von dem Erfolg der Sache überliefern. Dieß Colle- gium kann alsdenn alles untersuchen. Wenn es mer- ket, daß die Krankheiten in einigen besondern Umstän- den, die sich im Staate ereignen, gegründet, diese dem Policey-Collegio berichten, und diejenigen Mittel vorschlagen, wodurch diesem Uebel könne vorgebeuget werden.
Anmerk. Vielleicht könnte durch diesen Weg zugleich vieles Unglück verhindert werden, das viele Land-Wirthe bey der Viehzucht drükket.
§. 162.
Hiebey entstehet noch eine besondere Aufgabe, dieVon den Apotheken. wir kürzlich auflösen wollen. Es wird gefragt: was ist dem Staate am nützlichsten? dieß, daß öffentliche Apotheken im Lande gehalten werden, oder dieß, daß einem jeden Arzte frey gelassen wird, seine Arzeneyen selbst auszuarbeiten. Niemand wird es läugnen, daß öffentliche Apotheken einem Lande nützlich sind, wenn Sie unter der Aufsicht verpflichteter Aerzte stehen. Diese können verschiedene Dinge auf einmal in großer Menge ausarbeiten, und daher werden dergleichen Dinge wohlfeiler. Dieß aber ist dem Staate nüzlich. Stehen sie überdieß unter der Aufsicht verpflichteter Aerzte, so hat man keinen Grund, zu glauben, daß die zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit dienliche Mittel verfälscht werden. Diesem ohngeachtet habe ich Grund, zu glauben, die andere Freyheit könne bey den Apotheken bestehen, und dem Staate sey es nicht schädlich, diese zu dulden. Dieses Urtheil gründet sich einmahl in dem §. 118. Fürs andere, daß dieß der Weg sey, vorzügliche Arzeneyen in einem Staate zu bekommen. Diese ziehen Geld ins Land, und der Arzt kann sich besser ernähren. Dieß giebt
den
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von der Erhaltung der Geſundheit.
von dem Erfolg der Sache uͤberliefern. Dieß Colle- gium kann alsdenn alles unterſuchen. Wenn es mer- ket, daß die Krankheiten in einigen beſondern Umſtaͤn- den, die ſich im Staate ereignen, gegruͤndet, dieſe dem Policey-Collegio berichten, und diejenigen Mittel vorſchlagen, wodurch dieſem Uebel koͤnne vorgebeuget werden.
Anmerk. Vielleicht koͤnnte durch dieſen Weg zugleich vieles Ungluͤck verhindert werden, das viele Land-Wirthe bey der Viehzucht druͤkket.
§. 162.
Hiebey entſtehet noch eine beſondere Aufgabe, dieVon den Apotheken. wir kuͤrzlich aufloͤſen wollen. Es wird gefragt: was iſt dem Staate am nuͤtzlichſten? dieß, daß oͤffentliche Apotheken im Lande gehalten werden, oder dieß, daß einem jeden Arzte frey gelaſſen wird, ſeine Arzeneyen ſelbſt auszuarbeiten. Niemand wird es laͤugnen, daß oͤffentliche Apotheken einem Lande nuͤtzlich ſind, wenn Sie unter der Aufſicht verpflichteter Aerzte ſtehen. Dieſe koͤnnen verſchiedene Dinge auf einmal in großer Menge ausarbeiten, und daher werden dergleichen Dinge wohlfeiler. Dieß aber iſt dem Staate nuͤzlich. Stehen ſie uͤberdieß unter der Aufſicht verpflichteter Aerzte, ſo hat man keinen Grund, zu glauben, daß die zur Erhaltung und Wiederherſtellung der Geſundheit dienliche Mittel verfaͤlſcht werden. Dieſem ohngeachtet habe ich Grund, zu glauben, die andere Freyheit koͤnne bey den Apotheken beſtehen, und dem Staate ſey es nicht ſchaͤdlich, dieſe zu dulden. Dieſes Urtheil gruͤndet ſich einmahl in dem §. 118. Fuͤrs andere, daß dieß der Weg ſey, vorzuͤgliche Arzeneyen in einem Staate zu bekommen. Dieſe ziehen Geld ins Land, und der Arzt kann ſich beſſer ernaͤhren. Dieß giebt
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von der Erhaltung der Geſundheit.
von dem Erfolg der Sache uͤberliefern. Dieß Colle-
gium kann alsdenn alles unterſuchen. Wenn es mer-
ket, daß die Krankheiten in einigen beſondern Umſtaͤn-
den, die ſich im Staate ereignen, gegruͤndet, dieſe
dem Policey-Collegio berichten, und diejenigen Mittel
vorſchlagen, wodurch dieſem Uebel koͤnne vorgebeuget
werden.
Anmerk. Vielleicht koͤnnte durch dieſen Weg
zugleich vieles Ungluͤck verhindert werden, das viele
Land-Wirthe bey der Viehzucht druͤkket.
§. 162.
Hiebey entſtehet noch eine beſondere Aufgabe, die
wir kuͤrzlich aufloͤſen wollen. Es wird gefragt: was
iſt dem Staate am nuͤtzlichſten? dieß, daß oͤffentliche
Apotheken im Lande gehalten werden, oder dieß, daß
einem jeden Arzte frey gelaſſen wird, ſeine Arzeneyen
ſelbſt auszuarbeiten. Niemand wird es laͤugnen, daß
oͤffentliche Apotheken einem Lande nuͤtzlich ſind, wenn
Sie unter der Aufſicht verpflichteter Aerzte ſtehen.
Dieſe koͤnnen verſchiedene Dinge auf einmal in großer
Menge ausarbeiten, und daher werden dergleichen
Dinge wohlfeiler. Dieß aber iſt dem Staate nuͤzlich.
Stehen ſie uͤberdieß unter der Aufſicht verpflichteter
Aerzte, ſo hat man keinen Grund, zu glauben, daß die zur
Erhaltung und Wiederherſtellung der Geſundheit
dienliche Mittel verfaͤlſcht werden. Dieſem ohngeachtet
habe ich Grund, zu glauben, die andere Freyheit koͤnne
bey den Apotheken beſtehen, und dem Staate ſey es
nicht ſchaͤdlich, dieſe zu dulden. Dieſes Urtheil gruͤndet
ſich einmahl in dem §. 118. Fuͤrs andere, daß
dieß der Weg ſey, vorzuͤgliche Arzeneyen in einem
Staate zu bekommen. Dieſe ziehen Geld ins Land,
und der Arzt kann ſich beſſer ernaͤhren. Dieß giebt
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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 481. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/501>, abgerufen am 03.12.2024.
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