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Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845.

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Grundbesitzer jubelten einer Ordnung der Dinge ent-
gegen, die solche Spenden brachte; Zurücknahme schien
in hohem Grade gefährlich. Statt aber einen Weg der
Vermittelung bei dem Könige zu suchen, rief Le Chape-
lier jenen schon einmal vom Verfassungsausschusse ausge-
sprochenen, aber damals nicht weiter erörterten gefähr-
lichen Satz zu Hülfe, welcher der Nationalversammlung
die alleinige Entscheidung über die Constitution beilegt,
und trat mit der Behauptung auf, die Sanction des Kö-
nigs bedeute in Bezug auf die Beschlüsse vom 4ten August
lediglich deren Bekanntmachung. Das nun war von Cha-
pelier nicht zum Verwundern, schmählicher war Mira-
beau's Billigung, weil er, tiefere Überzeugungen hegend,
vorzog, seine Popularität zu gelegener Zeit wieder aufzu-
frischen, indem er einen seiner Blitze gegen den Thron
schleuderte. "Die Mehrzahl von uns," sprach er, "hat
geglaubt, die Prüfung der constituirenden Gewalt in
ihrem Verhältnisse zum Fürsten sey im Grunde überflüssig
und unter solchen Umständen gefährlich. Aber diese Prü-
fung ist nur überflüssig, wenn wir Alle mindestens still-
schweigend die unbeschränkten Rechte der constituirenden
Gewalt voraussetzen. Werden sie in Zweifel gezogen, so
wird die Untersuchung nothwendig, und die Hauptgefahr
bestünde in der Unentschiedenheit der Frage. Wohl frei-
lich sind wir keine nackte Wilden vom Orinoko her, die
eine bürgerliche Gesellschaft erst bilden wollen. Wir sind
eine alte Nation und ohne Zweifel zu alt für unser Zeit-

Französische Revolution. 18

Grundbeſitzer jubelten einer Ordnung der Dinge ent-
gegen, die ſolche Spenden brachte; Zurücknahme ſchien
in hohem Grade gefährlich. Statt aber einen Weg der
Vermittelung bei dem Könige zu ſuchen, rief Le Chape-
lier jenen ſchon einmal vom Verfaſſungsausſchuſſe ausge-
ſprochenen, aber damals nicht weiter erörterten gefähr-
lichen Satz zu Hülfe, welcher der Nationalverſammlung
die alleinige Entſcheidung über die Conſtitution beilegt,
und trat mit der Behauptung auf, die Sanction des Kö-
nigs bedeute in Bezug auf die Beſchlüſſe vom 4ten Auguſt
lediglich deren Bekanntmachung. Das nun war von Cha-
pelier nicht zum Verwundern, ſchmählicher war Mira-
beau’s Billigung, weil er, tiefere Überzeugungen hegend,
vorzog, ſeine Popularität zu gelegener Zeit wieder aufzu-
friſchen, indem er einen ſeiner Blitze gegen den Thron
ſchleuderte. „Die Mehrzahl von uns,“ ſprach er, „hat
geglaubt, die Prüfung der conſtituirenden Gewalt in
ihrem Verhältniſſe zum Fürſten ſey im Grunde überflüſſig
und unter ſolchen Umſtänden gefährlich. Aber dieſe Prü-
fung iſt nur überflüſſig, wenn wir Alle mindeſtens ſtill-
ſchweigend die unbeſchränkten Rechte der conſtituirenden
Gewalt vorausſetzen. Werden ſie in Zweifel gezogen, ſo
wird die Unterſuchung nothwendig, und die Hauptgefahr
beſtünde in der Unentſchiedenheit der Frage. Wohl frei-
lich ſind wir keine nackte Wilden vom Orinoko her, die
eine bürgerliche Geſellſchaft erſt bilden wollen. Wir ſind
eine alte Nation und ohne Zweifel zu alt für unſer Zeit-

Franzöſiſche Revolution. 18
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[273/0283] Grundbeſitzer jubelten einer Ordnung der Dinge ent- gegen, die ſolche Spenden brachte; Zurücknahme ſchien in hohem Grade gefährlich. Statt aber einen Weg der Vermittelung bei dem Könige zu ſuchen, rief Le Chape- lier jenen ſchon einmal vom Verfaſſungsausſchuſſe ausge- ſprochenen, aber damals nicht weiter erörterten gefähr- lichen Satz zu Hülfe, welcher der Nationalverſammlung die alleinige Entſcheidung über die Conſtitution beilegt, und trat mit der Behauptung auf, die Sanction des Kö- nigs bedeute in Bezug auf die Beſchlüſſe vom 4ten Auguſt lediglich deren Bekanntmachung. Das nun war von Cha- pelier nicht zum Verwundern, ſchmählicher war Mira- beau’s Billigung, weil er, tiefere Überzeugungen hegend, vorzog, ſeine Popularität zu gelegener Zeit wieder aufzu- friſchen, indem er einen ſeiner Blitze gegen den Thron ſchleuderte. „Die Mehrzahl von uns,“ ſprach er, „hat geglaubt, die Prüfung der conſtituirenden Gewalt in ihrem Verhältniſſe zum Fürſten ſey im Grunde überflüſſig und unter ſolchen Umſtänden gefährlich. Aber dieſe Prü- fung iſt nur überflüſſig, wenn wir Alle mindeſtens ſtill- ſchweigend die unbeſchränkten Rechte der conſtituirenden Gewalt vorausſetzen. Werden ſie in Zweifel gezogen, ſo wird die Unterſuchung nothwendig, und die Hauptgefahr beſtünde in der Unentſchiedenheit der Frage. Wohl frei- lich ſind wir keine nackte Wilden vom Orinoko her, die eine bürgerliche Geſellſchaft erſt bilden wollen. Wir ſind eine alte Nation und ohne Zweifel zu alt für unſer Zeit- Franzöſiſche Revolution. 18

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Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845, S. 273. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_geschichte_1845/283>, abgerufen am 25.11.2024.