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Devrient, Eduard: Das Nationaltheater des neuen Deutschland. Eine Reformschrift. Leipzig, 1849.

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Diese Enthebung darf aber nur -- um Gewaltsam¬
keit oder Intrigue zu entwaffnen -- in derselben Weise,
wie die Wahl geschehen, durch Beschluß des Ministeriums
und der zwei Drittel Mehrheit der Stimmberechtigten.

Der austretende Director -- wenn nicht Straffällig¬
keit ihn aus der Genossenschaft entfernt -- nimmt seine
frühere Stellung im Personale, oder diejenige ein, welche
auf diesen Fall mit dem Ministerium verabredet worden.
Es leuchtet ein, daß das Ministerium überhaupt in
jedem einzelnen Falle mit dem gewählten Director über
die Bedingungen der Annahme übereinkommen muß.
Dazu ist aber die dringende Warnung auszusprechen:
den Director der Residenztheater in keiner Weise
bei den Einnahmen zu betheiligen. Er darf niemals
persönlichen Gewinn, sondern nur die Ehre und Würde
des Institutes im Auge haben.

Die Stellung des Directors wird sich erst übersehen
lassen, wenn die ganze Organisation des Theatervorstan¬
des klar ist.


Dieſe Enthebung darf aber nur — um Gewaltſam¬
keit oder Intrigue zu entwaffnen — in derſelben Weiſe,
wie die Wahl geſchehen, durch Beſchluß des Miniſteriums
und der zwei Drittel Mehrheit der Stimmberechtigten.

Der austretende Director — wenn nicht Straffällig¬
keit ihn aus der Genoſſenſchaft entfernt — nimmt ſeine
frühere Stellung im Perſonale, oder diejenige ein, welche
auf dieſen Fall mit dem Miniſterium verabredet worden.
Es leuchtet ein, daß das Miniſterium überhaupt in
jedem einzelnen Falle mit dem gewählten Director über
die Bedingungen der Annahme übereinkommen muß.
Dazu iſt aber die dringende Warnung auszuſprechen:
den Director der Reſidenztheater in keiner Weiſe
bei den Einnahmen zu betheiligen. Er darf niemals
perſönlichen Gewinn, ſondern nur die Ehre und Würde
des Inſtitutes im Auge haben.

Die Stellung des Directors wird ſich erſt überſehen
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[38/0044] Dieſe Enthebung darf aber nur — um Gewaltſam¬ keit oder Intrigue zu entwaffnen — in derſelben Weiſe, wie die Wahl geſchehen, durch Beſchluß des Miniſteriums und der zwei Drittel Mehrheit der Stimmberechtigten. Der austretende Director — wenn nicht Straffällig¬ keit ihn aus der Genoſſenſchaft entfernt — nimmt ſeine frühere Stellung im Perſonale, oder diejenige ein, welche auf dieſen Fall mit dem Miniſterium verabredet worden. Es leuchtet ein, daß das Miniſterium überhaupt in jedem einzelnen Falle mit dem gewählten Director über die Bedingungen der Annahme übereinkommen muß. Dazu iſt aber die dringende Warnung auszuſprechen: den Director der Reſidenztheater in keiner Weiſe bei den Einnahmen zu betheiligen. Er darf niemals perſönlichen Gewinn, ſondern nur die Ehre und Würde des Inſtitutes im Auge haben. Die Stellung des Directors wird ſich erſt überſehen laſſen, wenn die ganze Organiſation des Theatervorſtan¬ des klar iſt.

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Zitationshilfe: Devrient, Eduard: Das Nationaltheater des neuen Deutschland. Eine Reformschrift. Leipzig, 1849, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/devrient_nationaltheater_1849/44>, abgerufen am 21.11.2024.