Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845.es möglich ist, der Reichsstände zu den alten Verschleu- In Erwägung endlich daß das System des einzigen Erklärt das Parlament daß Frankreich eine Monarchie Daß einige unter diesen Gesetzen Grundgesetze sind, das Recht des regierenden Hauses zum Throne, von Mann zu Mann in Folge der Erstgeburt, mit Ausschließung der Töchter und ihrer Abkömmlinge; das Recht der Nation die Steuern durch ihre vor- schriftsmäßig einberufenen und zusammengesetzten Generalstaaten frei zu bewilligen; das rechtliche Herkommen und die Capitulationen der Provinzen; die Unentsetzbarkeit der Magistrate; Französische Revolution. 9
es möglich iſt, der Reichsſtände zu den alten Verſchleu- In Erwägung endlich daß das Syſtem des einzigen Erklärt das Parlament daß Frankreich eine Monarchie Daß einige unter dieſen Geſetzen Grundgeſetze ſind, das Recht des regierenden Hauſes zum Throne, von Mann zu Mann in Folge der Erſtgeburt, mit Ausſchließung der Töchter und ihrer Abkömmlinge; das Recht der Nation die Steuern durch ihre vor- ſchriftsmäßig einberufenen und zuſammengeſetzten Generalſtaaten frei zu bewilligen; das rechtliche Herkommen und die Capitulationen der Provinzen; die Unentſetzbarkeit der Magiſtrate; Franzöſiſche Revolution. 9
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es möglich iſt, der Reichsſtände zu den alten Verſchleu-
derungen zurückzukehren und zu dieſem Zwecke Mittel
anzuwenden, welche das Parlament zum Widerſtande
auffordern müßten, da es ſeine Pflicht iſt, mit uner-
ſchütterlicher Standhaftigkeit alle Plane, welche die
Rechte und Verpflichtungen der Nation gefährden, zu
bekämpfen, geſtützt auf dem Anſehn der Geſetze, dem
Worte des Königs, dem öffentlichen Glauben und der
Beſtimmung der öffentlichen Abgaben;
In Erwägung endlich daß das Syſtem des einzigen
Willens, welches ſich in den verſchiedenen unſerm
Herrn und Könige abgewonnenen Antworten klärlich
darſtellt, den traurigen Plan der Miniſter die Grund-
lagen der Monarchie zu vernichten aufdeckt, gegen wel-
chen der Nation keine andere Hülfe bleibt als eine förm-
liche Erklärung des Parlaments über die Grundſätze, zu
deren Wahrung es verpflichtet iſt und die Geſinnungen,
zu welchen es ſich immerdar bekennen wird:
Erklärt das Parlament daß Frankreich eine Monarchie
iſt, welche vom Könige nach Geſetzen regiert wird;
Daß einige unter dieſen Geſetzen Grundgeſetze ſind,
welche umfaſſen und heiligen
das Recht des regierenden Hauſes zum Throne,
von Mann zu Mann in Folge der Erſtgeburt, mit
Ausſchließung der Töchter und ihrer Abkömmlinge;
das Recht der Nation die Steuern durch ihre vor-
ſchriftsmäßig einberufenen und zuſammengeſetzten
Generalſtaaten frei zu bewilligen;
das rechtliche Herkommen und die Capitulationen
der Provinzen;
die Unentſetzbarkeit der Magiſtrate;
Franzöſiſche Revolution. 9
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