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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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confessus [furtum] aut castretur, aut ducentos quadraginta denarios, qui faciunt solidos sex, solvat.

VIII. Die Georgianer im Lande Albanien lassen die Diebe/ welche nicht eben einen gar zu grossen Diebstahl begangen/ ihrer Mannheit berauben/ damit die hernach keine Kinder mehr zeugen mögen/ die ihnen nach arthen.

Brocardus Monachus, in descriptione terrae Sanctae.

Dieses thun sie auch denen Ehebrechern.

Erasm. Francisci, in Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel/ pag. 419.

IX. Sonst ist aus den Historien-Schreibern gnugsam bekant/ daß/ wenn einer von den grossen Patentaten sich befürchtet/ es möchten seine nahe Bluts-Freunde und Anverwante von Manns-Bildern ihn etwa künftig aus den Sattel heben/ und des Reichs entsetzen/ sie dieselbe castriren lassen/ ihnen dadurch alle Hoffnung der Succession und Fortpflantzung ihres Geschlechtes zubenehmen.

X. Man lieset auch/ daß vor diesen die vornehmsten in Griechenland alte Männer / vor welchen man sich wegen Aufsetzung der Hörner nichts mehr zubesorgen hatte / zu Hütern und Wächtern ihrer Weiber bestellet.

Suias in voce [Greek words]

Menander, in Pseudo-Hercule.

XI. König Agamemnon hinterlies seiner Gemahlin/ der Clytemnestrae, einen Citharoedum, Hart- oder Lautenschläger/ als er von ihr reisete/ welcher nicht allein custos pudicitiae seyn/ sondern ihr auch stets Liederchen von Lob der ehrlichen und keuschen Weiber vorsingen muste/ es konte auch der Ehebrecher AEgystus ihr eher nichts angewinnen/ noch sie zu Fall bringen/ biß der Citharoedus aus dem Wege geräumet war.

Athenaeus, lib. 1. Dipnosoph. cap. II. D. Joh. Phil. Pfeiffer/ Antiq. Graec. gentil. lib. 2. c 64. pag. 434.

XII. Es wird auch wohl den Eunuchis oder Verschnittenen solche Aufsicht anvertrauet/ weil die Alten davor hielten/ es wäre denselben die vis generandi, mit samt der Lust und Bergierde zum Frauenzimmer/ benommen. Und gebrauchten sich Anfans derselben nur Königliche Personen. Terent in Eunuch. Act. 1. Scen. 2. vers. 87. Ja Käyser und andere grosse Herren nahmen sie zu Cammerdienern und Tranbanten. Xenophon, lib. 7. Paed. Assyriorum. Ammian. Marcellin. lib. 16. Hist. Man hält auch davor/ es sey Potyphar, bey dem

confessus [furtum] aut castretur, aut ducentos quadraginta denarios, qui faciunt solidos sex, solvat.

VIII. Die Georgianer im Lande Albanien lassen die Diebe/ welche nicht eben einen gar zu grossen Diebstahl begangen/ ihrer Mannheit berauben/ damit die hernach keine Kinder mehr zeugen mögen/ die ihnen nach arthen.

Brocardus Monachus, in descriptione terrae Sanctae.

Dieses thun sie auch denen Ehebrechern.

Erasm. Francisci, in Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel/ pag. 419.

IX. Sonst ist aus den Historien-Schreibern gnugsam bekant/ daß/ wenn einer von den grossen Patentaten sich befürchtet/ es möchten seine nahe Bluts-Freunde und Anverwante von Manns-Bildern ihn etwa künftig aus den Sattel heben/ und des Reichs entsetzen/ sie dieselbe castriren lassen/ ihnen dadurch alle Hoffnung der Succession und Fortpflantzung ihres Geschlechtes zubenehmen.

X. Man lieset auch/ daß vor diesen die vornehmsten in Griechenland alte Männer / vor welchen man sich wegen Aufsetzung der Hörner nichts mehr zubesorgen hatte / zu Hütern und Wächtern ihrer Weiber bestellet.

Suias in voce [Greek words]

Menander, in Pseudo-Hercule.

XI. König Agamemnon hinterlies seiner Gemahlin/ der Clytemnestrae, einen Citharoedum, Hart- oder Lautenschläger/ als er von ihr reisete/ welcher nicht allein custos pudicitiae seyn/ sondern ihr auch stets Liederchen von Lob der ehrlichen und keuschen Weiber vorsingen muste/ es konte auch der Ehebrecher AEgystus ihr eher nichts angewinnen/ noch sie zu Fall bringen/ biß der Citharoedus aus dem Wege geräumet war.

Athenaeus, lib. 1. Dipnosoph. cap. II. D. Joh. Phil. Pfeiffer/ Antiq. Graec. gentil. lib. 2. c 64. pag. 434.

XII. Es wird auch wohl den Eunuchis oder Verschnittenen solche Aufsicht anvertrauet/ weil die Alten davor hielten/ es wäre denselben die vis generandi, mit samt der Lust und Bergierde zum Frauenzimmer/ benommen. Und gebrauchten sich Anfans derselben nur Königliche Personen. Terent in Eunuch. Act. 1. Scen. 2. vers. 87. Ja Käyser und andere grosse Herren nahmen sie zu Cammerdienern und Tranbanten. Xenophon, lib. 7. Paed. Assyriorum. Ammian. Marcellin. lib. 16. Hist. Man hält auch davor/ es sey Potyphar, bey dem

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[1011/1017] confessus [furtum] aut castretur, aut ducentos quadraginta denarios, qui faciunt solidos sex, solvat. VIII. Die Georgianer im Lande Albanien lassen die Diebe/ welche nicht eben einen gar zu grossen Diebstahl begangen/ ihrer Mannheit berauben/ damit die hernach keine Kinder mehr zeugen mögen/ die ihnen nach arthen. Brocardus Monachus, in descriptione terrae Sanctae. Dieses thun sie auch denen Ehebrechern. Erasm. Francisci, in Geschicht-Kunst- und Sitten-Spiegel/ pag. 419. IX. Sonst ist aus den Historien-Schreibern gnugsam bekant/ daß/ wenn einer von den grossen Patentaten sich befürchtet/ es möchten seine nahe Bluts-Freunde und Anverwante von Manns-Bildern ihn etwa künftig aus den Sattel heben/ und des Reichs entsetzen/ sie dieselbe castriren lassen/ ihnen dadurch alle Hoffnung der Succession und Fortpflantzung ihres Geschlechtes zubenehmen. X. Man lieset auch/ daß vor diesen die vornehmsten in Griechenland alte Männer / vor welchen man sich wegen Aufsetzung der Hörner nichts mehr zubesorgen hatte / zu Hütern und Wächtern ihrer Weiber bestellet. Suias in voce [Greek words] Menander, in Pseudo-Hercule. XI. König Agamemnon hinterlies seiner Gemahlin/ der Clytemnestrae, einen Citharoedum, Hart- oder Lautenschläger/ als er von ihr reisete/ welcher nicht allein custos pudicitiae seyn/ sondern ihr auch stets Liederchen von Lob der ehrlichen und keuschen Weiber vorsingen muste/ es konte auch der Ehebrecher AEgystus ihr eher nichts angewinnen/ noch sie zu Fall bringen/ biß der Citharoedus aus dem Wege geräumet war. Athenaeus, lib. 1. Dipnosoph. cap. II. D. Joh. Phil. Pfeiffer/ Antiq. Graec. gentil. lib. 2. c 64. pag. 434. XII. Es wird auch wohl den Eunuchis oder Verschnittenen solche Aufsicht anvertrauet/ weil die Alten davor hielten/ es wäre denselben die vis generandi, mit samt der Lust und Bergierde zum Frauenzimmer/ benommen. Und gebrauchten sich Anfans derselben nur Königliche Personen. Terent in Eunuch. Act. 1. Scen. 2. vers. 87. Ja Käyser und andere grosse Herren nahmen sie zu Cammerdienern und Tranbanten. Xenophon, lib. 7. Paed. Assyriorum. Ammian. Marcellin. lib. 16. Hist. Man hält auch davor/ es sey Potyphar, bey dem

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 1011. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1017>, abgerufen am 22.11.2024.