Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

Bild:
<< vorherige Seite
[Spaltenumbruch]
Geburts-Glieder männliche/ deren Abschneidung. 1019. Die Mohren in Mossambique schneiden solche ihren Feinden ab/ hängen sie ihren Weibern / als ein Pater noster, an. 1020. Frau bittet ihren Mann von der Abschneidung loß. 1021. seq. Juden solche abgeschnitten/ wenn sie mit einer Christin gebuhlet. 2022. seq. Ist bey den Persern üblich. 1023. Vorzeiten auch in Teutschland. ibid. Bey den alten Egyptiern. 1024. Römern/ alten Francken. Griechen. 1025. Etzliche schneiden sie sich selber ab/ als Geistliche/ die Sacerdotes Matris Deum. 1026. Georgianer straffen die Diebe damit. ibid. Alexander M. lässet in den überwundenen Städten männliche und weibliche Glieder aufrichten 1027. Geburts-Glied eines verbuhlten Bischoffs läst Käyser Heinrich praf zerprügeln 1028. Käysers Heraclii verdrehet sich wegen getriebener Blutschande 1029. Grosse gemeiniglich bey Leuten von schlechten Verstande. 1039. Peguaner tragen Schellen dran. 1021. Deren Mangel und Fehl / Großund Kleinheit wie fern die Ehescheidung verursachen. 1032. seqq. Allerhand wunderliche Art derselben. 1039, Die Römischen Weiber ihn zu Ehren jahrlich ein Fest gehalten. 1042. Weibliche/ Türcken schiessen darnach in Constantinopel 1025.[Spaltenumbruch] Dessen Kützel vertreibt eine Spanische Dame durch glüende Kohlen. 1026 Pherono kan kaum eines finden/ daß nur der rechte Mann alleine besuchet. 1027. Eines Kindes schneidet ein Huhren-Hengst auf 1028. Nehen die Peguaner den Töchtern fast gantz zu 1021. Dran sehen lassen sich die Taxillischen Jungfern auf öffentlichen Marckte/ wenn sie Männer haben wollen. 1043. Wie bey den Mohren beschnitten werden 1065. Deren Besichtigung in welchen Fällen sie statt habe/ und wie dabey zu procediren 1029. seqq Ihr Mangel und Fehl wan die Ehescheidung verursache. 1032. seqq.
Gefängnis/ Kärcker. 624. Die waren anfänglich nur zur Verwahrung 624. Hernach auch zur Straffe gebraucht. ibid. Beschreibung. 625. Seynd unterschiedlich. ibid. seqq. Publicus, ewige Gefängnis/ wenn sie erkant werde. 626. seq. Wird bißweilen alternative erkennet. Ob Judex oder Delinquens sodann optionem habe? 629. 687. Distingvendum inter detineri in perpetua custodia, & condemnari ad perpetuos carceres. 629. Poena perpetui carceris gehöret ad merum Imperium 630. Carcer modicae coercitionis est mixti Imperii. 631. Carcer custodiae ad simplicem Jurisdictionem pertinet. ibid. Privatus,
[Spaltenumbruch]
Geburts-Glieder männliche/ deren Abschneidung. 1019. Die Mohren in Mossambique schneiden solche ihren Feinden ab/ hängen sie ihren Weibern / als ein Pater noster, an. 1020. Frau bittet ihren Mann von der Abschneidung loß. 1021. seq. Juden solche abgeschnitten/ wenn sie mit einer Christin gebuhlet. 2022. seq. Ist bey den Persern üblich. 1023. Vorzeiten auch in Teutschland. ibid. Bey den alten Egyptiern. 1024. Römern/ alten Francken. Griechen. 1025. Etzliche schneiden sie sich selber ab/ als Geistliche/ die Sacerdotes Matris Deum. 1026. Georgianer straffen die Diebe damit. ibid. Alexander M. lässet in den überwundenen Städten männliche und weibliche Glieder aufrichten 1027. Geburts-Glied eines verbuhlten Bischoffs läst Käyser Heinrich praf zerprügeln 1028. Käysers Heraclii verdrehet sich wegen getriebener Blutschande 1029. Grosse gemeiniglich bey Leuten von schlechten Verstande. 1039. Peguaner tragen Schellen dran. 1021. Deren Mangel und Fehl / Großund Kleinheit wie fern die Ehescheidung verursachen. 1032. seqq. Allerhand wunderliche Art derselben. 1039, Die Römischen Weiber ihn zu Ehren jahrlich ein Fest gehalten. 1042. Weibliche/ Türcken schiessen darnach in Constantinopel 1025.[Spaltenumbruch] Dessen Kützel vertreibt eine Spanische Dame durch glüende Kohlen. 1026 Pherono kan kaum eines finden/ daß nur der rechte Mann alleine besuchet. 1027. Eines Kindes schneidet ein Huhren-Hengst auf 1028. Nehen die Peguaner den Töchtern fast gantz zu 1021. Dran sehen lassen sich die Taxillischen Jungfern auf öffentlichen Marckte/ wenn sie Männer haben wollen. 1043. Wie bey den Mohren beschnitten werden 1065. Deren Besichtigung in welchen Fällen sie statt habe/ und wie dabey zu procediren 1029. seqq Ihr Mangel und Fehl wan die Ehescheidung verursache. 1032. seqq.
Gefängnis/ Kärcker. 624. Die waren anfänglich nur zur Verwahrung 624. Hernach auch zur Straffe gebraucht. ibid. Beschreibung. 625. Seynd unterschiedlich. ibid. seqq. Publicus, ewige Gefängnis/ wenn sie erkant werde. 626. seq. Wird bißweilen alternativè erkennet. Ob Judex oder Delinquens sodann optionem habe? 629. 687. Distingvendum inter detineri in perpetuâ custodia, & condemnari ad perpetuos carceres. 629. Poena perpetui carceris gehöret ad merum Imperium 630. Carcer modicae coërcitionis est mixti Imperii. 631. Carcer custodiae ad simplicem Jurisdictionem pertinet. ibid. Privatus,
<TEI>
  <text>
    <back>
      <div>
        <list>
          <pb facs="#f1159"/>
          <cb n="1"/>
          <item>Geburts-Glieder männliche/ deren Abschneidung. 1019. Die Mohren in                          Mossambique schneiden solche ihren Feinden ab/ hängen sie ihren Weibern /                          als ein Pater noster, an. 1020. Frau bittet ihren Mann von der Abschneidung                          loß. 1021. seq. Juden solche abgeschnitten/ wenn sie mit einer Christin                          gebuhlet. 2022. seq. Ist bey den Persern üblich. 1023. Vorzeiten auch in                          Teutschland. ibid. Bey den alten Egyptiern. 1024. Römern/ alten Francken.                          Griechen. 1025. Etzliche schneiden sie sich selber ab/ als Geistliche/ die                          Sacerdotes Matris Deum. 1026. Georgianer straffen die Diebe damit. ibid.                          Alexander M. lässet in den überwundenen Städten männliche und weibliche                          Glieder aufrichten 1027. Geburts-Glied eines verbuhlten Bischoffs läst                          Käyser Heinrich praf zerprügeln 1028. Käysers Heraclii verdrehet sich wegen                          getriebener Blutschande 1029. Grosse gemeiniglich bey Leuten von schlechten                          Verstande. 1039. Peguaner tragen Schellen dran. 1021. Deren Mangel und Fehl                         / Großund Kleinheit wie fern die Ehescheidung verursachen. 1032. seqq.                          Allerhand wunderliche Art derselben. 1039, Die Römischen Weiber ihn zu Ehren                          jahrlich ein Fest gehalten. 1042. Weibliche/ Türcken schiessen darnach in                          Constantinopel 1025.<cb n="2"/>
Dessen Kützel vertreibt eine Spanische Dame                          durch glüende Kohlen. 1026 Pherono kan kaum eines finden/ daß nur der                          rechte Mann alleine besuchet. 1027. Eines Kindes schneidet ein Huhren-Hengst                          auf 1028. Nehen die Peguaner den Töchtern fast gantz zu 1021. Dran sehen                          lassen sich die Taxillischen Jungfern auf öffentlichen Marckte/ wenn sie                          Männer haben wollen. 1043. Wie bey den Mohren beschnitten werden 1065. Deren                          Besichtigung in welchen Fällen sie statt habe/ und wie dabey zu procediren                          1029. seqq Ihr Mangel und Fehl wan die Ehescheidung verursache. 1032.                          seqq.</item>
          <item>Gefängnis/ Kärcker. 624. Die waren anfänglich nur zur Verwahrung 624.                          Hernach auch zur Straffe gebraucht. ibid. Beschreibung. 625. Seynd                          unterschiedlich. ibid. seqq. Publicus, ewige Gefängnis/ wenn sie erkant                          werde. 626. seq. Wird bißweilen alternativè erkennet. Ob Judex oder                          Delinquens sodann optionem habe? 629. 687. Distingvendum inter detineri in                          perpetuâ custodia, &amp; condemnari ad perpetuos carceres. 629. Poena                          perpetui carceris gehöret ad merum Imperium 630. Carcer modicae coërcitionis                          est mixti Imperii. 631. Carcer custodiae ad simplicem Jurisdictionem                          pertinet. ibid. Privatus,
</item>
        </list>
      </div>
    </back>
  </text>
</TEI>
[1159] Geburts-Glieder männliche/ deren Abschneidung. 1019. Die Mohren in Mossambique schneiden solche ihren Feinden ab/ hängen sie ihren Weibern / als ein Pater noster, an. 1020. Frau bittet ihren Mann von der Abschneidung loß. 1021. seq. Juden solche abgeschnitten/ wenn sie mit einer Christin gebuhlet. 2022. seq. Ist bey den Persern üblich. 1023. Vorzeiten auch in Teutschland. ibid. Bey den alten Egyptiern. 1024. Römern/ alten Francken. Griechen. 1025. Etzliche schneiden sie sich selber ab/ als Geistliche/ die Sacerdotes Matris Deum. 1026. Georgianer straffen die Diebe damit. ibid. Alexander M. lässet in den überwundenen Städten männliche und weibliche Glieder aufrichten 1027. Geburts-Glied eines verbuhlten Bischoffs läst Käyser Heinrich praf zerprügeln 1028. Käysers Heraclii verdrehet sich wegen getriebener Blutschande 1029. Grosse gemeiniglich bey Leuten von schlechten Verstande. 1039. Peguaner tragen Schellen dran. 1021. Deren Mangel und Fehl / Großund Kleinheit wie fern die Ehescheidung verursachen. 1032. seqq. Allerhand wunderliche Art derselben. 1039, Die Römischen Weiber ihn zu Ehren jahrlich ein Fest gehalten. 1042. Weibliche/ Türcken schiessen darnach in Constantinopel 1025. Dessen Kützel vertreibt eine Spanische Dame durch glüende Kohlen. 1026 Pherono kan kaum eines finden/ daß nur der rechte Mann alleine besuchet. 1027. Eines Kindes schneidet ein Huhren-Hengst auf 1028. Nehen die Peguaner den Töchtern fast gantz zu 1021. Dran sehen lassen sich die Taxillischen Jungfern auf öffentlichen Marckte/ wenn sie Männer haben wollen. 1043. Wie bey den Mohren beschnitten werden 1065. Deren Besichtigung in welchen Fällen sie statt habe/ und wie dabey zu procediren 1029. seqq Ihr Mangel und Fehl wan die Ehescheidung verursache. 1032. seqq. Gefängnis/ Kärcker. 624. Die waren anfänglich nur zur Verwahrung 624. Hernach auch zur Straffe gebraucht. ibid. Beschreibung. 625. Seynd unterschiedlich. ibid. seqq. Publicus, ewige Gefängnis/ wenn sie erkant werde. 626. seq. Wird bißweilen alternativè erkennet. Ob Judex oder Delinquens sodann optionem habe? 629. 687. Distingvendum inter detineri in perpetuâ custodia, & condemnari ad perpetuos carceres. 629. Poena perpetui carceris gehöret ad merum Imperium 630. Carcer modicae coërcitionis est mixti Imperii. 631. Carcer custodiae ad simplicem Jurisdictionem pertinet. ibid. Privatus,

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1159
Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1159>, abgerufen am 08.05.2024.