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Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845.

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wohner von Städten, Flecken, Dörfern, welche die Waf-
fen ergreifen, und ihre Häuser werden verbrannt. In Ab-
sicht der Linientruppen hat es nun zwar bei der Ermahnung,
zum Könige zurückzukehren, sein Bewenden; was dagegen
die Stadt Paris angeht, so werden alle Mitglieder der
Nationalversammlung, der Municipalität, der National-
garde wegen jedes Vergehns gegen den König und seine
Familie verantwortlich gemacht, "und außerdem erklären
Ihre Kaiserliche und Königliche Majestäten, daß wenn dem
Schlosse der Tuilerien Gewalt oder Zwang geschieht und
die geringste Gewaltthätigkeit dem Könige, der Königin
und der königlichen Familie zugefügt wird, -- sie eine
exemplarische und für immer denkwürdige Rache nehmen
werden, indem sie die Stadt Paris der militärischen
Execution und einer gänzlichen Zerstörung überliefern, die
schuldigen Aufrührer aber dem verdienten Strafgericht."
Dagegen werden dieselben Majestäten sich bei Seiner aller-
christlichsten Majestät verwenden, den Bewohnern von
Paris, wenn sie sich unterwürfig zeigen, ihr Unrecht, ihre
Verirrungen zu verzeihen. Der König wird eingeladen,
sich einer Escorte, welche man ihm senden wird, zu bedie-
nen, um sich in eine Gränzstadt zu begeben und daselbst
nach seinem Willen und durch Berufungen, welche ihm
zweckmäßig scheinen, die künftige Verwaltung des König-
reiches festzusetzen. Hiemit aber schien noch nicht einmal
genug gethan. Der Herzog schickte eine nachträgliche Er-
Juli 27.klärung hinterdrein, welche in dem Falle der Entführung

wohner von Städten, Flecken, Dörfern, welche die Waf-
fen ergreifen, und ihre Häuſer werden verbrannt. In Ab-
ſicht der Linientruppen hat es nun zwar bei der Ermahnung,
zum Könige zurückzukehren, ſein Bewenden; was dagegen
die Stadt Paris angeht, ſo werden alle Mitglieder der
Nationalverſammlung, der Municipalität, der National-
garde wegen jedes Vergehns gegen den König und ſeine
Familie verantwortlich gemacht, „und außerdem erklären
Ihre Kaiſerliche und Königliche Majeſtäten, daß wenn dem
Schloſſe der Tuilerien Gewalt oder Zwang geſchieht und
die geringſte Gewaltthätigkeit dem Könige, der Königin
und der königlichen Familie zugefügt wird, — ſie eine
exemplariſche und für immer denkwürdige Rache nehmen
werden, indem ſie die Stadt Paris der militäriſchen
Execution und einer gänzlichen Zerſtörung überliefern, die
ſchuldigen Aufrührer aber dem verdienten Strafgericht.“
Dagegen werden dieſelben Majeſtäten ſich bei Seiner aller-
chriſtlichſten Majeſtät verwenden, den Bewohnern von
Paris, wenn ſie ſich unterwürfig zeigen, ihr Unrecht, ihre
Verirrungen zu verzeihen. Der König wird eingeladen,
ſich einer Escorte, welche man ihm ſenden wird, zu bedie-
nen, um ſich in eine Gränzſtadt zu begeben und daſelbſt
nach ſeinem Willen und durch Berufungen, welche ihm
zweckmäßig ſcheinen, die künftige Verwaltung des König-
reiches feſtzuſetzen. Hiemit aber ſchien noch nicht einmal
genug gethan. Der Herzog ſchickte eine nachträgliche Er-
Juli 27.klärung hinterdrein, welche in dem Falle der Entführung

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[442/0452] wohner von Städten, Flecken, Dörfern, welche die Waf- fen ergreifen, und ihre Häuſer werden verbrannt. In Ab- ſicht der Linientruppen hat es nun zwar bei der Ermahnung, zum Könige zurückzukehren, ſein Bewenden; was dagegen die Stadt Paris angeht, ſo werden alle Mitglieder der Nationalverſammlung, der Municipalität, der National- garde wegen jedes Vergehns gegen den König und ſeine Familie verantwortlich gemacht, „und außerdem erklären Ihre Kaiſerliche und Königliche Majeſtäten, daß wenn dem Schloſſe der Tuilerien Gewalt oder Zwang geſchieht und die geringſte Gewaltthätigkeit dem Könige, der Königin und der königlichen Familie zugefügt wird, — ſie eine exemplariſche und für immer denkwürdige Rache nehmen werden, indem ſie die Stadt Paris der militäriſchen Execution und einer gänzlichen Zerſtörung überliefern, die ſchuldigen Aufrührer aber dem verdienten Strafgericht.“ Dagegen werden dieſelben Majeſtäten ſich bei Seiner aller- chriſtlichſten Majeſtät verwenden, den Bewohnern von Paris, wenn ſie ſich unterwürfig zeigen, ihr Unrecht, ihre Verirrungen zu verzeihen. Der König wird eingeladen, ſich einer Escorte, welche man ihm ſenden wird, zu bedie- nen, um ſich in eine Gränzſtadt zu begeben und daſelbſt nach ſeinem Willen und durch Berufungen, welche ihm zweckmäßig ſcheinen, die künftige Verwaltung des König- reiches feſtzuſetzen. Hiemit aber ſchien noch nicht einmal genug gethan. Der Herzog ſchickte eine nachträgliche Er- klärung hinterdrein, welche in dem Falle der Entführung Juli 27.

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Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845, S. 442. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_geschichte_1845/452>, abgerufen am 27.04.2024.