Devrient, Eduard: Das Nationaltheater des neuen Deutschland. Eine Reformschrift. Leipzig, 1849.Man darf sich überzeugt halten, daß der rechte Mann Dem Ministerium sowohl, als den künstlerischen Eine Dauer der Amtsführung kann im Voraus nicht Man darf ſich überzeugt halten, daß der rechte Mann Dem Miniſterium ſowohl, als den künſtleriſchen Eine Dauer der Amtsführung kann im Voraus nicht <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0043" n="37"/> <p>Man darf ſich überzeugt halten, daß der rechte Mann<lb/> auf dieſe Weiſe gefunden wird. Wie gering man auch<lb/> den allgemeinen Bildungsſtand der Theatermitglieder<lb/> anſchlagen mag, was zu ihrem Fache taugt, verſtehen ſie<lb/> beſſer, als irgend ſonſt Jemand, und wo es ſich um Ehre<lb/> und Gedeihen des Theaters handelt, wird perſönliche<lb/> Parteilichkeit die Freiheit des Urtheils nicht mehr benach¬<lb/> theiligen, als dies bei anderen Wahlen geſchieht.</p><lb/> <p>Dem Miniſterium ſowohl, als den künſtleriſchen<lb/> Ausſchüſſen ſteht es frei: Wahlcandidaten, auch von an¬<lb/> dern Bühnen, vorzuſchlagen.</p><lb/> <p>Eine Dauer der Amtsführung kann im Voraus nicht<lb/> vorgeſchrieben werden, ein Theaterdirector kann ſo wenig,<lb/> als ein Staatsminiſter, auf Lebenszeit oder auf eine be¬<lb/> ſtimmte Anzahl von Jahren eingeſetzt werden. Es muß<lb/> ihm freiſtehen, den Poſten aufzugeben, wenn er Muth,<lb/> Kraft und Luſt dazu verliert, — was in dieſem Amte<lb/> ſchneller, als in jedem anderen geſchieht, — aber es muß<lb/> auch möglich ſein, ihn des Poſtens zu entheben, wenn er<lb/> ſtumpf wird, ohne es zu merken, oder er dem Vertrauen<lb/> der Kunſtgenoſſenſchaft und der Regierung nicht ent¬<lb/> ſpricht.</p><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [37/0043]
Man darf ſich überzeugt halten, daß der rechte Mann
auf dieſe Weiſe gefunden wird. Wie gering man auch
den allgemeinen Bildungsſtand der Theatermitglieder
anſchlagen mag, was zu ihrem Fache taugt, verſtehen ſie
beſſer, als irgend ſonſt Jemand, und wo es ſich um Ehre
und Gedeihen des Theaters handelt, wird perſönliche
Parteilichkeit die Freiheit des Urtheils nicht mehr benach¬
theiligen, als dies bei anderen Wahlen geſchieht.
Dem Miniſterium ſowohl, als den künſtleriſchen
Ausſchüſſen ſteht es frei: Wahlcandidaten, auch von an¬
dern Bühnen, vorzuſchlagen.
Eine Dauer der Amtsführung kann im Voraus nicht
vorgeſchrieben werden, ein Theaterdirector kann ſo wenig,
als ein Staatsminiſter, auf Lebenszeit oder auf eine be¬
ſtimmte Anzahl von Jahren eingeſetzt werden. Es muß
ihm freiſtehen, den Poſten aufzugeben, wenn er Muth,
Kraft und Luſt dazu verliert, — was in dieſem Amte
ſchneller, als in jedem anderen geſchieht, — aber es muß
auch möglich ſein, ihn des Poſtens zu entheben, wenn er
ſtumpf wird, ohne es zu merken, oder er dem Vertrauen
der Kunſtgenoſſenſchaft und der Regierung nicht ent¬
ſpricht.
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