 662. Niemand aus Haß oder Ubereilung drein zu legẽ. 665. Sollen nach Unterschied der Personen unterschiedlich seyn. 667 Unterschied der Verbrechen erfordert auch unterschiedliche Gefängnisse. 670. Gefängnisse hat kein Erb- oder Nieder-Richter im Amt Altenburg. 670. Der Erb- und Nieder-Gerichte Gefängnis. ibid. Aus der Gefängnis loßbrechen/ was den Gerichts-Dienern uñ Wächtern dabey z_ imputiren 509. seqq. Wie vor diesen und itzo bestraffet. 671. seq. Ist in etzlichen Fällen zugelassen. 677. Aus den Gefängnis Entgangener ob pro Confesso zu halten. 674. Gefangenen Privilegia wider den Judicem. 689. Sie müssen sich selbst alimentiren/ wenn sie Mittel haben. 660. Wo nicht/ thuts der Ankläger oder Obrigkeit. ibid. Freunde nicht leicht zu ihnen zu lassen. 661. Bewachung gehöret ordinariè nicht vor die Bauren. 662. Was bey ihrer Kranckheit zu beobachten 664. So sie unschuldig/ ihre remedia contra Judicem. 666. Zu Athen wurden auf Bacchi Fest loßgelassen. 678. Lassen die Jüden aufs Oster-Fest loß. 679. seq. Deren Loßlassung auf gewisse Zeit. 680. seq. bey gewissen Begebenheiten. 680. Listig entwischet. 683. Weñ sie sich mit gewap-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1160
Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1160>, abgerufen am 08.05.2024.