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Cohn, Gustav: Die deutsche Frauenbewegung. Berlin, 1896.

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handel, Leihbibliotheken; auf technischem Gebiete: Anfertigung
von chemischen und mikroskopischen Präparaten, optischen Jn-
strumenten; dazu Telegraphie, Postdienst, Eisenbahnbilletdienst;
auf dem Gebiete der Kunst: Malerei, Bildhauerei, Kupferstich,
Holzschnitzerei, Musterzeichnen u. dgl.; auf dem Gebiete der
Wissenschaft: die Medizin und die wundärztlichen Verrichtungen,
zumal Hülfsdienst bei Frauenkrankheiten, Krankenpflege.

Die Denkschrift Lette's war die Unterlage der Berathungen
im Centralverein für das Wohl der arbeitenden Classen, in
dessen Vorstande die Sache im November 1865 behandelt
wurde. Hier einigte man sich über folgende Grundsätze:
1. Das Wirken der Frauen in der Familie ist die ursprünglichste
und wichtigste Aufgabe des weiblichen Berufes; jedoch dürfen
die gewerblichen Berufsthätigkeiten dem weiblichen Geschlecht
nicht verschlossen werden. 2. Das weibliche Geschlecht, welches
in Deutschland zur Zeit weniger als in anderen Ländern ge-
werblich beschäftigt ist, eignet sich vollkommen zur erwerbs-
mäßigen Beschäftigung bei den meisten Verrichtungen des
Handels und der Technik. 3. Da sich der Lohn nach den
Leistungen zu richten hat, so ist es nicht gerechtfertigt, die
Arbeit der Frauen bei gleicher Leistung niedriger als die Arbeit
der Männer zu bezahlen. 4. Um diejenigen Mädchen, welche
auf Grundlage einer vollständigen Ausbildung sich einem ge-
werblichen Berufe widmen wollen, dazu geschickter und ihre
Leistungen einträglicher zu machen, wird die Errichtung von
Fortbildungs-(Fach-)Schulen für dieselben empfohlen. 5. Sehr
wünschenswerth ist für diese Zwecke die Gründung von Vereinen,
insbesondere von Frauenvereinen, die unter Beistand gewählter
Männer die angedeuteten Wege zur Erweiterung und Ver-
besserung der Erwerbsgebiete der Frauen weiter verfolgen.

Am 13. December 1865 fand eine öffentliche Versamm-

handel, Leihbibliotheken; auf technischem Gebiete: Anfertigung
von chemischen und mikroskopischen Präparaten, optischen Jn-
strumenten; dazu Telegraphie, Postdienst, Eisenbahnbilletdienst;
auf dem Gebiete der Kunst: Malerei, Bildhauerei, Kupferstich,
Holzschnitzerei, Musterzeichnen u. dgl.; auf dem Gebiete der
Wissenschaft: die Medizin und die wundärztlichen Verrichtungen,
zumal Hülfsdienst bei Frauenkrankheiten, Krankenpflege.

Die Denkschrift Lette's war die Unterlage der Berathungen
im Centralverein für das Wohl der arbeitenden Classen, in
dessen Vorstande die Sache im November 1865 behandelt
wurde. Hier einigte man sich über folgende Grundsätze:
1. Das Wirken der Frauen in der Familie ist die ursprünglichste
und wichtigste Aufgabe des weiblichen Berufes; jedoch dürfen
die gewerblichen Berufsthätigkeiten dem weiblichen Geschlecht
nicht verschlossen werden. 2. Das weibliche Geschlecht, welches
in Deutschland zur Zeit weniger als in anderen Ländern ge-
werblich beschäftigt ist, eignet sich vollkommen zur erwerbs-
mäßigen Beschäftigung bei den meisten Verrichtungen des
Handels und der Technik. 3. Da sich der Lohn nach den
Leistungen zu richten hat, so ist es nicht gerechtfertigt, die
Arbeit der Frauen bei gleicher Leistung niedriger als die Arbeit
der Männer zu bezahlen. 4. Um diejenigen Mädchen, welche
auf Grundlage einer vollständigen Ausbildung sich einem ge-
werblichen Berufe widmen wollen, dazu geschickter und ihre
Leistungen einträglicher zu machen, wird die Errichtung von
Fortbildungs-(Fach-)Schulen für dieselben empfohlen. 5. Sehr
wünschenswerth ist für diese Zwecke die Gründung von Vereinen,
insbesondere von Frauenvereinen, die unter Beistand gewählter
Männer die angedeuteten Wege zur Erweiterung und Ver-
besserung der Erwerbsgebiete der Frauen weiter verfolgen.

Am 13. December 1865 fand eine öffentliche Versamm-

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[16/0032] handel, Leihbibliotheken; auf technischem Gebiete: Anfertigung von chemischen und mikroskopischen Präparaten, optischen Jn- strumenten; dazu Telegraphie, Postdienst, Eisenbahnbilletdienst; auf dem Gebiete der Kunst: Malerei, Bildhauerei, Kupferstich, Holzschnitzerei, Musterzeichnen u. dgl.; auf dem Gebiete der Wissenschaft: die Medizin und die wundärztlichen Verrichtungen, zumal Hülfsdienst bei Frauenkrankheiten, Krankenpflege. Die Denkschrift Lette's war die Unterlage der Berathungen im Centralverein für das Wohl der arbeitenden Classen, in dessen Vorstande die Sache im November 1865 behandelt wurde. Hier einigte man sich über folgende Grundsätze: 1. Das Wirken der Frauen in der Familie ist die ursprünglichste und wichtigste Aufgabe des weiblichen Berufes; jedoch dürfen die gewerblichen Berufsthätigkeiten dem weiblichen Geschlecht nicht verschlossen werden. 2. Das weibliche Geschlecht, welches in Deutschland zur Zeit weniger als in anderen Ländern ge- werblich beschäftigt ist, eignet sich vollkommen zur erwerbs- mäßigen Beschäftigung bei den meisten Verrichtungen des Handels und der Technik. 3. Da sich der Lohn nach den Leistungen zu richten hat, so ist es nicht gerechtfertigt, die Arbeit der Frauen bei gleicher Leistung niedriger als die Arbeit der Männer zu bezahlen. 4. Um diejenigen Mädchen, welche auf Grundlage einer vollständigen Ausbildung sich einem ge- werblichen Berufe widmen wollen, dazu geschickter und ihre Leistungen einträglicher zu machen, wird die Errichtung von Fortbildungs-(Fach-)Schulen für dieselben empfohlen. 5. Sehr wünschenswerth ist für diese Zwecke die Gründung von Vereinen, insbesondere von Frauenvereinen, die unter Beistand gewählter Männer die angedeuteten Wege zur Erweiterung und Ver- besserung der Erwerbsgebiete der Frauen weiter verfolgen. Am 13. December 1865 fand eine öffentliche Versamm-

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2021-02-18T15:54:56Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
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Zitationshilfe: Cohn, Gustav: Die deutsche Frauenbewegung. Berlin, 1896, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cohn_frauenbewegung_1896/32>, abgerufen am 24.04.2024.