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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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[Spaltenumbruch] Hauß-Kartzer/ wie weit zugelassen/ oder nicht. 631. seqq. Gefängnisse sollen nicht zu nahe beysammen. 638. Leidlich und leichte. 640. Auch nicht unter der Erde. 652. Noch mit Gespensten geplaget seyn. 649. Platonis dreyerley Gefängnisse. 640 Gefängnisse zu Londen und andere 681. seqq. Gräulicher Gefängnisse Exempel. 641. Uber arge Gefängnisse kan der Gefangene die hohe Landes-Obrigkeit imploriren. 652 Und Commission zur Besichtigung ausbitten. ibid. Cautel vor solche Commissarien. 653. Arme Gefangene lässt man bißweilen wohl gar im Gefängnis umkommen. 654. seq. Was von solchen Todten zu halten. 655. Zeichen/ ob sie der Teuffel umbracht. 655. Gefängnisse der Chineser. 23. Der Hexen sonderlich sollen nicht abgelegen / noch unter der Erden seyn. 367. Müssen zuweilen verändert werden. 369. Im Gefängnisse soll nach vertragenen Sachen keiner aus Privat-Haß aufgehalten werden 688. Wenn sie nicht wohl verwahret/ kan der Kercker-Meister vor die Loßbrechung nicht stehen. 514. Deren Langwierigkeit mitigiret die Straffe. 687. Schlimme Gefängnisse in Franckreich abgeschaffet. 657. Die zu grausamen gerathen/ selbst hinneinkommen. 657. seq. Mannes und Weibes-Volck von einander zuthun. 658. Wie[Spaltenumbruch] auch andere Gefangene. ibid Gefängnisse sollen räumlich und rein seyn. 662. Niemand aus Haß oder Ubereilung drein zu legen. 665. Sollen nach Unterschied der Personen unterschiedlich seyn. 667 Unterschied der Verbrechen erfordert auch unterschiedliche Gefängnisse. 670. Gefängnisse hat kein Erb- oder Nieder-Richter im Amt Altenburg. 670. Der Erb- und Nieder-Gerichte Gefängnis. ibid. Aus der Gefängnis loßbrechen/ was den Gerichts-Dienern und Wächtern dabey z[unleserliches Material]imputiren 509. seqq. Wie vor diesen und itzo bestraffet. 671. seq. Ist in etzlichen Fällen zugelassen. 677. Aus den Gefängnis Entgangener ob pro Confesso zu halten. 674.
Gefangenen Privilegia wider den Judicem. 689. Sie müssen sich selbst alimentiren/ wenn sie Mittel haben. 660. Wo nicht/ thuts der Ankläger oder Obrigkeit. ibid. Freunde nicht leicht zu ihnen zu lassen. 661. Bewachung gehöret ordinarie nicht vor die Bauren. 662. Was bey ihrer Kranckheit zu beobachten 664. So sie unschuldig/ ihre remedia contra Judicem. 666. Zu Athen wurden auf Bacchi Fest loßgelassen. 678. Lassen die Jüden aufs Oster-Fest loß. 679. seq. Deren Loßlassung auf gewisse Zeit. 680. seq. bey gewissen Begebenheiten. 680. Listig entwischet. 683. Wenn sie sich mit gewap-
[Spaltenumbruch] Hauß-Kartzer/ wie weit zugelassen/ oder nicht. 631. seqq. Gefängnisse sollen nicht zu nahe beysam̃en. 638. Leidlich und leichte. 640. Auch nicht unter der Erde. 652. Noch mit Gespensten geplaget seyn. 649. Platonis dreyerley Gefängnisse. 640 Gefängnisse zu Londen und andere 681. seqq. Gräulicher Gefängnisse Exempel. 641. Uber arge Gefängnisse kan der Gefangene die hohe Landes-Obrigkeit imploriren. 652 Und Commission zur Besichtigung ausbitten. ibid. Cautel vor solche Commissarien. 653. Arme Gefangene lässt man bißweilen wohl gar im Gefängnis umkommen. 654. seq. Was von solchen Todten zu halten. 655. Zeichen/ ob sie der Teuffel umbracht. 655. Gefängnisse der Chineser. 23. Der Hexen sonderlich sollen nicht abgelegen / noch unter der Erden seyn. 367. Müssen zuweilen verändert werden. 369. Im Gefängnisse soll nach vertragenen Sachen keiner aus Privat-Haß aufgehalten werden 688. Wenn sie nicht wohl verwahret/ kan der Kercker-Meister vor die Loßbrechung nicht stehen. 514. Deren Langwierigkeit mitigiret die Straffe. 687. Schlim̃e Gefängnisse in Franckreich abgeschaffet. 657. Die zu grausamen gerathen/ selbst hinneinkommen. 657. seq. Mannes und Weibes-Volck von einander zuthun. 658. Wie[Spaltenumbruch] auch andere Gefangene. ibid Gefängnisse sollen räumlich und rein seyn. 662. Niemand aus Haß oder Ubereilung drein zu legẽ. 665. Sollen nach Unterschied der Personen unterschiedlich seyn. 667 Unterschied der Verbrechen erfordert auch unterschiedliche Gefängnisse. 670. Gefängnisse hat kein Erb- oder Nieder-Richter im Amt Altenburg. 670. Der Erb- und Nieder-Gerichte Gefängnis. ibid. Aus der Gefängnis loßbrechen/ was den Gerichts-Dienern uñ Wächtern dabey z[unleserliches Material]imputiren 509. seqq. Wie vor diesen und itzo bestraffet. 671. seq. Ist in etzlichen Fällen zugelassen. 677. Aus den Gefängnis Entgangener ob pro Confesso zu halten. 674.
Gefangenen Privilegia wider den Judicem. 689. Sie müssen sich selbst alimentiren/ wenn sie Mittel haben. 660. Wo nicht/ thuts der Ankläger oder Obrigkeit. ibid. Freunde nicht leicht zu ihnen zu lassen. 661. Bewachung gehöret ordinariè nicht vor die Bauren. 662. Was bey ihrer Kranckheit zu beobachten 664. So sie unschuldig/ ihre remedia contra Judicem. 666. Zu Athen wurden auf Bacchi Fest loßgelassen. 678. Lassen die Jüden aufs Oster-Fest loß. 679. seq. Deren Loßlassung auf gewisse Zeit. 680. seq. bey gewissen Begebenheiten. 680. Listig entwischet. 683. Weñ sie sich mit gewap-
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[1160] Hauß-Kartzer/ wie weit zugelassen/ oder nicht. 631. seqq. Gefängnisse sollen nicht zu nahe beysam̃en. 638. Leidlich und leichte. 640. Auch nicht unter der Erde. 652. Noch mit Gespensten geplaget seyn. 649. Platonis dreyerley Gefängnisse. 640 Gefängnisse zu Londen und andere 681. seqq. Gräulicher Gefängnisse Exempel. 641. Uber arge Gefängnisse kan der Gefangene die hohe Landes-Obrigkeit imploriren. 652 Und Commission zur Besichtigung ausbitten. ibid. Cautel vor solche Commissarien. 653. Arme Gefangene lässt man bißweilen wohl gar im Gefängnis umkommen. 654. seq. Was von solchen Todten zu halten. 655. Zeichen/ ob sie der Teuffel umbracht. 655. Gefängnisse der Chineser. 23. Der Hexen sonderlich sollen nicht abgelegen / noch unter der Erden seyn. 367. Müssen zuweilen verändert werden. 369. Im Gefängnisse soll nach vertragenen Sachen keiner aus Privat-Haß aufgehalten werden 688. Wenn sie nicht wohl verwahret/ kan der Kercker-Meister vor die Loßbrechung nicht stehen. 514. Deren Langwierigkeit mitigiret die Straffe. 687. Schlim̃e Gefängnisse in Franckreich abgeschaffet. 657. Die zu grausamen gerathen/ selbst hinneinkommen. 657. seq. Mannes und Weibes-Volck von einander zuthun. 658. Wie auch andere Gefangene. ibid Gefängnisse sollen räumlich und rein seyn. 662. Niemand aus Haß oder Ubereilung drein zu legẽ. 665. Sollen nach Unterschied der Personen unterschiedlich seyn. 667 Unterschied der Verbrechen erfordert auch unterschiedliche Gefängnisse. 670. Gefängnisse hat kein Erb- oder Nieder-Richter im Amt Altenburg. 670. Der Erb- und Nieder-Gerichte Gefängnis. ibid. Aus der Gefängnis loßbrechen/ was den Gerichts-Dienern uñ Wächtern dabey z_ imputiren 509. seqq. Wie vor diesen und itzo bestraffet. 671. seq. Ist in etzlichen Fällen zugelassen. 677. Aus den Gefängnis Entgangener ob pro Confesso zu halten. 674. Gefangenen Privilegia wider den Judicem. 689. Sie müssen sich selbst alimentiren/ wenn sie Mittel haben. 660. Wo nicht/ thuts der Ankläger oder Obrigkeit. ibid. Freunde nicht leicht zu ihnen zu lassen. 661. Bewachung gehöret ordinariè nicht vor die Bauren. 662. Was bey ihrer Kranckheit zu beobachten 664. So sie unschuldig/ ihre remedia contra Judicem. 666. Zu Athen wurden auf Bacchi Fest loßgelassen. 678. Lassen die Jüden aufs Oster-Fest loß. 679. seq. Deren Loßlassung auf gewisse Zeit. 680. seq. bey gewissen Begebenheiten. 680. Listig entwischet. 683. Weñ sie sich mit gewap-

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1160>, abgerufen am 25.11.2024.