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Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874.

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Demgemäß ist von der Ordnung eines guten
christlichen Hauses ausgeschlossen jegliche unchristliche
Weise und Gewohnheit, - die Gewohnheit zornmü-
thiger Ereiferung, des Schimpfens und Fluchens;
die häßliche Gewohnheit des Lügens; die Gewohnheit
des bösen Tadels und der übeln Nachrede über An-
dere; vollends jegliche lockere, leichtfertige, unzüch-
tige Rede oder frivole Aeußerung über die Lehren
und Gebräuche der h. Kirche.

Hingegen, was wahrhaft christlich, was Gottes
h. Wille ist, das hat in der Ordnung eines christ-
lichen Hauses Platz: Es wird vor und nach Tisch
gebetet, desgleichen am Morgen und Abende; - an
Sonn- und Festtagen ruhet jegliche Arbeit*), welche
nicht durch die Noth geboten ist; da wird zur Bei-
wohnung der h. Messe, der Predigt, der Andachten
die Kirche besucht; - zur Zeit gehen die Glieder
des Hauses zur h. Beicht und Communion; - an
den Freitagen, am Aschermittwoch, am Grünendon-
nerstag und Charsamstag, oder wo es sonst von der
betreffenden kirchlichen Behörde verboten ist, wird hier
nimmer Fleisch gegessen**), eben so an den Fasttagen
von den Fastenpflichtigen gefastet; - und was sonst
unter den Mitgliedern unserer h. Kirche in einer
gewissen Allgemeinheit an Sitten, Gewohnheiten und
Weisen besteht, das findet hier seine gebührende Be-
rücksichtigung; - fernerhin finden in der Ordnung

*) "Sechs Tage sollst du arbeiten," spricht der Herr,
"und alle deine Geschäfte thun; am siebenten Tage sollst
du keine Arbeit thun, weder du, noch dein Sohn,
noch deine Tochter u. s. w."
**) Auch wird an Fasttagen, wo es die kirchliche Vor-
schrift also mit sich bringt, nur einmal Fleisch gegessen.

Demgemäß ist von der Ordnung eines guten
christlichen Hauses ausgeschlossen jegliche unchristliche
Weise und Gewohnheit, – die Gewohnheit zornmü-
thiger Ereiferung, des Schimpfens und Fluchens;
die häßliche Gewohnheit des Lügens; die Gewohnheit
des bösen Tadels und der übeln Nachrede über An-
dere; vollends jegliche lockere, leichtfertige, unzüch-
tige Rede oder frivole Aeußerung über die Lehren
und Gebräuche der h. Kirche.

Hingegen, was wahrhaft christlich, was Gottes
h. Wille ist, das hat in der Ordnung eines christ-
lichen Hauses Platz: Es wird vor und nach Tisch
gebetet, desgleichen am Morgen und Abende; – an
Sonn- und Festtagen ruhet jegliche Arbeit*), welche
nicht durch die Noth geboten ist; da wird zur Bei-
wohnung der h. Messe, der Predigt, der Andachten
die Kirche besucht; – zur Zeit gehen die Glieder
des Hauses zur h. Beicht und Communion; – an
den Freitagen, am Aschermittwoch, am Grünendon-
nerstag und Charsamstag, oder wo es sonst von der
betreffenden kirchlichen Behörde verboten ist, wird hier
nimmer Fleisch gegessen**), eben so an den Fasttagen
von den Fastenpflichtigen gefastet; – und was sonst
unter den Mitgliedern unserer h. Kirche in einer
gewissen Allgemeinheit an Sitten, Gewohnheiten und
Weisen besteht, das findet hier seine gebührende Be-
rücksichtigung; – fernerhin finden in der Ordnung

*) „Sechs Tage sollst du arbeiten,“ spricht der Herr,
„und alle deine Geschäfte thun; am siebenten Tage sollst
du keine Arbeit thun, weder du, noch dein Sohn,
noch deine Tochter u. s. w.“
**) Auch wird an Fasttagen, wo es die kirchliche Vor-
schrift also mit sich bringt, nur einmal Fleisch gegessen.
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[97/0100] Demgemäß ist von der Ordnung eines guten christlichen Hauses ausgeschlossen jegliche unchristliche Weise und Gewohnheit, – die Gewohnheit zornmü- thiger Ereiferung, des Schimpfens und Fluchens; die häßliche Gewohnheit des Lügens; die Gewohnheit des bösen Tadels und der übeln Nachrede über An- dere; vollends jegliche lockere, leichtfertige, unzüch- tige Rede oder frivole Aeußerung über die Lehren und Gebräuche der h. Kirche. Hingegen, was wahrhaft christlich, was Gottes h. Wille ist, das hat in der Ordnung eines christ- lichen Hauses Platz: Es wird vor und nach Tisch gebetet, desgleichen am Morgen und Abende; – an Sonn- und Festtagen ruhet jegliche Arbeit *), welche nicht durch die Noth geboten ist; da wird zur Bei- wohnung der h. Messe, der Predigt, der Andachten die Kirche besucht; – zur Zeit gehen die Glieder des Hauses zur h. Beicht und Communion; – an den Freitagen, am Aschermittwoch, am Grünendon- nerstag und Charsamstag, oder wo es sonst von der betreffenden kirchlichen Behörde verboten ist, wird hier nimmer Fleisch gegessen **), eben so an den Fasttagen von den Fastenpflichtigen gefastet; – und was sonst unter den Mitgliedern unserer h. Kirche in einer gewissen Allgemeinheit an Sitten, Gewohnheiten und Weisen besteht, das findet hier seine gebührende Be- rücksichtigung; – fernerhin finden in der Ordnung *) „Sechs Tage sollst du arbeiten,“ spricht der Herr, „und alle deine Geschäfte thun; am siebenten Tage sollst du keine Arbeit thun, weder du, noch dein Sohn, noch deine Tochter u. s. w.“ **) Auch wird an Fasttagen, wo es die kirchliche Vor- schrift also mit sich bringt, nur einmal Fleisch gegessen.

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Zitationshilfe: Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874, S. 97. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cramer_mutter_1874/100>, abgerufen am 29.03.2024.