Devrient, Eduard: Das Nationaltheater des neuen Deutschland. Eine Reformschrift. Leipzig, 1849.Diese Enthebung darf aber nur -- um Gewaltsam¬ Der austretende Director -- wenn nicht Straffällig¬ Die Stellung des Directors wird sich erst übersehen Dieſe Enthebung darf aber nur — um Gewaltſam¬ Der austretende Director — wenn nicht Straffällig¬ Die Stellung des Directors wird ſich erſt überſehen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0044" n="38"/> <p>Dieſe Enthebung darf aber nur — um Gewaltſam¬<lb/> keit oder Intrigue zu entwaffnen — in derſelben Weiſe,<lb/> wie die Wahl geſchehen, durch Beſchluß des Miniſteriums<lb/> und der zwei Drittel Mehrheit der Stimmberechtigten.</p><lb/> <p>Der austretende Director — wenn nicht Straffällig¬<lb/> keit ihn aus der Genoſſenſchaft entfernt — nimmt ſeine<lb/> frühere Stellung im Perſonale, oder diejenige ein, welche<lb/> auf dieſen Fall mit dem Miniſterium verabredet worden.<lb/> Es leuchtet ein, daß das Miniſterium überhaupt in<lb/> jedem einzelnen Falle mit dem gewählten Director über<lb/> die Bedingungen der Annahme übereinkommen muß.<lb/> Dazu iſt aber die dringende Warnung auszuſprechen:<lb/> den Director der Reſidenztheater in keiner Weiſe<lb/> bei den Einnahmen zu betheiligen. Er darf niemals<lb/> perſönlichen Gewinn, ſondern nur die Ehre und Würde<lb/> des Inſtitutes im Auge haben.</p><lb/> <p>Die Stellung des Directors wird ſich erſt überſehen<lb/> laſſen, wenn die ganze Organiſation des Theatervorſtan¬<lb/> des klar iſt.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </div> </body> </text> </TEI> [38/0044]
Dieſe Enthebung darf aber nur — um Gewaltſam¬
keit oder Intrigue zu entwaffnen — in derſelben Weiſe,
wie die Wahl geſchehen, durch Beſchluß des Miniſteriums
und der zwei Drittel Mehrheit der Stimmberechtigten.
Der austretende Director — wenn nicht Straffällig¬
keit ihn aus der Genoſſenſchaft entfernt — nimmt ſeine
frühere Stellung im Perſonale, oder diejenige ein, welche
auf dieſen Fall mit dem Miniſterium verabredet worden.
Es leuchtet ein, daß das Miniſterium überhaupt in
jedem einzelnen Falle mit dem gewählten Director über
die Bedingungen der Annahme übereinkommen muß.
Dazu iſt aber die dringende Warnung auszuſprechen:
den Director der Reſidenztheater in keiner Weiſe
bei den Einnahmen zu betheiligen. Er darf niemals
perſönlichen Gewinn, ſondern nur die Ehre und Würde
des Inſtitutes im Auge haben.
Die Stellung des Directors wird ſich erſt überſehen
laſſen, wenn die ganze Organiſation des Theatervorſtan¬
des klar iſt.
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