Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835.Zweites Capitel. menhalten, und mit den 18 Centurien patricischer undplebejischer Ritter, die von Standeswegen außer den Clas- sen mitstimmen, ebenfalls einig sind, diese 98 Stimmen ganz allein den Sieg davon tragen; denn die niedrigeren Classen treten ihnen mit nur 97 Centurien gegenüber. Aber außer der Centurien-Einrichtung und der Vermögens- Aristokratie ist der Gewalt der Zahl noch eine dritte Be- schaffenheits-Schranke gesetzt: ein Vorrecht des Alters, indem die Hälfte der Centurien jeder Classe den mehr als fünfundvierzigjährigen Bürgern eingeräumt wird, die doch der Kopfzahl nach nur etwa halb so stark als die jüngeren seyn konnten. Und viertens: die Wirksamkeit dieser Ver- sammlung hält überhaupt eine enggezogene Gränze. Jeder Antrag kam ihr vom Adels-Senat, auch der Vorschlag zu den Wahlen, nirgend eine rednerische Bewegung; es war eine stumme Volksversammlung, die der Centurien des Marsfelds, nur zur Annahme oder Verwerfung befugt. 52. Dennoch übte sie ein großes politisches Recht, Zweites Capitel. menhalten, und mit den 18 Centurien patriciſcher undplebejiſcher Ritter, die von Standeswegen außer den Claſ- ſen mitſtimmen, ebenfalls einig ſind, dieſe 98 Stimmen ganz allein den Sieg davon tragen; denn die niedrigeren Claſſen treten ihnen mit nur 97 Centurien gegenuͤber. Aber außer der Centurien-Einrichtung und der Vermoͤgens- Ariſtokratie iſt der Gewalt der Zahl noch eine dritte Be- ſchaffenheits-Schranke geſetzt: ein Vorrecht des Alters, indem die Haͤlfte der Centurien jeder Claſſe den mehr als fuͤnfundvierzigjaͤhrigen Buͤrgern eingeraͤumt wird, die doch der Kopfzahl nach nur etwa halb ſo ſtark als die juͤngeren ſeyn konnten. Und viertens: die Wirkſamkeit dieſer Ver- ſammlung haͤlt uͤberhaupt eine enggezogene Graͤnze. Jeder Antrag kam ihr vom Adels-Senat, auch der Vorſchlag zu den Wahlen, nirgend eine redneriſche Bewegung; es war eine ſtumme Volksverſammlung, die der Centurien des Marsfelds, nur zur Annahme oder Verwerfung befugt. 52. Dennoch uͤbte ſie ein großes politiſches Recht, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0048" n="36"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Zweites Capitel</hi>.</fw><lb/> menhalten, und mit den 18 Centurien patriciſcher und<lb/> plebejiſcher Ritter, die von Standeswegen außer den Claſ-<lb/> ſen mitſtimmen, ebenfalls einig ſind, dieſe 98 Stimmen<lb/> ganz allein den Sieg davon tragen; denn die niedrigeren<lb/> Claſſen treten ihnen mit nur 97 Centurien gegenuͤber.<lb/> Aber außer der Centurien-Einrichtung und der Vermoͤgens-<lb/> Ariſtokratie iſt der Gewalt der Zahl noch eine dritte Be-<lb/> ſchaffenheits-Schranke geſetzt: ein Vorrecht des Alters,<lb/> indem die Haͤlfte der Centurien jeder Claſſe den mehr als<lb/> fuͤnfundvierzigjaͤhrigen Buͤrgern eingeraͤumt wird, die doch<lb/> der Kopfzahl nach nur etwa halb ſo ſtark als die juͤngeren<lb/> ſeyn konnten. Und viertens: die Wirkſamkeit dieſer Ver-<lb/> ſammlung haͤlt uͤberhaupt eine enggezogene Graͤnze. Jeder<lb/> Antrag kam ihr vom Adels-Senat, auch der Vorſchlag<lb/> zu den Wahlen, nirgend eine redneriſche Bewegung; es<lb/> war eine ſtumme Volksverſammlung, die der Centurien<lb/> des Marsfelds, nur zur Annahme oder Verwerfung befugt.</p><lb/> <p>52. Dennoch uͤbte ſie ein großes politiſches Recht,<lb/> das <hi rendition="#g">Nein</hi>, und es ſchien den Patriciern zu viel damit<lb/> gethan. Die Veraͤnderung koſtete dem Servius Thron<lb/> und Leben. Bald war das Koͤnigthum ganz geſtuͤrzt. So-<lb/> lange der beiden Staͤnden furchtbare vertriebene Tyrann<lb/> lebte, wurden die Serviſchen Geſetze gehalten; man ſah<lb/> einen plebejiſchen Conſul, in Centuriat-Comitien erwaͤhlt.<lb/> Als aber Tarquin todt war, da blieb unerfuͤllt der wahr-<lb/> ſcheinliche Grundgedanke des <hi rendition="#g">Conſulats</hi>, den ſchon<lb/> Servius hegte, daß einer aus dem <hi rendition="#aq">populus</hi> und einer aus<lb/> der <hi rendition="#aq">plebs</hi> fortan die hoͤchſte Wuͤrde im Staate gepaart<lb/> bekleiden ſollten. Nicht allein die Waͤhlbarkeit, ſondern<lb/> auch das Wahlrecht behaupten die Curien fuͤr ſich allein,<lb/> ſie entziehen ſich dem Zehenten vom <hi rendition="#aq">ager publicus</hi> und<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [36/0048]
Zweites Capitel.
menhalten, und mit den 18 Centurien patriciſcher und
plebejiſcher Ritter, die von Standeswegen außer den Claſ-
ſen mitſtimmen, ebenfalls einig ſind, dieſe 98 Stimmen
ganz allein den Sieg davon tragen; denn die niedrigeren
Claſſen treten ihnen mit nur 97 Centurien gegenuͤber.
Aber außer der Centurien-Einrichtung und der Vermoͤgens-
Ariſtokratie iſt der Gewalt der Zahl noch eine dritte Be-
ſchaffenheits-Schranke geſetzt: ein Vorrecht des Alters,
indem die Haͤlfte der Centurien jeder Claſſe den mehr als
fuͤnfundvierzigjaͤhrigen Buͤrgern eingeraͤumt wird, die doch
der Kopfzahl nach nur etwa halb ſo ſtark als die juͤngeren
ſeyn konnten. Und viertens: die Wirkſamkeit dieſer Ver-
ſammlung haͤlt uͤberhaupt eine enggezogene Graͤnze. Jeder
Antrag kam ihr vom Adels-Senat, auch der Vorſchlag
zu den Wahlen, nirgend eine redneriſche Bewegung; es
war eine ſtumme Volksverſammlung, die der Centurien
des Marsfelds, nur zur Annahme oder Verwerfung befugt.
52. Dennoch uͤbte ſie ein großes politiſches Recht,
das Nein, und es ſchien den Patriciern zu viel damit
gethan. Die Veraͤnderung koſtete dem Servius Thron
und Leben. Bald war das Koͤnigthum ganz geſtuͤrzt. So-
lange der beiden Staͤnden furchtbare vertriebene Tyrann
lebte, wurden die Serviſchen Geſetze gehalten; man ſah
einen plebejiſchen Conſul, in Centuriat-Comitien erwaͤhlt.
Als aber Tarquin todt war, da blieb unerfuͤllt der wahr-
ſcheinliche Grundgedanke des Conſulats, den ſchon
Servius hegte, daß einer aus dem populus und einer aus
der plebs fortan die hoͤchſte Wuͤrde im Staate gepaart
bekleiden ſollten. Nicht allein die Waͤhlbarkeit, ſondern
auch das Wahlrecht behaupten die Curien fuͤr ſich allein,
ſie entziehen ſich dem Zehenten vom ager publicus und
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