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Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845.

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Mittheilungen machen? oder hat er das Recht auch vorzu-
schlagen, welche Partei zu ergreifen sey? Und wenn er
nun den Frieden will, soll der gesetzgebende Körper ihm
befehlen dürfen wider seinen Willen Krieg zu führen? Ich
wiederhole es, der gesetzgebende Körper regiert dann, un-
sere Verfassung verliert ihre Natur, sie soll monarchisch
seyn und sie würde rein aristokratisch werden. Ihr habt
nichts geantwortet auf diesen Einwurf und werdet nie im
Stande seyn darauf zu antworten. Ihr redet immerdar
allein von Verhinderung der ministeriellen Übergriffe, ich
aber rede zu Euch von den Mitteln, die Übergriffe einer re-
präsentativen Versammlung zu verhindern; ich rede zu
Euch von der Nothwendigkeit Halt zu machen, ja nicht zu
viel der natürlichen Strömung nachzugeben, welche jede
Verfassung unvermerkt auf das Princip zurücktreibt, aus
welchem sie entsprungen ist."

Auch Mirabeau hatte diesem Princip, dem Alles da-
mals beherrschenden, der Souveränität des Volks in sei-
nem Gesetzentwurfe gehuldigt. Sie machte es ihm un-
möglich, rein heraus zu sagen, wie wir wohl thun: "Der
König hat das Recht über Krieg und Frieden." Nichts-
destoweniger warf ihm Barnave vor, er lege unbedingt
in die Hände des Königs und seiner Minister das Recht
Feindseligkeiten anzufangen, einen Angriff zu machen.
Nicht ohne einige Sophistik, obgleich dem Wesen nach
wahr, erwidert Mirabeau darauf: "Nein ich gebe dem
Könige dieses Recht nicht, weil ich es ihm förmlich nehme;

Mittheilungen machen? oder hat er das Recht auch vorzu-
ſchlagen, welche Partei zu ergreifen ſey? Und wenn er
nun den Frieden will, ſoll der geſetzgebende Körper ihm
befehlen dürfen wider ſeinen Willen Krieg zu führen? Ich
wiederhole es, der geſetzgebende Körper regiert dann, un-
ſere Verfaſſung verliert ihre Natur, ſie ſoll monarchiſch
ſeyn und ſie würde rein ariſtokratiſch werden. Ihr habt
nichts geantwortet auf dieſen Einwurf und werdet nie im
Stande ſeyn darauf zu antworten. Ihr redet immerdar
allein von Verhinderung der miniſteriellen Übergriffe, ich
aber rede zu Euch von den Mitteln, die Übergriffe einer re-
präſentativen Verſammlung zu verhindern; ich rede zu
Euch von der Nothwendigkeit Halt zu machen, ja nicht zu
viel der natürlichen Strömung nachzugeben, welche jede
Verfaſſung unvermerkt auf das Princip zurücktreibt, aus
welchem ſie entſprungen iſt.“

Auch Mirabeau hatte dieſem Princip, dem Alles da-
mals beherrſchenden, der Souveränität des Volks in ſei-
nem Geſetzentwurfe gehuldigt. Sie machte es ihm un-
möglich, rein heraus zu ſagen, wie wir wohl thun: „Der
König hat das Recht über Krieg und Frieden.“ Nichts-
deſtoweniger warf ihm Barnave vor, er lege unbedingt
in die Hände des Königs und ſeiner Miniſter das Recht
Feindſeligkeiten anzufangen, einen Angriff zu machen.
Nicht ohne einige Sophiſtik, obgleich dem Weſen nach
wahr, erwidert Mirabeau darauf: „Nein ich gebe dem
Könige dieſes Recht nicht, weil ich es ihm förmlich nehme;

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[317/0327] Mittheilungen machen? oder hat er das Recht auch vorzu- ſchlagen, welche Partei zu ergreifen ſey? Und wenn er nun den Frieden will, ſoll der geſetzgebende Körper ihm befehlen dürfen wider ſeinen Willen Krieg zu führen? Ich wiederhole es, der geſetzgebende Körper regiert dann, un- ſere Verfaſſung verliert ihre Natur, ſie ſoll monarchiſch ſeyn und ſie würde rein ariſtokratiſch werden. Ihr habt nichts geantwortet auf dieſen Einwurf und werdet nie im Stande ſeyn darauf zu antworten. Ihr redet immerdar allein von Verhinderung der miniſteriellen Übergriffe, ich aber rede zu Euch von den Mitteln, die Übergriffe einer re- präſentativen Verſammlung zu verhindern; ich rede zu Euch von der Nothwendigkeit Halt zu machen, ja nicht zu viel der natürlichen Strömung nachzugeben, welche jede Verfaſſung unvermerkt auf das Princip zurücktreibt, aus welchem ſie entſprungen iſt.“ Auch Mirabeau hatte dieſem Princip, dem Alles da- mals beherrſchenden, der Souveränität des Volks in ſei- nem Geſetzentwurfe gehuldigt. Sie machte es ihm un- möglich, rein heraus zu ſagen, wie wir wohl thun: „Der König hat das Recht über Krieg und Frieden.“ Nichts- deſtoweniger warf ihm Barnave vor, er lege unbedingt in die Hände des Königs und ſeiner Miniſter das Recht Feindſeligkeiten anzufangen, einen Angriff zu machen. Nicht ohne einige Sophiſtik, obgleich dem Weſen nach wahr, erwidert Mirabeau darauf: „Nein ich gebe dem Könige dieſes Recht nicht, weil ich es ihm förmlich nehme;

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Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845, S. 317. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_geschichte_1845/327>, abgerufen am 30.11.2024.