Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835.Siebentes Capitel. nicht im öffentlichen Recht hervortreten lassen. Das for-dert seine Selbsterhaltung. Es muß daher sich durch die politische Wendung der Zeit wesentlich belästigt fühlen und könnte es noch mehr werden, wenn es die Erfahrung machen sollte, daß sich der Kunstfleiß mit seinen neuen Mitteln nicht befördern läßt, ohne einen gewaltigen Um- schwung in der Sinnesart der schwerarbeitenden Classe hervorzubringen, die aus allen erblichen Gewohnheiten gerückt und in die Berufswahl hineingedrängt wird. Der Unbedacht derer, die das übersehen, wie wenig Öster- reichs Stellung zu den politischen Strebungen der Gegen- wart eine Sache der freien Wahl sey, ist bloß der Un- weisheit derer zu vergleichen, die darum weil dem so ist, alles Land auf den Österreichischen Fuß gebracht haben möchten. Vielmehr ist das A. E. J. O. U. Kaiser Fried- richs III. eben aus diesem Grunde unanwendbarer als je zuvor geworden. 199. Der Deutsche Bund bildet drei große politische Ein Staat begiebt sich freiwillig in einen ewigen Staa- Siebentes Capitel. nicht im oͤffentlichen Recht hervortreten laſſen. Das for-dert ſeine Selbſterhaltung. Es muß daher ſich durch die politiſche Wendung der Zeit weſentlich belaͤſtigt fuͤhlen und koͤnnte es noch mehr werden, wenn es die Erfahrung machen ſollte, daß ſich der Kunſtfleiß mit ſeinen neuen Mitteln nicht befoͤrdern laͤßt, ohne einen gewaltigen Um- ſchwung in der Sinnesart der ſchwerarbeitenden Claſſe hervorzubringen, die aus allen erblichen Gewohnheiten geruͤckt und in die Berufswahl hineingedraͤngt wird. Der Unbedacht derer, die das uͤberſehen, wie wenig Öſter- reichs Stellung zu den politiſchen Strebungen der Gegen- wart eine Sache der freien Wahl ſey, iſt bloß der Un- weisheit derer zu vergleichen, die darum weil dem ſo iſt, alles Land auf den Öſterreichiſchen Fuß gebracht haben moͤchten. Vielmehr iſt das A. E. J. O. U. Kaiſer Fried- richs III. eben aus dieſem Grunde unanwendbarer als je zuvor geworden. 199. Der Deutſche Bund bildet drei große politiſche Ein Staat begiebt ſich freiwillig in einen ewigen Staa- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0180" n="168"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Siebentes Capitel</hi>.</fw><lb/> nicht im oͤffentlichen Recht hervortreten laſſen. Das for-<lb/> dert ſeine Selbſterhaltung. Es muß daher ſich durch die<lb/> politiſche Wendung der Zeit weſentlich belaͤſtigt fuͤhlen und<lb/> koͤnnte es noch mehr werden, wenn es die Erfahrung<lb/> machen ſollte, daß ſich der Kunſtfleiß mit ſeinen neuen<lb/> Mitteln nicht befoͤrdern laͤßt, ohne einen gewaltigen Um-<lb/> ſchwung in der Sinnesart der ſchwerarbeitenden Claſſe<lb/> hervorzubringen, die aus allen erblichen Gewohnheiten<lb/> geruͤckt und in die Berufswahl hineingedraͤngt wird.<lb/> Der Unbedacht derer, die das uͤberſehen, wie wenig Öſter-<lb/> reichs Stellung zu den politiſchen Strebungen der Gegen-<lb/> wart eine Sache der freien Wahl ſey, iſt bloß der Un-<lb/> weisheit derer zu vergleichen, die darum weil dem ſo iſt,<lb/> alles Land auf den Öſterreichiſchen Fuß gebracht haben<lb/> moͤchten. Vielmehr iſt das A. E. J. O. U. Kaiſer Fried-<lb/> richs <hi rendition="#aq">III.</hi> eben aus dieſem Grunde unanwendbarer als je<lb/> zuvor geworden.</p><lb/> <p>199. Der Deutſche Bund bildet drei große politiſche<lb/> Maſſen: Öſterreich, welches keine allgemeine Reichsſtaͤnde<lb/> mit geſetzgebender Gewalt haben kann, Preußen, welches<lb/> dieſe haben kann, aber nicht hat, und das, wenn man<lb/> will, conſtitutionelle Deutſchland, deſſen Einwohner Ver-<lb/> faſſungsrechte beſitzen. Auf alle drei Laͤndermaſſen muß<lb/> das Bundesverhaͤltniß beſtimmend einwirken, am meiſten<lb/> aber auf die dritte, als aus minder maͤchtigen Staaten<lb/> und mehrentheils aus ſolchen beſtehend, welche vollſtaͤndig<lb/> im Bunde enthalten ſind, keinen Schwerpunkt auch außer<lb/> dem Bunde haben. Jeder Bund verlangt Opfer, von denen<lb/> aber die meiſten, die ihn am wenigſten entbehren koͤnnen.</p><lb/> <p>Ein Staat begiebt ſich freiwillig in einen ewigen Staa-<lb/> tenbund, wenn er entweder ſich nicht Macht genug zu-<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [168/0180]
Siebentes Capitel.
nicht im oͤffentlichen Recht hervortreten laſſen. Das for-
dert ſeine Selbſterhaltung. Es muß daher ſich durch die
politiſche Wendung der Zeit weſentlich belaͤſtigt fuͤhlen und
koͤnnte es noch mehr werden, wenn es die Erfahrung
machen ſollte, daß ſich der Kunſtfleiß mit ſeinen neuen
Mitteln nicht befoͤrdern laͤßt, ohne einen gewaltigen Um-
ſchwung in der Sinnesart der ſchwerarbeitenden Claſſe
hervorzubringen, die aus allen erblichen Gewohnheiten
geruͤckt und in die Berufswahl hineingedraͤngt wird.
Der Unbedacht derer, die das uͤberſehen, wie wenig Öſter-
reichs Stellung zu den politiſchen Strebungen der Gegen-
wart eine Sache der freien Wahl ſey, iſt bloß der Un-
weisheit derer zu vergleichen, die darum weil dem ſo iſt,
alles Land auf den Öſterreichiſchen Fuß gebracht haben
moͤchten. Vielmehr iſt das A. E. J. O. U. Kaiſer Fried-
richs III. eben aus dieſem Grunde unanwendbarer als je
zuvor geworden.
199. Der Deutſche Bund bildet drei große politiſche
Maſſen: Öſterreich, welches keine allgemeine Reichsſtaͤnde
mit geſetzgebender Gewalt haben kann, Preußen, welches
dieſe haben kann, aber nicht hat, und das, wenn man
will, conſtitutionelle Deutſchland, deſſen Einwohner Ver-
faſſungsrechte beſitzen. Auf alle drei Laͤndermaſſen muß
das Bundesverhaͤltniß beſtimmend einwirken, am meiſten
aber auf die dritte, als aus minder maͤchtigen Staaten
und mehrentheils aus ſolchen beſtehend, welche vollſtaͤndig
im Bunde enthalten ſind, keinen Schwerpunkt auch außer
dem Bunde haben. Jeder Bund verlangt Opfer, von denen
aber die meiſten, die ihn am wenigſten entbehren koͤnnen.
Ein Staat begiebt ſich freiwillig in einen ewigen Staa-
tenbund, wenn er entweder ſich nicht Macht genug zu-
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