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Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845.

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Schwächen, sein Gelingen hing von zwei Gewalten ab,
von dem Auslande und von der Nationalversammlung,
aber er hatte den unermeßlichen Vorzug, den König nicht
zu verwickeln und seine Thatkraft erst in Anspruch zu neh-
men, wenn keine Wahl mehr bleibt. Inzwischen erklärte
sich Bouille bereit auch zur Ausführung des Breteuilschen
Anschlages zu helfen, ohne ihm darum mehr zu vertrauen.
Einen vierten Plan bildete Mirabeau im Februar 1791
Jan. 29
bis
Febr. 13.
aus, wunderbar genug gerade zu der Zeit, da er Prä-
sident der Nationalversammlung war. Er bekleidet diese
Würde zum ersten Male, denn Eifersucht und Mistrauen
sind Ursache daß man ihn bei 42 Wahlen übergangen
hat, aber keine Präsidentur ist mit solcher Sicherheit und
Geschicklichkeit, mit solcher Achtung gegen die Versamm-
lung und zugleich so Achtung gebietend geführt als die
dreiundvierzigste. Mirabeau's Plan war: Man muß eine
Auflösung der Nationalversammlung bewirken, indem sie
von den Departements aus gefordert wird. Dahin bringt
man es, indem man unter dem Vorwande, die Einthei-
lung des Königreichs in Departements, Districte, Can-
tons völlig ins Leben zu rufen, aller Orten hin königliche
Commissarien absendet; diese müssen die Gemüther dafür
stimmen und daß die neuen Wahlen einsichtig geschehen.
Die neue Versammlung unterwirft die Verfassung einer
Revision, deren Grundlagen sind: die Theilung des ge-
setzgebenden Körpers in zwei Kammern, das absolute
Veto des Königs und sein Recht die zwei Kammern auf-

Schwächen, ſein Gelingen hing von zwei Gewalten ab,
von dem Auslande und von der Nationalverſammlung,
aber er hatte den unermeßlichen Vorzug, den König nicht
zu verwickeln und ſeine Thatkraft erſt in Anſpruch zu neh-
men, wenn keine Wahl mehr bleibt. Inzwiſchen erklärte
ſich Bouillé bereit auch zur Ausführung des Breteuilſchen
Anſchlages zu helfen, ohne ihm darum mehr zu vertrauen.
Einen vierten Plan bildete Mirabeau im Februar 1791
Jan. 29
bis
Febr. 13.
aus, wunderbar genug gerade zu der Zeit, da er Prä-
ſident der Nationalverſammlung war. Er bekleidet dieſe
Würde zum erſten Male, denn Eiferſucht und Mistrauen
ſind Urſache daß man ihn bei 42 Wahlen übergangen
hat, aber keine Präſidentur iſt mit ſolcher Sicherheit und
Geſchicklichkeit, mit ſolcher Achtung gegen die Verſamm-
lung und zugleich ſo Achtung gebietend geführt als die
dreiundvierzigſte. Mirabeau’s Plan war: Man muß eine
Auflöſung der Nationalverſammlung bewirken, indem ſie
von den Departements aus gefordert wird. Dahin bringt
man es, indem man unter dem Vorwande, die Einthei-
lung des Königreichs in Departements, Diſtricte, Can-
tons völlig ins Leben zu rufen, aller Orten hin königliche
Commiſſarien abſendet; dieſe müſſen die Gemüther dafür
ſtimmen und daß die neuen Wahlen einſichtig geſchehen.
Die neue Verſammlung unterwirft die Verfaſſung einer
Reviſion, deren Grundlagen ſind: die Theilung des ge-
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[354/0364] Schwächen, ſein Gelingen hing von zwei Gewalten ab, von dem Auslande und von der Nationalverſammlung, aber er hatte den unermeßlichen Vorzug, den König nicht zu verwickeln und ſeine Thatkraft erſt in Anſpruch zu neh- men, wenn keine Wahl mehr bleibt. Inzwiſchen erklärte ſich Bouillé bereit auch zur Ausführung des Breteuilſchen Anſchlages zu helfen, ohne ihm darum mehr zu vertrauen. Einen vierten Plan bildete Mirabeau im Februar 1791 aus, wunderbar genug gerade zu der Zeit, da er Prä- ſident der Nationalverſammlung war. Er bekleidet dieſe Würde zum erſten Male, denn Eiferſucht und Mistrauen ſind Urſache daß man ihn bei 42 Wahlen übergangen hat, aber keine Präſidentur iſt mit ſolcher Sicherheit und Geſchicklichkeit, mit ſolcher Achtung gegen die Verſamm- lung und zugleich ſo Achtung gebietend geführt als die dreiundvierzigſte. Mirabeau’s Plan war: Man muß eine Auflöſung der Nationalverſammlung bewirken, indem ſie von den Departements aus gefordert wird. Dahin bringt man es, indem man unter dem Vorwande, die Einthei- lung des Königreichs in Departements, Diſtricte, Can- tons völlig ins Leben zu rufen, aller Orten hin königliche Commiſſarien abſendet; dieſe müſſen die Gemüther dafür ſtimmen und daß die neuen Wahlen einſichtig geſchehen. Die neue Verſammlung unterwirft die Verfaſſung einer Reviſion, deren Grundlagen ſind: die Theilung des ge- ſetzgebenden Körpers in zwei Kammern, das abſolute Veto des Königs und ſein Recht die zwei Kammern auf- Jan. 29 bis Febr. 13.

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Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845, S. 354. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_geschichte_1845/364>, abgerufen am 14.05.2024.