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Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845.

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nicht ahnte, daß nämlich auch die niedere Geistlichkeit für
wählbar erklärt ward und eben so der ganze Adel, ohne
Rücksicht darauf, ob er mit Lehen oder überhaupt nur mit
Grundstücken angesessen sey.

Es läßt sich nicht bezweifeln daß eine Verständigung mit
dem Parlament viel weiter geführt hätte. Die Mehrzahl
seiner Mitglieder bereute bitter jenen Schritt des Wider-
spruchsgeistes, welchen es mit seiner Volksgunst bezahlt
hatte; manche Räthe wünschten in die Reichsstände, sey's
vom Adel, sey's in den dritten Stand gewählt zu werden.
Das Parlament verrieth seine versöhnliche Stimmung
durch ein Erklärung an den König, worin es die ZahlDec. 5.
der Abgeordneten jedes Standes, als weder durch Gesetz
noch Herkommen bestimmt, dem königlichen Ermessen an-
heimstellte und einige volksfreundliche Wünsche hinzufügte,
als da sind: die Berufung der Reichsstände in festgesetzten
Zwischenräumen, die Verklagbarkeit der Minister durch
die Reichsstände vor dem Parlament, die Besteurung
nicht länger nach dem Stande, sondern nach der Steuer-
kraft; sogar der Preßfreiheit ward gedacht und daß die
Verantwortlichkeit der Verfasser vor dem Gesetz an die
Stelle der Censur treten möge. Es war der Augenblick
gekommen, da es möglich schien diese erste Körperschaft
des Staates, welche einzusehen anfing daß ihr Licht er-
bleiche, sobald es wieder Reichsstände gebe, für die
Stützung eines Verbesserungsplans ohne Umwälzung zu
gewinnen. Aber Necker hatte keinen Plan und auf seinen

nicht ahnte, daß nämlich auch die niedere Geiſtlichkeit für
wählbar erklärt ward und eben ſo der ganze Adel, ohne
Rückſicht darauf, ob er mit Lehen oder überhaupt nur mit
Grundſtücken angeſeſſen ſey.

Es läßt ſich nicht bezweifeln daß eine Verſtändigung mit
dem Parlament viel weiter geführt hätte. Die Mehrzahl
ſeiner Mitglieder bereute bitter jenen Schritt des Wider-
ſpruchsgeiſtes, welchen es mit ſeiner Volksgunſt bezahlt
hatte; manche Räthe wünſchten in die Reichsſtände, ſey’s
vom Adel, ſey’s in den dritten Stand gewählt zu werden.
Das Parlament verrieth ſeine verſöhnliche Stimmung
durch ein Erklärung an den König, worin es die ZahlDec. 5.
der Abgeordneten jedes Standes, als weder durch Geſetz
noch Herkommen beſtimmt, dem königlichen Ermeſſen an-
heimſtellte und einige volksfreundliche Wünſche hinzufügte,
als da ſind: die Berufung der Reichsſtände in feſtgeſetzten
Zwiſchenräumen, die Verklagbarkeit der Miniſter durch
die Reichsſtände vor dem Parlament, die Beſteurung
nicht länger nach dem Stande, ſondern nach der Steuer-
kraft; ſogar der Preßfreiheit ward gedacht und daß die
Verantwortlichkeit der Verfaſſer vor dem Geſetz an die
Stelle der Cenſur treten möge. Es war der Augenblick
gekommen, da es möglich ſchien dieſe erſte Körperſchaft
des Staates, welche einzuſehen anfing daß ihr Licht er-
bleiche, ſobald es wieder Reichsſtände gebe, für die
Stützung eines Verbeſſerungsplans ohne Umwälzung zu
gewinnen. Aber Necker hatte keinen Plan und auf ſeinen

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[151/0161] nicht ahnte, daß nämlich auch die niedere Geiſtlichkeit für wählbar erklärt ward und eben ſo der ganze Adel, ohne Rückſicht darauf, ob er mit Lehen oder überhaupt nur mit Grundſtücken angeſeſſen ſey. Es läßt ſich nicht bezweifeln daß eine Verſtändigung mit dem Parlament viel weiter geführt hätte. Die Mehrzahl ſeiner Mitglieder bereute bitter jenen Schritt des Wider- ſpruchsgeiſtes, welchen es mit ſeiner Volksgunſt bezahlt hatte; manche Räthe wünſchten in die Reichsſtände, ſey’s vom Adel, ſey’s in den dritten Stand gewählt zu werden. Das Parlament verrieth ſeine verſöhnliche Stimmung durch ein Erklärung an den König, worin es die Zahl der Abgeordneten jedes Standes, als weder durch Geſetz noch Herkommen beſtimmt, dem königlichen Ermeſſen an- heimſtellte und einige volksfreundliche Wünſche hinzufügte, als da ſind: die Berufung der Reichsſtände in feſtgeſetzten Zwiſchenräumen, die Verklagbarkeit der Miniſter durch die Reichsſtände vor dem Parlament, die Beſteurung nicht länger nach dem Stande, ſondern nach der Steuer- kraft; ſogar der Preßfreiheit ward gedacht und daß die Verantwortlichkeit der Verfaſſer vor dem Geſetz an die Stelle der Cenſur treten möge. Es war der Augenblick gekommen, da es möglich ſchien dieſe erſte Körperſchaft des Staates, welche einzuſehen anfing daß ihr Licht er- bleiche, ſobald es wieder Reichsſtände gebe, für die Stützung eines Verbeſſerungsplans ohne Umwälzung zu gewinnen. Aber Necker hatte keinen Plan und auf ſeinen Dec. 5.

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Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845, S. 151. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_geschichte_1845/161>, abgerufen am 24.11.2024.