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Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845.

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sem Tage die Vereinigung unmittelbar erfolgt. Der Bi-Mai 27.
schof von Chartres, der alte Gönner von Sieyes, ein von
seinem Berufe in Redlichkeit erfüllter Prälat, drang tief
bewegt darauf. Dennoch ward es für das Mal abgewen-
det, und der König trat eilig mit Vergleichsvorschlägen
dazwischen. Jeder Stand soll zunächst für sich prüfen, den
beiden anderen Einsicht der Acten geben; bleiben dann
angefochtene Vollmachten übrig, so treten Commissarien
der drei Stände zusammen, schließlich entscheiden die Kam-
mern, können sie sich nicht einigen, der König. Diesen
Vorschlägen, deren Dolmetscher Necker in dem Ausschusse
der drei Stände war, fügte die Geistlichkeit sich gleich;
geschah es daß auch der Adel nachgab, so war dem unpri-
vilegirten Stande eine große Gefahr bereitet; er mußte
dann entweder aus seiner geschützten Stellung weichen und
auf Hoffnungen verzichten, die ihm Alles bedeuteten,
oder sich gegen Vorschläge auflehnen, die, wenn sie als
Vorschriften den Etats-generaux vorangegangen wären,
jedermann befriedigt hätten. Allein der Adel hatte schon
einige Tage vorher einen Beschluß gefaßt, welcher die
Berathung jedes Standes für sich und das Veto jedes
Standes für unabänderliche Grundsätze der französischen
Monarchie erklärte, und diesem Beschlusse getreu fiel seine
Erklärung dahin aus, daß er allein über die Wahlen seines
Standes zu entscheiden habe. Alsbald erklärten die Gemei-
nen, ein Vergleichsvorschlag, welchen eine der Parteien ver-
worfen habe, sey fruchtlos, und die Conferenzen brachen ab.Juni 9.


ſem Tage die Vereinigung unmittelbar erfolgt. Der Bi-Mai 27.
ſchof von Chartres, der alte Gönner von Sieyes, ein von
ſeinem Berufe in Redlichkeit erfüllter Prälat, drang tief
bewegt darauf. Dennoch ward es für das Mal abgewen-
det, und der König trat eilig mit Vergleichsvorſchlägen
dazwiſchen. Jeder Stand ſoll zunächſt für ſich prüfen, den
beiden anderen Einſicht der Acten geben; bleiben dann
angefochtene Vollmachten übrig, ſo treten Commiſſarien
der drei Stände zuſammen, ſchließlich entſcheiden die Kam-
mern, können ſie ſich nicht einigen, der König. Dieſen
Vorſchlägen, deren Dolmetſcher Necker in dem Ausſchuſſe
der drei Stände war, fügte die Geiſtlichkeit ſich gleich;
geſchah es daß auch der Adel nachgab, ſo war dem unpri-
vilegirten Stande eine große Gefahr bereitet; er mußte
dann entweder aus ſeiner geſchützten Stellung weichen und
auf Hoffnungen verzichten, die ihm Alles bedeuteten,
oder ſich gegen Vorſchläge auflehnen, die, wenn ſie als
Vorſchriften den Etats-généraux vorangegangen wären,
jedermann befriedigt hätten. Allein der Adel hatte ſchon
einige Tage vorher einen Beſchluß gefaßt, welcher die
Berathung jedes Standes für ſich und das Veto jedes
Standes für unabänderliche Grundſätze der franzöſiſchen
Monarchie erklärte, und dieſem Beſchluſſe getreu fiel ſeine
Erklärung dahin aus, daß er allein über die Wahlen ſeines
Standes zu entſcheiden habe. Alsbald erklärten die Gemei-
nen, ein Vergleichsvorſchlag, welchen eine der Parteien ver-
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[197/0207] ſem Tage die Vereinigung unmittelbar erfolgt. Der Bi- ſchof von Chartres, der alte Gönner von Sieyes, ein von ſeinem Berufe in Redlichkeit erfüllter Prälat, drang tief bewegt darauf. Dennoch ward es für das Mal abgewen- det, und der König trat eilig mit Vergleichsvorſchlägen dazwiſchen. Jeder Stand ſoll zunächſt für ſich prüfen, den beiden anderen Einſicht der Acten geben; bleiben dann angefochtene Vollmachten übrig, ſo treten Commiſſarien der drei Stände zuſammen, ſchließlich entſcheiden die Kam- mern, können ſie ſich nicht einigen, der König. Dieſen Vorſchlägen, deren Dolmetſcher Necker in dem Ausſchuſſe der drei Stände war, fügte die Geiſtlichkeit ſich gleich; geſchah es daß auch der Adel nachgab, ſo war dem unpri- vilegirten Stande eine große Gefahr bereitet; er mußte dann entweder aus ſeiner geſchützten Stellung weichen und auf Hoffnungen verzichten, die ihm Alles bedeuteten, oder ſich gegen Vorſchläge auflehnen, die, wenn ſie als Vorſchriften den Etats-généraux vorangegangen wären, jedermann befriedigt hätten. Allein der Adel hatte ſchon einige Tage vorher einen Beſchluß gefaßt, welcher die Berathung jedes Standes für ſich und das Veto jedes Standes für unabänderliche Grundſätze der franzöſiſchen Monarchie erklärte, und dieſem Beſchluſſe getreu fiel ſeine Erklärung dahin aus, daß er allein über die Wahlen ſeines Standes zu entſcheiden habe. Alsbald erklärten die Gemei- nen, ein Vergleichsvorſchlag, welchen eine der Parteien ver- worfen habe, ſey fruchtlos, und die Conferenzen brachen ab. Mai 27. Juni 9.

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Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845, S. 197. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_geschichte_1845/207>, abgerufen am 24.11.2024.