Fürs dritte. Dieser wird nach dem mittlern Prei- se, der dem Getraide in dem Jahre, von dem die Rede, ist gesetzet worden, geschätzet. Dieß ist das Capital zu den fürstlichen Einkünften.
Fürs vierte. Jst nun das fürstliche Jnteresse nach der Veschaffenheit der Landes-Umstände vestgesetzet worden, so weiß es ein jeder, was er zu geben hat, und der Rechnungs-Führer weiß, was er von einem jeden zu fodern hat.
Anmerk. Aus diesem, was wir bis hieher ab- gehandelt haben, ist leicht zu begreifen, daß die Rechnung über das fürstliche Jnteresse von den jährlich erbauten Feld-Früchten an einem jeden Or- te nach folgendem Modell könne gefübret werden. Nur ist zu merken, daß der andere Fall (siehe §. 80.) von dieser Tabelle darum ausgeschlossen, weil er zur Vieh Rechnung gehört.
Rech-
Des Cammer-Weſens 2. Abſchnitt,
Fuͤrs dritte. Dieſer wird nach dem mittlern Prei- ſe, der dem Getraide in dem Jahre, von dem die Rede, iſt geſetzet worden, geſchaͤtzet. Dieß iſt das Capital zu den fuͤrſtlichen Einkuͤnften.
Fuͤrs vierte. Jſt nun das fuͤrſtliche Jntereſſe nach der Veſchaffenheit der Landes-Umſtaͤnde veſtgeſetzet worden, ſo weiß es ein jeder, was er zu geben hat, und der Rechnungs-Fuͤhrer weiß, was er von einem jeden zu fodern hat.
Anmerk. Aus dieſem, was wir bis hieher ab- gehandelt haben, iſt leicht zu begreifen, daß die Rechnung uͤber das fuͤrſtliche Jntereſſe von den jaͤhrlich erbauten Feld-Fruͤchten an einem jeden Or- te nach folgendem Modell koͤnne gefuͤbret werden. Nur iſt zu merken, daß der andere Fall (ſiehe §. 80.) von dieſer Tabelle darum ausgeſchloſſen, weil er zur Vieh Rechnung gehoͤrt.
Rech-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><pbfacs="#f0642"n="622"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Des Cammer-Weſens 2. Abſchnitt,</hi></fw><lb/><list><item><hirendition="#fr">Fuͤrs dritte.</hi> Dieſer wird nach dem mittlern Prei-<lb/>ſe, der dem Getraide in dem Jahre, von dem<lb/>
die Rede, iſt geſetzet worden, geſchaͤtzet. Dieß<lb/>
iſt das Capital zu den fuͤrſtlichen Einkuͤnften.</item><lb/><item><hirendition="#fr">Fuͤrs vierte.</hi> Jſt nun das fuͤrſtliche Jntereſſe<lb/>
nach der Veſchaffenheit der Landes-Umſtaͤnde<lb/>
veſtgeſetzet worden, ſo weiß es ein jeder, was er<lb/>
zu geben hat, und der Rechnungs-Fuͤhrer weiß,<lb/>
was er von einem jeden zu fodern hat.</item></list><lb/><p><hirendition="#et"><hirendition="#fr">Anmerk.</hi> Aus dieſem, was wir bis hieher ab-<lb/>
gehandelt haben, iſt leicht zu begreifen, daß die<lb/>
Rechnung uͤber das fuͤrſtliche Jntereſſe von den<lb/>
jaͤhrlich erbauten Feld-Fruͤchten an einem jeden Or-<lb/>
te nach folgendem Modell koͤnne gefuͤbret werden.<lb/>
Nur iſt zu merken, daß der andere Fall (ſiehe §. 80.)<lb/>
von dieſer Tabelle darum ausgeſchloſſen, weil er zur<lb/>
Vieh Rechnung gehoͤrt.</hi></p><lb/><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#fr">Rech-</hi></fw><lb/></div></div></div></div></body></text></TEI>
[622/0642]
Des Cammer-Weſens 2. Abſchnitt,
Fuͤrs dritte. Dieſer wird nach dem mittlern Prei-
ſe, der dem Getraide in dem Jahre, von dem
die Rede, iſt geſetzet worden, geſchaͤtzet. Dieß
iſt das Capital zu den fuͤrſtlichen Einkuͤnften.
Fuͤrs vierte. Jſt nun das fuͤrſtliche Jntereſſe
nach der Veſchaffenheit der Landes-Umſtaͤnde
veſtgeſetzet worden, ſo weiß es ein jeder, was er
zu geben hat, und der Rechnungs-Fuͤhrer weiß,
was er von einem jeden zu fodern hat.
Anmerk. Aus dieſem, was wir bis hieher ab-
gehandelt haben, iſt leicht zu begreifen, daß die
Rechnung uͤber das fuͤrſtliche Jntereſſe von den
jaͤhrlich erbauten Feld-Fruͤchten an einem jeden Or-
te nach folgendem Modell koͤnne gefuͤbret werden.
Nur iſt zu merken, daß der andere Fall (ſiehe §. 80.)
von dieſer Tabelle darum ausgeſchloſſen, weil er zur
Vieh Rechnung gehoͤrt.
Rech-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 622. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/642>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.