Die andere Regel: Jst das Ober-Policey-Col- legium regelmäßig gestiftet worden, so ist es nützlich, wenn dieses es jährlich vest- setzet, wie hoch diese Nutzung der Gebäude im Anschlage zu bringen. Der Entwurf, den wir §. 389. folg. der Policey von dem Ober- Policey-Collegio geliefert haben, giebt uns Gründe zu lehren, daß dieses die jährliche Nu- tzungen der Gebäude, in wie weit sie sich auf den ganzen Zusammenhang des Staats bezie- hen, am besten wissen könne. Jst dieses, so kann es auch die Größe des fürstlichen Jnter- esse bey diesem Punkte am sichersten bestimmen. Dieß ist der erste Vortheil. (S. die erste Regel.) Der andere Vortheil ist dieser: Es ist dieses ein bequemes Mittel, einen Theil von der jähr- lichen Ab-oder Zunahme der Nahrung im Staate zu übersehen, und dieses ist eine sehr wichtige Beschäftigung der Cammer. (§. 19.)
Anmerk. Es kann dieser Lehre etwas entgegen gesetzet werden, was stark genug ist, viele zurück zu halten, ihr den Beyfall zu geben, den die von uns gelieferten Beweise erfodern. Es ist dieses: Die Cammer muß bey ihrer Einrichtung jährlich auf eine gewisse Einnahme Rechnung machen. Sollten diese Regeln beobachtet werden, so würde die Einnahme ungewiß bleiben. Folglich kann die Cammer dabey nicht bestehen. Jch verwillige den Haupt-Satz. Jch läugne aber die daher gemachte Folge. Bey einer ungewissen aber doch wahr- scheinlichen Einnahme kann die als gewiß ange- nommen werden, welche bey mittelmäßigen Vor- theilen zu gewinnen. Denn wenn diese auf der einen Seite fällt, so steigt sie auf der andern, daß doch mehrentheils die Rechnung im ganzen beste-
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von dem Reichthum der Unterthanen.
Die andere Regel: Jſt das Ober-Policey-Col- legium regelmaͤßig geſtiftet worden, ſo iſt es nuͤtzlich, wenn dieſes es jaͤhrlich veſt- ſetzet, wie hoch dieſe Nutzung der Gebaͤude im Anſchlage zu bringen. Der Entwurf, den wir §. 389. folg. der Policey von dem Ober- Policey-Collegio geliefert haben, giebt uns Gruͤnde zu lehren, daß dieſes die jaͤhrliche Nu- tzungen der Gebaͤude, in wie weit ſie ſich auf den ganzen Zuſammenhang des Staats bezie- hen, am beſten wiſſen koͤnne. Jſt dieſes, ſo kann es auch die Groͤße des fuͤrſtlichen Jnter- eſſe bey dieſem Punkte am ſicherſten beſtimmen. Dieß iſt der erſte Vortheil. (S. die erſte Regel.) Der andere Vortheil iſt dieſer: Es iſt dieſes ein bequemes Mittel, einen Theil von der jaͤhr- lichen Ab-oder Zunahme der Nahrung im Staate zu uͤberſehen, und dieſes iſt eine ſehr wichtige Beſchaͤftigung der Cammer. (§. 19.)
Anmerk. Es kann dieſer Lehre etwas entgegen geſetzet werden, was ſtark genug iſt, viele zuruͤck zu halten, ihr den Beyfall zu geben, den die von uns gelieferten Beweiſe erfodern. Es iſt dieſes: Die Cammer muß bey ihrer Einrichtung jaͤhrlich auf eine gewiſſe Einnahme Rechnung machen. Sollten dieſe Regeln beobachtet werden, ſo wuͤrde die Einnahme ungewiß bleiben. Folglich kann die Cammer dabey nicht beſtehen. Jch verwillige den Haupt-Satz. Jch laͤugne aber die daher gemachte Folge. Bey einer ungewiſſen aber doch wahr- ſcheinlichen Einnahme kann die als gewiß ange- nommen werden, welche bey mittelmaͤßigen Vor- theilen zu gewinnen. Denn wenn dieſe auf der einen Seite faͤllt, ſo ſteigt ſie auf der andern, daß doch mehrentheils die Rechnung im ganzen beſte-
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von dem Reichthum der Unterthanen.
Die andere Regel: Jſt das Ober-Policey-Col-
legium regelmaͤßig geſtiftet worden, ſo iſt
es nuͤtzlich, wenn dieſes es jaͤhrlich veſt-
ſetzet, wie hoch dieſe Nutzung der Gebaͤude
im Anſchlage zu bringen. Der Entwurf,
den wir §. 389. folg. der Policey von dem Ober-
Policey-Collegio geliefert haben, giebt uns
Gruͤnde zu lehren, daß dieſes die jaͤhrliche Nu-
tzungen der Gebaͤude, in wie weit ſie ſich auf
den ganzen Zuſammenhang des Staats bezie-
hen, am beſten wiſſen koͤnne. Jſt dieſes, ſo
kann es auch die Groͤße des fuͤrſtlichen Jnter-
eſſe bey dieſem Punkte am ſicherſten beſtimmen.
Dieß iſt der erſte Vortheil. (S. die erſte Regel.)
Der andere Vortheil iſt dieſer: Es iſt dieſes
ein bequemes Mittel, einen Theil von der jaͤhr-
lichen Ab-oder Zunahme der Nahrung im
Staate zu uͤberſehen, und dieſes iſt eine ſehr
wichtige Beſchaͤftigung der Cammer. (§. 19.)
Anmerk. Es kann dieſer Lehre etwas entgegen
geſetzet werden, was ſtark genug iſt, viele zuruͤck
zu halten, ihr den Beyfall zu geben, den die von
uns gelieferten Beweiſe erfodern. Es iſt dieſes:
Die Cammer muß bey ihrer Einrichtung jaͤhrlich
auf eine gewiſſe Einnahme Rechnung machen.
Sollten dieſe Regeln beobachtet werden, ſo wuͤrde
die Einnahme ungewiß bleiben. Folglich kann die
Cammer dabey nicht beſtehen. Jch verwillige den
Haupt-Satz. Jch laͤugne aber die daher gemachte
Folge. Bey einer ungewiſſen aber doch wahr-
ſcheinlichen Einnahme kann die als gewiß ange-
nommen werden, welche bey mittelmaͤßigen Vor-
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 613. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/633>, abgerufen am 21.11.2024.
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