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Cohn, Gustav: Die deutsche Frauenbewegung. Berlin, 1896.

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gymnasium Schülerinnen nicht vor vollendetem zwölften Lebens-
jahre auf und setzt voraus, daß die Aufzunehmenden einen
sechsjährigen Schulbesuch auf einer höheren Töchterschule hinter
sich haben. Das Schulgeld ist auf zweihundert Mark für das
Jahr festgesetzt. Das neue Jnstitut beginnt mit einer Ueber-
gangsclasse, in welcher die vorhandenen Kenntnisse, die dem
normalen Erfolge des mehrjährigen Besuches einer höheren
Töchterschule entsprechen, so weit vertieft und ergänzt werden,
daß die Schülerinnen die Kenntnisse erwerben, welche auf den
Knabengymnasien beim Eintritt in die Obertertia vorausgesetzt
werden. Eine Ausnahme macht das Griechische. Dieses Fach
bleibt, weil in der Uebergangsclasse mit dem Lateinischen be-
gonnen wird, der folgenden Classe vorbehalten, um die Ueber-
bürdung mit zwei neu zu beginnenden Sprachen zu vermeiden.
Der Stundenplan ist so geordnet, daß der wissenschaftliche
Unterricht nur die Vormittagsstunden von 9-12 oder 9-1
in Anspruch nimmt. Gegenüber den Einwendungen, daß den
jungen Mädchen Anstrengungen zugemuthet werden, die ihren
Jahren und ihrem Geschlechte unerträglich sein müssen, wird
betont, daß, soweit die Erwachsenen in Betracht kommen, die
üblichen Beschäftigungen der Töchter der "besseren Stände", sei
es, daß sie - die Mehrzahl - an dem geselligen Leben sich
betheiligen, oder daß sie etwa Lehrerinnenseminare besuchen,
weit anstrengendere sind. Von den Töchtern der unteren Stände
gar nicht zu reden. Soweit es aber die Jahre von 12-16
sind, so treffen die Bedenken die jetzige höhere Töchterschule
noch weit mehr. Was schwächliche Mädchen, aber auch Knaben,
in diesem Alter nicht ertragen können, ist die Schulluft, nicht
die Schularbeit. Die Schulluft aber ist in Töchterschulen wegen
der größeren Ueberfüllung schlechter als sie in einem Mädchen-
gymnasium sein kann, zumal so lange dieses auf eine Aus-

gymnasium Schülerinnen nicht vor vollendetem zwölften Lebens-
jahre auf und setzt voraus, daß die Aufzunehmenden einen
sechsjährigen Schulbesuch auf einer höheren Töchterschule hinter
sich haben. Das Schulgeld ist auf zweihundert Mark für das
Jahr festgesetzt. Das neue Jnstitut beginnt mit einer Ueber-
gangsclasse, in welcher die vorhandenen Kenntnisse, die dem
normalen Erfolge des mehrjährigen Besuches einer höheren
Töchterschule entsprechen, so weit vertieft und ergänzt werden,
daß die Schülerinnen die Kenntnisse erwerben, welche auf den
Knabengymnasien beim Eintritt in die Obertertia vorausgesetzt
werden. Eine Ausnahme macht das Griechische. Dieses Fach
bleibt, weil in der Uebergangsclasse mit dem Lateinischen be-
gonnen wird, der folgenden Classe vorbehalten, um die Ueber-
bürdung mit zwei neu zu beginnenden Sprachen zu vermeiden.
Der Stundenplan ist so geordnet, daß der wissenschaftliche
Unterricht nur die Vormittagsstunden von 9-12 oder 9-1
in Anspruch nimmt. Gegenüber den Einwendungen, daß den
jungen Mädchen Anstrengungen zugemuthet werden, die ihren
Jahren und ihrem Geschlechte unerträglich sein müssen, wird
betont, daß, soweit die Erwachsenen in Betracht kommen, die
üblichen Beschäftigungen der Töchter der „besseren Stände“, sei
es, daß sie – die Mehrzahl – an dem geselligen Leben sich
betheiligen, oder daß sie etwa Lehrerinnenseminare besuchen,
weit anstrengendere sind. Von den Töchtern der unteren Stände
gar nicht zu reden. Soweit es aber die Jahre von 12-16
sind, so treffen die Bedenken die jetzige höhere Töchterschule
noch weit mehr. Was schwächliche Mädchen, aber auch Knaben,
in diesem Alter nicht ertragen können, ist die Schulluft, nicht
die Schularbeit. Die Schulluft aber ist in Töchterschulen wegen
der größeren Ueberfüllung schlechter als sie in einem Mädchen-
gymnasium sein kann, zumal so lange dieses auf eine Aus-

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[39/0055] gymnasium Schülerinnen nicht vor vollendetem zwölften Lebens- jahre auf und setzt voraus, daß die Aufzunehmenden einen sechsjährigen Schulbesuch auf einer höheren Töchterschule hinter sich haben. Das Schulgeld ist auf zweihundert Mark für das Jahr festgesetzt. Das neue Jnstitut beginnt mit einer Ueber- gangsclasse, in welcher die vorhandenen Kenntnisse, die dem normalen Erfolge des mehrjährigen Besuches einer höheren Töchterschule entsprechen, so weit vertieft und ergänzt werden, daß die Schülerinnen die Kenntnisse erwerben, welche auf den Knabengymnasien beim Eintritt in die Obertertia vorausgesetzt werden. Eine Ausnahme macht das Griechische. Dieses Fach bleibt, weil in der Uebergangsclasse mit dem Lateinischen be- gonnen wird, der folgenden Classe vorbehalten, um die Ueber- bürdung mit zwei neu zu beginnenden Sprachen zu vermeiden. Der Stundenplan ist so geordnet, daß der wissenschaftliche Unterricht nur die Vormittagsstunden von 9-12 oder 9-1 in Anspruch nimmt. Gegenüber den Einwendungen, daß den jungen Mädchen Anstrengungen zugemuthet werden, die ihren Jahren und ihrem Geschlechte unerträglich sein müssen, wird betont, daß, soweit die Erwachsenen in Betracht kommen, die üblichen Beschäftigungen der Töchter der „besseren Stände“, sei es, daß sie – die Mehrzahl – an dem geselligen Leben sich betheiligen, oder daß sie etwa Lehrerinnenseminare besuchen, weit anstrengendere sind. Von den Töchtern der unteren Stände gar nicht zu reden. Soweit es aber die Jahre von 12-16 sind, so treffen die Bedenken die jetzige höhere Töchterschule noch weit mehr. Was schwächliche Mädchen, aber auch Knaben, in diesem Alter nicht ertragen können, ist die Schulluft, nicht die Schularbeit. Die Schulluft aber ist in Töchterschulen wegen der größeren Ueberfüllung schlechter als sie in einem Mädchen- gymnasium sein kann, zumal so lange dieses auf eine Aus-

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2021-02-18T15:54:56Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt, Juliane Nau: Bearbeitung der digitalen Edition. (2021-02-18T15:54:56Z)

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Zitationshilfe: Cohn, Gustav: Die deutsche Frauenbewegung. Berlin, 1896, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cohn_frauenbewegung_1896/55>, abgerufen am 05.12.2024.