hen kann. Kann ein Gebäude dem Eigenthums- Herrn bey guten Umständen jährlich 200. Thaler tragen, so kann man die jährliche gewisse Nu- tzung auf 100. Thaler rechnen. Setzet man nun von diesem Capital das fürstliche Jnteresse nach der Wahrscheinlichkeit, welche die Umstände liefern, auf 5. 8. 10. pro Cent und so ferner, so hat man eine Einnahme, auf welche man Rechnung machen kann. Gewinnet der Besitzer in einem Jahre die völlige Nutzung, so gewinnet auch der Fürst. Und dieser Ueberschuß kann alsdenn zu außerordentlichen Ausgaben angewendet werden.
§. 74.
Erinnerung.
Aus diesem, was wir von den Gebäuden abgehan- delt haben, können wir leicht begreifen:
Einmahl, wie eine Tabell zur Bestimmung des fürstlichen Jnteresse aus den Nutzungen der Gebäude zu verfertigen.
Fürs andere, wie die jährliche Rechnung über das eingenommene Jnteresse von diesem Capital in Beziehung auf jene Tabell bequem könne gefüh- ret werden.
Anmerk. Zur Erläuterung will ich so wohl von jener Tabelle als auch von dieser Rechnung einen kurzen Abriß liefern. Er ist dieser:
Anschlag
Des Cammer-Weſens 2. Abſchnitt,
hen kann. Kann ein Gebaͤude dem Eigenthums- Herrn bey guten Umſtaͤnden jaͤhrlich 200. Thaler tragen, ſo kann man die jaͤhrliche gewiſſe Nu- tzung auf 100. Thaler rechnen. Setzet man nun von dieſem Capital das fuͤrſtliche Jntereſſe nach der Wahrſcheinlichkeit, welche die Umſtaͤnde liefern, auf 5. 8. 10. pro Cent und ſo ferner, ſo hat man eine Einnahme, auf welche man Rechnung machen kann. Gewinnet der Beſitzer in einem Jahre die voͤllige Nutzung, ſo gewinnet auch der Fuͤrſt. Und dieſer Ueberſchuß kann alsdenn zu außerordentlichen Ausgaben angewendet werden.
§. 74.
Erinnerung.
Aus dieſem, was wir von den Gebaͤuden abgehan- delt haben, koͤnnen wir leicht begreifen:
Einmahl, wie eine Tabell zur Beſtimmung des fuͤrſtlichen Jntereſſe aus den Nutzungen der Gebaͤude zu verfertigen.
Fuͤrs andere, wie die jaͤhrliche Rechnung uͤber das eingenommene Jntereſſe von dieſem Capital in Beziehung auf jene Tabell bequem koͤnne gefuͤh- ret werden.
Anmerk. Zur Erlaͤuterung will ich ſo wohl von jener Tabelle als auch von dieſer Rechnung einen kurzen Abriß liefern. Er iſt dieſer:
Anſchlag
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Des Cammer-Weſens 2. Abſchnitt,
hen kann. Kann ein Gebaͤude dem Eigenthums-
Herrn bey guten Umſtaͤnden jaͤhrlich 200. Thaler
tragen, ſo kann man die jaͤhrliche gewiſſe Nu-
tzung auf 100. Thaler rechnen. Setzet man nun
von dieſem Capital das fuͤrſtliche Jntereſſe nach der
Wahrſcheinlichkeit, welche die Umſtaͤnde liefern,
auf 5. 8. 10. pro Cent und ſo ferner, ſo hat
man eine Einnahme, auf welche man Rechnung
machen kann. Gewinnet der Beſitzer in einem
Jahre die voͤllige Nutzung, ſo gewinnet auch der
Fuͤrſt. Und dieſer Ueberſchuß kann alsdenn zu
außerordentlichen Ausgaben angewendet werden.
§. 74.
Aus dieſem, was wir von den Gebaͤuden abgehan-
delt haben, koͤnnen wir leicht begreifen:
Einmahl, wie eine Tabell zur Beſtimmung des
fuͤrſtlichen Jntereſſe aus den Nutzungen der
Gebaͤude zu verfertigen.
Fuͤrs andere, wie die jaͤhrliche Rechnung uͤber das
eingenommene Jntereſſe von dieſem Capital in
Beziehung auf jene Tabell bequem koͤnne gefuͤh-
ret werden.
Anmerk. Zur Erlaͤuterung will ich ſo wohl
von jener Tabelle als auch von dieſer Rechnung
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 614. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/634>, abgerufen am 24.11.2024.
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