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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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reit droben berühret / keinem ihrer Unterthanen zuliessen/ daß sie lange Hare trugen/ sondern die Könige und die Printzen vom Geblüthe behielten sich solches alleine bevor/ üm dadurch vor andern kentlich zuseyn II. Ein Merckmahl der Knechtschafft / sonderlich bey den Longobardern. Cit. Tho. mas. n. eod. & Coel. Rhodigin. lect. Antiq. pag. 337. Item bey den Griechen. Aristophanes, in Avibus. Die Römer imgleichen ließen ihren liederlichen Knechten zum Schimpf und Gelächter den Kopf auf der einen Selten abscheren/ auf der andern aber die Hare stehen. Stiessen auch wohl dieselbe also verstellet in die Ergastula, oder andere Orthe/ da sie tapffer arbeiten musten. Turneb. lib. 24. Advers. c. 9. Lipsius, lib. 11. Elect. c. 15. III. Ein Kenn-Zeichen der Dedition. Magir. Polymn. f. 354. Drum auch die im Krieg gefangene Heerführer/ wie auch die gemeine Soldaten beschoren/ und zuweilen gar im Triumph/ also mitgeführet wurden. Dempster. ad Rosin. p. 1704. Camerar. Op. Succis. cent. 1. c. 36 pag. 153.

XLVII. Ja welchen man alle Hoffnung dermahleins zum Königreich und zur Krone zugelangen benehmen wolte/ dem beschor man. Joh. Saubert. de Sacrificiis Veter. c. 10. p. 233. Und das war eben die Ursache/ daß die Königin Crotildis ihre Encke lein lieber ümbringen/ als ihnen die Hare abschneiden lassen wolte / indem sie/ als man ihr ein schwerd und Schere vorhielt/ und frey stellete / eins von beyden zuerwehlen/ heraus fuhr: Satius mihi est, si ad Regnum non eriguntur, mortuos eos videre, quam tonsos Camerar. part. 1. Horar. Succis. c. 36: pag. 166. Aimoinus, de Gest. Francor. lib. 2. c. 12. Turonens. lib. 3. c. 18.

XLVIII. Der Griechische Käyser Romanus ist von seinen eigenen Sohn gefangen / beschoren und in ein Closter gestossen worden. Da nun dieser Stephanus samt seinen Bruder sich eines gleichen wieder ihren Schwager Käyser Constantinum unterstanden/ kahm dieser ihnen zuvor/ ließ sie gleicher gestalt bescheren / und in verschiedene Clöster thun. Gotefried. in der Hist. Chron. pag. 478. Isabella, Königs Eduardi II. in Engeland Gemahlin/ war ihren Herrn ungetreu / ließ ihn auch gar in ein Gefängnis verffen/ und zu mehrer Beschimpffung den Kopf und Barth bescheren/ daß wenn er hin u. wieder geschleppet/ desto verächtlicher von den Unterthanen gehalten werden möchte. Setzte hernach ihren Sohn Eduardum III. auf den Thron/ und ließ obgedachten ihren Gemahl heimlich erwürgen. Author des neugeharnischten Engelandes/ pag. 489.

reit droben berühret / keinem ihrer Unterthanen zuliessen/ daß sie lange Hare trugen/ sondern die Könige und die Printzen vom Geblüthe behielten sich solches alleine bevor/ üm dadurch vor andern kentlich zuseyn II. Ein Merckmahl der Knechtschafft / sonderlich bey den Longobardern. Cit. Tho. mas. n. eod. & Coel. Rhodigin. lect. Antiq. pag. 337. Item bey den Griechen. Aristophanes, in Avibus. Die Römer imgleichen ließen ihren liederlichen Knechten zum Schimpf und Gelächter den Kopf auf der einen Selten abscheren/ auf der andern aber die Hare stehen. Stiessen auch wohl dieselbe also verstellet in die Ergastula, oder andere Orthe/ da sie tapffer arbeiten musten. Turneb. lib. 24. Advers. c. 9. Lipsius, lib. 11. Elect. c. 15. III. Ein Kenn-Zeichen der Dedition. Magir. Polymn. f. 354. Drum auch die im Krieg gefangene Heerführer/ wie auch die gemeine Soldaten beschoren/ und zuweilen gar im Triumph/ also mitgeführet wurden. Dempster. ad Rosin. p. 1704. Camerar. Op. Succis. cent. 1. c. 36 pag. 153.

XLVII. Ja welchen man alle Hoffnung dermahleins zum Königreich und zur Krone zugelangen benehmen wolte/ dem beschor man. Joh. Saubert. de Sacrificiis Veter. c. 10. p. 233. Und das war eben die Ursache/ daß die Königin Crotildis ihre Encke lein lieber ümbringen/ als ihnen die Hare abschneiden lassen wolte / indem sie/ als man ihr ein schwerd und Schere vorhielt/ und frey stellete / eins von beyden zuerwehlen/ heraus fuhr: Satius mihi est, si ad Regnum non eriguntur, mortuos eos videre, quam tonsos Camerar. part. 1. Horar. Succis. c. 36: pag. 166. Aimoinus, de Gest. Francor. lib. 2. c. 12. Turonens. lib. 3. c. 18.

XLVIII. Der Griechische Käyser Romanus ist von seinen eigenen Sohn gefangen / beschoren und in ein Closter gestossen worden. Da nun dieser Stephanus samt seinen Bruder sich eines gleichen wieder ihren Schwager Käyser Constantinum unterstanden/ kahm dieser ihnen zuvor/ ließ sie gleicher gestalt bescheren / und in verschiedene Clöster thun. Gotefried. in der Hist. Chron. pag. 478. Isabella, Königs Eduardi II. in Engeland Gemahlin/ war ihren Herrn ungetreu / ließ ihn auch gar in ein Gefängnis verffen/ und zu mehrer Beschimpffung den Kopf und Barth bescheren/ daß wenn er hin u. wieder geschleppet/ desto verächtlicher von den Unterthanen gehalten werden möchte. Setzte hernach ihren Sohn Eduardum III. auf den Thron/ und ließ obgedachten ihren Gemahl heimlich erwürgen. Author des neugeharnischten Engelandes/ pag. 489.

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        <p>XLVII. Ja welchen man alle Hoffnung dermahleins zum Königreich und zur Krone                      zugelangen benehmen wolte/ dem beschor man. Joh. Saubert. de Sacrificiis Veter.                      c. 10. p. 233. Und das war eben die Ursache/ daß die Königin Crotildis ihre                      Encke lein lieber ümbringen/ als ihnen die Hare abschneiden lassen wolte /                      indem sie/ als man ihr ein schwerd und Schere vorhielt/ und frey stellete /                      eins von beyden zuerwehlen/ heraus fuhr: Satius mihi est, si ad Regnum non                      eriguntur, mortuos eos videre, quam tonsos Camerar. part. 1. Horar. Succis. c.                      36: pag. 166. Aimoinus, de Gest. Francor. lib. 2. c. 12. Turonens. lib. 3. c.                      18.</p>
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[1111/1115] reit droben berühret / keinem ihrer Unterthanen zuliessen/ daß sie lange Hare trugen/ sondern die Könige und die Printzen vom Geblüthe behielten sich solches alleine bevor/ üm dadurch vor andern kentlich zuseyn II. Ein Merckmahl der Knechtschafft / sonderlich bey den Longobardern. Cit. Tho. mas. n. eod. & Coel. Rhodigin. lect. Antiq. pag. 337. Item bey den Griechen. Aristophanes, in Avibus. Die Römer imgleichen ließen ihren liederlichen Knechten zum Schimpf und Gelächter den Kopf auf der einen Selten abscheren/ auf der andern aber die Hare stehen. Stiessen auch wohl dieselbe also verstellet in die Ergastula, oder andere Orthe/ da sie tapffer arbeiten musten. Turneb. lib. 24. Advers. c. 9. Lipsius, lib. 11. Elect. c. 15. III. Ein Kenn-Zeichen der Dedition. Magir. Polymn. f. 354. Drum auch die im Krieg gefangene Heerführer/ wie auch die gemeine Soldaten beschoren/ und zuweilen gar im Triumph/ also mitgeführet wurden. Dempster. ad Rosin. p. 1704. Camerar. Op. Succis. cent. 1. c. 36 pag. 153. XLVII. Ja welchen man alle Hoffnung dermahleins zum Königreich und zur Krone zugelangen benehmen wolte/ dem beschor man. Joh. Saubert. de Sacrificiis Veter. c. 10. p. 233. Und das war eben die Ursache/ daß die Königin Crotildis ihre Encke lein lieber ümbringen/ als ihnen die Hare abschneiden lassen wolte / indem sie/ als man ihr ein schwerd und Schere vorhielt/ und frey stellete / eins von beyden zuerwehlen/ heraus fuhr: Satius mihi est, si ad Regnum non eriguntur, mortuos eos videre, quam tonsos Camerar. part. 1. Horar. Succis. c. 36: pag. 166. Aimoinus, de Gest. Francor. lib. 2. c. 12. Turonens. lib. 3. c. 18. XLVIII. Der Griechische Käyser Romanus ist von seinen eigenen Sohn gefangen / beschoren und in ein Closter gestossen worden. Da nun dieser Stephanus samt seinen Bruder sich eines gleichen wieder ihren Schwager Käyser Constantinum unterstanden/ kahm dieser ihnen zuvor/ ließ sie gleicher gestalt bescheren / und in verschiedene Clöster thun. Gotefried. in der Hist. Chron. pag. 478. Isabella, Königs Eduardi II. in Engeland Gemahlin/ war ihren Herrn ungetreu / ließ ihn auch gar in ein Gefängnis verffen/ und zu mehrer Beschimpffung den Kopf und Barth bescheren/ daß wenn er hin u. wieder geschleppet/ desto verächtlicher von den Unterthanen gehalten werden möchte. Setzte hernach ihren Sohn Eduardum III. auf den Thron/ und ließ obgedachten ihren Gemahl heimlich erwürgen. Author des neugeharnischten Engelandes/ pag. 489.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 1111. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1115>, abgerufen am 25.11.2024.