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Crosner, Alexius: Ein Sermon von der heiligen Christlichen Kirchen. Wittenberg, 1531.

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durch jnen mit vnwidderruff lichem sententz vnd vrteil beschlossen ist / Johan. 14. Niemand kompt zum Vater denn allein durch mich / als durch den einigen / richtigen / vnirsaln weg zu der gnad vnd seligkeit.

Vnd dis / vnd so viel sey auch von Christlichen vnd vnchristlichen statuten / ordnungen vnd Ceremonien etc. wie sich die jnner vnd ausser die gewissen erstrecken / zu notdurfft gesagt.

Denn wie man fast alle ding hat vbermeistern vnd verbessern wollen / also auch hat man sich an diesenWie vber die schnur gefart sey mit den statuten. recht Christlichen statuten nicht benügen lassen / Sondern man hat vielmal gegriffen / vnd greifft noch frisch lich vber die schnur / vnd gibt an dis vnd anders fur der waren vnwandelbarn Kirchen gebot (die doch nichts anders setzet / denn das Gottes wort bereit gesetzt hat /Inner kirch nach Gotts wort geordent. vnd an sich selbs ist) welchs auch die grobe eusser Kirche / so mans beym liecht anschawet / widder fur gut noch Götlich achten mag.

Vnd dadurch die eusser vnd jnner Kirch (so der wirckungEusser vnd jn ner kirch vermengen. halben vnterscheiden / wie oben gesagt) also jnn vnd durch einander verstecken vnd vermengen / wie im kartenspiel geschicht (das ich jhe auff groben wandel /Gleichnis von karten gemeng. auch grobe gleichnis gebe) da das Tauss als bald / als der König oben ligt / das ist / das wir der eussern Kirchen zu legen vnd geben / das der jnnern zustehet vnd eigen ist / vnd widderumb / wie oben nach der lenge vermeldet / So wir doch / nach Götlicher ordnung / jedem das seine geben vnd lassen sollen / als denn Christus beiden / dem leibe vnd seele / nach seiner Gottheit vnd menscheit / dem werck nach also zu reden / ordentlich gedienet / vnd jedem seine gebür vnd recht than hat.

Christi ordent licher dienst. Vnrechter ver stand vnd dar geben Gotts vnd der kirchen namen.

Dem nach / gehets noch zu teglich / mit vielen frumen Christlichen hertzen / wenn sie den herrlichen grossen namen Ihesu / vnd der Kirchen hören / empfahen sie darob einen gütigen eiffer vnd wolmeinung / ja auch

durch jnen mit vnwidderruff lichem sententz vnd vrteil beschlossen ist / Johan. 14. Niemand kompt zum Vater denn allein durch mich / als durch den einigen / richtigen / vnirsaln weg zu der gnad vnd seligkeit.

Vnd dis / vnd so viel sey auch von Christlichen vnd vnchristlichen statuten / ordnungen vñ Ceremonien etc. wie sich die jnner vnd ausser die gewissen erstrecken / zu notdurfft gesagt.

Denn wie man fast alle ding hat vbermeistern vnd verbessern wollen / also auch hat man sich an diesenWie vber die schnur gefart sey mit den statuten. recht Christlichen statuten nicht benügen lassen / Sondern man hat vielmal gegriffen / vnd greifft noch frisch lich vber die schnur / vnd gibt an dis vnd anders fur der waren vnwandelbarn Kirchen gebot (die doch nichts anders setzet / denn das Gottes wort bereit gesetzt hat /Inner kirch nach Gotts wort geordent. vnd an sich selbs ist) welchs auch die grobe eusser Kirche / so mans beym liecht anschawet / widder fur gut noch Götlich achten mag.

Vnd dadurch die eusser vnd jnner Kirch (so der wirckungEusser vnd jn ner kirch vermengen. halben vnterscheiden / wie oben gesagt) also jnn vnd durch einander verstecken vnd vermengen / wie im kartenspiel geschicht (das ich jhe auff groben wandel /Gleichnis võ karten gemeng. auch grobe gleichnis gebe) da das Tauss als bald / als der König oben ligt / das ist / das wir der eussern Kirchen zu legen vnd geben / das der jnnern zustehet vnd eigen ist / vnd widderumb / wie oben nach der lenge vermeldet / So wir doch / nach Götlicher ordnung / jedem das seine geben vnd lassen sollen / als denn Christus beiden / dem leibe vnd seele / nach seiner Gottheit vnd menscheit / dem werck nach also zu reden / ordentlich gedienet / vnd jedem seine gebür vnd recht than hat.

Christi ordent licher dienst. Vnrechter ver stand vnd dar geben Gotts vnd der kirchen namen.

Dem nach / gehets noch zu teglich / mit vielen frumen Christlichen hertzen / wenn sie den herrlichen grossen namen Ihesu / vnd der Kirchen hören / empfahen sie darob einen gütigen eiffer vnd wolmeinung / ja auch

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[0079] durch jnen mit vnwidderruff lichem sententz vnd vrteil beschlossen ist / Johan. 14. Niemand kompt zum Vater denn allein durch mich / als durch den einigen / richtigen / vnirsaln weg zu der gnad vnd seligkeit. Vnd dis / vnd so viel sey auch von Christlichen vnd vnchristlichen statuten / ordnungen vñ Ceremonien etc. wie sich die jnner vnd ausser die gewissen erstrecken / zu notdurfft gesagt. Denn wie man fast alle ding hat vbermeistern vnd verbessern wollen / also auch hat man sich an diesen recht Christlichen statuten nicht benügen lassen / Sondern man hat vielmal gegriffen / vnd greifft noch frisch lich vber die schnur / vnd gibt an dis vnd anders fur der waren vnwandelbarn Kirchen gebot (die doch nichts anders setzet / denn das Gottes wort bereit gesetzt hat / vnd an sich selbs ist) welchs auch die grobe eusser Kirche / so mans beym liecht anschawet / widder fur gut noch Götlich achten mag. Wie vber die schnur gefart sey mit den statuten. Inner kirch nach Gotts wort geordent. Vnd dadurch die eusser vnd jnner Kirch (so der wirckung halben vnterscheiden / wie oben gesagt) also jnn vnd durch einander verstecken vnd vermengen / wie im kartenspiel geschicht (das ich jhe auff groben wandel / auch grobe gleichnis gebe) da das Tauss als bald / als der König oben ligt / das ist / das wir der eussern Kirchen zu legen vnd geben / das der jnnern zustehet vnd eigen ist / vnd widderumb / wie oben nach der lenge vermeldet / So wir doch / nach Götlicher ordnung / jedem das seine geben vnd lassen sollen / als denn Christus beiden / dem leibe vnd seele / nach seiner Gottheit vnd menscheit / dem werck nach also zu reden / ordentlich gedienet / vnd jedem seine gebür vnd recht than hat. Eusser vnd jn ner kirch vermengen. Gleichnis võ karten gemeng. Dem nach / gehets noch zu teglich / mit vielen frumen Christlichen hertzen / wenn sie den herrlichen grossen namen Ihesu / vnd der Kirchen hören / empfahen sie darob einen gütigen eiffer vnd wolmeinung / ja auch

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Zitationshilfe: Crosner, Alexius: Ein Sermon von der heiligen Christlichen Kirchen. Wittenberg, 1531, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/crosner_sermon2_1531/79>, abgerufen am 27.11.2024.